Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Darf die Polizei einen minderjährigen Fahrer Handschellen anlegen?


DennisMU

Empfohlene Beiträge

Die Frage stellt sich doch eher nach der Verhältnismässigkeit der Mittel und wie die Polizisten wohl auch die Gefährdungslage vor Ort beurteilt haben. Ich gehe aber davon aus, dass der Einsatz von Handschellen auch bei Minderjährigen grundsätzlich erlaubt ist.

 

 

  • Gefällt mir 3
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
vor 22 Stunden schrieb DennisMU:

Darf die Polizei mich (17 Jahre) mitten auf der Straße in Handschellen legen und gefesselt abführen wenn ich den Sportwagen meines Vaters alleine gefahren bin, also gegen  die Regeln des begleiteten Fahrens verstoßen habe, und mich zusätzlich nicht ausweisen konnte ? Ich war während der ganzen Kontrolle der Beamten ruhig und sachlich und trotzdem wurde ich so festgenommen. Wie soll man da als 17jähriger reagieren wenn die Polizei nach einer Kontrolle plötzlich zu einem sagt : umdrehen und Hände auf den Rücken legen ?

Nun ja, Du hast nicht nur, wie Du Dich so verniedlichend ausdrückst, "gegen die Regeln des begleiteten Fahrens verstoßen", sondern bist bereits im Strafrecht unterwegs, ohne dass ich hier irgendeine Form von Rechtsberatung erteilen möchte. Der Jurist nennt das Schwarzfahrt (§ 248b StGB) und Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Du kannst von Glück reden, wenn Dein Vater keinen Strafantrag bzgl. § 248b StGB stellt, um Dir mal einen richtigen Denkzettel zu verpassen, macht man mit seinem Sohn eigentlich nicht, doch ich weiß ja nicht, wie sehr Du Deine alten Herrschaften sonst schon vera... hast. Aber auch ohne Strafantrag gilt für Dich (und auch für Deinen Vater, wenn er Dir die Fahrt gestattet hat, wovon ich mal nicht ausgehe) § 21 StVG, s.u. Dieses Verfahren dürfte allerdings für Dich, wenn Du bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, einigermaßen glimpflich abgehen. Mehr als ärgerlich sind jedoch zukünftige Nachteile, z.B. bei der Berufswahl, wenn Du ein Führungszeugnis brauchst. Du solltest Dir also unverzüglich einen guten Anwalt für das weitere Verfahren nehmen und nicht hier im Forum über nebensächliche Kleinigkeiten abjammern.

 

§ 248b StGB
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

 

 

§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

...

 

Mit schmunzelnden Grüßen

 

N4S

  • Gefällt mir 7
vor 30 Minuten schrieb Klassikmike:

Wahnsinn, 59 Antworten auf so einen Kasperle Beitrag.

Mike

 

Und schon mindestens vier "Likes" für die Feststellung dessen. :D 

 

Bei mir läuft das unter: "Seichte Unterhaltung auf BILD-Niveau".

Ab und zu braucht es wohl so einen Popcorn-Thread. Stört mich nicht. 😉 

  • Gefällt mir 6
vor einer Stunde schrieb Klassikmike:

Wahnsinn, 59 Antworten auf so einen Kasperle Beitrag.

Mike

 

Es war bei ihm heute wieder der 1. Schultag nach seinen Weihnachtsferien, deshalb hat er auch keinen Beitrag mehr geschrieben!

 

.........für die Mülltonne,

 

der lacht sich doch nur eins in seinem Zimmer. ;)

  • Gefällt mir 1
  • Haha 1
vor 8 Stunden schrieb JoeFerrari:

Die Frage stellt sich doch eher nach der Verhältnismässigkeit der Mittel und wie die Polizisten wohl auch die Gefährdungslage vor Ort beurteilt haben. Ich gehe aber davon aus, dass der Einsatz von Handschellen auch bei Minderjährigen grundsätzlich erlaubt ist.

und wenn ich normal mit den Beamten rede und nicht aggressiv bin, dann dürfen die mir einfach so in aller Öffentlichkeit Handschellen anlegen ?

vor 7 Stunden schrieb Need 4 Speed:

Nun ja, Du hast nicht nur, wie Du Dich so verniedlichend ausdrückst, "gegen die Regeln des begleiteten Fahrens verstoßen", sondern bist bereits im Strafrecht unterwegs, ohne dass ich hier irgendeine Form von Rechtsberatung erteilen möchte. Der Jurist nennt das Schwarzfahrt (§ 248b StGB) und Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Du kannst von Glück reden, wenn Dein Vater keinen Strafantrag bzgl. § 248b StGB stellt, um Dir mal einen richtigen Denkzettel zu verpassen, macht man mit seinem Sohn eigentlich nicht, doch ich weiß ja nicht, wie sehr Du Deine alten Herrschaften sonst schon vera... hast. Aber auch ohne Strafantrag gilt für Dich (und auch für Deinen Vater, wenn er Dir die Fahrt gestattet hat, wovon ich mal nicht ausgehe) § 21 StVG, s.u. Dieses Verfahren dürfte allerdings für Dich, wenn Du bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, einigermaßen glimpflich abgehen. Mehr als ärgerlich sind jedoch zukünftige Nachteile, z.B. bei der Berufswahl, wenn Du ein Führungszeugnis brauchst. Du solltest Dir also unverzüglich einen guten Anwalt für das weitere Verfahren nehmen und nicht hier im Forum über nebensächliche Kleinigkeiten abjammern.

