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Ist der High Voltage Akku ein Verschleissteil?


SF812

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Salve,

bei den derzeitigen Marktgegebenheiten heisst es ja eigentlich , „lass keine Krise ungenutzt“. Also rückt der SF90 in meinen Fokus, der derzeit in „ ausreichenden“ Mengen am Markt angeboten wird. Die Gretchenfrage immer und immer wieder ist , „ was machst Du denn , wenn die Batterie mal platt ist „ ? Und gemeint ist damit der High voltage Akku und die damit eingehenden Kosten .  Eigentlich müsste dies doch über die Garantie bzw. über die Anschlussgarantie a la „new power „ abgedeckt sein ? Oder ist das ein Verschleissteil ? 
 

wer weiss Bescheid oder hatte den Fall schon ? 

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Konkretes weiß man nur, wenn man die Garantie Bestimmungen gelesen hat. Im Zweifel würde ich sagen, dass die HV Batterie ein Verschleißteil ist, nur nicht mit Kilometer sondern durch die Zeit. Nach 20 Jahren würde niemand mehr erwarten, dass das Teil noch funktioniert. Allerdings gäbe es Redebedarf, wenn es schon nach 4 Jahren ausfällt. Also gute Frage!

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Hat denn jemand schon mal 

 

- die Gewährleistungsregeln

- die Garantiebedingungen

 

tatsächlich erhalten?

 

Ein süddeutscher Händler verweist dazu aufs "Bordbuch", in dem dazu exakt kein Wort steht. Die Homepage sowohl des Händlers wie von Ferrari selber bietet keinen Download an.

 

Denn wie so oft: Lesen geht vor spekulieren - aber das Lesen wird (womöglich bewußt) erschwert. 

Markus

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So etwas steht nicht in der Bedienungsanleitung, sondern im Garantie-Scheckheft, welches sicher jeder Kunde ausgehändigt bekommt.
Garantie Fahrzeug sind 3 Jahre, bei Hybrid-Fahrzeugen haben die Komponenten des Hybrid-Systems 5 Jahre Garantie.
Ist schon seit LaFerrari so, auch SF90 und 296.

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vor 4 Stunden schrieb Morganautic:

die Komponenten des Hybrid-Systems 5 Jahre Garantie.

Das sagt noch nicht wirklich etwas über den Akku als Verschleissteil oder? 

Die Bremsanlage hat auch Garantie, aber Klötze und Scheiben sind Verschleissteile und damit (logischerweise) raus.

Oder gibt es da Erfahrungen aus der Praxis? 

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Ich finde das ein sehr spannendes Thema bzw. Frage. In meinen Augen, das ist aber nur eine persönliche Einschätzung, wäre der Akku eher als Verschleißteile anzusehen. Den Akku kann man mehr oder weniger belasten, man kann das Fahrzeug mehr oder weniger fahren und auch durch die Art und Weise des Ladens den Akku schneller oder langsamer verschleißen. Daher würde ich persönlich völlig unverbindlich den Akku eher als Verschleißteil einordnen. Ein guter Bekannter von mir besitzt eine kleine Wurstfabrik. Er bekam mal Ärger mit der Firma, über die er einige Stapler geleast hatte. Das waren damals alles Elektrostapler. Als die Akkus bereits mittelfristig schwer abbauten und der Staplereinsatz kaum noch möglich gewesen ist, mussten neue Akkus her. Mein Bekannter musste die Akkus auf eigene Kosten ersetzen, da die Akkus als Verschleißteil galten. Aber auch hier kann man keinen konkreten Rückschluss ziehen, zumal das beim Leasing eine Frage der Vertragsgestaltung sein kann. 

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vor 30 Minuten schrieb Thorsten0815:

aber Klötze und Scheiben sind Verschleissteile und damit (logischerweise) raus.

Logischerweise? Hm, soooo logisch ist das nicht. Aber ja, du hast Recht, da gibt Ferrari keine Garantie, könntest die Bremse ja überlastet haben - auch wenn die Klötze laut System noch 97% haben ... so bei mir geschehen.

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Ferrari bietet für all seine Autos (zumindest in vielen Ländern) eine erweiterte Garantie bis zu 7 Jahren an, schließt seine "Power15" 15-Jahres-Garantie aber explizit für den SF90 aus. 

Ich würde vermuten, wegen der Hybrid-Technologie, speziell der Batterie.

 

Im Umkehrschluss würde ich daher denken, dass die Batterie bis zu diesen 7 Jahren über die Garantie abgedeckt ist, und nicht als Verschleißteil ausgenommen wird.

 

Da ich keinen SF90 habe, und somit auch nicht das Garantieheft, kann ich aber natürlich nur Mutmaßen.

 

 

 

garantie ferrari.jpeg

Über die Bleiakkus habe ich im Forum mehrfach gelesen, dass sie auf Kulanz getauscht wurden, da sie nach kurzer Zeit kaputt waren. Man könnte die auch als Verschleißteile ansehen. Kulanz ist natürlich keine Garantie, aber es sind genauso Akkus wie die Antriebsakkus.

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Gewährleistung gibt es eh nur für 2 Jahre, ich glaube das ist nicht das eigentlich Problem, denn in der Zeit wird der Akku nicht so stark degradieren, dass man es merkt.

 

Inzwischen wurde die Beweislastumkehr übrigens von 6 auf 12 Monate verlängert.

