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§ 315d: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - wie kann man sich dagegen "schützen", bei Ausfahrten


rs3audirs3

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Guten Abend liebe CP-Community,

zu dieser Thematik habe ich mal Fragen,...?

Wie einige ja wissen, haben wir bisher auch Ausfahrten bei Treffen gemacht. Und die Strecken habe ich teilweise vorher mit Hilfe von google maps geplant (teils auch mit Hilfe von Ortskenntnissen).
Das heißt, nach der obigen Auffassung bin ich dann automatisch der Veranstalter einer solchen Tour, auch wenn ich damit kein Profit mache und nur die Strecke auswähle.
Bei allen Treffen (mit Ausfahrten) habe ich im Tourenbeschrieb auch erwähnt, dass man sich an die StVo halten muss und jeder für sich verantwortlich ist, sowie ein Überholen der einzelnen Teilnehmer nicht gewünscht ist, etc. 


Nun führen wir definitiv keine Rennen oder Sonstiges durch, sondern fahren in einer Kolone und auch haben wir bisher keine Raser oder Rüpel dabei gehabt. Nun gibt es aber Bürger, die das, was sie in den Nachrichten sehen und hören dann automatisch auf alle Autoinhusiasten abbilden; und jeder der ein Fahrzeug mit ein bisschen mehr Leistung hat, ist automatisch ein Raser = Rennen, da mehrere Fahrzeuge?
(So als Beispiel, wir haben letzten Jahres eine Serpentine mehrfach(2x), um Bilder zu machen, befahren... Ein Tourist meinte dann gleich ach macht ihr ein Rennen... Da mussten dann erst ein Teilnehmer dem das erst erklären, dass wir nur ein paar Fotos machen und nicht schneller, als der andere Verkehr fahren...evtl. wäre dies natürlich unnötiges Umhehrfahren,,,,)
Und so ist teilweise einfach die Einstellung bei vielen Leuten....dank fehlender Information/Bildung meines Erachtens (dank diesen Idioten, die in den Städten sich Rennen liefern müssen...Sorry...

       
             https://www.bussgeldkatalog.org/illegale-autorennen/

und §29

             ___________________ § 29 Übermäßige Straßenbenutzung

             Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten         

             Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z.B. Rekordversuch). Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an.

             Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige

             Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung

             zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. Ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi                         widerspricht dem Renncharakter nicht.

             ___________________

            man beachte den letzten Satz  ?


Nun sind aber die "Bestimmungen"/ Konsequenzen mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug "belegt", wenn jemand dies als Rennen deklariert (bei einem Gerichtsverfahren). Dass eine Ausfahrt als Rennen ausgelegt wird, ist gering aber nicht so gering, dass man die Folgen unberücksichtigt lassen kann (auch wenn es eigentlich keinem Rennen gleicht). Einen zeitlicher Führerscheintzug wäre ja noch ein verkraftbares Risiko.
Zumal man auch, nach diesem Gesetzt (Veranstalter), auf für die Teilnehmer verantwortlich ist und auch alle Teilnehmer, im Falle, gleich bestraft werden. (Das erinnert mich ein bisschen an amerikanische Gesetze und deren Mentalität (immer sind andere für deren Hirnloses Handeln verantwortlich (z.B. wird eine Schutzabdeckung entfernt, muss diese überwacht werden, etc.) Auch trifft es Leute, die niemanden gefährden möchten und die mit Ihren 200k teuren Fahrzeugen, greifen dann auf Ihre Top Anwälte zurück. 
Kurz eine Ausfahrt, die als Rennen deklariert wird (also wenn z.B. einen Fahrzeugführer von 10 Fahrzeugen überholt wird) kann das bestraft, werden, als ob er einen Menschen umgebracht hat . Auto-Smartphone-Nutzer, die 1000fach mehr tödliche oder fast tödliche Unfälle produzieren, bekommen ne kleine Geldstrafe, das wars, da müsste die gleiche Regelung drauf aber ich das ist nun wie es ist (gesetzlich) und man kann darüber streiten, es wird sich nichts ändern


-> Nun aber zu der Frage, wie handhaben das die Leute, die hier solche Ausfahrten durchführen? Ich habe mal mitbekommen, dass bei solchen Veranstaltungen eine "Einverständniserklärung" von jedem Teilnehmer unterzeichnet werden muss, wie ist dies in etwa aufgebaut?

-> Schütz so ein Dokument, im Falle eines Falles (nur Anzeige, oder auch mal blöderweise ein Unfall) den "Veranstalter" von weiteren Strafen, nicht wirklich, oder? Oder ist dies sogar nachteilig?

-> Wie sieht dies rechtlich aus, soweit ich weiß, sind hier im Forum auch Rechtsbeistände (Straßenverkehr) vertreten, was ist Eure "Überlegung" dazu?

