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Breite Felgen Ferrari 328


marc-29

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Danke euch.. aber es scheint sich zu einer etwas verkorksten Story zu entwickeln.

 

Erzähle ich gerne (mit der Bitte um eure Einschätzung), ich hoffe ich gebe es richtig wieder:

 

Stand letzte Woche : neue reifen, frischer tüv gemacht, was fehlte, war die fahrwerkseintragung.

 

diese sollte nun diese woche erfolgen, der verkäufer beauftrage seine  werkstatt, dies zu machen.

soweit, so gut.

leider bekam er erst gestern abend den wagen mit "eintragung" retour,

 

da mein geldautomat nicht ganz so viel herausgibt und die bank eine online ECHTZEIT überweisung über solche beträge auch (noch) nicht zulässt (geht übrigens ab 1.7. im sparkassenverbund)  , wollte ich ja eigentlich den wagen heute geholt haben, das ging deswegen nicht mehr, aber ich wollte dann ja zumindest den nachweis der eintragung in den papieren sehen.

 

aber nun kommt das kuriose:

 

angeblich hat es in seiner heimatstadt nicht geklappt, das fahrwerk eintragen zu lassen , OHNE die H-Zulassung zu verlieren.

so weit so erklärbar, sucht man sich halt einen "willigen" Prüfer (das kenne ich aus meiner Golf GTI Zeit).

 

Dann aber: 

 wenn mir dann erzählt wird, der wagen braucht dafür eine tageszulassung (und er wurde dann auch noch aus versehen abgemeldet) und auf einmal sehe ich einen KFZ Schein (Teil I der Zulassung) wo eine (export import) firma aus einer anderen stadt im Schein NEU eingetragen ist und zwar seit mittwoch (10.6.) inklusive neues nummernschild (sogar ein relativ schwer zu erhaltenes (Stadt - P 11 H),

 

wo doch der wagen am 12.6. erst vorgeführt werden sollte und in diesem neuen  schein nun zwar die federn drin stehen,  nach aussage des verkäufers aber wohl im KFZ Brief (teil II) noch immer nur er und (wohl) auch noch nicht die Federn,

 

???? geht das ??

 

dann bin ich nicht nur verwirrt, sondern fange an mich zu fragen, ob wir hier noch seriös sind. das geht doch gar nicht, dass im schein (tageszulassung hin oder her) ein anderer "besitzer", als im brief drin steht oder ??

 

Ich meine als Eigentümer eines KFZ würde ich extrem sauer reagieren, wenn auf einmal eine solche eintragung gemacht wird.

kann so etwas nötig sein, " um die H Zulassung" zu erhalten ?

 

ich bin jedenfalls zu 98% entsetzt, zumal der eindruck vorher ein anderer gewesen ist.

 

Der Verkäufer,

 

der auch erst nach drei stunden sich bei mir retour meldete, es ging ja darum ob ich jetzt montag komme und ich wollte vorab die neue eintragung sehen, da kam diese diskrepanz erst raus.

 

sagt dann auch von sich aus, er wäre nicht gefragt worden.. aber da passt aber seine aussage von oben 10.6. und 12.6. nicht zu.

 

Dies mal zur Erheiterung und Unterhaltung der Forumsgemeinde, nein leider nicht ausgedacht.

gruss

Moin,

hier stinkt was gewaltig.

Du kriegst kein FZ nur mit Fahrzeugschein (Teil 1 ) zugelassen, dabei wird IMMER der Brief (Teil 2) gebraucht, kann also schon mal nicht angehen.

Wenn wir bei uns H-Zulassung machen ( bereits mehr als 1 mal) und "unser" Prüfer das nicht einträgt, fahren wir mit "roten Nummern" bzw. Einmal (5Tage-) Kennzeichen dahin, da braucht das FZ vorher nicht zugelassen werden. Bei Einmalkennzeichen (Stadt o4xxx) wird kein zusätzlicher Halter eingetragen.

MfG Ulf.

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Ist der Fahrzeugschein mit dem anderen Halter nicht ein Kurzzeitkennzeichen?

Die sind ja nicht Fahrzeugbezogen.

Wie schon erwähnt gibt es keinen neuen Halter nur im Fahrzeugschein 🤔

 

Dass manche Prüfer ihre eigenen Maßstäbe haben ist leider bekannt, vor allem wenn es um H geht.

