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Auto von Deutschland in die Schweiz importieren - Zahlreiche Hürden


Rocky111

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Hallo allerseits :)

 

Ich werde Ende diesen Jahres von DE in die Schweiz ziehen. Nun habe ich viel gelesen was die ganzen Zollbestimmungen für Autos angeht.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich in meiner Situation am günstigsten weg komme, da ich erst noch eines kaufen werde und somit nicht von der Sonderregelung profitieren kann, dass das Auto bereits länger als 6 Monate auf mich angemeldet war.

 

Ich habe ja CO2 Abgabe zu bezahlen, Zollgebühr etc, sobald ich ein in DE gekauftes Auto nach CH einführe. Weiß ich. Weil auch ein in DE gemietetes Fahrzeug (z.B. mein Vater mietet eines und ich fahre es in CH), das geht ja ebenfalls nicht.

Und wenn ich in DE ein Auto kaufe und dieses in DE bei meiner Familie lasse, gibt ja eine Sonderregelung, dass man mit schweizer Wohnsitz ein deutsches Auto 12x im Jahr für max 3 Tage mit in die Schweiz nehmen darf. Das ist mir allerdings zu wenig. Prinzipiell wäre das ein schöner Gedanke gewesen, das Auto in DE anzumelden und alle 2/3 Wochen mal für 6/7 Tage mit in die Schweiz zu nehmen.
Wie sieht es aus, wenn ein Familienmitglied in DE ein Auto für 50k kauft z.B. und ich es ihm dann für 5k abkaufe. Werden dann für die Verzollung die 5k angesetzt, oder schätzen sie den Wert dann?


Gibt es in so einer Situation evtl. einen Weg "günstig" das Auto in die Schweiz zu bekommen, an den ich noch nicht gedacht habe?

Ich hoffe, ich habe das Problem verständlich geschildert :)

 

Danke im Voraus für jeden, der irgendwie helfen kann.

 

LG

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vor 18 Minuten schrieb Rocky111:

dass das Auto bereits länger als 6 Monate auf mich angemeldet war

Das ist das wichtigste. Ich musste mal ein Motorrad wieder in Deutschland verkaufen, weil ich das nicht zugelassen bekam. Es war bis auf eine Schraube am Motorblock identisch mit der Schweizer Version, hätte bei 6 Monaten vorher in meinem Besitz null Probleme gemacht. 

vor 2 Minuten schrieb Thorsten0815:

Das ist das wichtigste. Ich musste mal ein Motorrad wieder in Deutschland verkaufen, weil ich das nicht zugelassen bekam. Es war bis auf eine Schraube am Motorblock identisch mit der Schweizer Version, hätte bei 6 Monaten vorher in meinem Besitz null Probleme gemacht. 

Das ist echt ärgerlich...die Schweizer sind echt extrem penibel. Aber wie gesagt, davon kann ich leider nicht profitieren, wenn ich im November ca umziehe und das Auto erst danach kaufe 😕

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vor 47 Minuten schrieb Rocky111:

Und wenn ich in DE ein Auto kaufe und dieses in DE bei meiner Familie lasse, gibt ja eine Sonderregelung, dass man mit schweizer Wohnsitz ein deutsches Auto 12x im Jahr für max 3 Tage mit in die Schweiz nehmen darf.

Wo steht denn diese Sonderregelung?

Es gibt keinen günstigen Weg ein in D gekauftes Fahrzeug in die CH zu bringen. Kauf Dir das Auto in der CH oder importier es offiziell aus D,  dann hast Du Ruhe. Mauscheleien kommen Dich im Endeffekt teurer.

vor 1 Stunde schrieb Rocky111:

Wie sieht es aus, wenn ein Familienmitglied in DE ein Auto für 50k kauft z.B. und ich es ihm dann für 5k abkaufe. Werden dann für die Verzollung die 5k angesetzt, oder schätzen sie den Wert dann

Der CH Zoll ist nicht dumm....

