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Automobiler Downgrade - Rennsemmel statt Bolide


Andreas.

Empfohlene Beiträge

@Andreas. Was sollen mir die aufgerissenen Augen sagen? 

Das Schöne bei dem Auto ist, dass ich den vor Weihnachten bestellen muss und dann bereits in Q2 2024 die Auslieferung sein soll. Wenn ich da die bisherigen Wartezeiten des GR Yaris (zuletzt zwei Jahre) betrachte, dann ist das mehr als flott. Wenn ich mir dann einige Händler ansehe, die Eigenbestand für mehr als den Listenpreis verkaufen, dann finde ich es super, dass ich meinen Prinzipien ganz easy treu bleiben kann, so einen Sch… nicht mitzumachen.

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  • 1 Monat später...
Am 11.12.2023 um 19:30 schrieb Need 4 Speed:

Den GR Yaris hatte ich damals verschlafen, mich aber nun auf einen von 300 WRC Triple Edition beworben und eine Zusage erhalten. Ich freue mich darauf. Hat noch jemand eine Bewerbung abgeschickt und eine Zusage erhalten?

Habe ich ebenso gemacht und freue mich auf meinen weißen WRC Triple 🙂 

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  • 3 Wochen später...

Das ist ein Wahnsinn. Danke für den Blick über den Tellerrand. De facto ist das ein Verbrennerverbot durch die Hintertür, jedenfalls für jedes ein wenig üppiger motorisierte Fahrzeug. Da leben wir in Deutschland - was Auto-Mobilität angeht - weiter im Schlaraffenland. Während in Frankreich mal eben 60.000,- € Steuern ("malus") in den Markt gedrückt werden, gilt hier schon das Heizungsgesetz (mit jahrzehntelangen Übergangsfristen) als Weltuntergang. Österreich hat es mit der NOVA auch schlechter.

 

Witzig, dass die Hersteller diesen Steuermalus intransparent verstecken und aktuell nicht klar kommunizieren. Ich habe soeben den Konfigurator von Alfa Romeo de France bemüht. Da steht bei der Giulia Quadrifoglio weiter der Katalogpreis (94.500,- €), im Kleingedruckten mit Fußnote:

 

"Prix TTC. Les prix affichés sont des prix conseillés. Les concessionnaires vendeurs peuvent pratiquer sur ce site des prix moins élevés, visibles après le choix d'un concessionnaire. Le prix ci-dessus n'inclut pas le montant de la carte grise et de l'éventuel malus. Vous pouvez connaître ces montants en cliquant ici pour la carte grise et ici pour le malus. Votre concessionnaire vendeur vous proposera si vous le souhaitez de réaliser pour vous les démarches d'immatriculation de votre véhicule moyennant rémunération. Les couleurs peuvent ne pas correspondre strictement à la réalité."

 

oder übersetzt (deepl.com):

 

"Preise inklusive Mehrwertsteuer. Die angezeigten Preise sind empfohlene Preise. Die verkaufenden Händler können auf dieser Website niedrigere Preise berechnen, die nach der Auswahl eines Händlers sichtbar werden. Der oben genannte Preis beinhaltet nicht den Betrag für den Fahrzeugschein und den eventuellen Malus. Sie können diese Beträge erfahren, indem Sie hier für den Fahrzeugschein und hier für den Malus klicken. Ihr verkaufender Händler bietet Ihnen auf Wunsch an, die Zulassungsformalitäten für Ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr für Sie zu erledigen. Die Farben können von der Realität abweichen."

 

"Eventueller Malus" 😄

 

Übrigens hier der Link zur Malus-Berechnung.

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F35947

Wenn dieses Jahr mehr als eine Handvoll Quadrifoglios verkauft werden sollten, würde mich das wundern.

 

 

@buggycity Glaube ich nicht. 

 

Eine solche Besteuerung würde m. E. verfassungsrechtlich keinen Bestand haben. 