 

Möglicherweise klärt sich alles in einem Gespräch 😉

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Moin, danke euch. Ja Kurzzeitkennzeichen soll angeblich notwendigerweise gemacht worden sein und auch nur davon habe ich ein Bild mit dem Fshrwerksfedern eingetragen ?

Verstehe ich gar nicht.. der wagen war angemeldet auf seinen namen, -ohne fahrwerk- mit H (also oldtimer eintragung)

 

Ja das Gespräch mit dem (laut eigener Aussage ahnungslosen und auch überrumpelten) Verkäufer, hatte ja den oben genannten Inhalt und

leider fehlt mir bis jetzt auch noch der Nachweis (Bild/Foto) des eingetragenen Fahrwerkes im KFZ Brief (auf seinen Namen bitte) .

Wie Ihr ja selber oben sagt, das eine geht nicht ohne das andere, so auch mein Gedanke.

 

Denn ich habe einen Kaufvertrag geschlossen, mit Inhalt Verkäufer A (Privatmann) auto B (kennzeichen und fahrgestellnummer) und eingetragenem Fahrwerk C, frischen TüV D und neuen Reifen E. Geld ist noch keine geflossen, das sollte bei Übergabe geschehen. !!

 

Er hat mir ja im Gespräch selber angeboten, wenn ich mich mit dem Umständen

nicht mehr wohlfühle, dann lassen wir das mit dem Kauf. Ich Habe mir halt nur Bedenkzeit bis Montag erbeten.

Stichwort wohlfühlen, ist es hier ja auch. Ich will ein sauberes Auto haben, was ich fahren kann, aber auch als zumindest stabile, ehrliche Wertanlage , die ich im Zweifelsfall auch ruhigen Gewissens wieder verkaufen kann.

 

ich habe euch mal angefügt, was ich als "Nachweis der Eintragung" bekommen habe.

Bitte um Verständnis, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen Fahrgestellnummer (gleich),

kennzeichen (anderes) und eingetragener eigentümer, (eine gmbh die ich nicht kenne nicht mehr der käufer) entfernt habe.

 

eintragung1.jpg

vor 17 Stunden schrieb marc-29:

wo doch der wagen am 12.6. erst vorgeführt werden sollte und in diesem neuen  schein nun zwar die federn drin stehen,  nach aussage des verkäufers aber wohl im KFZ Brief (teil II) noch immer nur er und (wohl) auch noch nicht die Federn,

 

???? geht das ??

...ja, das geht. War bei mir genauso: als ich mir die 355er Felgen eintragen ließ, erfolgte das nur im Schein, nicht aber im (neuen) Brief, früher mit den alten KFZ-Briefen war das anders.

Im neuen Brief steht auch so gut wie gar nichts mehr drin, während der alte Brief und der Schein mit Eintragungen über Auspuff, Federn, Distanzscheiben usw. so voll sind, das für den Schein (alt und neu) sogar eine zweite Seite als Anhang erstellt werden musste.

Wenn das Fahrwerk abgenommen wurde, und danach sieht es ja aus, dann wird es dafür auch eine Dokumentation z.B. in Form eines §21 Gutachtens o.ä. vom Tüv geben?

 

Gruß, Georg

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schein und brief müssen nicht denselben inhalt haben ?

 

§21 Gutachten o.ä. vom Tüv

da hast du recht, das sollte ich noch nachfragen.. so etwas müsste es jetzt ja NEU und frisch geben fürs fahrwerk, richtig?

 

nur die eintragung im schein alleine kann es ja nicht geben, dazu gehört doch ein schriftstück was der ingeneur gemacht hat oder  ?

 

aber warum dafür kurzzeitkennzeichen und ummeldung auf einen anderen namen erfolgte ist mir schleierhaft.

wie kann es einen KFZ schein mit besitzer (hier ja wohl eigentümer) a (gmbh ) geben und einen KFZ brief mit besitzer eigentümer B (privat) geben ?

 

nochmal ich.

 

21 ist/wäre ja eine einzelabnahme, ich rede nur von der eintragung von fahrwerksfedern, gut 

 

aber

eigentlich müsste es ja für die eintragung der federn (siehe bild oben) einen aktuellen bericht vom prüfer geben oder ?

