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Eigene Kamera als Beweismittel?


Dan321

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Ich will für nächste Saison einen Digital Camcorder im Auto instalieren. Wenn ich in eine Polizeikontrolle komme, hat die Polizei dann das Recht den Inhalt zu sehen (oder nur bei Verdacht auf Geschwindigkeitsübertretung)?

Ich will mich ja nicht selbst belasten.

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gute und berechtigte Frage....aber

kann man die Kamera nicht so anbringen das man sie nicht( oder schlecht) als dritter sehen kann ? Oder einfach schnell weg damit wenn man in eine Kontrolle kommt !

Was willst Du denn genau filmen ? (Tacho, außen, oder wie ?)

Gruß, Spaceframe

Ich will sie hinter bzw. neben den Sitzen befestigen. Ich weiss noch nicht genau wie, habe aber schon einige Ideen. Der Tacho und die Touren sollten auch zu sehen sein. Es wäre also ein perfektes Beweismittel.

Wenn ich offen fahre sieht jeder die Kamera, da der Roadster sehr übersichtlich ist. Wegnehmen kann ich sie auch nicht, da sie ja gut befestigt sein muss, dass sie bei starken Bremsungen und hohen Querbeschleunigungen nicht davon fliegt.

Also in Deutschland ist es so, dass Du ohne Tatverdachte nicht verhaftet werden darfst und ohne Tatverdacht dürfen die auch nichts beschlagnahmen oder etwas durchsuchen (Haus, Auto). Und unter eine Verkehrskontrolle fällt kaum ein durchsehen eines Videos. Denke also nicht, dass sie das dürften.

Achtung, das mit dem Tatverdacht ist ne heikle Frage... :-?

Als ich noch den Subaru gefahren bin, hatte die Polizei den Verdacht, dieser sei ein wenig zu laut. Das berechtigte sie zum Beispiel schon, mein Auto zu beschlagnahmen. Am Abend hab ich's dann wieder gekriegt, mit ner saftigen Busse und Aufgebot zur Nachprüfung.

Durch meinen Anwalt habe ich erfahren, dass dem wirklich so ist, diese :puke: -brocken dürfen dir wegen jeder Kleinigkeit den Wagen "klauen".

Ja stimmt schon. Wäre ja auch im Sinne des "Volkes" (blablabla), aber eine Kamera ansich stellt keinen Tatverdacht dar!

Aber Du solltest vielleicht drauf achten, dass nicht zuviel Unsinn drauf ist und Du die Filmchen ins Internet stellst. Der Präsident des Japanischen Ferrari-Clubs ist z.B. ins Gefängnis gekommen, weil er seinen 300km/h Ritt über japanische Autobahnen (Tempolimit) ins Internet gestellt hat. Darauf war er nicht nur gut zu erkennen, sondern erzählt auch, dass er der Präsident ist...aua aua aua!

Ich erinnere mich noch an einen Fall in England. Da haben die Bullen eine Routinekontrolle gemacht bei einem Mottoradfahrer.

Dieser hatte auch eine Kamera montiert. Die wurde beschlagnahmt und anschliessend ausgewertet.

Darauf war dann zu sehen wie er so mit 200km/h auf der Landstrasse unterwegs war etc. - er durfte dann für eine Weile ins Gefängnis...

Ich bin neulich, mit filmendem Beifahrer, in eine Kontrolle geraten.

Die Polizisten haben eigentlich nur des standart Zeugs gefragt (Führerschein Fahrzeugpapiere).

Für die Kamera hat sich niemand interessiert.

Gruß LMB

  • 2 Wochen später...

Ich habe mich bei der Polizei erkundigt . Solange kein Grund besteht, wird der Inhalt der Kamera bei einer Polizeikontrolle nicht überprüft. Ich habe aber das Gefühl, dass ein schnelles Auto mit jungem Fahrer auch schon ein Grund sein könnte. Spätestens bei einem Unfall wird die Kamera als Beweismittel beschlagnahmt!!! :cry:

Aufnahmen des Tachos würden nicht als Beweismittel gelten. Dies gilt aber wohl nur für leichte Übertretungen, nehme ich an.

Fazit: Eigene Kamera ist als Beweismittel zugelassen.

Ich überlege mir jetzt, ob ich auf die Kamera verzichten soll. Einmal Pech und du bist der Mongo des Jahrhunderts :-(((°

  • 4 Wochen später...

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