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Versicherung für den Ferrari 458 Spider


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vor 21 Stunden schrieb stelli:

 

Beispiele:

- Auf einer Landstraße bei erlaubten 100 km/h mit 150 km/h abfliegen 

- Unfall mit deaktivierter Traktionskontrolle

- Abgefahrene Reifen zum Unfallzeitpunkt

 

Die Leistungsabteilung der Württembergische hat das alles schon gesehen und die Leistungen gekürzt.....

Ich frage dort mal nach und werde das hier gerne posten. Wer mit abgefahrenen Reifen fährt, gehört geteert und gefedert. Das ist nicht grob Fahrlässig, sondern saudumm. Gerade wer einen Sportwagen fährt, sollte so viel Hirn haben.

 

Die deaktivierte Traktionskontrolle sowie die überhöhte Geschwindigkeit sehe ich etwas differenzierter. Hier kommt es auf die Umstände an. Dazu gibt es auch eine Menge Urteile. Informationen hier:

https://www.iww.de/va/archiv/kaskoversicherung-grobe-fahrlaessigkeit-in-der-vollkaskoversicherung-f45601

 

Kurz gesagt gilt jedoch: Wer sich im Straßenverkehr ordentlich verhält, hat nichts zu befürchten. 

@aprilliahubert lies Dir mal den von mir geposteten Link durch, da steht z.B.:

Zitat

Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit: Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt

:) 

Am 24.9.2019 um 16:59 schrieb stelli:

Beispiele:

- Auf einer Landstraße bei erlaubten 100 km/h mit 150 km/h abfliegen

- Unfall mit deaktivierter Traktionskontrolle

- Abgefahrene Reifen zum Unfallzeitpunkt

Die ersten zwei Punkte sind vielleicht grenzwertig, kommt auf die Umstände an.

- Z. B. 150 bei welchen Verhältnissen? Nacht, schlechte Strasse, rutschig, usw.

- Im Winter, zum besser driften, den wilden Max machen, und das Fahrzeug nicht beherrschen?

- Bei den Pneu ist es für mich als Laie klar. Das Fahrzeug muss vor Fahrantritt verkehrssicher sein. Egal ob VW Polo, oder Sportwagen.

 Wäre ich Versicherungsnehmer bei der Versicherung erwarte ich, dass der Schaden abgelehnt wird.

Ich sehe nicht ein, warum ich auch nur einen Teil des Schadens mittragen soll, weil jemand anders mit abgefahren Pneu einen Unfall baut.  Das eigene Unvermögen auf die Versicherung abwälzen geht mal gar nicht.

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vor 19 Stunden schrieb kkswiss:

Die ersten zwei Punkte sind vielleicht grenzwertig, kommt auf die Umstände an.

- Z. B. 150 bei welchen Verhältnissen? Nacht, schlechte Strasse, rutschig, usw.

- Im Winter, zum besser driften, den wilden Max machen, und das Fahrzeug nicht beherrschen?

- Bei den Pneu ist es für mich als Laie klar. Das Fahrzeug muss vor Fahrantritt verkehrssicher sein. Egal ob VW Polo, oder Sportwagen.

 Wäre ich Versicherungsnehmer bei der Versicherung erwarte ich, dass der Schaden abgelehnt wird.

Ich sehe nicht ein, warum ich auch nur einen Teil des Schadens mittragen soll, weil jemand anders mit abgefahren Pneu einen Unfall baut.  Das eigene Unvermögen auf die Versicherung abwälzen geht mal gar nicht.

- Straßenverhältnisse werden schon mit einbezogen.

- Traktionskontrolle im Winter zum driften ausmachen....erzähl das mal der Polizei... ?

- Beim abgefahrenen Reifen denke ich gerne an eine schöne Tour oder den Besuch einer Rennstrecke. So ein Sportreifen kann dann auch mal am Ende sein, wenn der Tag oder die Tour vorbei ist. Wenn du dann damit nach Hause fährst und was passiert? Meine jetzt natürlich nicht blank auf der Karkasse oder so....obwohl...auch das habe ich schon bei einigen Autos gesehen. Erst am letzten Freitag beim Trackday an der NS mit Freunden drüber unterhalten...