(vorausgesetzt ist gibt keine abe)

 

ich habe mir zudem mal meine aktuellen KFZ Briefe und KFZ scheine unserer alltagsautos angeschaut. da ist bloss alles serie, insofern hilft es mir nur halb weiter, aber:

 

Im KFZ Brief (Teil II der Zulassungsbescheinigung) steht ja NICHTS extra mehr drin, 

vergleiche ich das mit dem Teil I (dem schein, wo eben sachen eingetragen sind.

da ist mein wissensstand noch von vor 2005, wo auch im brief alles eingetragen wurde.

 

insofern ist meine frage

schein und brief müssen nicht denselben inhalt haben ?

wohl (von mir selber) mit nein zu beantworten.

 

PS:

mein sohn hat bei seinem auto winterreifen/felge vom fremdhersteller, dafür hat er eine abe, ist nicht eingetragen muss ich(er) nur mitführen, fertig.

 

was mich nur wundert, warum kurzzeitkennzeichen auf drittnamen (gut die hatten keine vollmacht für eine eintragung vom eigentümer), dann wieder abmelden .. bedeutet das wirklich dann taucht das nicht im brief als neuer eigentümer bzw. bei anzahl der eigentümer auf ?

 

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...vermutlich werden die ganzen Zusatzeintragungen für Auspuff, Felgen usw. beim KBA gespeichert und dann bei der Zulassung im Schein ausgedruckt. Was es hier mit dem Kurzzeitkennzeichen auf sich hat weiß ich auch nicht, möglicherweise ist dies den besonderen Umständen geschuldet, da ja die Eintragung des Fahrwerks i.V. mit H-Zulassung wohl einen "guten Draht" zum Tüv erforderte und weiterhin ein Kfz-Schein nötig war, um die Eintragung auch zu dokumentieren, da diese im Brief nicht auftaucht? Irgendein Beleg vom Tüv sollte dennoch vorhanden sein, zumindest eine Rechnung.

Für die 355er Felgen habe ich seinerzeit vom Tüv ein §21 Gutachten darüber mitbekommen und bin damit dann zur Kfz-Zulassungsstelle gegangen, um mir die Felgen im Schein eintragen zu lassen.

 

Gruß, Georg

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Ja genau.. nachweise über die eintragung muss es geben und ich VORHER sehen..

 

Frage allgemein:  Muss nicht immer der eingetragende name im brief und schein gleich sein ?

 

ich glaube, ich werde weitersuchen, nach meinem "Traum"

es soll ja kein Alptraum werden....

vor 23 Stunden schrieb marc-29:

ich glaube, ich werde weitersuchen, nach meinem "Traum"

es soll ja kein Alptraum werden....

...beim Kauf des ersten Ferrari ist man übernervös und verfällt bei der scheinbar kleinsten Ungereimtheit leicht in Panik, das kennen wohl alle hier.O:-)

Warum sprichst Du nicht erstmal mit der Werkstatt, die vom Verkäufer mit der Eintragung beauftragt wurde? Vielleicht gibt es für alles eine schlüssige Erklärung? Denn offensichtlich gefällt Dir ja das Auto und der Verkäufer hat sich auch um alles gekümmert.

 

Gruß, Georg

  • Gefällt mir 2

Moin,

irgendwie verwirrend hier.

Nochmal: Wenn es ein Kurzzeitkennzeichen gibt, wird kein Halter eingetragen, Kennzeichen lautet Stadt 04xxx. Wenn, wie im Post von marc 29 geschrieben, eine Zulassung besteht ( Stadt P 11 H) ist das eine offizielle Zulassung mit einem zusätzlichen eingetragen Halter im Brief(Teil2 ) und Schein(Teil 1). Normalerweise wird, wie schon geschrieben, mit roter Nr. oder Einmalkennzeichen zur Prüforganisation gefahren. Da gibt es dann ein "Gutachten" in schriftlicher Form, mit dem man beim Zulassen des FZ die Eintragung mit bekommt..

MfG Ulf.

gefallen ja, werkstatt sprechen klar, das wäre durchaus noch eine idee , eine schlüssigere antwort zu bekommen,

denn bislang ist es eben so verwirrend, wie Ulf es nochmal ausführt.

 

das kapiere ich nämlich auch nicht.

siehe das bild mit der zulassung teil 1 oben von mir.. da steht eben als halter ein name einer gmbh und nicht wie in dem von mir bei der besichtigung vor fast 4 wochen gesehenen brief, den ich aber nur oberflächlich (eingetragener name und fahrgestellnummer) gecheckt hatte.