 

Grüße Blox

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vor 8 Minuten schrieb blox79:

Es gibt keinen günstigen Weg ein in D gekauftes Fahrzeug in die CH zu bringen. Kauf Dir das Auto in der CH oder importier es offiziell aus D,  dann hast Du Ruhe. Mauscheleien kommen Dich im Endeffekt teurer.

dachte ich mir, nur evtl habe ich ja was übersehen. Ich habe auch gelesen ein in CH gemeldetes Auto darf man bis zu 6 Monate in DE fahren, nur steht auf der Zoll Seite nicht, ob die 6 Monate pro Jahr gerechnet werden, oder für das gesamte "Autoleben"

Muss mal anders fragen

Ziehst Du komplett in die Schweiz, heisst Abmeldung in D und Anmeldung in der CH oder bist Du nur dort zum Arbeiten (hast Deinen Hauptwohnsitz weiterhin in D) und kehrst an den Wochenenden nach D zurück?

 

Grüße Blox

 

 

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Gerade in deinem Gt4 Thread gesehen, dass Du dann den Hauptwohnsitz in der CH hast. Somit bleibt es bei meiner Aussage und Du musst das Neufahrzeug ordentlich einführen und verzollen oder in der CH kaufen.

 

Kleiner Tipp:

Da Du  auch einen CH Führerschein haben wirst, darfst Du in der CH auch kein Fahrzeug mehr mit ausländischer Zulassung und Kennzeichen bewegen ( ausser Mietwagen), absonsten kann das bei einer Kontrolle richtig teuer werden. Selbst wenn Du Besuch aus D hast ( z.b Eltern, Geschwister) darfst Du deren Fahrzeug in der CH nicht einfach so bewegen. 

 

Grüße Blox

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vor 13 Stunden schrieb Rocky111:

Ich habe auch gelesen ein in CH gemeldetes Auto darf man bis zu 6 Monate in DE fahren, nur steht auf der Zoll Seite nicht, ob die 6 Monate pro Jahr gerechnet werden, oder für das gesamte "Autoleben"

Gemäß § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nur vorübergehend im deutschen Straßenverkehr geführt werden und auch nur dann, wenn das Fahrzeug keinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat.

Was heißt das aber konkret? Unter „vorübergehend“ versteht der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Wer also z. B. in Deutschland Urlaub macht, jemanden besucht oder einfach nur hindurchfährt, muss in der Regel nicht befürchten, dass sein Auslandskennzeichen ihm Probleme bereitet.

Als regelmäßiger Standort wird wiederum der Ort verstanden, von dem aus das Fahrzeug in der Regel in Betrieb genommen wird. Dieser muss nicht identisch mit dem Wohnort des Eigentümers sein. Wenn Sie z. B. im Ausland wohnen, aber in Deutschland ein Fahrzeug abgestellt haben, das Sie regelmäßig von hier aus in Betrieb nehmen, muss dieses auch in Deutschland angemeldet sein – selbst wenn Sie damit jeweils nur eine kurze Zeit fahren.

 

Nachdem die Umsatzsteuer in der Schweiz nur 7 % ausmacht, müssten dort doch die Autos billiger als in DE sein?

 

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vor einer Stunde schrieb blox79:

Kleiner Tipp:

Da Du  auch einen CH Führerschein haben wirst, darfst Du in der CH auch kein Fahrzeug mehr mit ausländischer Zulassung und Kennzeichen bewegen ( ausser Mietwagen), absonsten kann das bei einer Kontrolle richtig teuer werden. Selbst wenn Du Besuch aus D hast ( z.b Eltern, Geschwister) darfst Du deren Fahrzeug in der CH nicht einfach so bewegen. 

Das wusste ich nicht. Was ist die Konsequenz?

Merci.

vor einer Stunde schrieb ministerialrat:

Was heißt das aber konkret? Unter „vorübergehend“ versteht der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Wer also z. B. in Deutschland Urlaub macht, jemanden besucht oder einfach nur hindurchfährt, muss in der Regel nicht befürchten, dass sein Auslandskennzeichen ihm Probleme bereitet.

In Deutschland dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist bis maximal 1 Jahr zulässig. Danach ist das Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig und muss dann auch umgehend in Deutschland umgemeldet werden. Sollten Sie in Deutschland einen festen Wohnsitz begründen, dann müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland anmelden.

