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vor 4 Minuten schrieb matflix:

Wie soll der Versorger das unterscheiden? Du hast doch nur einen Verbrauchszähler?

Na ja das ist doch einfach, gefördert werden doch nur bestimmte WB. Diese haben sicher die techn. Kommunikationseinrichtung zum Versorger. Ähnlich Ht oder NT oder dan WB.

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vor einer Stunde schrieb JoeFerrari:

om Aufladen über normale Schukodosen kann ich nur abraten, da diese nicht auf Dauerströme mit Leistungen von 2kW oder mehr ausgelegt sind. Und so ein Schnarchlader lädt dann gerne mal 8-10h permanent mit 2kW oder 2,3kW. Je nach Verkabelung in dem betreffenden Strang schmort dann gerne mal eine Verteilerklemme oder Dose durch.

plus dass bei einphasig mit 10A die Ladeverluste enorm sind...

 

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@matflix Super, also bei einem Stromausfall bist Du tagsüber bis knapp 20kWp autark. Ich kenne es hier in der Schweiz eigentlich nur so, dass Du allen Strom erst mal einspeisen musst, Deinen Überschuss dann aber gutgeschrieben bekommst, also nicht bezahlen musst. Bin aber nicht so tief im Thema. Bitte korrigieren wenn jemand mehr weis. 

vor 1 Stunde schrieb Thorsten0815:

Super, also bei einem Stromausfall bist Du tagsüber bis knapp 20kWp autark

Tatsächlich wäre ich das nicht. Mein Wechselrichter synchronisiert sich auf die Phasen vom Netz. Bei Stromausfall fehlen diese. Es gibt aber autarke Lösungen - meist in der Kombination mit Speicher.

 

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vor 1 Stunde schrieb Thorsten0815:

@matflix Super, also bei einem Stromausfall bist Du tagsüber bis knapp 20kWp autark. Ich kenne es hier in der Schweiz eigentlich nur so, dass Du allen Strom erst mal einspeisen musst, Deinen Überschuss dann aber gutgeschrieben bekommst, also nicht bezahlen musst. Bin aber nicht so tief im Thema. Bitte korrigieren wenn jemand mehr weis. 

Das ist in DE anders. Es gibt allerdings ein Selbstvermarktungsverpflichtung für alle Anlagen ab 10 kWp

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vor 12 Stunden schrieb corniche:

 

Alles super. Eine geförderte WB möchte ich nicht da es sicher ist das dieser Strom dann irgendwann mehr kostet wie Haushaltsstrom. Für die Versorger ist das ja kein Problem zu unterscheiden ob Haushaltsstrom oder WB Strom das Kw dann für 75 oder 90 Cent. Unser Staat läßt sich doch das Geschäft nicht entgehen.

 

Die geförderte Wallbox muss für 6 Monate mit dem Internet verbunden sein, alles was danach passiert ist der KfW egal. Insofern ist es mir ein Rätsel wie da irgendwer eingreifen will, wie du lädst oder nicht. Da müssten sie schon dein ganzes Haus stromlos machen :D .

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vor 14 Stunden schrieb JoeFerrari:

Je nach Verkabelung in dem betreffenden Strang schmort dann gerne mal eine Verteilerklemme oder Dose durch.

Dann ist das nicht fachgerecht verlegt. Soweit ich weis sollte eine normale und ordnungsgemäße 16 A Verkabelung mindestens 13 A Dauerlast (!) vertragen. Die erreicht mein i3 beim Laden nicht. Die 16A Prüfdauer beträgt übrigens meines Wissens eine Stunde.

 

Sicherlich ist es hilfreich, wenn die 16 A Schuko Dose zum Laden einen eigenen Stromkreis hat bzw. man weis, welche sonstigen hohen Lasten (Haushaltsmaschinen) an dem Kreis hängen, was bei mir der Fall ist. Die Verkabelung ist natürlich "überdimensioniert" mit 2,5 mm² Querschnitt.

vor 13 Stunden schrieb matflix:

plus dass bei einphasig mit 10A die Ladeverluste enorm sind...

Allerdings die Batterie mit langsamem Laden auch viel länger hält ...

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vor 13 Minuten schrieb Jarama:

Allerdings die Batterie mit langsamem Laden auch viel länger hält ...

Bernhard, die Batterie fühlt sich auch mit 11kW pudelwohl geladen. Nur bei Schnellladen (DC) verkürzt das ihr Leben.

Es gibt keinen messbaren Unterschied Lebensdauer bei 2KW oder 11kW Ladung.

