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Baujahr 328 heraus finden


Sven328

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Hallo an alle,

 

ich habe einen Ferrari 328 der erst 1991 in Deutschland zugelassen wurde.

Da ich nun eine Oldtimerzulassung (wegen Umweltplakette) haben möchte, brauche ich das Baujahr.

Bei der VIN komme ich nicht weiter da die Zahlen so nicht zu den Vorgaben im Netz passt.

Ich komme noch bis zur EU- Ausführung, dann ist Schluß.:angry:

Ich kann das Baujahr über "Fachlektüre" grob zuordnen aber nicht genau bestimmen.

Ist das Baujahr irgendwo am Fahrzeug ab zu lesen.

 

Wäre schön wenn jemand herzu einen Tip hat.:-))!

 

Danke Sven:hug:

 

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vor 37 Minuten schrieb Sven328:

Ferrari 328 der erst 1991 in Deutschland zugelassen wurde

für ein 1401523210_H50.jpg.d01b7e4e82945746d0e2bd2b12a4267a.jpg zählt der tag bzw.das Jahr der erstzulassung !

dem ? vom amt ist völlig wuppe wann das auto wirklich gebaut wurde.

wenn das ursprüngliche datum z.b. bei ehemaliger zulassung im ausland unbekannt ist, wird halt entsprechend der "01.07. " eingetragen.allerdings kann man z.b. bei einer erstzulassung in italien,sofern wenigstens das damalige kennzeichen

bekannt ist,eine kopie der damals bei der erstzulassung ausgestellten papiere bekommen. dazu am einfachsten an den ACI in Bozen wenden...früher musste man persönlich vorstellig werden,heutzutage gehts wohl auch so beim Anschnur Stehsegeln :lol:

aber selbst wenn auf die art ein nachweis erbracht wird ist immernoch nicht sicher, ob die zulassungsbehörde dir deine papiere ändert...

 

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vor 9 Stunden schrieb planktom:

zählt der tag bzw.das Jahr der erstzulassung !

dem ? vom amt ist völlig wuppe wann das auto wirklich gebaut wurde.

wenn das ursprüngliche datum z.b. bei ehemaliger zulassung im ausland unbekannt ist, wird halt entsprechend der "01.07. " eingetragen.

 

genau so so ist es - hab` das gleiche Spiel jetzt 3x durch ... Tag der Erstzulassung in D gilt ! 

 

Sven, da wirst Du wohl noch bis 2021 warten müssen

(Erstzulassungsdatum 1991 + 30 Jahre, sonst frühestens am 01.07.2021) 

 

alles andere wäre extrem einmalig und müsste hier dokumentiert werden  ;)

 

 

Gruß von der Alm

Michael

 

Grundsätzlich ist es wohl so, wie Planktom und Me 308 schreiben, allerdings kenne ich eine Ausnahme, Freunde von mir haben 1979 in New York ein Käfer Cabriolet neu gekauft und dort auch zugelassen. 

1986 sind sie dann samt Auto zurück nach Deutschland gekommen und haben das Auto hier zugelassen, bei der Erstellung der Papiere wurde die Amerikanische Erstzulassung in die Papiere eingetragen und der Wagen bekam demzufolge 2009 das H-Kennzeichen zugeteilt. 

Bei Bedarf kann ich die Papiere kopierenlassen und zusenden.

 

Hilfsbereite Grüße, Hugo.

...verhielt sich bei mir ähnlich:

 

308 GTS QV gebaut im Oktober '84, in D ausgeliefert im November '84.

 

Vom Erstbesitzer in die USA mitgenommen und nach 3 Jahren, 1987 nach D zurückgekehrt. Im (neu erstellten) KFZ-Brief war Erstzulassung Juli '87 eingetragen.

 

Ich habe im Januar 2015 das H-Gutachten erstellen lassen und wollte den Wagen hier in Hessen mit H-Kennzeichen zulassen..... abgelehnt !!

 

Tatsächlich steht aber in §23 StvZo:

 

"Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind aber bez. der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten...."

 

bedeutet konkret, wenn du nachweisen kannst dass das Fz. vor mehr als 30 Jahren gebaut wurde, hätte es (theoretisch) auch schon vor mehr als 30 Jahren zugelassen werden können.

 

Ich hatte eine schriftliche Bestätigung von Ferrari, das hat der Zulassungsstelle dann gereicht.... allerdings nicht den blinden Hessen, wir haben den dann erstmal in Bayern zugelassen die haben das ganz problemlos akzeptiert.