 

->  Es gibt ja auch diese Anbieter, von solchen Ausfahrten, wie handhaben die das, wenn die das gegen ne Gebühr anbieten, ist das ja noch problematischer, weiß jemand dazu was?

-> Meint Ihr, es wäre mal ne gute Idee, bei der Polizei persönlich nachzufragen, wie die das sehen? Also wie man sich sicher gegen "Rasen" abgrenzen kann?



Ich denke das interessiert die einen oder anderen, auch als Teilnehmer.

Vielen Dank mal für Eure Hinweise, Tipps, Infos und Verweise.

viele Grüße Andi

Vorerst werde ich auch keine Ausfahrten mehr anbieten, das ist mir leider etwas zu "gefährlich". Es sei denn, es gibt eine Möglichkeit, dieses Risiko fast auszuschließén.
 

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Melde die Ausfahrt bei der Polizei an & ggf. begleiten euch die Gesetzeshüter bei den vereinbarten Start- oder Zielpunkten.

 

Offiziell (aktuell weiß ich das nicht, ob sich das geändert hat) kostenfrei, aber ich habe auch schon Spenden an die Polizeigewerkschaft gesehen für solche Sondereinsätze oder ein BBQ für die Beamten.

 

Die Cops geben dir die Infos, die du brauchst. Der Rest deiner Fragen/Argumente ergibt sich quasi damit :)

Danke für Eure Rückmeldung erstmal.

@Andreas. (Irgendwie geht bei dir "Zitieren" nicht, egal)

Ich habe einen Kollegen, dem sein Vater ist bei der Polizei (höhere Position und ist evtl. auch hier vertreten), jedenfalls ist seine Aussage, am besten ganz bleiben lassen. Die Fälle werden immer zur Staatsanwaltschaft weitergereicht und diese entscheiden dann (ich glaube da es damit zu tun hat, das "Rennen" nicht mehr als Straßen-Vergehen oder so geahndet wird, sondern nach einem anderen Gesetzbuch (Strafrecht???).
Dennoch werde ich ihn mal fragen, ob so da jemand zur Verfügung steht, den man "ausfragen" kann und evtl. möglichkeiten wie Tracker oder Videoaufzeichung eine Entlastung, im Falle des Falles (Vorwurf einer Person "Rennen"), nutzen kann

 

So ein Unsinn. Dann dürfte man sich auch nicht mit Freunden zu einer gemeinsamen Ausfahrt treffen um eine schöne Lokalität anzufahren.

Oder eine andere Gebenheit - bin gerade auf einer Genusstour und laufe in kurvigen Geläuf auf einen Porsche auf, der widerrum hinter 2 Schnarchnasen hertuckern muss die mit 50 durch die Prärie eiern. Es kommt eine kurze Überholmöglichkeit, eine der wenigen im weiteren Streckenverlauf, die sowohl der Porsche als auch ich nutzen, ist das dann Rennen fahren? Aus Sicht der Überholten vermutlich schon, wie bewertet man das? Geht gar nicht, es sei denn man wird wirklich beim Rennenfahren erwischt, bei allem anderen würd ich mir keinen Kopf machen und die Ausfahrt geniessen.

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Am 24.2.2019 um 09:59 schrieb rs3audirs3:

             ___________________ § 29 Übermäßige Straßenbenutzung

             Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten         

             Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z.B. Rekordversuch). Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an.

             Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige

             Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung

             zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. Ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi                         widerspricht dem Renncharakter nicht. 

             ___________________

            man beachte den letzten Satz  ?

+

Der letzte Satz ist doch nur dazu da um die typischen Ausreden  der echten Raser im Kein zu ersticken.

 

Speicher Dir die Einladung Ausschreibung der Rundfahrt ab weiße klar drauf hin, dass es nicht um Höchstgeschwindigkeiten  geht oder um die Erzielung bestimmter  Durchschnittsgeschwindigkeiten. Dann sprichts Du nur Empfehlungen für Etappen oder Start und Zielpunkte aus.   Weiß  bitte freundlich darauf hin dass es keine Zeitnahme gibt und auch keine Sponsoren willkommen sind und auch keine Kommunikation der Teilnehmer während der Fahrt untereinander stattfindet. 
Und das am Ende noch die Verkehrsregeln einzuhalten sind. 
 

Dann bist Du auf der sicheren Seite am Ende gibt es hier keine Beweislastumkehr sondern man muss Dir die Verabredung zu einem illegalen Rennen beweisen was mit dem Text und den Aussagen entsprechender Zeugen/ Teilnehmer die dir die Einladung ggf. sogar noch unterschrieben  haben doch so gut wie unmöglich sein dürfte. 

 

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vor 44 Minuten schrieb PoxiPower:

Vielen Dank @chip für diese Zusammenstellung. Habe sie mir gleich ausgedruckt und werde diese bei unser heurigen Niederbayernausfahrt entsprechend verwenden :-))!