Schädlicher ist das permanente Aufladen auf 100%, was du im i3 selbst  meines Wissens nicht begrenzen kannst. Über eine geregelte WB kannst du das von dort aus auf 80% oder 90% begrenzen.

 

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vor 1 Stunde schrieb mASTER_T:

Die geförderte Wallbox muss für 6 Monate mit dem Internet verbunden sein, alles was danach passiert ist der KfW egal. 

Hast du dazu eine Quellenangabe? Mir ist das neu und welchen Zweck sollte das dienen?

Meine Bastelwerkstatt ist 800m vom Haus entfernt, soweit reicht mein Wifi nicht und hab dort auch eine (geförderte) Wallbox installiert.

vor 2 Stunden schrieb mASTER_T:

Insofern ist es mir ein Rätsel wie da irgendwer eingreifen will, wie du lädst oder nicht. Da müssten sie schon dein ganzes Haus stromlos machen :D .

sofern Bill Gates uns hier keine Chips reingebaut hat, denke ich auch das ist unkritisch ;).

vor 21 Minuten schrieb matflix:

Hast du dazu eine Quellenangabe? Mir ist das neu und welchen Zweck sollte das dienen?

 

Das steht in den Förderbedingungen so drin, siehe https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004534_M_440_Ladestationen_Elektroautos.PDF

 

Zitat

Zur bestmöglichen Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien beziehungsweise zur Vermeidung von temporären Überlastungen des Verteilnetzes gelten folgende Anforderungen an die Steuerbarkeit der zu fördernden, intelligenten Ladestation:
• Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können.
• Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation entweder kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein.
• Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten, sodass zukünftige technische Entwicklungen, wie zum Beispiel eine sichere Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway (SMGW, § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes), die Integration von Energiemanagementsystemen sowie neue Funktionen (zum Beispiel § 14 a EnWG Anpassung) umgesetzt werden können. Über das Smart Meter Gateway kann eine sichere Authentifizierung und gegebenenfalls Netzanschlussleistungsbegrenzung ermöglicht werden. (Hinweis: Die Funktion des lokalen Energiemanagementsystems erfolgt bei direkt am Netz angeschlossener Ladestation innerhalb dieser. Auch hierfür muss die Software- Updatefähigkeit sichergestellt werden.)
• Die Ladestation muss in die Lage versetzt werden können (gegebenenfalls über ein Software-Update) auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte von berechtigten Stellen zu reagieren.
• Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln.
• Bezüglich einer Steuerung der Ladestation durch den Netzbetreiber gelten gegebenenfalls auch die gesonderten Anforderungen des Netzbetreibers an die Ladestation.

 

 

vor 35 Minuten schrieb matflix:

Über eine geregelte WB kannst du das von dort aus auf 80% oder 90% begrenzen.

Merkt die am Ladestromverhalten des Akkus, wann der wie voll ist, dass die eigenständig bei 80% anhalten kann?
Hätte mir vorgestellt, die WB kriegt davon nix mit und liefert so lang, bis die Software im Auto sagt: jetzt ist gut.

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vor 1 Stunde schrieb matflix:

Hast du dazu eine Quellenangabe? Mir ist das neu und welchen Zweck sollte das dienen?

Meine Bastelwerkstatt ist 800m vom Haus entfernt, soweit reicht mein Wifi nicht und hab dort auch eine (geförderte) Wallbox installiert.

Würde mich auch interessieren. Ich habe den Förderbescheid und die Wallbox wird demnächst installiert. Ob ich vom dortigen Platz aus aber eine (Funk-)Verbindung zum Router realisieren kann, weiß ich nicht und ist auch nicht getestet. Bei den technischen Anforderungen an die WB im Förderantrag konnte ich zumindest auf Anhieb das mit den "6 Monaten Verbindung zum Web" so nicht rauslesen.

vor 2 Stunden schrieb matflix:

Hast du dazu eine Quellenangabe? Mir ist das neu und welchen Zweck sollte das dienen?

Meine Bastelwerkstatt ist 800m vom Haus entfernt, soweit reicht mein Wifi nicht und hab dort auch eine (geförderte) Wallbox installiert.

 

master_p war schneller :) .

 

vor 7 Stunden schrieb mASTER_T:

Die geförderte Wallbox muss für 6 Monate mit dem Internet verbunden sein, alles was danach passiert ist der KfW egal.

