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Baujahr 328 heraus finden


Sven328

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vor 1 Minute schrieb MVThomas:

Im alten - Din A 5 Format - und zwischenzeitlich entwerteten KFZ-Brief steht auch EZ 12.1990.

Das zählt.... :-))! mach dir keine Sorgen.....

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Vielen Dank an Luimex und cinquevalvole

für die sachdienliche Unterstützung. :-))! :danke:

 

Allein schon die Tatsache, Produktionszeitraum:1985–1989 sollte Indiz genug sein.

Auch meine Fachlektüre bescheinigt, dass ich anhand von einigen Merkmalen eines der ersteren Modelle habe. :zwinkern:

Ich werde mich dann mit meinem TÜV-Mensch in Verbindung setzen und auf seine Fachkompetenz (oder Wohlwollen)  setzen.:hug:

 

  :wink2: Sven

Hier mein Bericht zur Sinnlosdiskussion mit dem TÜV.

Das Ganze mal abgekürzt.

Er: Ruft mich an und erklärt mir dass die Oldtimerzulassung nicht geht weil EZ 1991.

Ich: Habe daraufhin versucht zu erklären, dass es nicht um die Zulassung sondern um die in Verkehrsbringung geht.

Er: Ja da kann er nichts machen, beim TÜV zählt nur die EZ.

Ich: Habe ihm dann nochmals versucht den Unterschied von Inverkehrbringen unter Berücksichtigung der Vorgaben zur H-Zulassung zu erläutern und dass mir dies auch so vom Landratsamt bestätigt wurde.

Er: Ja wenn das das Landrastamt so sagt, dann sollen die bei Ihm anrufen.

Ich : Ich werde die Dame vom Landratsamt wohl nicht dazu bringen könne bei Ihnen an zu rufen,

zumal es ja bereit im Text zur Zulassung steht.

Er: Dann müssend die das vom Landratsamt machen.

Ich: Weitere Erklärungsversuche meinerseits, und das auch in Oldtimerforen diese Praxis
durchaus geläufig ist.

Er: Dann soll ich mich halt an die aus den Foren wenden.

 

So wird einem dort geholfen. :crazy:

 

Ach ja, ich soll dann halt in drei Jahren nochmal kommen.:huh:

Genau, geh mal zur Dekra.

Außerdem versteh ich nicht ganz, warum der sein Gutachten nicht entsprechend schreibt. Letztendlich enscheidet das Landratsamt über 

die amtliche H Zulassung und nicht er. So ist das zumindest bei uns.

...genau so ist das.

 

Das Gutachten kann er auch machen wenn das Fz. noch keine 30 ist. Die Akzeptanz liegt einzig und allein bei der Zulassungsstelle.

 

Die Aussage "...beim TÜV zählt nur die Erstzulassung" kommt mir irgendwie bekannt vor, bei mir hat das die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle gemeint.... zeigt aber einmal mehr wie miserabel diese Leute geschult sind.

 

Du kannst den Anforderungskatalog in der aktuellen Fassung hier finden:   https://www.vdtuev.de/news/h-kennzeichen-zulassung-als-oldtimer-280217

 

auf "§23 StVzo...." klicken, da steht wortwörtlich drin dass die EZ eben nicht mehr DAS Kriterium ist. Kannst ihm das ja mal unter die Nase halten ....

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vor 7 Minuten schrieb Matzo88:

auf "§23 StVzo...." klicken, da steht wortwörtlich drin dass die EZ eben nicht mehr DAS Kriterium ist. Kannst ihm das ja mal unter die Nase halten ....

Vielen Dank hierfür, wäre auch für mich für das H für meinen Z1 sehr wichtig.

 

Allerdings kann ich das jetzt noch nicht 100%ig einordnen. Der Text lautet:

 

Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend

dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des

kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die

Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals

in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht

erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine

Ausnahmegenehmigung erforderlich.

