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Motorölverlust 550 Maranello


Gast RR68

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Ich könnte mir vorstellen das der große Transporter in Deutschland Mautpflichtig wäre. In Deutschland wird meist nur 1 Fahrzeug transportiert oder ein Kleintransporter (der 1 Fahrzeug laden kann) mit Anhänger (der auch 1 Fahrzeug laden kann)die nicht mautpflichtig sind. Teilweise auch Geländewagen mit geschlossenem Anhänger.

Ok, zum Thema. Ich denke das Problem ist das etwas defekt ist, meine Vermutung geht in Richtung einer Undichtigkeit. Höchstwahrscheinlich ist etwas undicht das Öl führt. Ich würde mich darauf festlegen das die Undichtigkeit so gros ist das die auf den Bildern sichtbare Menge im beschriebenem Zeitraum austritt.

Als Lösung wäre vermutlich erfolgreich die Undichtigkeit zu beheben.

Aber wie das geht davon habe ich nun wirklich keine Ahnung:D

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Ölbindemittel z.B. hier.

Ist evtl. mal auf ein anderes Öl umgestellt worden.. manchmal reicht dann die Dichtwirkung nicht mehr (weil ne Ablagerung wegkam, oder weil es dünnflüssiger ist).

Oder nach längerer Standzeit (z.B. beim Händler) hat die neuerliche Bewegung einem Simmerring den Rest gegeben..

Bei manchen Porsche Boxstern soll auch ein nicht ordentlich warmgefahrener Simmering bei hohen Drehzahlen insbesondere bei winterlich kalten Temperaturen zu dem "Boxster Simmering" Problem führen.

Aber nachschauen wo es austritt ist der Schritt 1

Danke für den Link vom Ölbindemittel. Habe mal einen Sack bestellt den bei alten Autos braucht man das immer und ich habe ja viel mit Öl zu tun.....

Aber keine eigene Hebebühne und keinen Bremsenreiniger ?O:-)

Das ist echt toll was in Deinen Threads so passiert... im übrigen steht unter meinen alten Autos kein Öl, auch nicht nach mehreren Monaten...:-))!

Wissentlich ein Auto so abzustellen und mal eben ein paar Liter Öl wissentlich im Erdreich versickern zu lassen geht gar nicht, abgesehen davon das es strafbar ist.

Und nach welcher Vorschrift wäre das strafbar?

Und nach welcher Vorschrift wäre das strafbar?

Ich denke da braucht man nur kurz im Wasserhaushaltgesetz zu suchen. Die Strafen dort sind nicht ohne.

Wenn man bedenkt was 1 Liter Öl im Grundwasser anrichtet sollte man TE das Zeug zum Trinken geben. Sowas geht mMn überhaupt nicht und zeugt von Hirnlosigkeit.

Als KFZ Meister und Werkstattinhaber sowie Getriebespülguru sollten ihm die Umweltgesetze eigentlich geläufig sein.

Ich würde als Nachbar bei sowas das Ordnungsamt informieren. Alles weitere regelt sich dann von selbst

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Sooooviel Kohle habe ich nicht um mir so teure Markenware zu kaufen die viel Werbung machen. Bestimmt nimmst Du im Garten nur die oder Carbonschläuche??

Meine wenige Kohle reicht nur für Schläüche von http://www.kohler.de

Als treuer Kunde seit 10 Jahren bekomme ich da viel Rabatt und Versand kostenlos!:D

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Hallo Gast RR68,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari 550 / 575 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Ich weiß nicht was das soll? Können manche nicht lesen?

Das Öl kann nicht durch den Teer laufen... Ich mache alles Öl von der Strasse mit Ölbindemittel usw. weg und solange es nicht davor regnet passiert da auch nichts!

Und die Motorwäsche mache ich bei einer Selbstwaschstation die einen Ölabscheider hat.

Habt Ihr irgendwelche Probleme mit euch selber das Ihr immer nur hetzen könnt?

Dafür kann man sich zu Fachmann begeben und muß hier nicht andere belästigen.

LG

Tim

Ich denke da braucht man nur kurz im Wasserhaushaltgesetz zu suchen. Die Strafen dort sind nicht ohne.

Durch kurzes Suchen im Wasserhaushaltsgesetz kann man eher feststellen, dass dieses Gesetz keine einzige Strafbarkeitsnorm enthält. Und welche der einzig dort genannten Ordnungswidrigkeiten Tim begangen haben soll, ist auch nicht ganz trivial zu sehen. Daher nochmal die Frage: Nach welcher Norm soll das strafbar sein?

Wer mit seinem Kraftfahrzeug eine Ölspur auf einer Fahrbahn hinterlässt, begeht zunächst einmal einen Ordnungsverstoß gegen die Verhaltenspflicht des § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO, wonach es verboten ist, die Straße "zu benetzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." Diese abstrakte Gefahrenlage besteht in jedem Fall gegenüber Zweiradfahrern und führt zu einem ordnungswidrigen Verhalten derjenigen Person, die für die Ölspur verantwortlich ist, und zwar unabhängig davon, ob sie diese Ölspur bewusst oder nur fahrlässig hinterlässt.