Ok, dass die Ladestation dieses ganze Update- und Steuerungszeugs können muss, ist mir schon klar. Aber ich kann nach wie vor nichts finden, dass man das Ding jetzt tatsächlich erst mal 6 Monate mit dem Web verbinden muss. Hierzu hätte ich gerne die Info, danke sehr.

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vor 18 Minuten schrieb PoxiPower:

Aber ich kann nach wie vor nichts finden, dass man das Ding jetzt tatsächlich erst mal 6 Monate mit dem Web verbinden muss. Hierzu hätte ich gerne die Info, danke sehr.

Kleiner Fehler meinerseits, es sind 12 Monate ;):

Zitat:
"Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird."

Aus dem von Master_p verlinkten Dokument.

vor 3 Minuten schrieb Thorsten0815:

Aber nix mit Internet, oder?

Die ersten 12 Monate musst du alles so machen wie es die KfW will, nach 12 Monaten darfst du alles machen, einschließlich dem Verkauf des Teils.

 

Ja, den Passus habe ich auch gesehen. Aber ich finde nach wie vor in den ganzen Bedingungen nichts, dass man die WB auch tatsächlich mit dem Web verbinden muss. Sie muss dazu in der Lage sein, schon klar. Mehr kann ich da aber nicht hinein interpretieren. Auch mein Elektriker, der schon einen Haufen von den Dingern installiert und Förderanträge gestellt hat, weiß dazu nichts.

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vor 4 Minuten schrieb PoxiPower:

Auch mein Elektriker, der schon einen Haufen von den Dingern installiert und Förderanträge gestellt hat, weiß dazu nichts.

Vielleicht ist das auch eine Fehlinterpretation meinerseits. Es muss eben zwingend eine WB mit Onlineanbindung sein und das Gerät muss 12 Monate zweckentsprechend genutzt werden. Das klingt für mich so, als ob alles eben entsprechend der Vorgaben im ersten Jahr umgesetzt sein muss.
AM Ende ist es ohnehin egal. Ich nehme mal an, dass nach einer Million (!!!) genehmigter Wallboxen, kein KfW Mitarbeiter diese Vorort abklappern und auf Funktion prüfen wird. Wären rechnerisch wenigstens 2.739 Boxen pro Tag, insofern die KfW eine 7 Tage Woche hat :D .
Bei unseren mache ich es so, dass ich sie eben 12 Monate online lasse. Und dann dauerhaft vom Internet trenne. Vor allem, da eine von beiden in den nächsten 12 Monaten ohnehin kein Auto beladen wird.

vor 7 Minuten schrieb mASTER_T:

da eine von beiden in den nächsten 12 Monaten ohnehin kein Auto beladen wird.

Du hat eine auf Vorrat? :D 

Ausbauziel und Motivation?

Also ich lese keine Bedingung  raus definitv nun online zu sein. 

Es gibt ja auch keine Internetpflicht für Haushalte.

Auch wenn meine WB im Heimbetzwek eingebunden ist, muss für einen Zugriff von außen ein Port im Router dafür geöffnet werden und die Zugangsdaten an den Versorger übergeben werden. 

 

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vor 3 Stunden schrieb mASTER_T:

Die ersten 12 Monate musst du alles so machen wie es die KfW will, nach 12 Monaten darfst du alles machen, einschließlich dem Verkauf des Teils.

 

Falsch. Der Betrieb verpflichtet den Onlinestatus der Ladestation. Betrieben werden darf diese nur mit dauerhaftem Internetzugang. Nach 12 Monaten darf man diese abschalten, ohne die Förderung zu verlieren. Komplett andere Geschichte. Der Energieversorger ist berechtigt, den Netzanschluß zu unterbrechen, wenn die Bedarfsmessung auf eine Wallbox hindeutet und diese nicht auf die Internetanfragen reagiert.

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Wer es  genau wissen will, sollte die Technischen Anschlußbedingungen für das Niederspannungsnetz seines Netzbetreibers suchen.

 

Hier z.B. der Passus der Regionetz (Aachen)

https://www.regionetz.de/fileadmin/regionetz/content/Dokumente/TAB/TAB_Niederspannung_Technische_Anschlussbedingungen_für_den_Anschluss_an_das_Niederspannungsnetz.pdf

 

"Zu 9. Steuerung und Datenübertragung,
Kommunikationseinrichtungen
Sofern die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen (wie Geräte zur Heizung oder Klimatisierung,
Ladeeinrichtungen für Elektromobilität (Summen-Bemessungsleistung am Anschlusspunkt > 12
kVA, auf Wunsch des Anschlussnutzers oder Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG)
vorgesehen ist, so sind diese fest anzuschließen und es ist eine technische Einrichtung zur
Vorgabe der Sperrzeiten bzw. Steuersignale zu installieren. Darüber hinaus ist nach Vorgabe der
Regionetz GmbH auch eine plombierbare Schalteinrichtung (z. B. ein Schütz) zu installieren. Die
Auswahl, Installation und Parametrierung dieser Einrichtung erfolgt grundsätzlich gemäß Vorgabe
Regionetz GmbH und ist mit diesem abzustimmen.