...sind da "Raser" dabei ???? :D;)

  • 2 Monate später...

Hi

 

Ich bin letztes Jahr Ostermontag auf der A20/A14 auch ein Rennen gegen mich selbst gefahren,

nur hat es keiner gemerkt.

Selbiges 1. Mai 2018 Wolfsburg > Berlin > Wolfsburg alles was die Karre hergab

Fahrzeug > Seat Mii 75PS spitze Bergab 180 laut Tacho ( 5,6L/100 dann )

 

Wenn ich Teile mit meinen Winterauto hole ( Passat 90 PS ) gibt es auf der A2 auch mal ein Rennen,

der Bock schafft knapp 200, interessiert aber auch keinen.

 

Sollte man eine Selbstanzeige starten wenn man Rennen fährt ?

 

Tom

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vor 4 Stunden schrieb TomSchmalz:

werden eher Norweger dabei sein - geht von Oslo nach Prag. Da waren halt besorgte anderer Autofahrer Bürger am Werk und haben den Pulk an Sportwagen angezeigt....

 

Ob ich wohl beim nächsten Elefantenrennen mit 96km/h gegen 95km/h  auch mal den besorgten Autofahrer geben soll und die zwei LKW Fahrer  wegen LKW Rennen anzeigen kann ?...

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Was ein armseliger Schwachsinn. Heute darf eh jeder Sonderschüler zur Polizei und die grundfrustrierten Minderbemittelten müssen zu allem ihren Senf dazu geben.

Ich habe auch ernsthaft schon darüber nachgedacht einfach jeden überholenden LKW anzuzeigen, Rennen mit erzielen der Höchstgeschwindigkeit und Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer. Man sollte die Polizei mit Anzeigen totschmeißen damit die nicht mehr wissen wo vorne und hinten ist.

Ich bekomme schon Schwierigkeiten Polizisten, Penner und Prostituierte auseinanderzuhalten. Entweder blau oder stehen am Straßenrand, winken und wollen Geld. Aber wenn ich einen versuchten Betrug melde sagt man mir ich soll mich nicht so anstellen ich hätte es ja gemerkt und sie hätten für so einen Scheiß keine Zeit.

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Gast Kurt_Kroemer

Ich bekomme schon Schwierigkeiten Polizisten, Penner und Prostituierte auseinanderzuhalten. Entweder blau oder stehen am Straßenrand, winken und wollen Geld.

 

Ich nicht. Penner erkenne ich meistens am Gebiss, Polizisten am "Oberlehrer".

Der Rest müssen dann die Nutten sein.

mal den kopf schüttel zu dieser thematik und mir meine grauen haare raufe,

 

wenn ich mit spielzeug aus maranello on tour bin und einer will rennen fahren,dann gerne...!

allerdings ohne mich.

 

wenn jemand meint er muß an der roten ampel ein beschleunigungsrennen fahren,dann sehr gerne!

doch ohne mich.

habe nur den einen führerschein und die fahrerlaubnis vom abreisblock wie bei den kinokarten auf dem lande gibt es nicht.

 

fazit,jedem so wie er meint.

 

ps,an den verfasser des artikels vor mir,mir ist bekannt das ihnen meine stete kleinschreibung gegen den strich geht.

 

allen ein entspanntes wochende

Für mich liest sich der Artikel eher so als wäre das angebliche "Rennen" ein Verdacht. Da steht nix von "schneller als Erlaubt", sondern "schnell fahren = Rasen = mutmassliches illegales Autorennen". 

 

Wird immer toller in D.

Gast Kurt_Kroemer
vor 1 Stunde schrieb herbstblues:

ps,an den verfasser des artikels vor mir,mir ist bekannt das ihnen meine stete kleinschreibung gegen den strich geht.

 

Alles gut; ich habe vor, mich daran zu gewöhnen. O:-)

vor 34 Minuten schrieb K-L-M:

Mit Gleichgesinnten Rennstrecke mieten und gut ist es.

Stimmt, macht mittlerweile, zumindest bei mir, aber den Eindruck dass viele Fzg. welche schnell unterwegs sind für den Vorwurf eines illegalen Autorennens herhalten müssen. Dabei ist es anscheinend egal ob allein und mit oder ohne Tempolimit. Sollte ein Fzg. zudem auch noch Leistungsstark sein hat der Fahrer anscheinend die doppelte A-Karte.

 

Mit solchen Aktionen lässt sich natürlich auch der Stattssäckel füllen. Aber... Beschlagnahmen und Enteignungen kommen ja mittlerweile eh immer mehr in Mode. Also was soll's.

Nja das Problem ist eben, es ist eine Straftat und somit muss jedem Hinweis nachgegangen werden.

 

Der Denunziant, so nenne ich mal den Melder einer Straftat, wurde es ja über den Medien Sat1 ect.

hundertfach gezeigt und animiert dazu, solche Hinweise zu melden.

 

Tom

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