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F430 Felgen auf Ferrari 348 (Österreich) anno 2020


hlh

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vor 3 Minuten schrieb PoxiPower:

Ehrlich? Ich dachte immer, es gelten ausschließlich die 10 Jahre nach EZ des Fahrzeugs. Wenn das so ist, wie Du schreibst,  könnte ja überspitzt formuliert ein Vorkriegs Kompressor Benz ein Becker-Radio aus den 80ern eingebaut kriegen und kriegt trotzdem ein H :-o 

Grundsätzlich bin ich bei dir - die 10 Jahre sind ausschlaggebend! Oder 20 Jahre vor der H-Abnahme eingetragen (gilt aber nicht für z.B. Motoren, hier gibt es ganz enge Spielregeln). Ein modernes Radio steht einer H-Abnahme grundsätzlich nicht hingegen. (Zumindest wenn es nur das Radio ist und keine sichtbaren nachgerüsteten Lautsprecher damit einhergehen)

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Hi,

genau so ist es es😀

Man kann jede Regelung ad Absurdum führen. In beide Richtungen!😆

Ich hab in einem Forum gelesen das man auf ein Historisches Fahrzeug keine Werbung mit www.xy drauf machen darf weil gabs damals ja noch nicht. 🤣

So ein Auto wächst ja mit den Jahren und die 30jahre alte Luft ist auch nicht mehr in den Reifen.

Schließlich gibt es ja genügend Leute die die Felgen montieren und bestimmt auch gleich bei ihrem escheinen montiert haben also ist es in einem gewissen Sinne ja Zeitgenössisch. 

Aber ich denke auch mal sehn was der gute Gutachter spricht.

 

Noch eine Frage am Rande auf die 430 Felgen welche Größen sind denn so eintragungsfähig bzw. gehen überhaupt an den 348er ?

275/30/19 oder 285/30/19 HA mit 225/35R19VA wie oben geschrieben ?

Gibt es da noch mehr Kombinationen die Sinn ergeben auch bezgl. des Fahrverhaltens?

Brauchts da Platten?

lg

Christoph

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Driver A.J.:

Es ist wie tuevbert schrieb. Wäre die Eintragung in den ersten 10 Jahren möglich gewesen, bleibt sie bestehen. Auch wenn sie später passiert ist.

... Interessantes Thema.:-))! Demnach würden 355er Räder an einem 348 mit BJ 1993 und EZ 1994 einem H-Kennzeichen nicht entgegenstehen, auch wenn diese erst in 2011 eingetragen wurden?

 

Gruß, Georg

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vor 20 Minuten schrieb GeorgW:

... Interessantes Thema.:-))! Demnach würden 355er Räder an einem 348 mit BJ 1993 und EZ 1994 einem H-Kennzeichen nicht entgegenstehen, auch wenn diese erst in 2011 eingetragen wurden?

Kommt drauf an ... wie immer bei Gesetzen halt. Hast du einen pingeligen Prüfer zur H-Abnahme dann will er auch noch einen Nachweis dass das schon innerhalb der 10 Jahre nach EZ gängig war, bzw. öfter gemacht wurde.

 

vor 53 Minuten schrieb CJ-666:

hast du deinen noch ?

Ja.

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die aktuelle grundsatzfrage bei dem thema: 348 mit 430 felgen,wäre doch eigentlich die frage der zulässigkeit bzw.zulassungsfähigkeit!?

fachlich betrachtet ist es also ebenso wie bei der umrüstung eines mondial t auf 430 oder 360 felgen.es fehlt schlicht der nachweis über die tragfähigkeit der achse,sprich die achslast!

die z.Bsp. hinterachslkast eines ferrari 348 bzw. mondial t liegt bei um die 1000kg....der nachweis für 360 oder 430 felgen ergibt sich von dem herkunftsauto sprich maximal 950kg beim 360(spider) und maximal 960kg beim f430(spider),was jeweils zu wenig ist! von bbs dem felgenhersteller bekommt man keinen nachweis und ebenso von ferrari nicht.auch wenn ich die 2% spurweitenänderung der felge durch ein gutachten  eines spurverbreiterungsherstellers gewährleisten kann,so bleibt das thema der uinzureichenden achslast!

eine fachlich legale eintragung ist somit nicht möglich und das thema H-Kennzeichen somit auch betrachtungsfrei....

grüße aus bayern

 

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Hi

es gibt ja Eingetragene Felgen.

