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Audi R8 First Edition


993RS

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Bin mal wieder auf der Suche nach einem neuen Spielzeug und bin auf dieses Fahrzeug gestoßen.

 

Bin eigentlich eher Porsche Affin, aber der Sound des Fahrzeuges hat es mir doch irgendwie angetan!

 

Gegenüber dem Serien V10 Plus, besitzt dieser folgende Ausstattungsmerkmale:

 

Aerodynamik Paket Audi Sport

Magnesium Felgen

Sportabgasanlage mit Klappensteuerung

etc.

 

Meinem Kenntnisstand gibt es 15 Stück für Deutschland und 99 Weltweit!

 

Farben rot, suzukagrau und daytonagrau!

 

Da hier ja ein breites Publikum vorhanden ist, gibt es hier Herrschaften die mir über das Fahrzeug nochmals mehr erzählen können?

 

Ferner halte ich die Limitierung für fragwürdig, da es für den Kunden kein Dokument gibt und dieses Paket ja durchaus in die Sonderausstattungliste übernommen werden kann!

 

Über Feedback würde ich mich freuen!

 

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vor 28 Minuten schrieb Huschijunior:

Warum ist der Rechte weiss, wenn es nur die von dir aufgezählten 3 Farben gibt?

Suzukagrau ist böse gesagt schmutziges weiss (mir gefällt's aber!), wird also schon passen.

Ich kenne das Sondermodell auch nicht, es taucht in keiner Pressemitteilung o.ä. auf. Woher hast Du denn die Infos bzgl. einer Limitierung? Der R8 ist schließlich ohnehin nicht mehr bestellbar, die ganzen "Performance Parts", die Du teilweise schon aufgezählt hast, waren bzw. sind jedoch als Zubehör bereits seit Frühjahr dieses Jahres verfügbar und dürften nach wie vor für den R8 bestellbar sein. Man kann also nach meinem Verständnis jeden momentan serienmäßigen R8 mit den einzelnen Audi Sport Performance Parts seiner Wahl beim Audi Händler umbauen lassen.

 

Infos dazu: https://www.audi-mediacenter.com/de/pressemitteilungen/die-audi-sport-performance-parts-neue-dynamik-fuer-audi-r8-und-audi-tt-9115

 

Grüße

Max

Der Rechte ist Suzukagrau, tatsächlich dreckiges Weiß!

 

Also bei Mobile sind drei Fahrzeuge als First Edition gelistet, war am Freitag beim Audi Zentrum, da gab es eine interne Mitteilung, dass diese Edition auf 15 Stück deutschlandweit begrenzt wäre!

 

Daher meine Frage und meine eigene Recherche mich auch im www nicht schlauer gemacht hatte.

 

Danke für den Hinweis der Performance Parts!

  • Gefällt mir 1

Danke für die Infos, das Leasing ist uninteressant und der bei Fischer Automobile wird nicht zu dem Preis verkauft, habe mit Verkäufer und dem Markenverantwortlichen schon ein wenig Juristerei ausgetauscht, da ich das Angebot irreführend finde.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo 993RS,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Audi R8 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

  • Gefällt Carpassion.com 1

Und warum schreiben sie den gewünschten Preis dann nicht in die Anzeige zum Fahrzeug?

vor 21 Stunden schrieb 993RS:

da ich das Angebot irreführend finde.

Ohne im Thema Erfahrungen vorweisen zu können würde ich es so einordnen:

Lockangebot im Sinne des § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). 

 

Ich verstehe den Sinn und Zweck dahinter bei z.B. einem Supermarkt, aber dort?

Bin ich zu naive? 

Richtig ist jetzt ein angemeldeter Vorführwagen, am Ende der Nutzung bekommst du, denn Wagen zu dem Preis, aber nicht jetzt und auch nicht mit 15 KM!

 

Angeblich hätte man aufgrund Sonderpämien den Wagen bis letzte Woche Dienstag bekommen und nach bösen Telefonat meinerseits sollte die Anzeige, weil fehlerhaft geändert werden, warum noch nicht geschehen, ist mir ein Rätsel!

 

Ich werde das Thema auch weiter verfolgen...

  • Gefällt mir 1

Ganz genau genommen und gesetzlich klar geregelt hätten sie Dir den Wagen genau zu dem ausgewiesen Kaufpreis verkaufen MÜSSEN - was Prämien odg. betrifft ist und kann dem Kunden schnuppe sein.  

Natürlich ist das in der Praxis immer schwerlich umsetzbar aber heute ist es scheinbar üblich gesetzwidrig zu agieren und "beim Erwischtwerden" als Argumentation oder Verschleierung "dumm rumzulügen".  

 

Am Besten - schöne verbale Backpfeife verpassen - und den Händler in Zukunft meiden.

Was ich noch erwähnen sollte, ich selbst hatte vor 1 1/2 Jahren ein ähnliches Problem beim Kauf unseres neuen Wohnmobils.