 

Und in wie fern ist bei einem SF90 denn für den Verbraucher überhaupt eine nicht sachgemäße Handhabung möglich, oder darf möglich sein?

 

Die gesetzliche Gewährleistung zu verweigern, wenn der Akku wirklich in den ersten 2 Jahren Probleme macht, oder wie vom Ersteller beschrieben "platt ist", dürfte für Ferrari mMn eher schwierig werden.

 

 

Hier geht es aber eher um das Thema der freiwilligen Ferrari Garantie und ob diese einen kostenfreien Akkutausch hergibt, wenn der Akku innerhalb des Garantiezeitraumes XX % an Kapazität verloren hat. 

 

Hat hier denn kein 296 / SF90 Besitzer die Garantiebedingungen zur Hand?

 

 

 

 

Wenn man mal ins Ausland schaut:

 

In den USA scheint es sogar eine gesetzliche Vorgabe zu sein, dass Hersteller eine Garantie für die Akkus geben müssen:

 

"The US federal government requires automakers to warranty EV and hybrid EV batteries for 8 years or until 100,000 miles in all states"

 

Und es ist sogar geplant, dass dieses Gesetz noch um eine Mindestkapazität nach einem gewissen Zeitraum erweitert wird:

 

"The EPA has proposed a minimum performance requirement for light-duty EV and plug-in hybrid batteries. Batteries must retain at least 80% of their original usable energy at five years or 62,000 miles. This would extend to a minimum of 70% at eight years or 100,000 miles."

 

 

Das man für den SF90 also nur bis max. 8 Jahre die Garantie verlängern kann, passt recht gut mit den US Gesetzesvorgaben zusammen, da Ferrari dort genau solange sogar Akku-Garantie geben muss! 

Sollte der Akku also in den USA durch die Ferrari-Garantie abgedeckt sein, könnte es gut möglich sein, dass Ferrari weltweit die selben Garantiebedingungen hat und der Akku somit auch bei uns darüber abgedeckt ist.

 

 

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Wenn ich mir die direkte Frage erlauben darf, 

@BWQ, @Maadalfa wie sieht es denn beim euch beiden zu dieser Fragestellung aus?

Einmal EU, einmal Europa, nicht EU. Was gilt? 

 

Augen zu und durch? :D 

vor 8 Stunden schrieb Leon-MUC:

Beweislastumkehr

Bei dem Wort bekomme ich "Fancy Naeser Pickel".  🤐

  • Haha 3

Keine Ahnung. Irgendwo gabs wohl mal AGBs von 1000 Seiten mit Garantiebestimmungen. Dass man sich die Frage stellt beinhaltet wohl schon die Antwort: Was der Hersteller ausschliessen kann, schliesst er aus 🤬

 

 

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Zum Vergleich

Zitat

Jeder neue Artura ist ab Kaufdatum durch eine 5-Jahres-/75.000-km-Fahrzeuggarantie, eine 6-Jahres-/75.000-km-Hybridbatteriegarantie und eine 10-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung für die Karosserie (Schutz vor Durchrostung) abgedeckt. Dieses umfassende Leistungspaket ist in allen Märkten weltweit serienmäßig enthalten. Darüber hinaus wird in den meisten Regionen, einschließlich Großbritannien, ein 5-Jahres-Pannenhilfe-Paket angeboten.

Und ggf. im Vergleich beim Serviceplan von Ferrari ebenfalls enthalten:

Zitat

Artura-Besitzer profitieren außerdem von einem 3-Jahres-Serviceplan1 , der die Kosten für alle regelmäßigen Wartungsarbeiten abdeckt, die im Rahmen der 12-monatigen/15.000-km Intervalle durchgeführt werden. Dies beinhaltet notwendige Öl- und Filterwechsel, Erneuerung der Motor- und E-Motor-Luftfilter, Auffüllen der Bremsflüssigkeit und vollständige Sicherheitsinspektionen. Die Kunden müssen sich nur um Verschleißteile wie Reifen und Bremsen kümmern und sich um die Kraftstoffkosten und festen Unterhaltskosten kümmern

 

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vor 2 Stunden schrieb Maadalfa:

Keine Ahnung. Irgendwo gabs wohl mal AGBs von 1000 Seiten mit Garantiebestimmungen. Dass man sich die Frage stellt beinhaltet wohl schon die Antwort: Was der Hersteller ausschliessen kann, schliesst er aus 🤬

 

 

Genau deswegen hätte ich einfach gerne die wieviel-auch-immer Seiten; dann kann man

 

- den Leistungsumfang bestimmen statt drüber zu spekulieren

- die Anforderungen an Wartung/Bedienung

- Ausschlüsse für bestimmte Einsatzbedingungen

 

prüfen und sich ein echtes Bild machen.

Ein lustiges Bildchen mit "das gilt bis dahin und das dann danach" sagt ja zum Inhalt des Geltenden exakt gar nichts aus.

Ich nehme hier als Nicht-Ferrari-Fahrer vor allem teil, weil das bei allen - und auch sehr teuren - Marken ein Verständnisproblem ist. Und diese neuen Batteriedinger sind kein billiger Spaß, da sind im Zweifel bei Höchstleistungsautos mehrere 10k€ im Feuer. 

Markus

 

dessen Batterien bisher von Lichtmaschinen geladen werden und 12 Volt haben

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