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Twin Turbo Gallardo


ts09

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  • 4 Monate später...

Hallo,

erstmal habe ich natürlich die suche bemüht, doch leider keine antworten gefunden...

soweit ich weiß ist IMSA die einzige firma in deutschland die solche twin turbo umbauten am galardo vornimmt, oder?

ist es möglich solch ein umbau auf ca. 800ps haltbar hin zu bekommen? oder muss man alle 2000km in die werkstatt?

ist es möglich 800ps auch mit allrad zu fahren?

wie sieht es aus mit e-gear bei so einen leistungszuwachs?

ist das ganze eintragubgsfähig?

mfg

  • 1 Monat später...
  • 9 Monate später...

Ich bin stutzig geworden, heute habe ich in unserem System einen Gallardo 5.0 Turbo gefunden. :???: Er wurde angegeben mit ca. 610 PS (ca. weil ichs nur grob von kw umgerechnet habe). Wisst ihr etwas davon?

hi... kann ich mir nicht vorstellen! mit turbo nur 110 oder 90 ps rausholen.

UGR holt bis zu 1850 PS aus dem gallardo 1550 WHP.

schade nur das der grüne lambo oder einer von der art nie auf deutschen straßen zu sehen sein wird. (TÜV und ähnliches)

würde ihn echt mal gern in echt sehen (hören) oder besser noch fahren. 8)

gruß

hi... kann ich mir nicht vorstellen! mit turbo nur 110 oder 90 ps rausholen.

es muss ja net immer heissen, dass das Auto die Leistung hat die eingetragen ist ;)

Wichtig is ja erstmal dass die verbauten Teile eingetragen sind. Die wirkliche Leistung wird ja nicht so schnell überprüft und ist wenn dann auch schnell übern Ladedruck runtergeregelt.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo ts09,

 

schau doch mal hier zum Thema Lamborghini Gallardo (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Gast Peter_Pan_
es muss ja net immer heissen, dass das Auto die Leistung hat die eingetragen ist ;)

Wichtig is ja erstmal dass die verbauten Teile eingetragen sind. Die wirkliche Leistung wird ja nicht so schnell überprüft und ist wenn dann auch schnell übern Ladedruck runtergeregelt.

Prüfingenieure (Gutachter) haben ihr Diplom nicht in den Haferflocken gefunden; die wissen, wonach sie schauen müssen.

Bei solch weitreichenden Abnahmen wird das volle Programm gefahren, und dazu zählt auch eine Messung auf dem Leistungsprüfstand.

Wir reden ja hier nicht von einem Golf, der von 90 auf 100 PS gebracht wurde.

Leider sind die Möglichkeiten solch ein Fahrzeug zu überprüfen im Rahmen der HU recht beschränkt. Denn man sieht dem Fahrzeug nicht an ob es nun nur 600PS hat oder 800PS (durch die Ladedruckreglung). Das kann man event. bei der AU feststellen sonst aber nicht.

PS: Wäre doch echt Bescheiden wenn ihr für jedes Mal HU auf nen Leistungsprüfstand von DEKRA, TÜV, GTÜ oder Co. müsstet. :-))!

Gast Peter_Pan_
Leider sind die Möglichkeiten solch ein Fahrzeug zu überprüfen im Rahmen der HU recht beschränkt. Denn man sieht dem Fahrzeug nicht an ob es nun nur 600PS hat oder 800PS (durch die Ladedruckreglung). Das kann man event. bei der AU feststellen sonst aber nicht.

PS: Wäre doch echt Bescheiden wenn ihr für jedes Mal HU auf nen Leistungsprüfstand von DEKRA, TÜV, GTÜ oder Co. müsstet. :-))!

Meines Wissens nach gibt es ab Werk keinen Gallardo Turbo.

Ergo MUSS ein mit Turbolader bestückter Gallardo mehr Leistung haben als ein Serienfahrzeug (alles andere machte keinen Sinn).

Und da wir hier nicht über luftbereifte Einkaufstüten, sondern über Sportwagen der Extraklasse reden,

dürfte auch dem letzten Dorftrampel klar sein, dass es sich hier um einen signifikante Leistungssteigerung handelt.