 

§§ 20-22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

 

Das ganze muss auch vorbereitet werden weil da ist das Thema Versicherungsschutz. Gib ja Leute (Shmee150) welche ihr Auto mit z.b in die USA nehmen fuer einen laengeren Zeitraum und Deppen (DDE) welche aus Canada randale machen mit ihren Autos in den USA.

 

Gruss

Joerg

 

vor 1 Stunde schrieb Thorsten0815:

Das wusste ich nicht. Was ist die Konsequenz?

Merci.

Kann man da nicht einfach sagen: Man ist auf der Durchreise mit dem Auto? 
 

Ich verstehe natürlich, dass es nicht erlaubt ist dauerhaft mit einem ausländischen Auto in der CH zu fahren, aber wenn Besuch da ist, ist es ja offensichtlich, dass Sie dieses KFZ ja wieder benötigen um auszureisen. Daher kann ja gar keine Absicht einer Einfuhr bestehen?

 

Beziehungsweise wenn der Eigentümer mit im Auto sitzt, stellt das Führen eines fremden, ausländischen Fahrzeugs keine Probleme dar!

vor 1 Stunde schrieb Thorsten0815:

Das wusste ich nicht. Was ist die Konsequenz?

Merci.

Sie auch Artikel Link von Ministerialrat.

 

Wenn Dich die Polizei oder der Zoll mit einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug, das von Dir, in der Schweiz wohnhaften und angemeldeten Person bewegt wird, kann und wird Dir das Einführen eines unverzollten Fahrzeuges (illegal) zur Last gelegt werden. Heisst Du musst die MwSt., Verzollung bezahlen und on top wird noch eine Buße aufgebrummt. 

Die interessieren sich nicht ob das Fahrzeug nur für den Fam. Besuch in der CH ist.....

Hat des öfteren schon Leute erwischt, dir von dieser Regel nichts wussten.

vor einer Stunde schrieb ministerialrat:

Ah, es geht nur um die Einfuhr, nicht generell. Danke.

Also wenn meine Eltern aus Deutschland mit dem Auto in die Schweiz kommen und Papa im Restaurant eine Schnaps zu viel hatte, dann fahre ich seinen Wagen mit Ihm zum Hotel. Da wird wohl niemand etwas zum Thema Zoll / Einfuhr daran zu kritisieren haben. 

vor 2 Minuten schrieb blox79:

Die interessieren sich nicht ob das Fahrzeug nur für den Fam. Besuch in der CH ist.....

Hat des öfteren schon Leute erwischt, dir von dieser Regel nichts wussten.

Das kann ich mir "so" einfach nicht vorstellen. Irre. 

vor 13 Minuten schrieb BMWUser5:

Beziehungsweise wenn der Eigentümer mit im Auto sitzt, stellt das Führen eines fremden, ausländischen Fahrzeugs keine Probleme dar!

Falsch!! Die Aussage ist nicht richtig. Wenn Du an den falschen Zöllner oder Polizisten gerätst, wars das...auch wenn der Eigentümer neben an sitzt. Ein Lenken eines im Ausland imatrikulierten Fahrzeuges ist verboten. Ausnahme Mietwagen oder Geschäftswagen

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Ich bin, z.B. mit oben erwähnten Motorrad, ein Jahr in der Schweiz gefahren. Das hat niemand interessiert.

Vor über 20 Jahren. Mag heute anders sein. 

Bin vor 1 Monat mit einem ausländischen KFZ in der CH gefahren. Eigentümer war daneben. Der Polizist wollte den Grund wissen und das war es schon. Aber vielleicht Glück gehabt. Mal nachfragen.

vor 5 Minuten schrieb blox79:

Falsch!! Dir Aussage ist nicht richtig. Wenn Du an den falschen Zöllner oder Polizisten gerätst, wars das...auch wenn der Eigentümer neben an sitzt. Ein Lenken eines im Ausland imatrikulierten Fahrzeuges ist verboten. Ausnahme Mietwagen oder Geschäftswagen

 

vor 1 Minute schrieb Thorsten0815:

Ich bin, z.B. mit oben erwähnten Motorrad, ein Jahr in der Schweiz gefahren. Das hat niemand interessiert.

Vor 20 Jahren hast Du auch noch Mängelkarten erhalten und wurdest nicht direkt stillgelegt  oder abgeschleppt.

 

 

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