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§ 315d: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - wie kann man sich dagegen "schützen", bei Ausfahrten


rs3audirs3

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vor 1 Stunde schrieb WuerttRene:

Ist sicher ein guter Hinweis auf was man achten muss, aber auch eine gewisse ... sagen wir mal "Eigenwerbung"...

 

In ein paar Jahren wird es heissen: gehen sie morgens nicht aus dem Haus ohne vorher Ihren Anwalt zu fragen, da lauern so viel Fallstricke in diesem sogannten Alltag, aber eh man sich es versieht...

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  • 9 Monate später...

Österreichs Polizisten können ja schon seit Jahren Geschwindigkeitsüberschreitungen „erschätzen“. Die brauchen dazu kein Radar.

Deutsche Polizisten können jetzt Rennen erschätzen. Also Vorsicht, wenn du einen Polizisten auf dem Fahrrad überholst.

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Ich verstehe ja, warum es sowas gebraucht hat bei mehr als einem Raser. Aber das jemand wirklich damit durch kommt alleine als Teilnehmer an einem Rennen anerkannt zu werden, halte ich für schwierig nachvollziehbar.

... das ist ja das Problem, jeder der auf der AB unterwegs ist und sich als Polizist fühlt, schätzt jetzt die "sicherlich" zu hohe Geschwindigkeit ein und kann Ärger machen, hoffentlich ist es kein Busfahrer mit vielen gleichgesinnten Zeugen :wink2:

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vor 40 Minuten schrieb eisenwalter:

... das ist ja das Problem, jeder der auf der AB unterwegs ist und sich als Polizist fühlt, schätzt jetzt die "sicherlich" zu hohe Geschwindigkeit ein und kann Ärger machen, hoffentlich ist es kein Busfahrer mit vielen gleichgesinnten Zeugen :wink2:

Mensch Gernot, dann fahr halt nicht immer so schnell, nimm mich als Vorbild 😁

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vor 2 Stunden schrieb eisenwalter:

das ist ja das Problem, jeder der auf der AB unterwegs ist und sich als Polizist fühlt, schätzt jetzt die "sicherlich" zu hohe Geschwindigkeit ein und kann Ärger machen, hoffentlich ist es kein Busfahrer mit vielen gleichgesinnten Zeugen

Nein, so einfach ist es auch nicht, wie folgende Entscheidung zeigt.

Ein im 3. Monat der praktischen Ausbildung stehender Polizeibeamter ist in der Lage, die Überschreitung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h richtig zu schätzen, gleichgültig ob der Polizeibeamte ein "erfahrener" Inhaber einer Lenkerberechtigung war oder nicht (VwGH 86/02/0194, 23.04.1987).

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Hallo rs3audirs3,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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vor 2 Stunden schrieb coolbeans:

Vorbild 😁

... Du mit Deiner lahmen Pistakarre kommst mir doch gar nicht hinterher :wink2: alles wird gut ... hoffentlich sehen wir uns bald mal wieder :-))!

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Die Notwendigkeit einer Lenkbrechtigung sehe ich da aber auch nicht... man muss ja gerade nicht im Auto sitzen und fahren  um das abzuschätzen und als Fußgänger wird man geboren. In der Ausbildung muss nur jemand ansagen, das sind 50 , das sind 80 (bezogen auf ein vorbeifahrendes Auto)

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Mein Nachbar, der im Bürgerverein immer heftigst wettert gegen die Leute, die in der 30-Zone an seinem Haus vorbei brettern, und strenge Kontrollen von der Polizei einfordert, überholt mich mehr oder weniger täglich in einem 50-Bereich mit seinem Moped. Geschätzt mit locker 80 :D Aber das ist vermutlich ganz was anderes :D 

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Ich fahre nie schneller, als meine Reifen zulassen. Daher keine Höchstgeschwindigkeitserzielungsabsicht oder wie das heißt.

 

#vorbildlicherautofahrer

 

:D:D:D

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Uh, doch… hatte mal Winterreifen, die nur bis 240km/h zugelassen waren und bin trotzdem kurz 250km/h gefahren… glaube, die 4% sind zu vernachlässigen !

 

will aber keinen Glaubenskrieg anzetteln…

 

ist auch OT🤐

Ich fahre mit dem 270 Winterreifen auch regelmäßig 300, halt immer nur kurz und nicht lange. Geht aber ohne Probleme, man kann ja heute Temperatur und Reifendruck im Auge behalten dann ist alles sicher.

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vor 16 Minuten schrieb tollewurst:

Ich fahre mit dem 270 Winterreifen auch regelmäßig 300, halt immer nur kurz und nicht lange. Geht aber ohne Probleme, man kann ja heute Temperatur und Reifendruck im Auge behalten dann ist alles sicher.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten ist Lebensgefährlich auch wenn’s nur kurz ist.

Temperatur und Reifendruck im Auge behalten bei erhöhter Geschwindigkeit nützt nicht viel…..es fliegt dir das Profil weg sprich die Lauffläche löst sich und das geht so schnell dass du keine Zeit zum reagieren hast……

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vor 12 Minuten schrieb Bernhard33:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten ist Lebensgefährlich auch wenn’s nur kurz ist.

Temperatur und Reifendruck im Auge behalten bei erhöhter Geschwindigkeit nützt nicht viel…..es fliegt dir das Profil weg sprich die Lauffläche löst sich und das geht so schnell dass du keine Zeit zum reagieren hast……

bei mir löste sich mal der Gummi von der Karkasse, hinten links, Kotflügel usw. waren sehr in Mitleidenschaft gezogen..., seitdem bin ich da mehr als sehr vorsichtig.

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Kurzzeitiges überschreiten der Maximalgeschwindugkeit sollte eigentlich kein Problem sein, da ist ja immer noch "Sicherheit" eingerechnet. Aber Faktoren wie Alter, Lagerung, Nutzung und Vorschäden (Kantstein, Schlaglöcher) können diese Zeit sehr kurz werden lassen!

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Mit vorgeschädigten oder alten Reifen sollte man so oder so nicht fahren!

Die Weiche Mischung wird schneller warm und kann sich deshalb lösen, also kommt es wie immer auf die Umstände an. Es kommt auch stark auf die Belastung an, Fahrwerkseinstellung, Beladung, Straßenverhältnisse etc.

Die Zahl ist eine vom Hersteller maximal freigegebene Höchstgeschwindigkeit, aber sich daran zu halten ersetzt auch nicht das Denken!

 

 

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Hi

 

Hatte ja lange nach Dashcam gesucht und bin zuhause fündig geworden.

 

Gopro kleinstes Bildformat mit 7h Aufzeichnung endlos und Dauerplus.

 

Sollte also ein " Denunziant oä. " tätig werden, hat mein Rechtsberater etwas in der " Hand ", um den Tatvorwurf zu wiederlegen.

 

Ob hilft, keine Ahnung

 

Tom

 

 

IMAG7009a.jpg

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Das Problem ist ja das einem heute etwas als Rennen ausgelegt wird was man selbst als unkritisch erachtet.

Und da hilft eben auch kein Video denn es wird doch schon längst nicht mehr sachlich geurteilt.

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