Und bei solchen Offensichtlichkeiten kann und darf der Prüfingenieur nicht mehr die Augen vor der Wirklichkeit verschließen.

Täte er dies, und es passierte mit eben diesem Wagen dann ein Unfall, wäre der Prüfer, der dieses NICHT moniert hätte, selbst dran.

Also bleibt zumindest in D nichts anderes als eine Leistungsmessung übrig.

Wenn diese eine entsprechend hohe Leistung aufzeigt, dann müssen auch alle anderen Komponenten darauf abgestimmt sein.

Das sollte zum einen selbstverständlich sein, zum anderen im Interesse des Fahrers; der hängt mit Sicherheit auch am Leben.

Und wenn es einmal festgestellt wurde, dann steht das anschließend im Gutachten, und danach auch in der Zulassungsbescheinigung.

Das braucht man also nicht zu jeder HU zu wiederholen.

Und nochmal zur Erinnerung:

Prüfingenieure bei TÜV, Dekra und sonstigen Organisationen sind keine Vollpfosten;

das sind durch die Bank Fachleute mit erheblichem Fachwissen, und was noch wichtiger ist: In der Summe mit sehr viel Erfahrung.

Wie ein Ladedruck-Regelventil ausschaut, das braucht denen im allgemeinen wirklich keiner mehr zu erklären / zu zeigen.

Und wenn sie merken, dass sie mit ihrem Latein am Ende sind, schalten sie hauseigene Gutachter ein.

Das kostet dann zwar extra, aber wenn der Kunde möchte, dass sein Wagen eine technische Zulassung bekommt,

dann muss er diese Kröte schlucken und die Kosten tragen.

Im übrigen erschließt es sich mir nicht, warum man eine mögliche Leistungssteigerung über techn. Modifikation

bei der AU erkennen können soll, bei der HU hingegen nicht.

Mein Prüfingenieur hat bis zum heutigen Tage noch immer einen differenzierenden Blick unter die Motorhaube geworfen.

Ich glaube,eine Turboaufladung wäre ihm aufgefallen.

Im übrigen würde es, sofern Du recht hättest, eh keinen Unterschied machen,

da HU und AU am gleichen Tag bei der gleichen Prüfstelle gemacht werden.

Mittlerweile ist auch aus diesem Grund die AU-Plakette entfallen.

Da kommt mir ganz spontan ein Lamborghini Diablo-Fahrer in den Sinn, welcher damals einen leistungssteigernden Kompressor beim Vorführtermin (CH-TÜV) als Klimakompressor deklarierte und den Prüfer überzeugte. Ist mittlerweile über 20 Jahre her und garantiert nicht mehr machbar. Da der Prüfer noch nie einen Lamborghini gesehen hatte (solche Zeiten gab es tatsächlich mal!) und die Freude am Auto wohl die Vernunft übertrumpfte, konnte/wollte (oder was auch immer) er nichts dagegen unternehmen, dass dieses schöne Fahrzeug auf der Strasse bleibt...

Nein, diese Geschichte kenne ich nicht vom Hörensagen.

Prüfingenieure bei TÜV, Dekra und sonstigen Organisationen sind keine Vollpfosten;

das sind durch die Bank Fachleute mit erheblichem Fachwissen, und was noch wichtiger ist: In der Summe mit sehr viel Erfahrung.

Ja ne, is klar.........! :D

Wieviele Gegenbeispiele möchtest du denn????

Gast Peter_Pan_
Ja ne, is klar.........! :D

Wieviele Gegenbeispiele möchtest du denn????

Na ja Toni,

nichts sehen, und nichts sehen wollen, das sind bis heute zwei paar Schuhe.

Und sicherlich gibt es auch Prüfer, die zumindest tageweise ihren Job recht lust- und lieblos erledigen.

Allerdings wird man dann eher Verweigerung anstelle "Durchwinken" erfahren.

Also mit ner Turboaufladung bekommt man prinzipiell jede Leistungssteigerung hin! Sogar eine Minderung, wenn man wollte (Stichwort "Low-End-Torque" und stark erhöhter Abgasgegendruck)! Also ist auch eine geringe Leistungssteigerung von nur 110 PS umsetzbar (Soft-Aufladung).

