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§ 315d: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - wie kann man sich dagegen "schützen", bei Ausfahrten


rs3audirs3

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb buggycity:

Das Video sagt im Grunde nicht allzuviel aus. Viel Interessanter wäre zu wissen was passiert für den Fall daß sich die Anschuldigung in Luft auflöst und ich meinen Wagen und Führerschein möglicherweise nach Wochen oder Monaten zurückbekomme. Habe ich Anspruch auf Mietwagenpauschale, hab ich Schadenersatzansprüche wegen der Tage ohne Führerschein? Dazu gibt es leider weit und breit noch nichts wirklich verwertbares.

Das ist in der Tat noch (?) ziemlich unklar. Ich vermute aber -analog zu sonstigen Erstattungen, z.B. im Strafrecht- das da eher ein "Trinkgeld" gegeben wird. Ich würde jedenfalls nicht auf auch nur annähernd dem (Vermögens-)Schaden entsprechende Beträge hoffe. Ich denke, dass sich in den nächsten Jahren eine Rechtsprechung dazu herausbilden wird, die dann etwas genauere Ansätze zeigen dürfte. Freiwillig wird der Staat nichts nennenswertes herausrücken.

 

Grüße

 

burkhardrandel

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Die Frage ist natürlich bereits ob, auf der Linken Spur stehend an der Ampel stark Gas geben, um schnell noch vor dem Fahrzeug rechts rechts abzubiegen ein zulässiges Verhalten ist. Klar so ein Manöver kann klappen, da man aber damit rechnen muss, daß der Fahrer auf der rechten Seite auch Gas gibt weil es ja Grün wird fällt das evtl. unter "vorsätzliche Verkehrsgefährdung". Das ist zwar dann keinen Rennen aber keine gute Erklärung.

man kann eigentlich jedem aufgrund dieser Gesetzgebung nur noch raten, lediglich eine Kopie des Führerscheins den Beamten auszuhändigen, das ist dann maximal eine Ordnungswidrigkeit, dann sollen sie Ihre paar Euros haben, aber der Schein kann vor Ort im Fall des Falles nicht beschlagnahmt werden.

( ich befürchte allerdings . dass ich hier mit diesem Vorschlag fast schon wieder im falschen Forum unterwegs bin, hier sind ja alle so unfassbar ,,brav´´ )

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Ich möchte ja nicht vorsätzlich eine Owi begehen, bin aber immer so schusselig und vergesse meinen Schein, dass ich mir eine Kopie in jedes Auto packen werde. Danke für den Tipp!

 

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Hi

 

Heutzutage lohnt eine Action-Cam im dauer Filmmodus endlos Aufnahme des eigenen Verhalten im PKW, um solche Vorwürfe zu entkräften.

 

Meine Gopro ist immer an wenn ich in die Stadt fahre, aber was soll,s hilft nix muss sein.

 

Tom

 

 

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guten tag ,

denke auch der § 315 wird zunehmend die gerichte beschäftigen und der bgh wird dan wohl ein machtwort sprechen !

 

...der eine oder andere polizist wird auch schelte von seinem dienstherren einstecken müssen , wenn er über das ziel hinaus geprecht ist .

 

gruss

Am 15.5.2020 um 18:15 schrieb Thorsten0815:

Hier noch was aktuelles zum Thema:

 

Anbei folgende Info auf der ADAC-Seite:

 

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Keine guten Aussichten 🙈

 

Es ist auch interessant zu sehen, dass der BGH über ein Jahr benötigt, um sich „erstmals … zu diesem Thema zu äußern.“ und dass „eine abschließende Klarstellung“ noch folgt.

 

Deutschland, Deine Bürokratie 😢🙈🙈

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Die Bürokratie ist leider nur die eine Hälfte des Procedere, die andere ist die ganzheitlich beabsichtigte Einstimmung auf das, was uns nach dem 26. September bevorstehen wird. Rennen können wir dann alsbald höchstens noch mit Lastenrädern fahren...

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Dafür gibt's doch extra Straßen. Die heißen dann Rennstrecken. Da trennen sich dann die echten Racer von den Bubis, die ihr Mütchen ohne echte Beherrschung der Fahrzeuge auf diese Art kühlen müssen. Alles andere ist bis dato geduldete Überdehnung des Rechts auf freie Bewegung. Die "Gegenbewegung" braucht einen dann nicht zu wundern. Hier in der Gegend nerven die AMG-Donuts nächtens an Kreuzungen, die Tempobolzerei ohne Sinn und Verstand nach aufgehobenem Tempolimit bis zur nächsten Ausfahrt und all der andere Kinderkram, der gerne ab 400 PS+ (oder von denen, die gerne so viel hätten, es aber nur zum GTI brachten) veranstaltet wird.

Echt dauerhaft sehr flott, aber sicher lassen diese Figuren dann schnell nach ein paar Minuten die Flügel hängen, das überfordert dann wohl.

