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Ferrari 458 Kennzeichen/Nummernschild vorne anbringen?


Badx6

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Aus Respekt vor der Obrigkeit habe ich meinem Speciale ein Klebeschild spendiert:wink:

Leider schied jede andere Lösung aus ästhetischen Gründen aus :D

Ist zwar auch nicht wirklich optimal (das wäre ohne Kennzeichen vorne), aber jetzt kann ich beruhigt fahren O:-)

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Hmm...da bezweifle ich aber, dass Du so beruhigter fährst als ganz ohne. Wenn man's genau nimmt, bräuchtest Du dafür eine Ausnahmegenehmigung, das Kennzeichen müsste abgestempelt sein, den einzelnen Normen entsprechen u.s.w..

Auf die schnelle gegoogelt:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2523.php

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php §10 Abs. 2 FZV

Klar, es geht wahrscheinlich auch häufig so durch - die Wahrscheinlichkeit dürfte aber ähnlich hoch dafür sein wie beim "Ganz-ohne-Kennzeichen-Fahren"...

:wink:

Grüße

Max

Klar Max, die rechtlichen Umstände sind mir bekannt ;)

Ich hoffe ja, dass die Trachtengruppe nicht so genau hinschaut, wenn überhaupt was Kennzeichenähnliches angebracht ist...

Hier fahren aber öfters Exoten ohne Kennzeichen vorne rum, weil die Jungs bei Tamsen immer nur hinten ihre rote Nummer anbringen :D

Ich find's ja auch affig mit dem Rumgemache um die Klebekennzeichen...aber wenn in D mal was nicht geregelt wird, schreit ja jeder gleich nach einer Regelung.

Und ja, wir sind auch schon öfters ohne Kennzeichen unterwegs gewesen, die Polizei hat's nicht gestört. Auch wenn es beim 348er durch die silberne Trägerplatte deutlich auffälliger ist.

Also, weiterhin gute Fahrt mit dem schicken Speciale :-))!

Ist zwar auch nicht wirklich optimal (das wäre ohne Kennzeichen vorne), aber jetzt kann ich beruhigt fahren O:-)

Da wäre ich mir nun nicht so ganz sicher!?,

ob dann nicht in der Tat OHNE besser und billiger (im Falle der Fälle) wäre!

War da nicht noch etwas mit Urkundenfälschung oder ähnliches?

(Achtung: Soll keine Besserwisserei sein, sondern nur ein gut gemeinter Hinweis!)

War da nicht noch etwas mit Urkundenfälschung oder ähnliches?

das wäre es nur, wenn dort auch ein Stempel drauf wäre (oder umgeklebt wurde) Streng genommen ist es halt ein Aufkleber .

hmmmm, sicher richtig, aber ahmt ein offizielles Kennzeichen (Urkunde) nach!?

Also wenn ich einen Geldschein mit 333 Euro drucke mach ich mich auch strafbar, oder?

Aber wie schon angedeutet, ICH kenn mich in dem Bereich nicht aus!

Vielleicht jemand anderer hier aus dem Forum!

Mit einem nicht-amtliches Klebekennzeichen könnte man Ärger hinsichtlich § 22 StVG bekommen. Ob es nun Abs. 1 Ziff. 2 oder die Auffangklausel Ziff. 3 ist, darüber ließe sich letztlich streiten.

Zudem stellt sich die Frage, ob dieses Delikt auch bis zur Erschöpfung verfolgt wird.

Bei einem 333€-Schein müsste man sich wohl keine Sorgen machen. Hier wäre die "Fälschung" und der entsprechende Scherzcharakter bereits offensichtlich.* Da gab es auch mal einen passenden Fall zu, als ein Mann mit einem 500-Eros-Schein seine Tankfülung bezahlte. :D

(* Anders fällt die Beurteilung natürlich aus, wenn man dem Gegenüber vorspielt oder in sonstiger Weise den Irrtum erregt oder erweckt, es handele sich hierbei um ein adäquates Zahlungsmittel. Hier wäre ein Betrug nach § 263 StGB wohl durchaus gegeben.)

Auf den Ferrari-Racing-Days habe ich letztes Jahr etliche Klebekennzeichen gesehen. Kaum eines davon hatte einen offiziellen Stempel...

Die Zulassungsstelle hat mir ja nicht mal mein Kennzeichen in Engschrift anerkannt - die sind da flexibel wie ein T-Träger :D

Wie ein Richter entscheiden würde ist ja eine Sache. Die Frage ist ja, ob es eine Art "Grauzone" gibt und es überhaupt zu einer Klage käme...

Die Frage ist ja, ob es eine Art "Grauzone" gibt und es überhaupt zu einer Klage käme...

Dann ist ein öffentliches Forum sicherlich auch die beste Plattform für eine Diskussion. :-(((°

Man glaubt gar nicht, wie schnell aus grau <<< ROT wird. :cry:

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Hallo Badx6,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
Auf den Ferrari-Racing-Days habe ich letztes Jahr etliche Klebekennzeichen gesehen. Kaum eines davon hatte einen offiziellen Stempel...