Allen Sachverständigen die eine Solche Eintragung vorgenommen haben zu unterstellen das sie fachlich nicht legal ist ist wohl so nicht Korrekt, denn die Eintragung muss ja genau von einem Sachverständigen erfolgen der sehr wohl mit seinem Sachverstand und anhand der ihm vorliegenden Unterlagen in der Lage und auch Befugt ist zu entscheiden ob eine Eintragung erfolgen kann. Sonst könnte nämlich einfach die nette Dame am Schalter der Zulassungsstelle den Ordner mit den Tabellen raushohlen und dort ablesen geht oder geht nicht.

Der gesetzliche Rahmen wird von Juristen erstellt die bezüglich Verordnungen und Gesetzen einen Sachverstand haben aber eben nicht  in dem Bereich den die von ihnen gemachten Gesetze Regeln. Genau deshalb hat ja der Gesetzgeber bestimmt das nur ein Sachverständiger die Befugnis hat so etwas vor zunehmen.

Wir sollten in Deutschland froh sein das wir so ein System haben in dem Sachverständige Entscheidungen dieser Art treffen und auch treffen dürfen..

Und um was geht es uns ( dem Gesetzgeber) denn Wirklich, wir (er) möchte sicher stellen das sich auf unseren Straßen emissions arme und sichere Fahrzeuge befinden. Aber dem steht auch der berechtigte Wunsch des Menschen nach Individualität gegenüber und der Gesetzgeber trägt genau diesem Wunsch Rechnung in dem er die Möglichkeit schafft Fahrzeuge zu individualisieren.

Und in Diesem Spannungsfeld bewegt sich der Sachverständige und kann durchaus aufgrund eben seines Sachverstandes Entscheidungen treffen.

Und ich denke, dass weder die Firma Ferrari ihr Fahrzeug noch die Firma BBS ihre Felgen so sehr ans Limit geplant hat das nicht einmal eine 5 % ige Toleranz drin  sein sollte und es gibt offensichtlich Sachverständige die der gleichen Meinung sind.

 

LG

Christoph

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vor 8 Stunden schrieb spiderf355:

hinterachslkast eines ferrari 348 bzw. mondial t liegt bei um die 1000kg....der nachweis für 360 oder 430 felgen ergibt sich von dem herkunftsauto sprich maximal 950kg beim 360(spider) und maximal 960kg beim f430(spider),was jeweils zu wenig ist!

...das sind doch lediglich die statischen Werte (sofern sie überhaupt stimmen), die können ggü. den dynamischen bei 40 Kg Differenz vernachlässigt werden. Schließlich muss eine 360er oder 430er Felge etwas mehr als eine 348er Felge aushalten können, das weiß auch der Tüv-Prüfer.

 

Gruß, Georg

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vor 16 Stunden schrieb CJ-666:

Hi

es gibt ja Eingetragene Felgen.

Allen Sachverständigen die eine Solche Eintragung vorgenommen haben zu unterstellen das sie fachlich nicht legal ist ist wohl so nicht Korrekt, denn die Eintragung muss ja genau von einem Sachverständigen erfolgen der sehr wohl mit seinem Sachverstand und anhand der ihm vorliegenden Unterlagen in der Lage und auch Befugt ist zu entscheiden ob eine Eintragung erfolgen kann. Sonst könnte nämlich einfach die nette Dame am Schalter der Zulassungsstelle den Ordner mit den Tabellen raushohlen und dort ablesen geht oder geht nicht.

Der gesetzliche Rahmen wird von Juristen erstellt die bezüglich Verordnungen und Gesetzen einen Sachverstand haben aber eben nicht  in dem Bereich den die von ihnen gemachten Gesetze Regeln. Genau deshalb hat ja der Gesetzgeber bestimmt das nur ein Sachverständiger die Befugnis hat so etwas vor zunehmen.

Wir sollten in Deutschland froh sein das wir so ein System haben in dem Sachverständige Entscheidungen dieser Art treffen und auch treffen dürfen..

Und um was geht es uns ( dem Gesetzgeber) denn Wirklich, wir (er) möchte sicher stellen das sich auf unseren Straßen emissions arme und sichere Fahrzeuge befinden. Aber dem steht auch der berechtigte Wunsch des Menschen nach Individualität gegenüber und der Gesetzgeber trägt genau diesem Wunsch Rechnung in dem er die Möglichkeit schafft Fahrzeuge zu individualisieren.

Und in Diesem Spannungsfeld bewegt sich der Sachverständige und kann durchaus aufgrund eben seines Sachverstandes Entscheidungen treffen.

Und ich denke, dass weder die Firma Ferrari ihr Fahrzeug noch die Firma BBS ihre Felgen so sehr ans Limit geplant hat das nicht einmal eine 5 % ige Toleranz drin  sein sollte und es gibt offensichtlich Sachverständige die der gleichen Meinung sind.