Markus

punktefrei seit 30 Jahren und etwa  1 Mio. km

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vor 13 Minuten schrieb 806:

Die heißen dann Rennstrecken

Konsequent wäre es von der Politik, wenn Rennstrecken einfacher nutzbar und breiter verfügbar wären, dann können die von mir aus den §315 so lassen, wie er ist. Aber da es nur noch in Richtung Verbotssteuerung geht, siehe auch dB-Limits auf Rennstrecken. Der §315 aktuell ist ein reiner Willkür-Paragraph, jeder Blödsinn landet dort, obwohl es ja schon einen Bußgeldkatalog mit entsprechenden OWi-Strafzöllen gibt 😕 

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Geschrieben

Hallo rs3audirs3,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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guten morgen , auch mal meinen senf dazugebe zum § 315 !

 

mit diesem " instrument " hat der staatsapparat ( polizei, staatsanwaltschaft , ggf. führerscheinstelle ) sehr viel machfülle in die hand bekommen um der raser , poser und klienten ähnlicher " machart " habhaft zu werden !

 

die zeit wird zeigen , was es bringt und ob die leute damit gehändelt werden können.... !

 

bin mir aber auch sicher das der eine oder andere unbescholtene da auf der strecke bleiben wird und nur auf dem rechtsweg zu seinem recht kommt .

 

beispiel : 911er fahrer mit g - modell ( H -KENNZEICHEN  ) wird geblitzt und rausgewunken zur kontrolle .

 

der 911er ist tiefergelegt und es sind 122 cm höhe im kfz - schein eingetragen , der freundliche polizist mist an der dachkante uns kommt dort auf 120 cm und die kennzeichen werden sichergestellt und der 911er kommt per abschlepper zum tüv um dort genauer unter die lupe genommen zu werden . der prüfer vom tüv mist in der dachmitte ziemlich genau 121,5 cm höhe über alles .

fazit , aus sicht des tüvprüfers ist das ok und vor allem die messmethode eine andere wie die vom polizisten .

 

im kfz - schein steht eben höhe über alles in mm .

dauerte ca . 4 stunden die ganze aktion und der 911er wurde dann wieder freigegeben für den verkehr nebst zulassung .

 

der porschefahrer nahm sich einen fachanwalt für verkehrsrecht und zweifelt auch das messergebnis der radarmessung an ,

 

zur radarmessung gibt es ein " protokoll" , welches vom bediener jedenmal ausgefüllt , dort sind winkel , abstände zur fahrbahn etc . hinterlegt und ist ein pflichtteil für den bediener und muß immer ausgefertigt werden .

 

der ganze vorgang ging dann vor gericht und füllte ordner .... !

der polizist welcher die höhenmessung am 911er vorgenommen hatte , bekamm vom 911er fahrer eine dienstaufsichtsbeschwerde . die nach  6 wochen auf grund mangelden interesse der öffentlichkeit eingestellt wurde . darauf wurde gegen diese entscheidung ein wiederspruch vom anwalt eingelegt .

 

lächel , gehört nicht ganz zum thema illegale rennen , donats an der kreuzung , poserthematik .

 

wollte so eine story nur mal erwähnt haben .

 

gruss

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vor 2 Stunden schrieb 806:

Die heißen dann Rennstrecken.

Trotz 120km/h Limit gibt es in der Schweiz keine Rennstrecken. Wegen dem Umweltschutz. Raser sind bei dieser Entscheidung, wenn ich richtig informiert bin, nicht ausschlaggebend gewesen.

Rennstrecken sind nicht verboten, sondern Rundstrecken-Rennen (im Gegensatz zu Rallyes, Bergrennen, Slaloms und Beschleunigungsrennen) - dies aufgrund des Unfalls 1955 in LeMans.
Rennstrecken gibt es nur eine permanente - Lignieres welche heute TCS Test&Trainingscenter ist und wo Slalom/Sprints veranstaltet werden.

Muzzarelli151-800.jpg

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Am 5.5.2021 um 08:37 schrieb WuerttRene:

Ich möchte ja nicht vorsätzlich eine Owi begehen, bin aber immer so schusselig und vergesse meinen Schein, dass ich mir eine Kopie in jedes Auto packen werde. Danke für den Tipp!

 

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So einfach ist das nicht. Kannst Du den Schein nicht im Original vorlegen wirst Du auf die Wache bestellt um den Schein dort vorzuzeigen. Dann wird er dort beschlagnahmt. Alles schon dagewesen.

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Man stelle sich mal vor...ein pädophiler Raser, der über 1 Mio Euro Steuer hinterzogen hat. Zuerst nimmt man ihm den Führerschein weg und zur Verhandlung vor Gericht seines Missbrauchs und der Steuerhinterziehung muss er dann mit dem Taxi kommen (vorher durfte er aber noch im Darknet surfen). Eingebuchtet wird er dann wg der Steuerhinterziehung....ist ja das schwerer Vergehen.....

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vor 2 Stunden schrieb WuerttRene:

Einer solchen „Einladung“  muss man ja nicht folgen ;)

Das ist ein Irrtum der sehr teuer werden kann.