 

diese gmbh ist NICHT die beauftrage werkstatt , sondern (aussage des verkäufers) eine wiederum von seiner beauftragten werkstatt beauftrage firma in eben einer anderen stadt, weil es in der ursprungsstadt probleme mit der h-zulassung und der h+r fahrwerk  eintragung gegeben hat.

 

ich habe diese gmbh natürlich gegoogelt.. was mein unwohlsein ja eben nicht verbesserte

 

ab 2016 war eine gleichfirmierte UG im/export u.a. mit KFZ, GF Portugiese , seit 2019 in gmbh ungewandelt, sonst glöeicher zweck.

 

den namen noch nie gehört, derselbe portugiesische GF hatte im übrigen

früher (vor 2015)  eine ähnliche gmbh (zweck) in bayern, die übrigens wegen vermögenslosigkeit gelöscht worden ist. 🥴

EDIT:

habe nun Bilder vom (neuen und alten) Fahrzeugbrief erhalten, natürlich ein neuer Brief mit eben dieser gmbh als eigentümerin

 

frage: Im Feld anzahl der Halter steht ein Strich -   auch beim alten Brief (entwertet 10.6.20),

wo der (richtige) Privatverkäufer eingetragen ist, steht an dieser Stelle keine Zahl.

 

Ist das normal ??

 

bei meinen anderen (normalen) autos steht immer 0 oder 1, aber nie nichts.

 

Oben schrieb ein Kollege, dass dieses auto wohl zuerst in Belgien zugelassen war.. dann nach DE kam.. wäre das eine Erklärung für das Minus ?

 

Hallo,

 

Frage: wonst du in Hessen ?

 

Hier werden Einzelabnahmen immer erst von einer sog. "Bündelungsbehörde" überprüft und wenn nach einigen Tagen das o.k. kommt, kann man seine Papiere von der Zulassungsstelle abholen oder eben (meistens) auch nicht. Die Original Prüfberichte werden einbehalten und nicht mit ausgehändigt.

 

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) werden grundsätzlich keine Eintragungen über technische Veränderungen mehr vorgenommen.

 

Dabei kann es hier schon zu etwas merkwürdigen Konstellationen kommen, wenn man z.B. die überkorrekte Bündelungsbehörde meiden möchte macht man TÜV bzw. Eintragung außerhalb von Hessen und lässt den Wagen dann auch außerhalb von Hessen zu, 1 Tag reicht schon....

 

Damit sind die Eintragungen im System und die Umschreibung / Ummeldung ist ein anderer administrativer Vorgang, das geht dann problemlos.

 

Da sich die Dienststellenleiter der Zulassungsstellen aber teiweise aufführen wie Provinzfürsten im 18. Jahrhundert kann die Vorgehensweise da aber natürlich auch abweichen.

 

Gruß,  Joachim

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vor 4 Stunden schrieb marc-29:

frage: Im Feld anzahl der Halter steht ein Strich

Habe ich auch schon gesehen, wenn das Auto zuvor im Ausland angemeldet war. Mir ist damals gesagt worden, dass es Länder gibt wo es aufgrund der Papiere nicht ersichtlich ist wieviele Vorbesitzer das Auto hatte. Ob es immer einen Strich gibt beim Import aus einem anderen Land oder nur bei manchen Ländern kann ich Dir leider nicht sagen.

 

Wenn ich Deinen Thread richtig verfolgt habe, hast Du einen Kaufvertrag mit einer Person x und nun steht in den Papieren eine dir unbekannte Firma y drin. Wie ist das dann mit dem Eigentumsnachweis?

 

Für mich persönlich wären es zwischenzeitlich zu viele Fragezeichen und würde vom Kauf Abstand nehmen. Auch wenn es weh tut aber es kommt immer was nach ...

  • Gefällt mir 1

@ Joachim: Nein, ich  komme aus Niedersachen, der wagen wäre aus NRW gekommen.

 

@ italo:

Danke, genau das habe ich soeben gemacht.

 

Vom Kauf Abstand genommen. Aber ich suche weiter... wenn auch ohne Eile.