Und glaubt mir aus eigener Erfahrung: Es reicht vollkommen aus, wenn die Anbauteile eingetragen sind und mal eine Ausgangs-Leistungsmessung vorliegt! Ob du dann mit anderer Abstimmung und 800 statt 600 PS auf der Bahn unterwegs bist, wird im Normalfall keinem mehr auffallen, solange keiner stutzig wird und eine Leistungsmessung fordert. Aber auch das lässt sich über eine geeignete Ladedruckregelung schnell hinbiegen.

Den einzigen schnellen Anhaltspunkt über die Leistung liefert grob der Ladedruck! Aber nur grob, da die Leistung dann noch von der Peripherie, Gasdynamischen Effekten, dem Abgasgegendruck und der exakten Abstimmung (Sprit, Zündung usw.) bestimmt wird. Manchmal wird daher auch der Ladedruck mit den Anbauteilen eingetragen! Nutzt z.B. dem Sheriff nur auch nicht viel, da ja nicht immer eine Ladedruckanzeige offen zur Schau gestellt wird und der gute dann bei nem Höllenritt mit vollem Ladedruck auf dem Beifahrersitz klebt :lol:

Der Prüfer kann sich natürlich bei ner Probefahrt den Saugrohrdruck aufzeichnen lassen, aber wie gesagt, dann muss der zulässige Ladedruck erstmal bekannt sein und sollte dann am Prüfungstag auch nicht "abweichen" O:-)

Gast Peter_Pan_
Also mit ner Turboaufladung bekommt man prinzipiell jede Leistungssteigerung hin! Sogar eine Minderung, wenn man wollte (Stichwort "Low-End-Torque" und stark erhöhter Abgasgegendruck)! Also ist auch eine geringe Leistungssteigerung von nur 110 PS umsetzbar (Soft-Aufladung).

Und glaubt mir aus eigener Erfahrung: Es reicht vollkommen aus, wenn die Anbauteile eingetragen sind und mal eine Ausgangs-Leistungsmessung vorliegt! Ob du dann mit anderer Abstimmung und 800 statt 600 PS auf der Bahn unterwegs bist, wird im Normalfall keinem mehr auffallen, solange keiner stutzig wird und eine Leistungsmessung fordert. Aber auch das lässt sich über eine geeignete Ladedruckregelung schnell hinbiegen.

Den einzigen schnellen Anhaltspunkt über die Leistung liefert grob der Ladedruck! Aber nur grob, da die Leistung dann noch von der Peripherie, Gasdynamischen Effekten, dem Abgasgegendruck und der exakten Abstimmung (Sprit, Zündung usw.) bestimmt wird. Manchmal wird daher auch der Ladedruck mit den Anbauteilen eingetragen! Nutzt z.B. dem Sheriff nur auch nicht viel, da ja nicht immer eine Ladedruckanzeige offen zur Schau gestellt wird und der gute dann bei nem Höllenritt mit vollem Ladedruck auf dem Beifahrersitz klebt :lol:

Der Prüfer kann sich natürlich bei ner Probefahrt den Saugrohrdruck aufzeichnen lassen, aber wie gesagt, dann muss der zulässige Ladedruck erstmal bekannt sein und sollte dann am Prüfungstag auch nicht "abweichen" O:-)

Und wieder einer, der schlauer ist als die Jungs vom TÜV.

Glaub' mir, die Friedhöfe sind mittlerweile voll von solch "schlauen Kerlen".

Bei unseren TÜV-Stationen (TÜV NORD und TÜV Süd) kämest Du ohne Gutachten nicht mit Plakette vom Hof.

Da kannst Du gerne opponieren, es ändert nichts an den Tatsachen.

Fakt ist, dass sich kein Prüfer mehr in die Nesseln setzen wird.

Wenn Du einen "Prototypen" zulassen willst, dann läuft halt das volle Programm.

Der Prüfer muss wissen, was der Antrieb kann, nicht was der der Antrieb im Moment bringt.

Wenn Du einen geprüften Kit verbaust, und diesen mittels Dampfrad auf nicht erfasste Leistung bringst, dann erlischt deine Betriebserlaubnis.

Natürlich wird das dann keinem Prüfer auffallen.