Zwei Folgepflichten beinhaltet der § 32 Abs. 1 StVO: Die für derartige Zustände verantwortlichen Personen müssen die verkehrswidrigen Zustände "unverzüglich", d.h. ohne zu zögern beseitigen und bis dies geschehen ist die Gefahrenstellen mit geeigneten Mitteln wie einem Warndreieck oder von der nächsten Straßenmeisterei geliehenen Gefahrenschildern kenntlich machen. Wer diese beiden Folgepflichten nicht erfüllt, begeht die nächsten Ordnungswidrigkeiten.

Ölspur als Verkehrsunfall

Neben der Betrachtung als Pflichtverstoß erfüllt das Aufbringen einer Ölspur auf die Straße aber auch die Qualifikation als Verkehrsunfall. Nach der gängigen Definition liegt ein solcher vor, wenn die Ursache der Ölspur einen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren hat und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sachschaden führt.

Diese Definition ist genau deswegen erfüllt, weil die Gefahr nicht ungewöhnlich ist, dass Kraftfahrzeuge infolge technischer Defekte während ihrer Fahrt Öl verlieren. Der Verursacher muss dann den nicht gänzlich belanglosen Sachschaden, nämlich die Verunreinigung der Fahrbahn, ersetzen. Die Wertgrenze für die Belanglosigkeit eines Schadens rangiert derzeit bei ca. 50 Euro und dürfte bei nahezu jeder Ölspur überschritten sein.

Die Ersatzpflicht für eine Beseitigung einer Ölspur ist nach der Haftungsnorm des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) also nicht anders zu beurteilen als für das Ausbeulen eines Fahrzeugkotflügels. Für beide Fälle trifft den Fahrzeughalter die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz, weil der Schaden am Eigentum des Anderen beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden ist.

Diesen Haftungsmechanismus stellte der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr in Bezug auf die professionelle Beseitigung von Ölspuren klar, weil der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch genau dem Ziel dient, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht (Urt. v. 28.06.2011, Az. VI ZR 184/10 und VI ZR 191/10). Genau deswegen ist es bei dem entstandenen Ölfilm mit dem einfachen Abstreuen der Ölspur mit Ölbindemittel nicht getan, sondern sie (und damit der Schaden am Fahrbahnbelag) muss mittels der fachlich aufwändigeren professionellen Methode durch ein kostenintensives Nassreinigungsverfahren vollständig von der Fahrbahn aufgesogen werden.

Auf dieser Grundlage besteht auch kein Verstoß der Gemeinde gegen die Pflicht zur Schadensminimierung. Da üblicherweise für Haftpflichtschäden, die während des Betriebs eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr verursacht werden, eine Kfz-Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist, wurden die neben den Fahrzeughaltern ebenfalls verklagten Versicherungen der Fahrzeughalter mitverurteilt.

Aus dem Zitierwust von loco kann ich leider immer noch keine Strafnorm erkennen, abgesehen davon, dass die Frage, was der BGH zur Schadensersatzpflicht sagt, mit Strafbarkeit auch nix zu tun hat. Und wenn jemand auf die Frage nach der Strafbarkeit auf § 90 Abs. 2 WHG verweist, zeigt er leider auch nur, dass er nicht mal minimales Grundverständnis der Frage hat...

Da hst Du völlig recht, JaHaHe, was gesunden Menschenverstand und die Diskussion angeht.

Allerdings ist doch die berechtigte Frage, wieso die üblichen Verdächtigen hier, die meinen, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen, meinen, sie müssten eine Behauptung in die Welt setzen (nämlich Strafbarkeit eines Verhaltens), obwohl sie noch nicht mal in der Lage sind, elementare Grundbegriffe wie Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Schadenersatzpflichten, Verhaltenspflichten etc. auseinanderzuhalten...Jeder, der sich mit der Materie auch nur ansatzweise auskennt, weiß, dass die Sache mit Tims Ölverlust vlt eine ganze Reihe von Fragen aufwirft, aber von einer Straftat meilenweit entfernt ist.

Oder um es mit Dieter Nuhr zu sagen: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!

Sorry das ich Dir keine fundierte Rechtsauskunft geben kann. Ich bin mir sber sicher das die Sache nicht kostenlos abläuft, sollte das Öl ins Abwasser gelangen.

Allerdings frage ich mich ob TE solche Beiträge absichtlich aus Langeweile erstellt, denn normalerweise kann doch niemand so dumm sein noch mit einem Auto zu fahren das solche Mängel hat ?!?

Och, hier gibt es schon einiges, was jedenfalls mir zu dumm ist, weshalb ich schon vor ein paar Monaten beschlossen habe, mein Profil, soweit möglich, zu löschen und die Beteiligung hier in sehr engen Grenzen zu halten...Gibt ja Gott sei Dank genügend Ausweichmöglichkeiten :-)

Nun ist es ja jedem User freigestellt seine Accountlöschung offiziell beim Administrator RolandK zu beantragen.

Wäre irgendwie aber angenehm, wenn die gegenseitigen "Nettigkeiten" persönlich ausdiskutiert werden >>> oder braucht ihr immer eine Plattform???

DANKE und nun bitte sachlich zum Thema zurück!!!

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Aktuell stehe ich in der Werkstatt und es tropft im Stehen auf der Hebebühne. Ursache noch nicht gefunden, weil erst alle Abdeckungen weg müssen. Bin schon froh da der auf die 4 Säulenhebebühne kam. Die Reifen stehen links und rechts 1/3 über und das Auffahren war mm Arbeit.:cry:

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Gast
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