Mündlich kein Einlenken von Händlerseite, vielmehr wurden wir noch mehr "verärgert und veräppelt" ?

Dann habe ich mir die schärfste Waffe gegriffen, die mir zu Verfügung stand?und mit gaaanz spitzer Feder meine mir gesetzlich verbindlich zustehenden Ansprüche geltend gemacht.  

Am nächsten Tag (scheinbar nach Erhalt meines Briefes mittels Einschreiben) konnte alles mit dem Geschäftsführer ruhig, sachlich, ganz schnell, unbürokratisch und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst werden. 

Hier ging es um ein neues Wohnmobil LP 101500,- zu einem Herbst-Hausmessepreis von 84999,- inkl. vieler verbauter angenehmer Extras.

 

Also machmal wird dann doch alles gut?

 

vor 26 Minuten schrieb Wolly 108:

Ganz genau genommen und gesetzlich klar geregelt hätten sie Dir den Wagen genau zu dem ausgewiesen Kaufpreis verkaufen MÜSSEN 

Hat sich diesbezüglich etwas bei der Gesetzeslage geändert? Wenn ja, welches Gesetz und welcher Paragraph?

 

Meines Wissens ist das rechtlich ein unverbindliches Angebot des Händlers. Es gilt unterm Strich das, was im Kaufvertrag steht bzw. durch Kaufannahme und Warenübergang vereinbart wird. Und die Zahl, die im Kaufvertrag steht, kann günstiger ausfallen (was seitens des Käufers ja gerne verhandelt wird), aber ebenso auch höher. Warum sollte man dem Verkäufer etwas nicht zugestehen, was der Käufer gerne für sich in Anspruch nimmt? Was passiert, wenn sich der Verkäufer beim Preisschild im Schaufenster tatsächlich versehentlich vertan hat? Natürlich läuft das in der Regel darauf hinaus, daß sich der Verkäufer aus Kulanz auf den niedrigeren Preis einläßt, aber gezwungen werden kann er nicht. Wenn diese Masche jedoch systematisch erfolgt, dann ist das natürlich ein Fall für unlauteren Wettbewerb, darüber sind wir uns einig.

 

  • Gefällt mir 2

Um den Sachverhalt hier mal klarzustellen.

 

Ich habe aufgrund der Anzeige den Händler, in Form eines Verkäufers, kontaktiert und mitgeteilt, dass ich den Wagen so kaufen möchte und er mir den Vertrag bitte zuschicken sollte, daraufhin wurde mir der Preis mitgeteilt, wenn dies ein Fehler gewesen wäre, wäre es für mich auch nicht tragisch gewesen, der Verkäufer konnte aber intellektuell gar nicht nachvollziehen was das Problem war.

 

Beste Begründung war, ein Handy welches für einen Euro angeboten wird, kostet ja auch mehr und da war bei mir der Siedepunkt erreicht und ich wurde ungehalten!

 

Daraufhin erbat ich einen Rückruf des VL oder GF!

 

Der VL teilte mir dann die Story von der Prämie mit und das es ein Fehler sei.

 

Das Problem was ich sehe ist schlicht und ergreifend, der Fehler wird weiterhin nicht korrigiert, ferner kann man bei Mobile die Verfügbarkeit einstellen, so dass der Preis dann auch nicht zu ändern wäre!

 

Ich ärgere mich schlicht und ergreifend über die Art und Weise, wollte dies jetzt aber auch gar nicht zum Thema machen!

 

Mir ging es um das Auto an sich und die Kenntnis bzw. Unkenntnis des Sondermodells!

 

 

vor 42 Minuten schrieb matelko:

Hat sich diesbezüglich etwas bei der Gesetzeslage geändert? Wenn ja, welches Gesetz und welcher Paragraph?

 

Meines Wissens ist das rechtlich ein unverbindliches Angebot des Händlers. Es gilt unterm Strich das, was im Kaufvertrag steht bzw. durch Kaufannahme und Warenübergang vereinbart wird. Und die Zahl, die im Kaufvertrag steht, kann günstiger ausfallen (was seitens des Käufers ja gerne verhandelt wird), aber ebenso auch höher. Warum sollte man dem Verkäufer etwas nicht zugestehen, was der Käufer gerne für sich in Anspruch nimmt? Was passiert, wenn sich der Verkäufer beim Preisschild im Schaufenster tatsächlich versehentlich vertan hat? Natürlich läuft das in der Regel darauf hinaus, daß sich der Verkäufer aus Kulanz auf den niedrigeren Preis einläßt, aber gezwungen werden kann er nicht. Wenn diese Masche jedoch systematisch erfolgt, dann ist das natürlich ein Fall für unlauteren Wettbewerb, darüber sind wir uns einig.