 

Will den Württembergische Exotentarif nicht schlecht machen (hab ich ja selber nichts von)...nur muss man es halt wissen und dann passt das ja. Und nicht nachher sagen: Scheiss Versicherung zahlt nicht oder kürzt......

  • Gefällt mir 3
vor 13 Stunden schrieb stelli:

So ein Sportreifen kann dann auch mal am Ende sein, wenn der Tag oder die Tour vorbei ist. Wenn du dann damit nach Hause fährst und was passiert?

Ich glaube, das wäre einfach zu beantworten.

Wenn der Pneu, wie Du ausführst, am Ende eines Trackdays völlig hinüber ist, also unter 1,6mm und/oder sichtbare Beschädigungen hat, dann muss man die Kiste ganz einfach stehen lassen und den Heimweg mit einem Taxi antreten. Punkt.

Wenn die Lichtanlage ausfällt, würde man bei Nacht ja auch nicht losfahren, es sei denn, man ist lebensmüde.

Wider besseren Wissens dann trotzdem loszufahren wäre imho weit mehr als einfache Fahrlässigkeit.

 

Von einem Teilnehmer eines Trackdays muss ich obligat erwarten dürfen, dass er wenigstens soviel Grips in der Birne hat, sich nach Beendigung einer solchen Veranstaltung von dem ordentlichem Zustands seines Fahrzeugs zu überzeugen, bevor er auf eigener Achse die Heimreise auf öffentlicher Straße antritt. Schließlich geht es auch um seine eigene Sicherheit, abgesehen von der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Ausrede, „habe ich nicht gesehen“ oder „habe vergessen, die Reifen am Ende des Tages zu checken“ würde ich nicht gelten lassen.

 

Insofern würde der Versicherer völlig zurecht die Regulierung eines Schadens, welcher auf defekte Bereifung wegen Teilnahme am Trackday zurückzuführen ist, ablehnen.

  • Gefällt mir 3

Also Leute, die Versicherungen haben solche Formulierungen nicht ohne Grund in den Verträgen stehen und es gibt auch keine schriftliche Auslegung dazu, wie nun wirklich verfahren wird, wenn der Wagen um 24 Uhr geklaut wurde und eben nicht, wie vom Versicherungsnehmer unterschrieben, um 23 Uhr in einer abgeschlossenen Garage stand. Das ist ja auch im Urlaub nicht unmöglich zu organisieren. 

 

Und ausserdem gibt es solche Typen wie mich die auch mit einen Millimeter Profil im Sommer bei trockenem Wetter noch vom Trackday nach hause fahren. :D 

  • Haha 2

Hallo,

ich wollte noch Rückmeldung geben.

 

Am 23.9.2019 um 00:29 schrieb hema:

Garage: Ihr Fahrzeug steht zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr in einer Einzel- oder Doppelgarage

ich werde mir bestätigen lassen, daß es um den "regelmäßigen Standort" geht.

 

Am 23.9.2019 um 00:29 schrieb hema:

Sie bestätigen uns, daß .... das Fahrzeug nicht für Alltagsfahrten verwendet wird

ist wohl noch ne Software Leiche. Kann man wegklicken (lassen) ohne Aufpreis.

 

Am 23.9.2019 um 00:29 schrieb hema:

Bei Gebrauch des Fahrzeugs auf einer besonders gesicherten, markierten oder abgesperrten Verkehrsfläche, beispielsweise Fahrveranstaltung oder Fahrsicherheitstraining auf einer Renn-, Teststrecke, einem ehemaligen Flugplatz oder ähnlichem, gilt bei Beschädigung oder Zerstörung durch einen Unfall eine besondere Selbstbeteiligung.

Die besondere Selbstbeteiligung beträgt m.W. 25% vom Wiederbeschaffungswert, mind. 12.500 Euro.

Hier ist es so, daß die Versicherung (m.E. völlig zurecht) nicht bereit ist, das Risiko zu tragen. Ansonsten wären die Beiträge wohl für alle Versicherungsnehmer auch wesentlich höher.

Ausnahmen kann man sich aber bestätigen lassen (z.B. Parkplatz neben der Strecke usw.)

 

Viele Dank an René für das super nette Gespräch und die Informationen. Für mich paßt das Paket damit sehr gut und ich werde wechseln. ?

 

 

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