 

§ 248b StGB
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

 

 

§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

...

 

Mit schmunzelnden Grüßen

 

N4S

Aber muss die Polizei nicht aufpassen durch das Abführen in Handschellen mich nicht zur sehr Bloßzustellen vor alle Leute als Straftäter ?

  • Haha 2
Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo DennisMU,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
vor 3 Stunden schrieb racer3000m:

ich habe den Autoführerschein erst mit 29 Jahren gemacht, Handschellen hatte ich hingegen nie angelegt bekommen😁

Bin mir grade nicht sicher, ob Du was verpasst hast…. 

  • Haha 1
vor 43 Minuten schrieb DennisMU:

und wenn ich normal mit den Beamten rede und nicht aggressiv bin, dann dürfen die mir einfach so in aller Öffentlichkeit Handschellen anlegen ?

Aber muss die Polizei nicht aufpassen durch das Abführen in Handschellen mich nicht zur sehr Bloßzustellen vor alle Leute als Straftäter ?


Ich hätte als Polizist den Einsatz von Schlagstock und Tränengas in Erwägung gezogen.

  • Haha 1
vor 7 Stunden schrieb Klassikmike:

Wahnsinn, 59 Antworten auf so einen Kasperle Beitrag.

Aber nachgezählt hast Du auch und Dich so mit dem Beitrag beschäftigt, oder? ;)

  • Gefällt mir 1
  • Haha 4
vor einer Stunde schrieb DennisMU:

und wenn ich normal mit den Beamten rede und nicht aggressiv bin, dann dürfen die mir einfach so in aller Öffentlichkeit Handschellen anlegen ?

- du hattest einen Porsche geklaut

 

- hast keinen Führerschein 

 

- hattest keinen Ausweis dabei, der deine Story belegen könnte (Autos des Vaters usw.)

 

 


 

  • Gefällt mir 5
vor 17 Minuten schrieb Il Grigio:

Aber nachgezählt hast Du auch und Dich so mit dem Beitrag beschäftigt, oder? ;)

Ein Hinweis, nur auf die kleine Zahl in der Überschrift schauen reicht😄.

Mike 

vor 3 Stunden schrieb Chris King:

- du hattest einen Porsche geklaut

 

- hast keinen Führerschein 

 

- hattest keinen Ausweis dabei, der deine Story belegen könnte (Autos des Vaters usw.)

und dann muss man es gleich mit Handschellen regeln anstatt es erstmal unauffällig zu klären ?

vor 8 Stunden schrieb Driver A.J.:

Ich denke auch, die Nummer mit den Handschellen sollte den pädagogischen Wert der Maßnahme nur verstärken! 

Nach dem Gejammer zu urteilen, hat es funktioniert.

welchen pädagogischen effekt soll das denn haben ?

  • Haha 3
  • Verwirrt 2
  • Traurig 5
vor 33 Minuten schrieb DennisMU:

welchen pädagogischen effekt soll das denn haben ?

Dürfte ich mal fragen welchen pädagogischen Maßnahme deine Eltern für deine Fahrt und fürs ausleihen des Fahrzeuges haben?

  • Gefällt mir 4

@DennisMU, das nennt sich wohl klassisch beratungsresistent 🙄, nahezu ALLE hier im Forum, gestandene Männer mit einschlägigen Sportwagen- und damit auch über die Zeit den ein oder anderen Polizeierfahrungen plus gewiss einschlägigen Jugendsünden lesen Dir noch recht zahm und altersweise die Leviten...und Deine Reaktion 😬. Sorry, null Verständnis, um nicht zu sagen verzogener Bengel 👎

  • Gefällt mir 6

Ist jetzt mal gut mit der Heulsuse. Mal richtig den Arsch versohlt, das wurde bis jetzt wohl versäumt, und dann ne Woche ins Bootcamp. Eine anständige Grundi bei den Grenadieren gibt ja leider nicht mehr.

  • Gefällt mir 4
  • Wow 1
Am 4.1.2022 um 17:15 schrieb Thorsten0815:

An meinem Ar... ist mindestens ein Kochlöffel zerbrochen! :D 

 

Am 4.1.2022 um 17:19 schrieb BWQ:

Kennt noch jemand Teppichklopfer?🙈😜😂😂

Weder noch …..bei mir war es der Schuhlöffeln da gibt es so lange damit man sich nicht Bücken braucht aus Edelstahl ….

Habe es auch überlebt 😂😂😂 und ich möchte mein Elternhaus nie tauschen könnte mir keine besseren Eltern vorstellen😍

 

Der Schuhlöffel gab seinen Geist auf( Abgebrochen) nachdem ich mir mit 17 ohne Führerschein einen BMW 2002 Ti gekauft habe ging ca.3 Wochen gut bis mich dann um 4 Uhr früh die Polizei nachhause gebracht hat …….


Gott sei Dank hat mein Junior der mittlerweile 30 ist nicht so einen Mist aufgeführt 🍀🍀🍀🍀🍀somit musste ich nie oben genannte Hilfsmittel oder meine Hand einsetzten . 
Ok anderes Jahrzehnt und mittlerweile auch nicht mehr zeitgerecht….🍀🍀🍀👍👍👍

  • Gefällt mir 7

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...