Die Zulassungsstelle hat mir ja nicht mal mein Kennzeichen in Engschrift anerkannt - die sind da flexibel wie ein T-Träger :D

Wie ein Richter entscheiden würde ist ja eine Sache. Die Frage ist ja, ob es eine Art "Grauzone" gibt und es überhaupt zu einer Klage käme...

Bloß weil viele etwas machen, wird es dadurch nicht legitim. Und dass die Verkehrs-/Zulassungsbehörden nur wenig Verständnis haben, kenne ich als gelegentlicher Oldtimer-Nutzer auch zur Genüge. Ändert aber immer noch nichts - auch wenn's ärgerlich ist.

Wie ein Richter im Einzelfall entscheidet, kann niemand vorhersagen. Ebenso wenig, ob es überhaupt so weit kommt.

Aber allein bis dahin hat man im Zweifelsfall bereits eine Menge "Ärger" gehabt und viel Zeit investiert. Bloß weil irgendjemand neidisch ist, eine Profilneurose oder schlichte Langeweile hatte und das ganze zur Anzeige brachte. Und manche Gegenden sind leider prädestiniert dafür. :-(((°

(So zumindest meine Erfahrungen mit einem Original-Kennzeichen, welches wohl ein klein wenig von einer Sponsorenplakette der Oldtimerveranstaltung verdeckt war. Wer macht das auch im Hochsommer vor den Kühler; Ordnungsbehörden wohl eher ja, vernünftige Menschen mit Verstand wohl eher nicht. Bei mir war wohl erst der Staatsanwalt wieder einer, der beides zu kombinieren vermochte.)

Hängt im Fall der Fälle sicher vom Polizisten ab.

Wenn er einen schlechten Tag hat, und du keine sehr charmante Art an den tag legst...

Grundsätzlich schallts aber bei Kontrollen meist so aus dem Wald, wie man hinein ruft.

Ich wurde auch schon angehalten, nachdem ich (versehentlich O:-) ) nach einer Ampel etwas zu stark beschleunigt hatte, und im Gegenverkehr die Polizei alles mit ansah (und -hörte).

Nach anfänglich rauhem Belehrungston deeskalierte die Situation recht schnell, weil ich da nicht überheblich-arrogant, sondern einsichtig-freundlich war.

Endete dann mit dem freundlich lächelnd vorgetragenem Hinweis, dass ich mich zusammenreissen solle, sonst setzts beim nächsten Mal was - und einem gegenseitigen "Danke, schönen Tag noch!"

Doof wirds natuerlich, wenn Du deutlich zu schnell geblitzt wirst.

So Sachbearbeiter können dann recht ungemütlich werden und dem Raser mit seinem gefälschten Nummernschild mal so ordentlich eine reinwürgen.

Gruß

Eno.

Dann erzähl ich mal eine Geschichte die so tatsächlich stattgefunden hat,

nicht um tausend Ecken, war ein Freund von mir.

Fällt etwas in die Kategorie "blöd gelaufen", allerdings war der Blöde ja auch ER, zweifellos!

Abgemeldetes KFZ sollte in einer kaum befahrenen Wohngebietsstraße 2 (in Worten ZWEI) Grundstücke weiter in eine Garage verlegt werden zur Reparatur und anschließendem TÜV & Anmeldung.

BLÖDERWEISE fährt (anstatt zu schieben!) er das KFZ dorthin, und genau da kommt eine Streife um die Ecke.

Ende vom Lied.

1. Fahren ohne Versicherungsschutz

2. Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung

3. Fahren ohne Zulassung

und noch ein paar Dinge mehr, die ich nicht mehr weiß.

Verknackt wurde er dann

wegen genau der obigen Sachen,

hat eine nicht unbeträchtliche Strafe bezahlt,

Führerschein war auch eine Zeit lang weg,

und eine Vorstrafe mit Eintrag im Führungszeugnis gab es auch!

Teure, faule 200 Meter!

Persönlich halte ich deshalb eine Überlegung ob man sich noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit, oder schon in dem des Strafrechtes befindet,

durchaus für angebracht. Aber wie schon weiter oben erwähnt, bei den Klebekennzeichen bin ich da überfragt!

Vielleicht bin ich ja einfach ein wenig Naiv... Oder lebe in einer Scheinwelt, wo es noch das Gute im Menschen gibt...:( Vielleicht bin ich mir der Tragweite meines Fehlverhaltens auch nicht bewusst gewesen...

Ich bin wirklich kein Revoluzzer, der gegen alles ist - sogar an meinem Moped ist alles ordnungsgemäß eingetragen (und das gab sogar ein Zusatzblatt zum Fahrzeugschein):wink:

Das abgestempelte Kennzeichen liegt vorne im Kofferraum. Wenn's sein muss papp ich es halt ran.

  • 3 Monate später...