 

Wenn also jemand seinen gepflegten und "sauberen"

328 GTS (rot) abgeben möchte oder jemanden kennt,

gerne im Bereich Niedersachsen oder NRW, dann gerne eine Nachricht.  ;)

 

Danke nochmal bis hierhin.

vor 3 Stunden schrieb marc-29:

wenn auch ohne Eile

Falls es aber soweit ist, nimm einen Fachmann mit, der sich mit den "Roten" auskennt. Dieses Geld ist in meinen Augen sehr gut angelegt.  Ich könnte Dir eine Person aus dem süddeutschen Raum empfehlen. @F40org kennt diese Person auch wobei er bestimmt noch weitere Kontakte in ganz D hat.

 

Letzte Anmerkung: Beschränke dich bei der Suche nicht auf NRW oder Niedersachsen, solche sauberen Autos sucht man mindestens deutschlandweit.

  • Gefällt mir 1

Danke für den Hinweis ja.

Ich hatte bei meinen bisherigen roten Autobesichtigungen  (2 in NRW, 1x Nds, 1 x in Holland) jeweils einen KFZ Meister mit. Der war/ist kein Ferrari Spezialist, aber kennt sich mit älteren Autos zumindest aus. 70/80 BMW und Lambos eher ist seins. Es muss ja auch immer zeitlich passen.

 

Bei diesem 328GTS, den ich zuletzt im Auge hatte (inkl. Kaufvertrag) , ging es gar nicht so sehr um das Auto, was eigentlich im Endeffekt einen ganz guten Eindruck machte, sondern eher mehr um manche unschlüssige und unsaubere Kommunikation, die mich davon hat abbringen lassen. Auf einmal mehr Halter, Termindaten, die nicht stimmten etc..

 

Aber örtlich darüber hinaus schaue ich sicher auch. In Holland werden ja auch immer einige

(meist aber teuer) über Händler angeboten.

vor 32 Minuten schrieb marc-29:

Bei diesem 328GTS, den ich zuletzt im Auge hatte (inkl. Kaufvertrag) , ging es gar nicht so sehr um das Auto, was eigentlich im Endeffekt einen ganz guten Eindruck machte, sondern eher mehr um manche unschlüssige und unsaubere Kommunikation, die mich davon hat abbringen lassen. Auf einmal mehr Halter, Termindaten, die nicht stimmten etc..

Die offenbar bereits getätigte Absage war m. E. zu früh. Viele der Dinge - die ich im Übrigen aufgrund Deiner Beschreibung auch nicht alle verstanden habe - hätten sich in einem Gespräch klären lassen. Das Entscheidende ist aber bei so einem alten Eimer der Zustand, Zustand, Zustand des Autos. Und wenn der gepasst hätte - hätte zumindest ich mich noch weiter damit befasst.

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vor 3 Stunden schrieb PoxiPower:

Die offenbar bereits getätigte Absage war m. E. zu früh. Viele der Dinge - die ich im Übrigen aufgrund Deiner Beschreibung auch nicht alle verstanden habe - hätten sich in einem Gespräch klären lassen. Das Entscheidende ist aber bei so einem alten Eimer der Zustand, Zustand, Zustand des Autos. Und wenn der gepasst hätte - hätte zumindest ich mich noch weiter damit befasst.

...das sehe ich genauso. Ich finde es auch ggü. dem Verkäufer etwas unfair, aufgrund von Unwissen und wilden Spekulationen vom Kaufvertrag zuzückzutreten, nachdem dieser sich wohl um neue Reifen, neuen Tüv und auch um die scheinbar etwas komplizierte Eintragung der Federn gekümmert hat. :confused:

 

Gruß, Georg

 

Hallo, #

Preisrahmen..es  sollte unter 100k bleiben, in dem Bewusstsein dass man sicher immer etwas in das Auto reinsteckt.

 

Und Was heisst zu früh.. der Verkäufer hatte es mir ausdrücklich so angeboten, den Kauf rückgängig zu machen.

Darauf bin ich dann nach Überlegung eingegangen.

 

Ob das wirklich richtig gewesen ist,  ja so sicher bin ich mir auch nicht.

Fühle ich mich heute besser ? Nein, schlechter auch nicht.

 

Die eintragung ist ja absolut kein Nachteil für den Käufer, die neuen Reifen (diese waren 10 jahre jung) wären sowieso nötig gewesen,

also durchaus auch in seinem sinne. einzig ein frischer TüV war unnötig,  Darüber waren wir uns auch einig.

Wir haben uns nicht im Bösen getrennt, das nochmal dazu gesagt !!

Er behält ihn jetzt erst einmal...

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