 

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf das fettgedruckte. So wie ich das lese, müsste der Wagen seit 30 Jahren in Verkehr gebracht, also irgendwo auf der Welt auf der Straße bewegt worden sein. Sofern ich das aber wieder nicht nachweisen kann - wie bei mir, meiner stand vmtl. wie viele Z1 fast zwei Jahre in der Ausstellungshalle rum - habe ich auch wieder keine Chance auf das H. Oder sehe ich das falsch?

...ja auf das fettgedruckte und nein, das siehst du falsch.

 

Wenn hier auch nur die EZ maßgeblich wäre, hätten die das ja gar nicht nochmal ausdrücklich betonen müssen, denn das steht ja schon im ersten Satz.

 

Es ging bei der Neufassung des Anforderungskatalogs auch darum Fahrzeuge welche nachweislich vor mehr als 30 Jahren gebaut / verkauft / "in Verkehr"  gekommen sind.... wie auch immer man das nennen mag, z.B. Halden - und Ausstellungsfahrzeuge die damals nicht sofort ihre Erstzulassung bekommen haben.

 

Diesen Nachweis mußt du als Antragsteller führen. Ich hatte eine schriftliche Bestätigung von Ferrari Deutschland dass mein Fz. vor mehr als 30 Jahren gebaut und ausgeliefert wurde, das hat dann (in Bayern) genügt um die H-Zulassung zu bekommen. Die Zulassungsstelle dort kannte übrigens auch die Neufassung des Anforderungskatalogs und war darüber informiert.

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Danke. Letztlich läuft es darauf hinaus, welche Rechtsauslegung von "In Verkehr bringen" meine Zulassungsstelle für richtig hält. Aktueller Stand (auch hier in Bayern) in meinem Fall ist definitiv: Nein, geht nicht.

...stimmt, da hast du allerdings recht.

 

Ich würde die dann aber auch fragen wie sie es sich erklären dass der Punkt "Erstzulassung" schon im Satz davor geklärt ist und was mit "in Verkehr bringen" und "Nachweispflicht" im zweiten Satz dann gemeint sein könnte ??

 

Die Erläuterungen hierzu wären schon interessant.... aber vermutlich wirst du mit diesem Anliegen - wie üblich bei Ämtern - abgebügelt und kriegst keine abschließende Antwort.

 

Zulassungsstellen entscheiden häufig nach Gutdünken, wie ber. in einem meiner vorherigen posts erwähnt ist das was in einem Landkreis völlig legal ist und problemlos geht im Nachbarlandkreis völlig unmöglich.

 

In unserem Zulassungsbezirk bekommst du z.B. keine kleinen Nummernschilder. Der Grund dafür wurde mir hinter vorgehaltener Hand auch zugeflüstert... "weil kleine Kennzeichen unserer Chefin nicht gefallen"  noch Fragen ??

Eigentlich wollte ich die drei Jahre noch warten, möchte den Herrn (angespornt von euch:wink:) nun doch noch ein

Wenig bemühen.

Es kommen jedoch noch zwei weitere Probleme auf mich zu.

1) Ich brauche aussagekräftige Unterlagen (Belege) zum Baujahr.

2) Ich komme nicht durch die ASU, da die Werte zu hoch sind.:mad:
     Hier wollte ich bisher nichts verändern, da so wie er eingestellt ist absolut Top läuft und immer sofort anspringt.
    Hierzu muß ich dann wohl zur Fachwerkstatt?

vor 55 Minuten schrieb Matzo88:

Ich würde die dann aber auch fragen wie sie es sich erklären dass der Punkt "Erstzulassung" schon im Satz davor geklärt ist und was mit "in Verkehr bringen" und "Nachweispflicht" im zweiten Satz dann gemeint sein könnte ??