 

viele Grüße,  Joachim

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Ich denke, wenn man einen Wagen importiert,nehmen wir das Beispiel von Hugo, Baujahr 1979 und im Ausland im selben Jahr zugelassen wurde und dann 1986 importiert ist es wichtig, dass direkt bei dem erstmaligen Erstellen der deutschen Papiere das Baujahr (bzw. EZ im Ausland) einträgt und nicht die EZ der deutschen Papiere. Sobald die Daten beim KBA abgelegt sind, wird es sicherlich schwierig dies rückgängig zu machen.

 

 

@Luimex Danke für das Angebot ich werde Dir die Vin heute Abend zukommen lassen.

@all

Ich war schon auf dem Amt. Die haben mir gesagt, dass ich einen Altersnachweis benötigte. Es muss im Gutachten für die H-Zulassung vermerkt sein. Als Tag der Zulassung wird dann der 01.07 genommen. Es gilt nicht der Tag der Ez. sondern das Alter des Fahrzeuges. P.S. ich komme aus Bayern.

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vor 9 Stunden schrieb Sven328:

Es gilt nicht der Tag der Ez. sondern das Alter des Fahrzeuges

diese aussage ist definitiv falsch und die wirst du auch so niemals schritlich bekommen !...schriftlich gibts übrigens gegen gebühr :wink:

vor 10 Stunden schrieb Matzo88:

"Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind aber bez. der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten...."

genau so sieht es aus ! die feinheiten sind haalt auch hier im text verborgen...dazu gibts dann abhandlungen was jedes einzelne wort nun wirklich bedeutet,bzw.wie es auszulegen ist :-o

nehmen wir mal obiges beispiel :

vor 10 Stunden schrieb Matzo88:

308 GTS QV gebaut im Oktober '84, in D ausgeliefert im November '84.

 

Vom Erstbesitzer in die USA mitgenommen und nach 3 Jahren, 1987 nach D zurückgekehrt. Im (neu erstellten) KFZ-Brief war Erstzulassung Juli '87 eingetragen.

ausgeliefert heisst : das fahrzeug hat die organisation= hier ferrari als werk sowie einen seiner händler verlassen und befindet sich nun in anderen händen. dies ist aber nicht gleichbedeutend mit "in den Verkehr gekommen " ! ! !

das wäre es erst gewesen wenn in D auch bei auslieferung zugelassen

worden wäre...und eben den nachweis braucht es...

beispiele von mir hier :

 

fiat dino 2,4...keine papiere da vor über 40 jahren in D gestrandet ...

hat jetzt eine 68er zulassung,da ohne gurte etc. und es den motor nach den unterlagen des aaS ab dem baujahr gab :lol:

 

vw golf I caddy us-modell aus ehemaligem militärbestand :

EZ 1978...somit einer ,wenn nicht sogar der älteste caddy weltweit !

die VIN sagt "D" =1983...weiss nicht,wer die EZ gewürfelt hat.

 

meine honda gorilla mit handkupplung :

EZ = nie ! da das fahrzeug in Japan keine zulassung braucht ! die bescheinigung dass das fahrzeug 1979 dort in den verkehr gekommen ist reicht aus !

eben ganz so wie es im gesetz steht

 

sammler- oder museumsstücke ohne zulassung etc.haben da halt probleme

 

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Nun gut, wir werden sehen.

Ich gebe nicht auf, habe ja gerade erst angefangen.:wub:

Der Winter naht und ich habe Zeit. :D

Sobald ich einen Altersnachweis habe gehe ich mal zum TÜV und rede mit dem.

Ich möchte nur möglichst viele Unterlagen dabei haben um nicht gleich eine Absage zu bekommen.

Der Grundgedanke dabei ist, wenn er wenig Arbeit hat, geht das evtl. zügiger.

Änderst gesagt, ich will das jetzt.:lol2:

Also bei uns in BW gilt das Produktionsdatum .Am besten mit Nachweis vom Hersteller. Selbst so gemacht Mit M635CSi

 EZ 1991und dann auch noch in Spanien. Produktionsdatum lt. BMW 1986. H Gutachten gemacht, ist jetzt mit H Zulassung 

unterwegs. War überhaupt kein Problem.

Das gleiche nochmal mit gleichem Auto EZ 1987, Produktionsdatum 1986. War vor zwei Jahren. Auch kein Problem.

Vermutlich ginge es leichter, wenn die Leitung der Zulassungsstelle ein Faible für alte Kisten hat X-)

 

Hier bei mir im niedersten Niederbayern keine Chance: Einzig und allein die EZ zählt. Ich hätte schon einige Hebel in Bewegung gesetzt gehabt, no way.

Das ist ziemlicher Blödsinn, Planktom, wenn man in einer Stadt mit den sinnbefreiten Umweltzone lebt, ist das H-Kennzeichen eben die Eintrittskarte in die Innenstadt.

Und war bei mir der einzige Grund, die wunderschönen DIN-Kennzeichen aufzugeben.

