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Wandlung, Rückgabe eines Neufahrzeugs


kmdx
Zur Lösung Gelöst von ministerialrat,

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Das Problem hier wird die Beweislast sein. Der Richter ist ja neutral und Dein möglicher Anwalt ist auch kein KFZ Experte im technischen Sinn. Also was wird beauftragt ? Eine Gutachten. Das kann wie der ganze Prozess dauern und dauern und es wird bei dem Streitwert den der Wert des KFZ darstellt auch nicht gerade günstig speziell wenn man durch die Instanzen geht. Daher wäre es ggf. sinnvoll vom Anwalt so viel Druck zu machen wie möglich aber auch auf einen außergerichtlichen Vergleich zu drängen in dem Du auch etwas nachgibst.

 

Sonst hängt Dein Wohl für den gesamten Prozess  am Gutachter und was soll der begutachten bei einem Fehler, der nur sporadisch auftritt. Das Risiko ist hier nicht zu unterschätzen, dass das Gutachten nicht zu Deinen Gunsten ausgeht. 

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@ kmdx

Danke für deine ausführliche Antwort. Jetzt hab ich das Problem verstanden.

 

vor 31 Minuten schrieb MischiMischi:

Das wäre bei mir der Punkt, wo ich Klage einreichen würde...

Klage einreichen ist das Eine, Recht bekommen das Andere. kmdx müsste den Sachverhalt beweisen, die bloße Behauptung einer Getriebestörung würde nicht reichen. Das Autohaus würde dagegenhalten.

 

Viele Grüße Schnittlauch

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vor 41 Minuten schrieb kmdx:

ich sag nur RSV

 

nun ja auch der muss man vorab einen Antrag auf Deckungszusage stellen und da werden auch hier die Erfolgsaussichten geprüft. Und es bleibt dabei die Beweislage ist extrem schwer wenn man Deinen Schilderungen folgt. Daher bleibe ich bei meinem Rat zuvor, Über Anwalt Drohkulisse aufbauen und außergerichtlichen Vergleich anstreben, dann weiß man was man hat und es geht auch viel schneller wenn es klappt. Falls nicht  ist der Klageweg ja immer noch offen. 

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Es ist ziemlich unstrittig, dass der Wagen zweimal liegen geblieben ist, dass der gleiche Fehler vorlag, und dass die Reparaturen jeweils über 1 Monat dauerten. 

Die zweite Rep. wurde erst mit ü. zwei Wochen Verzögerung in Angriff genommen, eine Woche später dann Fristsetzung für zwei weitere Wochen, Frist wurde um gut 2 Wochen überzogen.

 

Eine Einigung kann ich mir schwerlich vorstellen. Es wurde "angeboten", für 20.000 unter Einstandspreis in Kommission zu nehmen und davon noch 6% Courtage zu nehmen.

 

Auf der Grundlage hat die RSV Deckung zugesagt. Ich bin natürlich völlig bei Dir, dass es immer ein Prozessrisiko gibt. 

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Ein Prozeß, auf den sich jeder Anwalt freut.:rolleyes:

Wird nämlich zum "Sachverständigenstreit". Und bei Exoten ... achduliebesbißchen ... das wird unterirdisch werden.

Dazu ein persönlich betroffener Mandant, der das sicher nicht mit "Juristenblick" sehen wird, sondern vor allem auch wegen der zu erwartenden Zeit (rechne 2-3 Jahre für die erste Instanz im Moment) immer unleidlicher wird. Eine Akte, die man am liebsten nur mit der Beißzange anfaßt.

Mein Rat nach über 30 Jahren Berufserfahrung: schluck' die Kröte, verhandele die Beträge und wechsle die Marke (oder wenigstens den Händler). Die Nerven über die Zeit, der Frust bei den "Sachverständigenfeststellungen" bis hin zum im Zweifel nötigen Obergutachter (der 3. wäre das dann!) und die Möglichkeit der Berufung bzw. gar der Revision ... uferlos. 

Dazu der alte Anwaltswitz: Der Junior berichtet dem Senior stolz, er habe endlich die uralte Akte verglichen, die Sache könne abgelegt werden. Der Vater explodiert! "Von dieser Akte hat schon mein Vater gelebt, ich habe davon gelebt und Du wirfst das einfach weg??"

Markus

von Berufs wegen ermattet

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Hallo kmdx,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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vor 20 Stunden schrieb kmdx:

Der GF ist für normalsterbliche nicht zu sprechen.

Da ich selbst seit vielen Jahren als "Dienstleister" im Automobilbereich tätig bin, ist das für mich nicht zu verstehen?

 

Was ist das für ein GF, wenn er für seine Kunden nicht zu sprechen ist?

 

Glaube mir, er wird zu sprechen sein!

 

.........sofort einen Fachanwalt übergeben und nichts mehr selbst unternehmen.

 

Du hast hier schon viel zu lange gewartet.

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Möchte kurz meine Erfahrungen bezüglich Wandlung von PKWs mit Euch teilen. Ich habe bislang bei zwei meiner PKWs eine Wandlung durchgesetzt. Es ging im ersten Fall um einen BMW X5 bei einer NL und im zweiten Fall um einen BMW 640i bei einem Händler. 