 

Da wäre ja goldig - probiere ich dann mal bei Aldi? nee jetzt mal Spaß bei Seite; 

Ich drehe Deine Einschätzung einfach mal um;

zugrunde liegend; Angebot Verkäufer mit Preisschild: Käufer nimmt Kauf an. Damit ist der rechtverbindliche Kaufvertrag bereits geschlossen (in D keine Schriftform verbindlich vorgeschrieben).

Am nächsten Tag kommt der Käufer und erklärt; aufgrund seiner geringer als gedacht ausgefallenen Dividentenausschüttung schmälert er jetzt den Kaufpreis. und besteht darauf einfach weniger zu bezahlen weil er selbst einen Kalkulationsfehler gemacht hat.

 

Ich möchte aber auf keinen Fall eine neue Diskussion entfachen  - ist halt nur meine bescheidene Einschätzung

 

vor 33 Minuten schrieb Wolly 108:

zugrunde liegend; Angebot Verkäufer mit Preisschild: Käufer nimmt Kauf an. Damit ist der rechtverbindliche Kaufvertrag bereits geschlossen (in D keine Schriftform verbindlich vorgeschrieben). 

Hier liegt schon dein Fehler: Das, was du als Angebot des Verkäufers bezeichnest, ist nur eine Aufforderung an mögliche Käufer zur Abgabe eines Angebots. Der Verkäufer kann dann verkaufen - muss es aber nicht.

  • Gefällt mir 4

O.K. - dann werde ich mir das merken müssen, dass ein Preisschild nur eine Aufforderung eines Angebotes meinerseits ist.

In der Tat das habe ich nicht gewusst? Aber man lernt nie aus - Danke für die Aufklärung.

vor einer Stunde schrieb Wolly 108:

O.K. - dann werde ich mir das merken müssen, dass ein Preisschild nur eine Aufforderung eines Angebotes meinerseits ist.

In der Tat das habe ich nicht gewusst? Aber man lernt nie aus - Danke für die Aufklärung.

 

Die Gültigkeit eines verbindlichen persönlichen Angebots ohne Freizeichnungsklauseln (solange der Vorrat reicht etc..)  an Dich ist genau gesetzlich geregelt wobei es hier sogar noch von der Frist her  drauf ankommt ob es mündlich oder schriftlich erfolgt.  Ein Angebot an die Allgemeinheit ist von daher wie hier schon geschrieben nur die Aufforderung an den Endkunden ein Kaufangebot zu machen der Verkäufer bestätig dann durch Annahme und der Vertrag ist geschlossen. 

Was ich halt nicht nachvollziehen kann, das Audi Offiziell nichts sagt und gegenüber dem Kunden nichts bestätigt, daher halte ich die Zahlen halt nicht für belastbar!

 

Freund von mir hat jetzt einen Gekauft und ich werde wohl keinen nehmen!

 

Danke für die Antworten.

In der Schweiz ginge es hier wohl um den "Detailpreis", oder? Siehe:

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/etiketten/kennzeichnung-der-preise.html

 

vor 9 Stunden schrieb Wolly 108:

probiere ich dann mal bei Aldi?

https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/falsche-preisauszeichnung-27801/

:D 

 

Auch ist es ein Unterschied zwischen gewerblich an privat, oder B2B.

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/e-commerce/erstellung-e-commerce-site/die-gesetze-der-schweiz-und-der-eu.html

 

Da sich diese Gesetze aber auch immer weiterentwickeln, kann es sein, dass ein Angebot: "Ich verkaufen diese Nüsse zu 10 CHF/100g" und "Ja, ich kaufe die Nüsse zum angebotenen Preis/100g", zumindest für mich einen gültigen, mündlich Kaufvertrag darstellte, geändert haben, bzw. gemäss meinem einfachen, sicherlich naiven Rechtsempfinden vom ehrlichen Kaufmann widersprechen, wenn ich den mündlichen Kaufvertrag ins Internet übertrage. Die Rechtslage ist aber, insbesondere durch die vielen Formen des Angebot und der Mittel (mündlich, im Schaufenster, Zeitung, Internet, usw.) nicht einfacher geworden. Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, der in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genauer geregelt ist. Wer in Deutschland nachschauen möchte.

 

Aber auch da gibt es sicher Anwälte hier im Forum die solch eine konkrete Sachlage besser einschätzen können.

Ich wäre von einer solchen Situation auf jeden Fall vom Händler enttäuscht nach Hause gegangen. 

 

Denkt mal an das Tanken. Wenn an der Säule Preis X steht und an der Kasse Preis Y verlangt würde? 

vor 6 Stunden schrieb chip:

Ein Angebot an die Allgemeinheit ist von daher wie hier schon geschrieben nur die Aufforderung an den Endkunden ein Kaufangebot zu machen der Verkäufer bestätig dann durch Annahme und der Vertrag ist geschlossen. 

Wäre das ein Angebot an die Allgemeinheit? 

Sicherlich ein spannendes Thema, aber für einen eigenen Thread. :D 

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