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Verkehrsdelikte: Kleinigkeiten - oder doch nicht?


burkhardrandel

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb IronMichl:

Was, genau, ist an solch einem Verkehrsschild (Beispiel) nicht zu verstehen?

Die Dinger haben irgendwie einen Konstruktionsfehler. Die zeigen nie die Geschwindigkeit die ich fahre.

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Ich habe mir zur Entspannung einen Unimog gekauft. Fährt nicht schnell und man fährt recht entspannt, egal ob da ein Twingo im Weg steht oder nicht.

Allerding es drängelt keiner mehr, Radfahrer passen auch besser auf und man kann direkt auf den Schulhof fahren um die Kinder abzusetzen und weil der gute 6 Zylinder Diesel noch qualmt muss man sich das Elend der meckernden anderen auch nicht mehr anschauen.

Das beste der Unimog ist ein Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug, da darf man überall mit hin.

Und mit der Passenden Hupe hat man auch gleich ganz viele Freunde.

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vor 9 Stunden schrieb IronMichl:

Mal eine Frage an die Verkehrsexperten:

Was, genau, ist an solch einem Verkehrsschild (Beispiel) nicht zu verstehen?

2086740624_Bildschirmfoto2021-08-05um08_03_47.thumb.png.af229217adefb9b8618852a6ecae8bd7.png

 

U

 

Das Schild heißt doch ganz klar "Über 50-jährige Rothaarige müssen ab hier im Kreis fahren", oder ?

 

Grüße

 

burkhardrandel

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vor 21 Stunden schrieb Thorsten0815:

Schulterblick

Der nützt Dir nix in einem 458 Spider. Da siehst Du nur dessen „Höcker“.

 

Ich hab das falsche Auto. ;) 

 

Unsere Provinzhauptstadt Münster ist das Fahrrad-Eldorado. Überall Radwege, gute Infrastruktur für Radfahrer. Z.B. eigene Ampeln für Radfahrer. So weit, so gut.

 

Man hat nur das Gefühl, dass per Erlass des Kaisers (oder von wem auch immer) die Verkehrsregeln für Radfahrer außer Kraft gesetzt wurden. Die Radler interessiert es einen Scheiß, dass die Radfahrer-Ampel rot und die Autofahrer-Ampel grün zeigt, der Autofahrer also eigentlich rechts abbiegen dürfte. Wenn dann der Richter, vor dem du dann nach dem Unfall stehst, auch morgens mit dem Fahrrad ins Gericht gekommen ist, hast du in der Verhandlung bestimmt gute Karten. :lol:

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vor 30 Minuten schrieb Il Grigio:

Wenn dann der Richter, vor dem du dann nach dem Unfall stehst, auch morgens mit dem Fahrrad ins Gericht gekommen ist,

Dann würde ich meinem Anwalt gleich als erstes einen Befangenheitsantrag stellen lassen ;)

  • Haha 3

Der geht nicht durch. Hatte eine Verhandlung vorm LG Osnabrück. Der Richter kam rein und sagte als erstes er sei ja Radfahrer er hätte keine Ahnung.

Ging allerdings da um eine Verhandlung gegen einen Händler weil nach 500km beide Turbolader defekt waren nach einer Krümmer Reparatur mit Auftrag beide Turbolader zu tauschen!

Vor Gericht kannst du nur verlieren.

Es liegt jetzt sogar erstmal im Ermessensspielraum des Polzeibeamten ob du ein Raser bist dessen Fahrt Rennähnlichen Charakter hatte. Die sind zumindest bei uns in der Gegend sehr schnell mit Auto beschlagnahmen.

Viel Spaß aus der Nummer rauszukommen. Mein Anwalt hat gerade jemanden der auf der AB ein Schild übersehen hat, 190 bei erlaubten 120.

Führerschein direkt beschlagnahmt weil Raser, Verhandlung 🤷🏻‍♂️

Bis dahin ist der Führerschein erst einmal weg.

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vor 1 Stunde schrieb tollewurst:

Mein Anwalt hat gerade jemanden der auf der AB ein Schild übersehen hat, 190 bei erlaubten 120.

Ui Ui Ui - ist mir bei FFM auf der 661 bei Langen passiert.

Morgens um 3:00 Uhr aus dem Büro nach Hause.

Bei Langen gibt es einen 80 km/h Tunnel wegen Ruhezone (Krankenhaus).

Ich habe nicht aufgepasst (o.k. habe es ignoriert, da dort sein 20 Jahren nicht geblitzt wurde) und wurde auch prompt mit 217 KM/h mit dem Ferrari geblitzt...

 

Nix mit Führerschein weg sondern nach Verhandlung 500 DM Strafe und 3 Monate Chauffeur buchen.

Früher war alles besser, wenn man liest, dass es heute ein "Raser-Tatbestand" mit sofortigem FS-Entzug ist.

  • Haha 2
vor 48 Minuten schrieb URicken:

Ui Ui Ui - ist mir bei FFM auf der 661 bei Langen passiert.