Folgende Eckpunkte: Der GLEICHE Fehler musste 3x aufgetreten sein mit jeweiligem Versuch seitens der Werkstatt / NL / Händler den Fehler zu beheben. Ich habe einen Nutzungsausgleich nach Verhandlungen von 0,5% des Neuwagenpreises pro 1000km entrichtet. Ich habe mich jeweils ohne Anwalt geeinigt.

 

P.S. Es wird in meinem Leben keine Wandlung eines weiteren BMWs mehr geben 🤪

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vor einer Stunde schrieb kmdx:

Ist einem Fachanwalt übergeben worden. Er ist definitiv und erklärtermaßen NICHT gesprächsbereit. 

 

Hört sich an als wenn der GF nicht der B wäre? Oder gerade deswegen doch? 

:D 

 

Auf jeden Fall traurig für @kmdx

 

Ich hab in einem solchen, ähnlichen Fall auch schon mal die Zähne zusammengebissen, die Kist günstiger als gewollt abgegeben, alle offenen Rechnungen bezahlt und mich persönlich beim Chef verabschiedet und 100km weiter weg zur Konkurrenz gewechselt. Seit ist alles so viel einfacher! Und es ging ganz schnell! :D 

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vor 9 Stunden schrieb MischiMischi:

Das wäre bei mir der Punkt, wo ich Klage einreichen würde...

das wird eine lange zeit dauern. der gegner ist profi, die gerichte überlastet. 

so lange kannst du das auto eigentlich als beweismittel weder fahren noch verkaufen. 

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Das ist das Problem was Ultimatum beschreibt, die Zeit !!! der Wagen ist so lange nutzlos wie der Prozess dauert, ich war in meinem leben leider schon über 10x vor Gericht davon die Hälfte Mietrecht als Vermieter der längste (gewonnene)  Schimmel Prozess hat knapp  5 Jahre gedauert das waren zwei Instanz und zwei Gutachten und drei mal Wechsel des Richters und daher jedesmal Verzögerung alleine schon deshalb. Da ich beklagter war war das aber für mich nicht so schlimm. 
 

 

Wenn der Händler, trotz offenbar langjähriger Kundenbeziehung (oder eben keine Beziehung) selbst auf GF-Ebene nicht mal die Bereitschaft zu einem Gespräch und einer in Folge möglichen gütlichen Einigung auf dem Weg von "Mann zu Mann" (oder ggf. auch Frau) bereit ist, hilft halt nur die harte Methode.

 

Ich denke diese hier helfen nicht, weil es sich nicht um eine Werkstattleistung bei einem klassischen Gebrauchten handelt?

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

 

Gibt erklärtermaßen keine Kompromissbereitschaft seitens des Händlers

vor 7 Stunden schrieb JoeFerrari:

Wenn der Händler, trotz offenbar langjähriger Kundenbeziehung (oder eben keine Beziehung) selbst auf GF-Ebene nicht mal die Bereitschaft zu einem Gespräch und einer in Folge möglichen gütlichen Einigung auf dem Weg von "Mann zu Mann" (oder ggf. auch Frau) bereit ist, hilft halt nur die harte Methode.

 

Ich denke diese hier helfen nicht, weil es sich nicht um eine Werkstattleistung bei einem klassischen Gebrauchten handelt?

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

 

ich vermute, der Händler ist nicht in der Innung. Jedenfalls taucht er auf deren Liste nicht auf.

vor 14 Stunden schrieb Ultimatum:

das wird eine lange zeit dauern. der gegner ist profi, die gerichte überlastet. 

so lange kannst du das auto eigentlich als beweismittel weder fahren noch verkaufen. 

100 Prozent Zustimmung. Im Leben ergibt hier ein Klageweg keinen Sinn. Alleine die Kosten in zweiter Instanz sind massiv. In so einem Fall zu klagen oder einen Brief mit dem RA zu senden löscht jede Hoffnung auf ein geregeltes Leben in den nächsten zwei Jahre aus. 

 

Man hätte Kompromiss suchen sollen, woanders reparieren, weiterverkaufen ...... Anwalt ist absolut der schlechteste Rat in meinen Augen. Da gibt es nur Verlierer. Und der Autohändler ist Profi. Mich wunderte es das so viele das bevorzugen. Und Wandlung ist sowieso unmöglich @Italorenner hats genau richtig geschrieben. 

Na ja, der "Kompromissvorschlag" des Händlers hätte ja schon rund 30.000,-- "gekostet". Dafür bekommt man 3.000 Pizza. Gestapelt wäre der Pizzaturm (im Karton) 150 m hoch. Oder knapp 60 Jahre lang eine Gratispizza pro Woche. Nur mal um das ein bissl zu visualisieren.

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vor 11 Stunden schrieb kmdx:

Und dein Vorschlag? 🙂

 

Brief vom Anwalt mit Fristsetzung: 

 

Betreff Wandlung 

 

Mein Mandant hat bei Ihnen am... folgendes KFZ erworben....