 

Euro-Kennzeichen nicht wirklich mögende Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 2
vor 28 Minuten schrieb planktom:

vermutlich sind eure Geldbeutel alle zu klein...ansonsten gibt's wenig gründe mit so einem "Ungarn-Kennzeichen" freiwillig rumzufahrenfluchtsmilie.gif.116e08839c7b40afac2ba02f41e6bfdc.gif

Der Finanzminister bekommt was ihm zusteht, nicht mehr.

Mit dem H Kennzeichen demonstrieren wir das.?

vor 36 Minuten schrieb hugoservatius:

Das ist ziemlicher Blödsinn, Planktom, wenn man in einer Stadt mit den sinnbefreiten Umweltzone lebt, ist das H-Kennzeichen eben die Eintrittskarte in die Innenstadt.

Und war bei mir der einzige Grund, die wunderschönen DIN-Kennzeichen aufzugeben.

 

Euro-Kennzeichen nicht wirklich mögende Grüße, Hugo.

Ist es nicht so, dass man gegen Aufpreis bei der Zulassungsstelle ein altes DIN Kennzeichen ordern kann aber man im Gegenzug ein D (der ovale Aufkleber) irgendwo sichtbar ans Heck kleben muss?

War bei mir damals ähnlich.

In 2006 als das rote 07er Kennzeichen noch 20 Jahre Mindestalter forderte, hatte ich wenige Wochen Zeit, um meinen 328 als Oldtimer zuzulassen, bevor das Mindestalter auf 30 Jahre angehoben wurde.

Ich ging mit allen Dokumenten, also Kaufvertrag, Serviceheft und Papieren zur Zulassungsstelle.

Auch bei mir war aber die Erstzulassung in Deutschland als Tag der Erstzulassung eingetragen.

Die deutsche Zulassungsstelle teilte mir mit dass nur der Nachweis einer amtlichen Zulassung für die Erteilung gültig ist.

Ok.

Naiv wie ich war, dachte ich kein Problem, da ich ja das Datum der Erstzulassung sowie Kennzeichen und Name des Erstbesitzers kenne.

In Luxemburg angerufen erkärte man mir, das man mir darüber keine Auskunft geben darf.

 

Viele telefonate später mit verschiedenen Behörden, u.a. auch jener welche das EZ. Datum falsch eingetragen hatte, konnte ich meine Zulassung dazu überreden selbst die Anfrage bei der Luxemburger Behörde zu machen, da ich selber ja keine Auskunft bekomme. Wärend alldem verstrich die kurze Zeit die mir noch blieb, bis zur 30 Jahre Regelung. 

 

Hat dann schlussendlich doch noch funktioniert. 

 

Ich wünsche dir wirklich das der einfache Nachweis bei deiner Behörde ausreicht.

 

...früher galt auch immer nur das Datum der Erstzulassung.

 

Der Anforderungskatalog zur Erteilung von H-Kennzeichen wurde aber 2013 oder 2014 reformiert und angepasst.

 

Im Zuge dessen kam auch der Passus dazu dass eben nicht zwingend nur das Datum der Erstzulassung zugrunde liegt.

 

Hat bei mir dann auch funktioniert.... und zwar ohne dass der TÜV da irgendetwas zusätzlich eingetragen hat.

 

Da die Leiter der Zulassungsstellen sich aber z.T. benehmen wie Provinzfürsten vor 300 Jahren, sind Vorgänge welche im einen Landkreis problemlos durchgehen 50km weiter schon "völlig illegal".

 

Der Anforderungskatalog wurde ja vom Bundesverhrsministerium erarbeitet bzw. erlassen welches in Sachen Fahrzeugzulassung als oberste Instanz also auch vorgesetzte Behörde der Zulassungsstellen anzusehen ist. Das war denen damals (zumindest in unserem Landkreis) aber völlig Mumpe "....geht net, mache mer net", man könnte es auch Willkür nennen. Wie in meinem anderen Post schon erwähnt war das dann in Bayern überhaupt kein Problem

 

viele Grüße,  Joachim

Moin,

 

jetzt bin ich auch irritiert :huh:.

 

Mein F 348 wurde in 12.1990 in Schweden erstzugelasen. Zwei Jahre später wurde er nach Deutschland überführt und ist seit dem nur in Deutschland zugelassen. Im alten - Din A 5 Format - und zwischenzeitlich entwerteten KFZ-Brief steht auch EZ 12.1990. Kann ich hier in zwei Jahren Probleme bekommen bzw. wer kann das konkret klären? Soll ich nächstes Jahr bei der Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle nachfragen oder den TÜV bzw. einen Sachverständigen kontaktieren. Offensichtlich wird es - wieder mal - in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

 

Danke und Grüße

Thomas

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