Die Verhältnismäßigkeit wäre nicht gewahrt. Dieser Grundsatz hat doch in unserer Rechtstradition einen sehr hohen Stellenwert und wird von der Judikative hochgehalten. 

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vor 34 Minuten schrieb Jens klt:

Die Verhältnismäßigkeit wäre nicht gewahrt.

Wie kommst da darauf? Steuern und Abgaben sollen doch ein Lenkungswirkung haben. Damit lässt sich das prima begründen. 

@coolbeans

Nun ja, eine verfassungskonforme und dem Regelungsziel (Klimaschutz) entsprechende Besteuerung existiert ja schon, allerdings in verhältnismäßiger und angemessener Art und Weise. Hierzulande erfolgt die Besteuerung – beim Kauf – abhängig vom CO2-Ausstoß, und dann nutzungsbedingt in Form von Mineralölsteuern, Ökosteuern und anteiliger CO2-Besteuerung.

 

Eine Lenkungswirkung als solche ist ja verfassungsrechtlich unbedenklich und mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Schutz unserer Lebensgrundlagen (Art. 20a GG, z.B. Klimaschutz) durchaus auch geboten. Allerdings folgt aus der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) auch das Verbot einer sog. erdrosselnden Besteuerung. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Besteuerungsfaktor den Wert des zu versteuernden Guts (deutlich) übersteigt. Daher wäre eine Besteuerung nach französischem Vorbild nach geltendem Verfassungsrecht m.E. nicht möglich. Auch eine Vermögensteuer in der früheren Form, ist ja für verfassungswidrig erklärt worden.

 

Eine Extrembesteuerung aus Gründen der Lenkungswirkung ist allenfalls nur dann möglich, wenn ein Gut bzw. eine Dienstleistung unmittelbar und direkt als Gefahrenquelle angesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund kann z.B. die hohe Tabaksteuer gerechtfertigt werden. Denn insoweit ist klar erwiesen, dass schon eine einzige Zigarette kausal und nachweislich enorm negative Effekte auf den Konsumenten und das Gesundheitswesen (Allgemeingut) hat.

 

Der bloße Kauf eines Kraftfahrzeuges lässt sich in diesem Sinne nicht vergleichen. Die Lenkungswirkung einer Extremsteuer wäre unverhältnismäßig. Denn der bloße Kauf bzw. der Besitz eines Fahrzeuges ändert zunächst einmal nichts an der Klimaschädlichkeit, nämlich durch den Fahrbetrieb. Erst bei der Benutzung emittiert etwa ein Toyota Yaris GR mehr als ein Yaris Hybrid (der sogar wegen des Mehrgewichtes in der Produktion zu einem höheren CO2-Ausstoß führt...). Um einen verfassungsrechtlich haltbaren Lenkungseffekt zu erzielen (der auch mit Art. 20a GG begründbar ist) kann also primär nur an die Nutzung angeknüpft werden. Dem rein besitzabhängigen Hebeln (Kfz-Steuer) sind daher verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Dieser Grundsatz wird auch tatsächlich von der Rechtsprechung sehr ernst genommen.

 

Natürlich kann und muss mit dem Klimaschutz argumentiert werden. Hier hat der Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative. Allerdings muss dann auch valide und belegbar feststehen, dass eine extreme Besteuerung, etwa nach französischem Vorbild (oder auch NOVA in Österreich), geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist. Jede gerichtliche Prüfung wird an diesem Punkt scheitern. Denn der bloße Kauf eines Fahrzeuges (welches einen bestimmten Grenzwert überschreitet) führt noch nicht zu einer unmittelbaren Gefährdung des Klimas (jedenfalls nicht im einem Maße, der einen solch prohibitive Besteuerung gebietet). Außerdem gibt es andere geeignete und mildere Mittel, um das Ziel des Klimaschutzes zu erreichen. Das wäre beispielsweise eine verbrauchsabhängige Besteuerung (Brennstoff). Über den reinen "Lenkungseffekt" wird man jedenfalls solche Extremsteuern hierzulande nicht einführen können.