Da ich, so wie anscheinend einige andere hier auch, diese riesigen deutschen Nummernschilder nicht nur hässlich finde, sondern sie auch noch an manchen Fahrzeugen problematisch anzubringen sind, habe ich mir vor ca. einem Jahr in Eigenregie ein kleines besorgt. Heute sprang mir ein völlig übermotivierter Sheriff vors Auto und zog mich deswegen aus dem Verkehr.

Musste das Nummernschild an Ort und Stelle abmachen und das originale hinter die Scheibe legen, das Kurzkennzeichen wollte er sogar mitnehmen und zu den Unterlagen der Anzeige packen. Ich weiß nicht ob es daran lag, dass der Typ einfach schlecht drauf war, neidisch oder vor seiner jungen Kollegin den Obermacker markieren musste, sein ganzes Verhalten ließ eigentlich auf alles in Kombination schließen. Was mir jetzt blüht wusste er auch nicht, er meinte eine Geldstrafe, hatte allerdings keine Ahnung wie hoch. Da nach dem neuen Punktesystem ja Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, punktefrei bleiben, hoffe ich mal, dass ich mit einer Zahlung davonkomme.

Werde auf jeden Fall mal bekanntgeben was dabei rausgekommen ist, scheine ja hier nicht der Einzige zu sein, der mit den Dingern unterwegs ist.

Grüße, Sebastian

.... und das originale hinter die Scheibe legen....

Da hat dir der Übermotivierte in seiner eigenen Ahnungslosigkeit zum nächsten Vergehen geraten.

Ein hinter der Windschutzscheibe gelegtes Kennzeichen erfüllt den Tatbestand der Kennzeichenfälschung, hört sich blöd an, ist aber so. Leg es lieber in den Fußraum, das kostet nur 10 €.

Leg es lieber in den Fußraum, das kostet nur 10 €

Woher nimmst du dein Wissen? würde mich mal interessieren, ich blicke durch diese Regelungen nicht wirklich durch

Und wenn man einen Citroen SM fährt?

Mal im Ernst: Streifenpolizisten präsentieren ihr Halbwissen gerne als die absolute Wahrheit.

Wenn ich mir überlege, was die mir alles schon erzählt haben …

Wobei es u.U. natürlich klug sein kann, mitzuspielen, wenn schon abzusehen ist, dass man es wohl bei einer „mündlichen Verwarnung“ belassen wird.

Der gute Herr hat wohl vergessen, dass Kennzeichenmissbrauch erst mal voraussetzt, dass man „in rechtswidriger Absicht“ handelt, also sich einen (rechtswidrigen) Vorteil verschaffen will (Kennzeichen wird schlechter ablesbar). Wenn man bspw. ein abgefallenes Kennzeichen hinter die Scheibe klemmt, ist ganz klar das Gegenteil der Fall (Kennzeichen wird besser bzw. überhaupt ablesbar).

Das sind halt wir deutschen:(

Anscheinend hat man sonst keine Probleme, als sich an den blöden fehlenden Kuchenblech aufzugeilen.

Ich hab mir ein ganz kleines Klebekennzeichen besorgt, natürlich ohne Stempel.

Bin schon gespannt wann sich das erste grüne Männchen darüber aufregt.

......letztes Jahr etliche Klebekennzeichen gesehen. Kaum eines davon hatte einen offiziellen Stempel...

Deine Ausführung implementiert ja, dass es wohl doch welche mit einem offiziellen Stempel gab...Kann das sein??

Offizielle Klebekennzeichen gibt es schon, z.B. Jaguar E-Type.

Wenn du aber hergehst und dir selbst ein Klebekennzeichen machen läßt und die Zulassungsplakette mitscannst oder gar selbst aufklebst, dann ist das Urkundenfälschung.

Wieder mal typisch D.

Deine Ausführung implementiert ja, dass es wohl doch welche mit einem offiziellen Stempel gab...Kann das sein??

Guggst du ;)

Ob das schöner ist lassen wir mal dahingestellt ...

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  • 4 Monate später...

.... habe ich mir vor ca. einem Jahr in Eigenregie ein kleines besorgt. Heute sprang mir ein völlig übermotivierter Sheriff vors Auto und zog mich deswegen aus dem Verkehr.

Musste das Nummernschild an Ort und Stelle abmachen und das originale hinter die Scheibe legen, das Kurzkennzeichen wollte er sogar mitnehmen und zu den Unterlagen der Anzeige packen.

....

Werde auf jeden Fall mal bekanntgeben was dabei rausgekommen ist, scheine ja hier nicht der Einzige zu sein, der mit den Dingern unterwegs ist.

Grüße, Sebastian

Hallo Sebastian,

was ist denn nun bei der Sache herausgekommen?

Gruß

Martin

Offizielle Klebekennzeichen gibt es schon, z.B. Jaguar E-Type.

Für den E-Type gibt es ja sogar entsprechende Dokumente aber bei manchen Zulassungsstellen geht es trotzdem nicht.

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