Wir betreiben die HU aber nicht als Lügenspielchen, frei nach dem Motto: Finde, wo ich gemogelt / betrogen habe",

sondern als sicherheitsrelevante Untersuchung eines Fahrzeuges, welche natürlich auch die Konformität des Fahrzeugzustandes mit der erlaubten Ausführung prüft.

Es macht keinen Sinn, 800 PS im Kreuz zu haben, und die Bremsanlage macht bei der ersten Vollbremsung schon die Grätsche.

Auch hat das Fahrwerk, und so auch die Bereifung eine Obergrenze und wenn die wesentlich überschritten wird, ist das auch nicht ok.

Unabhängig davon verstehe ich eh nicht, warum man mit Gewalt max. Motorleistung will,

und dann zu geizig ist, auch noch die weiteren Komponenten zu optimieren.

Dann sollte man das ganze doch bitte lassen; es wäre das falsche Hobby.

Ich behaupte nicht, dass irgendwer schlauer als die Kollegen vom TÜV ist. Fakt ist, dass es schwierig ist die momentan tatsächlich vorhandene Leistung zu überprüfen. Dass man sich damit nicht mehr auf legalem Boden befindet und man ungeahnte Folgen zu erwarten hat, muss einem auf jeden bewusst sein.

Und übrigens waren meine Eintragungen sowohl vom TÜV Nord als auch vom TÜV Süd abgesegnet:-o

Davon, dass bei einem Umbau an irgendeiner Stelle gespart werden soll, was die Sicherheit oder die Haltbarkeit des Ganzen angeht, war doch gar nicht die Rede!?

Fakt bleibt: Turboumbau beim Gallardo mit 610PS ist möglich und für die Leistung existiert mit derselben Hardware ein relativ breites Lesistungsspektrum, das das Fahrzeug zu erbringen in der Lage wäre

darf ich mal die frage nach der sinnhaftigkeit dieser massnahme stellen?

der us geschmack ist bekanntermassen anders als der europäische. lamborghini baut wunderschöne autos mit legendären motoren. das breit nutzbare drehzahlband der 12 und heutigen 10 zylinder ist enorm und es mangelt wirklich nicht an leistung. der richtige weg führt über die gewichtsreduktion, wie man jüngst erkannte. die charakteristik der lamborghini motoren durch turboaufladung völlig zu verfälschen ist wie bordeaux mit cola zu mischen.

Die Person die gemeint hat das der TÜV so etwas nicht übersehen kann, wir hatten neulich einen Techart Magnum da, ob der jetzt Leistungsgesteigert war oder nicht, das kann man nicht erkennen bei dem Motorraum. Im Zweifelsfall für den Angeklagten (ist ja auch bei Chiptuning nichts anderes, oder einer anderen Nockenwelle).

Beim Gallardo ist das nicht anders, die wenigsten Prüfer auf einer Prüfstelle hatten schon mal einen Gallardo geschweige denn nen Mucierlago da.

Dann noch was, einer hatte hier gesagt, "Wenn das Ding dann ne Woche später sich zerlegt weil die Bremse nicht angepasst war, dann kann man auf den TÜV verweisen". Leider nicht richtig (wäre schön so), TÜV/DEKRA/GTÜ und Co. geben mit ihrem Prüfbericht nur eine Momentaufnahme ab, nämlich in welchem Zustand das Fahrzeug dort erschienen ist.

In Sachen Bremse ne ganz interessante Sache: Die Dimensionierung der Bremse ist nach STVZO nicht abhängig von der Motorleistung, sonder von der Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und vom Gewicht. D.h. wenn man den Turbo Gallardo mit nem Begrenzer (z.B. via Getriebe o.ä.) nicht schneller fahren kann als den Serien Gallardo, dann ist nach dt. Gesetz die Bremse ausreichend. :-o Der gesunde Menschenverstand verlangt nach etwas deutlich größerem.

Das es eine Sünde ist einen Gallardo Motor zu tunen, ja das stimmt, deswegen gab es von einem Tuner ja mal den Plan einen RS6 Motor zu implantieren, denn der hat mehr Potential.

Gast Peter_Pan_

Zitat aus der STVZO:

§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors

(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, daß technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.

(1a) Zweirädrige Kleinkrafträder und Krafträder müssen hinsichtlich der Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe den Vorschriften von Kapitel 7 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1), jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung, entsprechen.