 

Dann genaue Aufzählung der Mängel mit Datum und Fehlerbehebung erfolglos....

 

Dann Darlegung juristische Grundlage für Wandlung und Aufforderung den Wagen zum Preis x zurückzunehmen. 

( Der Preis x muss dann so sein, dass man dem Händler ein klein wenig entgegenkommt)

---------

Wenn dann keine Reaktion ist der Brief quasi die Grundlage für die Klageschrift und man hat es nochmal gütlich versucht macht sich bei Gericht ja auch gut da ist der erste Termin ja sowieso immer die Güteverhandlung.  Wenn Reaktion dann weg mit dem Auto wenn der Preis passt ansonsten ggf. den weiteren Ratschlägen hier folgen. 

 

 

 

 

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Um das kurz nochmal einzuordnen:

das "Angebot" (Kommission) wurde nach dem 1.(!) Ausfall mehr oder weniger zugerufen  und nie offiziell unterbreitet. Es gibt keinen Vorschlag.

 

Weil vom Zeitpunkt des Ausfalls (und anschließender Schlüsselübergabe) drei Wochen lang(!!!!) exakt 0 (in Worten: null) info kam, rief ich(!) proaktiv in der Firma an. Da erklärte mein einst so ambitionierter Verkäufers, dass er dafür nicht zuständig ist. 

 

Das wars. Aus dem nichts kam ein paar Tage später eine SMS "Ich stehe vor dem Garagentor das geht nicht auf". Das war der Transporteur, der unangemeldet(!!!) auftauchte um den Wagen mitzunehmen. (Inzwischen war der Li-Ion Akku tot. Entgegen der Herstelleranweisung schloss man ein Starter-PowerPack an. Wohlgemerkt, bei Li-Ion lat. Hersteller untersagt. Für die Prozedur musste ich aus dem Büroalltag spontan drei Stunden raus um dem Transporteur zu helfen. Das sind so die Finessen nebenher). 

 

Weiterhin 100% Funkstille, bis ich(!) wieder eine Woche später(!!!) betont nett die Frist von weiteren 10 Werktagen setzte. Darauf kam ein Einzeiler mit den Inhalt "ich habe das weitergeleitet", nichts weiter.

 

Einen Tag vor Fristablauf die Bemerkung "Schaff ich nicht, Teile kommen erst Montag". Erst Wochenlang liegenlassen, dann jammern weil keine Zeit mehr. Ja klar.

 

Dann wieder nichts. Gar nichts. Frist abgelaufen, nichts. Die gewünschte Fristverlängerung abgelaufen, nichts. Eine weitere Woche geht ins Land. NICHTS.

 

Erst nach einem ersten Anwaltsschreiben, noch ne Woche später, kam eine Response von deren RA mit dem Inhalt, der weiter oben steht.

 

Ich halte fest:

Kommunikation Proaktiv vom Händler binnen der 1,5 Monate: 0 (in Worte: null)

Und auf Nachfrage einmal "habe weitergeleitet"und einmal "schaff ich nicht"

 

ICh hätte erwartet dass 1. sich sofort jemand kümmert und die Abholung in die Wege leitet, dass 2. irgendjemand (evtl. sogar von der GF) den Hörer in die Hand nimmt und/oder schreibt, dass z.B. das Auto angekommen ist, dass man dran arbeitet, dass man einen Fehler gefunden/nicht  gefunden hat, wie man zueinander findet. Ob es evtl ein anderes Fahrzeug aus dem Bestand gibt, das gefällt.....whatever.

 

Aber NICHTS, GARNICHTS, ist arg wenig.

 

Ich sehe meinerseits überhaupt keine Alternative zum Anwaltsschreiben. Aber ich lerne gern dazu falls das jemand anders sieht. Bei Anrufen ist btw niemand zu sprechen, zurück ruft keiner. Jetzt sowieso nicht mehr, jetzt haben alle die Anweisung "nichts mehr zu sagen", weil der Kunde "uns die Anwälte auf den Hals hetzt" (Zitate)

 

 

vor 8 Minuten schrieb chip:

 

Brief vom Anwalt mit Fristsetzung: 

 

Betreff Wandlung 

 

Mein Mandant hat bei Ihnen am... folgendes KFZ erworben....

 

Dann genaue Aufzählung der Mängel mit Datum und Fehlerbehebung erfolglos....

 

Dann Darlegung juristische Grundlage für Wandlung und Aufforderung den Wagen zum Preis x zurückzunehmen. 

( Der Preis x muss dann so sein, dass man dem Händler ein klein wenig entgegenkommt)

---------

Wenn dann keine Reaktion ist der Brief quasi die Grundlage für die Klageschrift und man hat es nochmal gütlich versucht macht sich bei Gericht ja auch gut da ist der erste Termin ja sowieso immer die Güteverhandlung.  Wenn Reaktion dann weg mit dem Auto wenn der Preis passt ansonsten ggf. den weiteren Ratschlägen hier folgen. 

 

 

 

 

Das sind wir doch schon. Der gegnerische RA hat doch schon geantwortet, s.o.

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