Morgens um 3:00 Uhr aus dem Büro nach Hause.

Bei Langen gibt es einen 80 km/h Tunnel wegen Ruhezone (Krankenhaus).

Ich habe nicht aufgepasst (o.k. habe es ignoriert, da dort sein 20 Jahren nicht geblitzt wurde) und wurde auch prompt mit 217 KM/h mit dem Ferrari geblitzt...

 

Nix mit Führerschein weg sondern nach Verhandlung 500 DM Strafe und 3 Monate Chauffeur buchen.

Früher war alles besser, wenn man liest, dass es heute ein "Raser-Tatbestand" mit sofortigem FS-Entzug ist.

Über 200km/h im Tunnel, da war doch was.......... :D 

 

In CH + heute == ein Jahr Knast. Ohne Bewährung.......

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gotthard-tunnel-raser-muss-nun-doch-ein-jahr-ins-gefaengnis-15840726.html

vor 3 Stunden schrieb tollewurst:

jemanden der auf der AB ein Schild übersehen hat, 190 bei erlaubten 120.

Mir ist vor ein paar Jahren Ähnliches passiert. Ähnlich nur deshalb, weil da nirgends ein 120 Schild stand (vielleicht früher mal, vermutlich hatte Polizei ihren routinemäßigen "Blitzerplatz" an einer Stelle, an der eben nicht mehr 120 war). Ich war mir sicher keines gesehen zu haben, weil auf dieser Strecke öfter wechselnd 120 und freie Fahrt war und ich daher besonders aufmerksam (und bei freier Fahrt auch nicht über 200, zweispurig).

 

Über Anwalt Akteneinsicht beantragt (selbst geht das ja nicht). Auf den Akteneinsichtsantrag wurde das Verfahren sofort und kommentarlos eingestellt, und zwar ohne Akteneinsicht. Mich hats rund 600,-- gekostet. Dazu einen Amtshaftungsprozess anzuschieben war mir zu blöd.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo burkhardrandel,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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vor 1 Stunde schrieb tollewurst:

Vor allem bist du dann vorbestraft, je nach dem wo man arbeitet ein Berufliches Todesurteil.

Da musst du aber ordentlich zu schnell fahren, damit du eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen aufgebrumt bekommst. Denn das ist die Mindestvoraussetzung für eine Vorstrafe.

vor einer Stunde schrieb mASTER_T:

Da musst du aber ordentlich zu schnell fahren, damit du eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen aufgebrumt bekommst. Denn das ist die Mindestvoraussetzung für eine Vorstrafe.

Das ist ein ganz großer Irrglaube. Grundsätzlich kommt JEDE(!!) Strafe, die rechtskräftig ist, unmittelbar als Eintrag ins Bundeszentralregister (BZR) und bleibt dort auch (erst einmal).

 

Der Unterschied ist lediglich, dass manche Eintragungen im BZR nicht im "Führungszeugnis" auftauchen, welches man ohne Weiteres erhalten kann und vielfach beim Arbeitgeber vorlegen soll. Bei den "richtigen" Zeugnissen (für Behörden) erfolgt tatsächlich ein vollständiger Abdruck aller Eintragungen. Und das teilweise über Jahrzehnte, wenngleich dann eine etwaige Verwertung womöglich ausgeschlossen ist. 

 

Ähnliches kann einem auch beim Verkehrszentralregister (VZR) ereilen. Da gibt es durchaus auch noch so manchen kleinen "Handzettel" mit Eintragungen beim Auszug, auch wenn diese dann schon uralt (und insoweit in aller Regel auch unerheblich) sind.

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vor 45 Minuten schrieb keulejr:

Da gibt es durchaus auch noch so manchen kleinen "Handzettel" mit Eintragungen beim Auszug

Datenschutz nach Wahl der jeweiligen Behörde.

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vor 17 Stunden schrieb fridolin_pt:

Datenschutz nach Wahl der jeweiligen Behörde.

Die Krux daran ist, vor dem in Kraft treten der EU-DSGVO (25.05.2018) gab es zwar das BDSG als Rechtsnorm, jedoch keine einheitliche behördliche Regelung. Dann gibt es den „Zulässigkeitsbeweis“ der Datenerhebung in Form von handschriftlichen Notizen - sehr dünnes Eis für alle Beteiligten.

 

vor 19 Stunden schrieb tollewurst:

Straftatbestand eines KFZ Rennens

Ist bekannt, wie hier mittlerweile die Rechtslage ist? Bisher hatte ich diverse Verfahren/Einsprüche/Revisionsverfahren mitbekommen - aber OLG bzw. BGH gibt es noch nichts „eindeutiges“, oder?
 

  • 2 Monate später...

"Wahnsinnsfahrt"
Uiuiui - in meiner Jugend hatte ich nahezu täglich solche Wahnsinnsfahrten. Irgendwas scheint mit mir nicht gestimmt zu haben...

und: "Die konfiszierten Fahrzeuge werden später versteigert. Die Einnahmen gehen an die Staatskasse." Nicht schlecht...

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