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Am Rande angemerkt und anschließend an meine Anmerkung andernortes, dass vorgeschriebene Drehmomente keine Mindestwerte sind, sondern vielmehr nicht überschritten werden sollten. So ist das auch mit diesen Blechtafeln am Strassenrand, die vielleicht schonmal wegen ihrer Form, Buntheit (rund, weiß, rot umrandet und eine schwarze Zahl darin) aufgefallen sind und Viele sich gefragt haben mögen, was die wohl bedeuten mögen. Das kläre ich gerne auf.

 

Die Zahl gibt eine Geschwindigkeit in km/h an. Direkt hinter dem Lenkrad im Auto ist eine runde Scheibe mit Zahlen und einem Zeiger (Digitalanzeigen lasse ich mal außen vor, das wird zu technisch). Irgendwo darin ist eine Angabe "km/h". Die Zahl, auf welche der Zeiger zeigt, ist die momentane Geschwindingkeit. Mit dem o.g. Schild hat es nun eine besondere Bewandnis. Der Zeiger auf der runden Scheibe im Auto darf nicht auf eine Zahl zeigen, die höher ist als die Zahl auf dem Schild. Das wurde mal so beschlossen und gesetzlich festgelegt.

 

Hat das Schild besagte Form und Farben, dann ist das also eine Maximalgeschwindigkeit. Und nicht etwa eine Minimalgeschwindigkeit (so ein Schild gibt es auch, aber ich will hier nicht verwirren). Auch bedeutet die Zahl auf dem Schild nicht, dass man eine beliebeige Zahl dazu addieren darf und das dann die Maximalgeschwindigkeit ist. Ebenso wenig bedeutet die Zahl auf dem Schild, dass das eine gefühlte Geschwindigkeit meint, oder mit der PS-Zahl multipliziert werden darf/soll.

 

Wer sich an die vorstehend beschriebene Sache mit dem Schild und der Scheibe im Auto hält hat seltenst Kontakt mit der Ordnungsmacht. Kann ich aus eigener Erfahrung berichten.

 

Bzw. unlängst dann doch mal, ich tuckere mit dem Maranello brav mit 50 km/h auf der vierspurigen Ausfallstrasse. Plötzlich sehe ich eine Kelle, ein Winken, ich soll raus fahren. Als Einziger. Auf meine Anmerkung, dass ich ja wohl sicher nicht zu schnell gewesen sei (die waren am Lasern), meinte der jüngere Beamte etwas distanziert bzw. formell "Nein, aber wir machen mit Ihnen jetzt eine allgemeine Verkehrskontrolle, die Papiere bitte!". Der Ältere sah irgendwie glücklich bzw. erfreut aus. Ich roch den Braten, es ergaben sich recht bald rund 15 Minuten Benzingespräche, ich zeigte allerlei unter der Motorhaube und erzählte dazu und dann gings weiter. Mein abschließendes Angebot kurz ne Runde mitzufahren wurde ersichtlich bedauernd abgelehnt mit der Anmerkung "Nee, das kann ich echt nicht bringen, wenn ausgerechnet dann ein Einsatz reinkommt, gäbe das voll den Ärger". :D

 

 

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vor einer Stunde schrieb fridolin_pt:

Das ist ein Irrtum der sehr teuer werden kann.

Nein, das ist eine Wahrheit, die mein Anwalt gerne für mich regelt ;)

 

@Jarama das stimmt grundsätzlich, aßer Deine Hautfarbe und Dein Fahrzeug entsprechen den gängigen Klischees. Dann wirst Du die harte Hand der Gesetzeshüter mit aller Härte kennenlernen. 

 

Zum Thema: Ein versierter Anwalt hilft in jedem Fall. Bei jeder Verkehrskontrolle dann der Hinweis auf selbigen mit der Information, dass man, ohne anwaltlichen Rat, keine Daten/Papiere außer den obligatorischen, herausgibt.

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vor 22 Minuten schrieb Jarama:

Nein, aber wir machen mit Ihnen jetzt eine allgemeine Verkehrskontrolle

Ist mir in D mit dem Testarossa auch mal passiert. Die wollten mal den Motor sehen.

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Am 6.5.2021 um 17:30 schrieb Jarama:

Nein, aber wir machen mit Ihnen jetzt eine allgemeine Verkehrskontrolle, die Papiere bitte!"

Blöd wird‘s erst, wenn sie dich bereits mit Namen begrüßen: „Allgemeine Verkehrskontrolle, Herr Jarama!“

 

Das kenne ich aus den Jugendjahren von einem Kumpel, als er Manta fuhr und meist viele Modifikationen hatte. 

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Wenn man die Kommentare liest ist das wohl doch etwas unklar.

Was ich erlebt habe:

Führerschein nicht dabei. Auflage zur Strafzahlung: Am Folgetag auf der Wache den Schein vorzeigen.

Dort dann beschlagnahmt.

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