 

Abgesehen davon fällt mir auch ein Nutzer dieses Forums ein, der sicherlich besser als ich etwas zur steuerlichen Seite beitragen kann. Ein gewisser grauer Mann mit Gummistiefeln 😉  @Il Grigio

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§ 3 AO (Abgabenordnung, quasi das Grundgesetz des Steuerrechts):

 

"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen all jenen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."

 

Drei Details daraus:

 

1: "keine Gegenleistung für eine besondere Leistung". Eine Gegenleistung wäre, ich bekomme konkret für meine Zahlung etwas. Das wären keine Steuern, sondern Gebühren, wie z.B. beim Zulassen eines Autos. Ich erwerbe also mit der Kfz-Steuer keine Rechte, z.B. einen Verbrenner zu fahren.

2: "bei denen der Tatbestand zutrifft": Zum Beispiel löst dann das bloße Halten eines Autos Kfz-Steuer aus.

3: "die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein." Steuern dürfen also auch Lenkungsfunktion haben, siehe Tabaksteuer. Oder eben Sanktionierung von Verbrennern.

 

Ob eine Strafbesteuerung verfassungskonform ist, ist sicher nicht ganz so leicht zu beantworten. Hier wären eventuell die Juristen bessere Antwortgeber als ich (Diplomkaufmann, also Betriebswirtschaftsstudium, danach Steuerberaterexamen mit allerdings rund 30 Jahren Berufserfahrung). Ich habe jedoch erlebt, dass das Bundesverfassungsgericht vieles als verfassungskonform hat durchgehen lassen.

 

Kriterium ist ja nicht, ob ein Gesetz einen Bürger ärgert, sondern es müssen verfassungsmäßige Rechte (Grundrechte) verletzt werden. Das Fahren eines Verbrenners würde ich nicht unbedingt als Grundrecht sehen. Auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kann der Gesetzgeber dadurch beseitigen, dass er alle gleichmäßig schlecht behandelt, wie er es z.B. bei der Reform der Rentenbesteuerung 2005 gemacht hat.

 

Geklagt hatte ein Pensionär (also Beamter im Ruhestand), der seine Bezüge zu 100% der Einkommensteuer unterwerfen wollte. Er wollte auch nur den sog. "Ertragsanteil" von meist ca. 20% versteuern wie die Rentner. Diese hatten jedoch im Gegensatz zu ihm Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Nach Meinung des Beamten wäre dies aber durch die steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers ausgeglichen. 

 

Was er wollte war, weniger zu besteuern. Was geschah war, dass die Rentner seitdem höher besteuert werden in sog. "Kohorten", die ab 2040 dann zu 100% der Besteuerung unterworfen werden. Der Beamte wollte das Privileg der Rentner auch haben, was geschah war, dass man den Rentnern ihr Privileg weggenommen hat. 

 

Kann der Staat also durchaus machen. Nicht alles, was einem stinkt, ist verfassungswidrig. ;) 

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Am 24.9.2023 um 11:40 schrieb Andreas.:

So als Tip an Eigner - lass die P4S oder maximal Conti 7 und keine Semis ala Avon ZZR. Miteigner eines GR hier hat aufgerüstet mit KW v3 und Semis und kommt nun immer wieder ans Limit des nächsten Bauteiles, u.a. Sperrdiff & Kühlung und Bremsbeläge. Der Wagen ist dadurch zwar deutlich direkter, aber auch nervöser und dennoch mit der Stoppuhr auf „unserer Bergstrecke“ gleich schnell zu meiner (fast) Serienversion. 

Ein paar Insights aus Sicht eines „Clubsportlers“

 

Soweit ich weis, ist es aber in Frankreich so, dass damit die KFZ.-Steuer komplett abgegolten ist und somit keine mehr nachträglich zu bezahlen sind. Dann relativiert sich das ein bisschen.

 

Übrigens habe ich meinen GR Yaris jetzt knapp 3 Jahre und habe es noch keinen Moment bereut.

 

Volker

 

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