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Wandlung, Rückgabe eines Neufahrzeugs


kmdx
Zur Lösung Gelöst von ministerialrat,

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Neuer Aspekt:

Anfrage beim Hersteller ergab, dass das Fahrzeug über zwei Jahre vor dem Verkauf an mich zum ersten Mal ausgeliefert wurde und damit zumindest in D wohl nicht hätte als Neuwagen verkauft werden dürfen.

An wen ausgeliefert und was dann geschah, wird grad in Österreich rekonstruiert. 

 

Wäre mir persönlich Wurscht gewesen, aber wo es nun schon vor Gericht geht...

Der Krimi geht also weiter.

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Ob das Fahrzeug jemals ausgeliefert wurde oder ob es gar nur herumstand ist, zumindest in Deutschland, völlig unerheblich für die Definition, ob es sich um einen Neuwagen handelt:

Zitat

[...] Ein Fahrzeug ist dann ein Neuwagen, wenn es unbenutzt ist, das Modell des Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen[...]

Siehe zu AG München, Urteil vom 17.12.2021 - 271 C 8389/21 (https://www.iww.de/quellenmaterial/id/227754) - aber Achtung, gilt nur für Deutschland!

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heute bietet man mir ein Fahrzeug zum Tausch an. 

 

Ich kann meinen "Neuwagen" gegen ein drei Jahre altes Fz mit 15tkm ohne Garantie tauschen.

Bilder sind auch dabei, Fz in einer Halle, Kennzeichen nachträglich retouchiert.

Man nennt sogar einen "Verkaufspreis" dafür. Er liegt über dem Neupreis meines "Neuwagens". Aha.

 

Kurze Recherche ergibt:

der mir angebotene Wagen steht derzeit in Turin zum Verkauf, für 11.000€ weniger als mir angeboten. 

 

Komme mir jetzt endgültig völlig verarscht vor. 

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vor 2 Stunden schrieb kmdx:

Kurze Recherche ergibt:

der mir angebotene Wagen steht derzeit in Turin zum Verkauf, für 11.000€ weniger als mir angeboten. 

 

Komme mir jetzt endgültig völlig verarscht vor. 

Naja, wenigstens 1.000 EUR Transportkosten haben sie noch. 

 

Im Ernst: krasser Versuch!

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ganz vergesse zu erwähnen, der GF bat gestern über einen seiner Mitarbeiter um einen Gesprächstermin. Zum vereinbarten Zeitpunkt saß ich im Büro und wartete vergebens. Begründung: Herr H. hatte heute viel zu tun.

 

Nun erfährt er über die Gerichtspost von der Situation mit den Neuwagen und den 12 Monaten und so (siehe oben).

 

Ich hab übrigens letzte Woche einen Fahrzeugtausch vorgeschlagen, weil er einen fast identischen Wagen auf Lager hatte. Hab ich über seine Webseite recherchiert. Er hat sich dafür entschieden, ihn wem anders zu verkaufen.  

 

Genug guten Willen bewiesen, soll sich das Gericht drum kümmern.

 

Einzige Sorge ist, dass er pleite geht. Zum Gerichtstermin im Februar ist nämlich die Garantie abgelaufen, und bis dahin sollte der Wagen zumindest fahren können. Sonst zahl ich die Reparatur selbst.

 

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  • 6 Monate später...

Na welch Überraschung.

Man hat es sich anders überlegt in Leipzig: auf den Vergleich geht man dann doch nur ein, wenn ich VOR Rückzahlung alle Papiere und Schlüssel übersende (Das Fahrzeug haben sie schon). Sie hätten dann Auto, Papiere UND Kaufpreis. Da wär ich ja schön blöd. 

Reicht dann auch, dann wird es eben der Prozess im Februar. 

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gruss an kdmx,

 

also ich würde an deiner stelle das ganze durchziehen und den weg zu ende gehen,sprich prozess mit urteil und eben auch fristeinhaltung etc. !

 

den die taschenspielertricks kennst du ja inzwischen von der "kreativen geschäftsführung des autohauses.

 

good luck

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vor 2 Stunden schrieb WuerttRene:

Ich würde mir die Fahrtkosten erstatten lassen und dann Zug um Zug übergeben. Echtzeitüberweisung vor Ort, dann bekommen sie alles.

Kannst auch den Anwalt mitnehmen, der dann als quasi Mittelsmann/Treuhänder die Sachen bis zur Abwicklung behält und dann weitergibt. 

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Kannste keinem erzählen jetzt wollen sich evtl die Anwälte an der A14 treffen und wenn telefonisch bestätig ist, dass das Geld gebucht wurde, die Papiere übergeben.

Ich denke aber eher der Händler lässt es wieder aus irgendeinem Grund platzen. 

 

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vor 31 Minuten schrieb kmdx:

Kannste keinem erzählen jetzt wollen sich evtl die Anwälte an der A14 treffen und wenn telefonisch bestätig ist, dass das Geld gebucht wurde, die Papiere übergeben.

Ich denke aber eher der Händler lässt es wieder aus irgendeinem Grund platzen. 

 

Notarielles Treuhandkonto ist keine Option?

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wäre ne Option gewesen, will er aber nicht. Aus Gründen. Man stelle sich vor, der Laden geht pleite. 

 

Den Vergleich hat mein RA hat ans LG gesendet, das gab dem Händler 10 Tage Zeit, zu bestätigen.

 

12 Stunden vor Ablauf der Frist(!) schreibt der RA des Händlers an meinen RA, dass er das nur macht, ich vorher alle Papiere zu seinem Anwalt schicke, der sich dann verpflichtet, sie erst dann herauszugeben, wenn das Geld geflossen ist. 

Das ist doch auf allen Ebenen Bullshit.

 

In drei Wochen ist die Verhandlung. wenn ich da verliere(!) steht ich genau so da wie mit dem Vergleich, entweder mit dem Wagen oder mit dem Geld. Wenn ich gewinne sogar ein paar zehntausend k€ besser wg Zinsen dies das und weil die RSV dann den Prozess zahlt. 

 

Klar können wir von vorn anfangen mit Notar und Co, aber irgendwann ist ja auch gut und das kann man dann auch gleich in der Güteverhandlung machen. 

 

Mein RA würde das Autobahntreffen sogar machen, damit es ein Ende hat. Ich sehe uns aber eher im Februar vorm LG.

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Vielleicht kommt er ja zum Gerichtstermin auch nicht. Dann beantragt Ihr ein Versäumnisurteil und habt zumindest mal einen Titel! Und wenn er hiergegen keine Rechtsmittel einlegt, kannst Du vollstrecken. Da Dir sicher die Bankverbindung des Händlers vorliegt, ist dann die Kontopfändung die effektivste Art der Vollstreckung. Alternativ gibt’s dann auch noch Moskau Inkasso für die ganz hartnäckigen Schuldner. 

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Oder die Bude geht insolvent und du kannst mit dem Titel dein Klo tapezieren. Und er macht eine neue Bude mit anderem GF auf und hat sich wer weiß wieviel Verpflichtungen entledigt.

Drücke dir die Daumen   dass das Geld noch kommt.

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