 

Ladeeinrichtungen für Elektromobilität


In jedem Fall ist eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am
Netzanschlusspunkt und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z.B. mittels Leerrohr).
Werden an einem Anschlusspunkt mehrere Ladeeinrichtungen betrieben sind diese durch ein
lokales Kundenlademanagement mit Schnittstelle zur Regionetz GmbH aufzubauen. "

 

Findet sich so o.ä. auch bei anderen Netzbetreibern.

 

@ENO: Nein die Wallbox merkt das aktuell nicht. Den SOC kann man über die Wallbox i.d.R. noch nicht auslesen.

Die KfW Förderung setzt im übrigen auch keine klassische Internetverbindung voraus. Da würde ein alter Rundsteuerempfänger reichen. Sonst wären so LowCost WB wie die ABL eMH1 gar nicht förderfähig.

 

Wer seine Wallbox an ein Backend anschließen möchte bzw. wegen Lastmanagement muss, sollte darauf achten, dass diese OCPP ab Release 1.6 unterstützt. Optimalerweise auch mit Smart Charging Profiles. Die aktuelle OCPP Version ist mittlerweile 2.0, die aber in der Praxis noch kaum zu finden ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/OCPP

https://www.openchargealliance.org/protocols/ocpp-201/

 

 

Hier noch ein paar Links zu ISO 15118, die die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur regelt. Interessant wird es mit ISO 15118-20

 

https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/12/NPM_AG5_AG6_2020_Q4_ISO15518.pdf

 

https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_15118

 

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vor 10 Stunden schrieb Eno:

Merkt die am Ladestromverhalten des Akkus, wann der wie voll ist, dass die eigenständig bei 80% anhalten kann?
Hätte mir vorgestellt, die WB kriegt davon nix mit und liefert so lang, bis die Software im Auto sagt: jetzt ist gut.

Wie JoeFerrari geschrieben hat kennt die WB nicht den Ladestatus (SOC) des Autos. Ich sehe 3 Möglichkeit den SOC zu begrenzen, wenn das Fahrzeug das nicht von selbst anbietet:

 

1. Das Regelungsprogramm (bei mir ein Raspberry Pi mit openHAB Betriebssystem) bindet das Fahrzeug mit ein. Kommunikation über die Luftschnittstelle (eSIM im Auto) via JASON-Protokoll: Der Raspi frägt den SOC beim Fahrzeug an und das sendet es zurück. Ist aber bei den meisten eAutos unpraktikabel, da das 12V Bordnetz beim Laden schläft und bei jeder Anfrage aufgeweckt werden muss. Mein eGolf machte ca. nach der 10. Anfrage dann dicht.

 

2. Die WB misst den Ist-Lade-Strom gegenüber dem Soll-Lade-Strom. Bei erster messbarer Abnahme unterbricht der Ladevorgang. SOC ist dann bei so 95%

 

3. Vor dem Laden merk ich mir die Tankanzeige; kenne meine Netto-Kapazität des Akkus und gebe dann einen Stopp-Wert für Laden vor.  In der Praxis treffe ich auf 5% genau den Ziel SOC.

 

 

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vor 14 Stunden schrieb Andreas.:

Komplett andere Geschichte. Der Energieversorger ist berechtigt, den Netzanschluß zu unterbrechen, wenn die Bedarfsmessung auf eine Wallbox hindeutet und diese nicht auf die Internetanfragen reagiert.

Wie soll das funktionieren?
In meiner Heimatstadt musste ich nur eine Meldung ausfüllen das wir entsprechende Wallboxen betreiben. Wenn die Stadt uns diese, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, abschalten wollte, dann müssten sie schon unser ganzes Haus lahm legen. Im übrigen hat unsere 1. Wallbox überhaupt keinen Netzwerkanschluss.
Also manchmal frage ich mich echt, wer sich solche "Horrorgeschichten" ausdenkt und was man damit bezwecken will.

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