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Wo Frontkennzeichen anbringen?


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Eine gute Bekannte von mir arbeitet auf der Zulassungsstelle in Norddeutschland. Sie hat mir diesbezüglich schon die heißesten Geschichten erzählt. Auch wegen Kennzeichenlängen (41er/38-34er/Engschrift/3D etc.). Das Klebekennzeichen, soweit ich informiert bin, darf nur mit einer ausdrücklichen Bescheinigung von der Zulassungsstelle gefahren werden. In der Regel wird also in einer Verkehrskontrolle die Rennleitung nach einer solchen Genehmigung fragen. Sollte die nicht vorliegen, dass Originalkennzeichen aber wie vorgeschlagen mitgeführt werden und auch vorzeigbar sein, endet die Situation meistens mit einer Ordnungswidrigkeit. Fertig.
Es gibt jedoch Spezialisten, die der Optik wegen sogar auf die Klebekennzeichen noch das entsprechende Siegel in Miniatur aufkleben, damit es möglichst echt wirkt. Quasi irgendwie am Computer gescannt oder fotografiert oder irgendwie mit einem Bildbearbeitungsprogramm nachgebastelt. Ich bin kein Jurist, habe mir aber von meiner Bekannten sagen lassen, dass sowas dann schon in den Bereich der Urkundenfälschung fallen würde und damit ein Straftatbestand vorliegt. Die Rennleitung kann dir sogar sofort das Fahrzeug stilllegen und abschleppen lassen in dem Fall. Wenn Klebekennzeichen, am besten mit Genehmigung. Falls ohne Genehmigung, dann das Klebekennzeichen nicht weiter verzieren und die original Platte immer mitführen. Oder einfach gar keinen Stress verursachen und sich einfach ein normales Kennzeichen anschrauben wie es die Gesetze nunmal vorsehen.

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vor 4 Stunden schrieb tomgreen:

Kann das jemand juristisch detailliert begründen? Wenn ich also einen Aufkleber des Kennzeichens vorne dran mache, in meinem Fall ein 812 GTS, dann ist das nur ein normaler Aufkleber und im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit. Es darf nur nicht das Siegel drauf sein. Beim 812 passt das Klebekennzeichen prima vorne hin. Im Ausland wird das sehr oft so praktiziert.

Ist weiter oben in dem Spiegel-Link über den Brose-Chef ja schon ausgeführt: Ordnungswidrigkeit versus Urkundenfälschung - entscheidend wohl dass das Siegel nicht drauf ist!

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  • 1 Monat später...

Kennzeichen mittels Klett, Magnet oder Saugnapf am Auto anzubringen, ist seit dem 15. Februar 2023  nicht mehr erlaubt. In der neuen Verkehrsblattverlautbarung wurde Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktualisiert und lautet jetzt: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“

 

Heißt: Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können. Einfache Magnete sind damit nicht mehr erlaubt.

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  • Traurig 1

Hm, um sie aus einem stinknormalen Kennzeichenhalter im DIN-Format rauszuholen, benötige ich aber auch weder irgendein Werkzeug noch einen hohen Kraftaufwand. Also auf die Darlegung des Unterschiedes, ob ich das Kennzeichen aus der Halterung raushole oder es bei doppelt mit Geber und Nehmer per Klett angebrachten Kennzeichen abziehe, bin ich ja bei einer potentiellen Kontrolle gespannt…

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vor 2 Stunden schrieb SF812:

Einfache Magnete sind damit nicht mehr erlaubt.

Wer benutzt denn einfache Magnete? Halten die denn überhaupt bei 300 auf der Autobahn?

Und im Umkehrschluss würde ich behaupten, was bei 300kmh auf der Autobahn hält, ist auch fest angebracht!

  • 4 Monate später...
Am 14.11.2019 um 07:39 schrieb Ulf.M:

Moin, oder Klebekennzeichen nehmen, werden vorne auf die Motrhaube geklebt. Darf zwar eigentlich nicht mehr, aber hier bei uns fährt ein Jaguar E -Type mit neuen Klebekennzeichen, sogar mit dem blauen E, hat der Besitzer irgendwie durchgekämpft. (Landkreis OHZ ). MFG Ulf.

Stimmt halt nicht. Die klebe Kennzeichen sind immernoch erlaubt. Sonst könnte man den Antrag ja nicht mehr stellen 

vor einer Stunde schrieb TJ3:

Stimmt halt nicht. Die klebe Kennzeichen sind immernoch erlaubt. Sonst könnte man den Antrag ja nicht mehr stellen 

Der E-Type ist aber eigentlich das einzige Auto bei dem die Zulassungsstellen dies problemlos durchwinken, da liegt denen nämlich auch ein amtliches Schreiben dazu vor. Grundsätzlich ist ein Klebekennzeichen ja auch nicht verboten ... solange es der DIN Norm entspricht - und da sind 2 Punkte die Klebekennzeichen nicht mitbringen: Erhabene Schrift und reflektierend gemäß der Norm. 

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  • 2 Wochen später...

Ach waren das noch Zeiten.....

 

Ich kann mich noch gut an eine Eintragung in einem F40-Brief erinnern. 

 

"Bauartbedingt vorne kein polizeiliches Kennzeichen möglich"  ....und weiter dann noch  "Abgasanlage entspricht in etwa der StVO".

 

Zugelassen übrigens in München.  Damals hatte die Rennleitung auch noch den Gedankengang, dass man sich über die TÜV-Eintragung hinwegsetzt und die Fahrzeuge einfach einzieht. 

  • Haha 3

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