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Hallo an alle,
heute bekam ich einen Anruf von der Polizei um eine telefonische Aussage zu machen.
Ich wurde befragt ob ich diese Woche zu bestimmter Uhrzeit auf bestimmter Straße unterwegs war
und ob ich von einem schwarzen Mustang überholt wurde.
Als ich dies bestätigt hatte, wurde ich befragt ob mich das oben genannt Fahrzeug überholt hat
und dazu eine Abbiegespur mit benutzt hat und wie schnell ich bzw. der Mustang war.
Nach meiner Aussage erfuhr ich dann, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug eine Dash-Cam hatte und das
Video der Polizei geschickt hat.
Darf jetzt jeder "selbsternannte Sheriff" Filme auf der Straße machen und der Polizei schicken?
Ich finde das artet ganz schön aus.
Servus Sven
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Noch kein Thema hierzu gefunden.
Es ist schon beschlossen, Umsetzung wahrscheinlich schon im März.
ab 16kmh zu schnell gibts dann einen Punkt in Flensburg. (Inner und ausserorts)
ab 21 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (innerorts)
ab 26 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (ausserorts)
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Könnte als "Rätsel" auch in der ADAC-Zeitschrift stehen - war aber nicht der Fall, deshalb meine Frage an dieser Stelle:
Bundesstraße außerorts, Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h (Nr. 274), eine Einmündung/Querstraße von rechts in Fahrtrichtung, Geschwindikeitsbegrenzung Ende (Nr. 282) steht ca. 200 m nach dieser Einmündung. Dieses Schild ist m.E. überflüssig, da die Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Einmündung aufgehoben ist. Was gilt?
Hintergrund der Frage. Wenn auf den ca. 200 m nach der Einmündung geblitzt wird, ist man dann dran, nach dem Motto "Sie haben doch gesehen, dass das Schild Nr. 282 erst ein ganzes Stück nach der Einmündung steht."
Variante zu dieser Situation: Die Einmündung liegt auf der Gegenseite der Fahrtrichtung. Was gilt?
Grüße
burkhardrandel
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