(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

Zitat Ende.

Ich denke, es erübrigt sich jedes weitere Wort.

Und Du, lieber Hessenspotter, fahr jetzt mal 'ne Runde Bremscheiben ENTglühen.

edit:

ich vergaß zu erwähnen, daß eine Leistungssteigerung zwangsläufig zu einer Anhebung der Endgeschwindigkeit führt,

da im oberen Geschwindigkeitsbereich fast ausschließlich gegen den Luftwiderstand gearbeitet wird.

ich vergaß zu erwähnen, daß eine Leistungssteigerung zwangsläufig zu einer Anhebung der Endgeschwindigkeit führt,

da im oberen Geschwindigkeitsbereich fast ausschließlich gegen den Luftwiderstand gearbeitet wird.

Wenn wir´s schon so genau sehen:

Die Aussage zum Luftwiderstand ist korrekt. Der Rest leider nicht ganz... Die Endgeschwindigkeit hängt von der genauen Leistungskurve in Verbindung mit der Getriebeübersetzung ab! Die entsprechenden Diagramme sollten bekannt sein... Praktische Beispiele sind sehr zahlreich vorhanden, in denen sich Kunden von Chiptuningmaßnahmen darüber beschweren, dass Ihr Fahrzeug keine höhere Endgeschwindigkeit erreicht.

Aber nichtsdestotrotz müssen/sollten solche Änderungen TÜV-konform sein und ich würde heutzutage bei einer Leistungssteigerung auch auf die absolute Legalität setzen. Ich meine nur, in der Praxis funktioniert es auch anders... Glücklicherweise ist in dieser Leistungsklasse um die es hier geht eine Leistungssteigerung entbehrbar, wie es Ultimatum richtig festgestellt hat:wink:

Du hast wohl nicht richtig gelesen, ich schrieb: "In Sachen Bremse ne ganz interessante Sache: Die Dimensionierung der Bremse ist nach STVZO nicht abhängig von der Motorleistung, sonder von der Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und vom Gewicht. D.h. wenn man den Turbo Gallardo mit nem Begrenzer (z.B. via Getriebe o.ä.) nicht schneller fahren kann als den Serien Gallardo, dann ist nach dt. Gesetz die Bremse ausreichend. Der gesunde Menschenverstand verlangt nach etwas deutlich größerem. "

§41 Abs. 4 Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss mit der einen

Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens

5,0m/s2 erreicht werden; bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart

bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h genügt

jedoch eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s2.

Abs. 12 Die vorgeschriebenen Bremsverzögerungen müssen auf ebener,

trockener Straße mit gewöhnlichem Kraftaufwand bei voll belastetem

Fahrzeug, erwärmten Bremstrommeln und (außer bei der im Absatz 5

vorgeschriebenen Bremse) auch bei Höchstgeschwindigkeit erreicht

werden, ohne dass das Fahrzeug seine Spur verlässt. Die in den Absätzen

4, 6 und 7 vorgeschriebenen Verzögerungen müssen auch beim

Mitführen von Anhängern erreicht werden. Die mittlere Vollverzögerung

wird aus der Geschwindigkeit v1 und dem Bremsweg s1 ermittelt, wobei v1

die Geschwindigkeit ist, die das Fahrzeug bei der Abbremsung nach

einer Ansprech- und Schwellzeit von höchstens 0,6 s hat, und s1 der

Weg ist, den das Fahrzeug ab der Geschwindigkeit v1 bis zum Stillstand

des Fahrzeugs zurücklegt.

D.h. wenn der Turbo Gallardo begrenzt ist (was ich geschrieben habe) dann darf er nach dt. Gesetz die orig. Bremse fahren, da ein Turboumbau nichts an diesen Eckdaten ändert. Wo war das Problem?

PS: Es gibt Leistungssteigerungen bei denen so etwas passiert, konkret kenn ich es vom Porsche 997 GT3RS, er ist serienmäßig schon durch das kurze Getriebe auf seine Endgeschw. begrenzt, es gibt viele div. Leistungssteigerungen für ihn, diese würden also theor. ohne eine Bremserweiterung auskommen, egal wie viel Leistung sie produzieren würden.

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Gast
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