 

LG

Christoph

hi christoph und georg

nun ich wollte hier kein böses blut vergießen und auch niemandem etwas unterstellen! ich selber habe seit 16jahren auf meinem 355 die f430 felgen montiert und auch eingetragen und dies sogar mit einer zusätzlichen distanzscheibe an der VA! zudem mehrere 348 auch auf 430 felgen umgerüstet und auch abnehmen lassen...vor jahren.

dies ist beim gleichen prüfer allerdings nicht mehr möglich.es hat sich in den letzten jahren viel geändert und mit fachlich meinte ich:

der prüfer benötigt den festigkeitsnachweis über die zu montierende felge. diesen bekommt man schlicht weder über bbs noch über ferrari und somit bleibt nur der nachweis über das "spenderfahrzeug". dieses der f430 hat jedoch ,egal in welcher ausführung, immer eine niedere achslast als ein 348,355 oder mondial t und somit ist dieser notwendige nachweis nicht gegeben!

das es prüfer gibt,welche den felgensatz eintragen ist wieder ein ganz anderes thema. es gibt sogar prüfer,welche diese mit der falschen größe abnehmen...z.Bsp.auf 348 an HA den 275/40/18 bei einer 360er felge...der jedoch ist deutlich zu groß vom abrolumfang und somit fachlich weder richtig,noch eintragungsfähig.ebnso schon gesehen aus letztem jahr:ein tüv-prüfer verlangte an der 7,5x19 f430 felge auf einem 360 den 235/35/19 zu montieren,dann würde er es abnehmen. abrollumfang wäre top,aber auf 7,5 bekommt man keine freiganbe für einen 235/35!!!zumindest weder von michelin noch von pirelli....

somit sind fachlich richtig und einfach nur eintragen anscheinend 2 paar stiefel.das meinte ich mit meinem text.

nix für ungut und ich drücke die daumen jedem der es gern auf seinem auto hätte und dies "legal"und abgenommen...mario

 

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Hallo hlh,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari 348 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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hi christoph

nun ich wollte hier kein böses blut vergießen und auch niemandem etwas unterstellen! ich selber habe seit 16jahren auf meinem 355 die f430 felgen montiert und auch eingetragen und dies sogar mit einer zusätzlichen distanzscheibe an der VA! zudem mehrere 348 auch auf 430 felgen umgerüstet und auch abnehmen lassen...vor jahren.

dies ist beim gleichen prüfer allerdings nicht mehr möglich.es hat sich in den letzten jahren viel geändert und mit fachlich meinte ich:

der prüfer benötigt den festigkeitsnachweis über die zu montierende felge. diesen bekommt man schlicht weder über bbs noch über ferrari und somit bleibt nur der nachweis über das "spenderfahrzeug". dieses der f430 hat jedoch ,egal in welcher ausführung, immer eine niedere achslast als ein 348,355 oder mondial t und somit ist dieser notwendige nachweis nicht gegeben!

das es prüfer gibt,welche den felgensatz eintragen ist wieder ein ganz anderes thema. es gibt sogar prüfer,welche diese mit der falschen größe abnehmen...z.Bsp.auf 348 an HA den 275/40/18 bei einer 360er felge...der jedoch ist deutlich zu groß vom abrolumfang und somit fachlich weder richtig,noch eintragungsfähig.ebnso schon gesehen aus letztem jahr:ein tüv-prüfer verlangte an der 7,5x19 f430 felge auf einem 360 den 235/35/19 zu montieren,dann würde er es abnehmen. abrollumfang wäre top,aber auf 7,5 bekommt man keine freiganbe für einen 235/35!!!zumindest weder von michelin noch von pirelli....

somit sind fachlich richtig und einfach nur eintragen anscheinend 2 paar stiefel.das meinte ich mit meinem text.

nix für ungut und ich drücke die daumen jedem der es gern auf seinem auto hätte und dies "legal"und abgenommen...mario

hi georg

leider liegst du da falsch.die tragfähigkeit der felge muß exakt dem entsprechen oder höher sein,als jene welche im kfz-schein steht! und das ist egal um welches kfz es sich handelt....ich habe genügend f430 welche fälchlicher weise die achslasten eines scuderia in den papieren haben.warum? weil sie aus dem ausland kamen und die falschen daten beim tüv zur neuabnahme in die papiere eingetragen wurden.

der vorteil für diese? nun sie können legal einen scuderia oder 16M felgensatz montieren und abnehmen lassen...ohne probleme!

 

@spiderf355hat Recht. Es haben sich einige Anforderungen geändert. Grade was die zulässigen Unterlagen angeht. Deshalb ist es kein Widerspruch,  das es eingetragene Felgen auf dem 355 gibt. Ist jetzt halt so nicht mehr möglich, wenn der Sachverständige sauber arbeitet.

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