Wenn ich Sachbearbeiter wäre: Bei Verkehr bewegt sich immer etwas. Der eine oder andere kennt das noch von ganz früher her aus dem Schlafzimmer O:-)  Es würde mir nicht reichen, dass ein Wagen jahrelang in irgendeinem Schaufenster rumgestanden hätte. Er musste mal am Straßenverkehr teilgenommen haben, was der Eigner nachweisen muss. Und wenn das z. B. im Ausland zwei Jahre vor der EZ in D war, dann rechne ich das an. Und wenn mir der Eigner glaubhaft nachweisen kann, dass der Wagen zwei Jahre lang mit rotem Kennzeichen, aber ohne EZ bewegt wurde, rechne ich das auch an. Ansonsten aber nicht.

 

Habt ihr ein Glück, dass ich nicht Sachbearbeiter bin :lol:

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...das mit der EZ im Ausland ergibt sich ber. aus dem ersten Satz, da dort nicht präzisiert wurde In - oder Ausland

 

und in "Verkehr bringen" hat jetzt auch nicht unbedingt was mit Straßenverkehr zu tun... nicht was ihr jetzt wieder denkt ☺️

 

Ich kenne das aus meiner beruflichen Tätigkeit.... ich importiere Ware aus einem Drittland somit bin ich der erste "in Verkehrbringer" der Ware in der EU. Der Begriff hat mehrere Bedeutungen.

 

Aber ihr habt Recht: wenn sich die Zulassungsstelle stur stellt sieht es schlecht aus...

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Da dieser Tüv Mensch offenbar kein Interesse daran hat dir in irgendeiner Weise zu helfen,  warum gehst du denn nicht einfach woanders hin? 

 

Sogar der Werkstatt Tüv kann mit entsprechendem Prüfer eine H Abnahme durchführen. 

Bestimmt gibt es auch in deiner Nähe einen empfehlenswerten Tüv mit etwas Oldie Erfahrung, welcher auch bemüht ist dir bei deinem Anliegen zu helfen. 

 

 

 

 

Ich habe heute die Mailadresse von dem Herren bekommen. Sein freundlicher Kollege hat mir die gegeben.?

Ich möchte Ihn auf jeden Fall noch anschreiben und um Stellungnahme bitten. Mal sehen wie er die Tatsachen umgeht.?

Leider ist er diese Woche im Urlaub.

 

Sein freundlicher Kollege hat mir allerdings schon mitgeteilt, dass auch andere Kollegen dieses Gutachten nicht machen würden.

Ist und bleibt eine harte Nuss.

Aber ich habe ja Zeit.

Update.

Ich habe Ihm nun folgendes geschrieben:

 

Das mit der Erstzulassung ist so nicht ganz rchtig.
Im Anforderungskatalog vom TÜV selbst steht:

● Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

 

Auch habe ich Ihm die Definition von in Verkehrbrinung geschrieben.

Das Bereitstellen einer Ware zum Verkauf oder zur Nutzung.

Darauf hin hat er mich angerufen und mir erneut eine Absage erteilt.

Begründung wie gehabt:
- Beim TÜV zählt die EZ

- Wenn dann muss dies das Landratsamt entscheiden.

 

Ich habe Ihm dann erklärt, dass ich eine schriftliche Antwort haben möchte.

Seine Antwort darauf hin, dass er nicht unnötig Kosten verursachen möchte ohne dass es dann zum Erfolgt kommt. 
Darauf hin habe ich geantwortet, es soll mir dies alles bitte schriftlich mitteilen. Er kann gerne eine Rechnung für seine Arbeit mit schicken.:D

 

Darauf hin meinte er, dass ich mich an einen seiner anderen Kollegen wenden soll, vielleicht machen die das.
Das kann jeder TÜV-ler. ;)

 

Daraufhin, habe ich Ihm erklärt, dass ich über die Oldtimersparte vom TÜV zu Ihm gekommen bin und nun  nicht mehr wechseln möchte, da er jetzt mit meinem Fall betraut ist.:-))!

 

Wir sind dann so verblieben, dass das Landratsamt bei Ihm anrufen soll.

 

Das ist nun meine nächste Aufgabe.:lol2:

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