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F430 Scuderia Unfallwagen? Wer kennt sich aus


Köpi.s

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Also sicher kann man jederzeit ne betrugsanzeige machen, man sollte aber auch bedenken dass man ebensoschnell ne Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung haben kann, falls der Straftatabestand des Betruges nicht bewiesen werden kann. Was einer der am schwersten zu beweisenden straftatbestände ist. Im übrigen ist jede mechanische Kraft die von außen auf das Fahrzeug einwirkt als Unfall zu deklarieren.

Hab übrigens damals bei meiner Ferrarisuche genau dasselbe gesehen wie im vorliegenden Fall. Bei diesem scuderia war die vordere Stoßstange ab weil sie wegen Steinschlägen in der Lackiererei war und man könnte ebenso ne schwarze und ne rote strebe bewundern. Meine Frage wegen eines Unfalles wurde energisch verneint. War übrigens ein bekannter ferrarihändler. Kann also gut sein dass hier komplett umsonst diskutiert wird????.

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vor 13 Stunden schrieb PAYC2:

Also sicher kann man jederzeit ne betrugsanzeige machen, man sollte aber auch bedenken dass man ebensoschnell ne Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung haben kann, falls der Straftatabestand des Betruges nicht bewiesen werden kann.

mußt halt vorher ein Gutachten machen lassen.

 

vor 8 Stunden schrieb Caremotion:

Ich finde es ja schon genug schlimm das jeder direkt zum Anwalt rennt... 

genau, deshalb auch mein Vorschlag ?

Gutachten? Und dann? Bei Betrug ist nicht nur der springende Punkt dass er nen Unfall hatte, sonder DU musst beweisen dass der Vorbesitzer von dem Unfall wusste bzw damit rechnen musste und er ihn absichtlich verschwiegen hat-Betrug. 

 

Bei der beweisführung wünsche ich viel Spaß, denn da reicht kein hätte, müsste oder könnte. Schafft man die Beweisführung nicht, geht man halt das Risiko einer gegenanzeige ein.

vor 20 Stunden schrieb PAYC2:

Gutachten? Und dann?

das Gutachten brauchst Du, um von kundiger Seite einen Beleg zu haben, daß es sich tatsächlich um ein Unfallfahrzeug handelt.

Damit, und mit dem Kaufvertrag, der die (angebliche) Unfallfreiheit bestätigt gehst Du dann zur Polizei und machst eine Strafanzeige.

Hier: https://www.anwalt.org/strafanzeige.

 

Danach bist Du raus. Die Aufgabe der Beweisführung obliegt der Polizei/Staatsanwaltschaft, nicht Dir.

Es könnte höchstens noch passieren, daß Du irgendwann als Zeuge geladen wirst.

 

Bezüglich der "Gegenanzeige": solange die Strafanzeige nicht "wider besseren Wissens" erfolgt, besteht keine Gefahr. Darfst halt keine falschen Angaben machen ... aber Vertrag und Gutachten sprechen für sich. ?

 

 

 

  • Gefällt mir 1

Ok, wenn jemand sich soweit ausm Fenster lässt und ein über. 10jahre altes Fahrzeug, mit mehreren Vorbesitzern vorbehaltlos als unfallfrei verkauft ohne die geringste Einschränkung wie lt Vorbesitzer usw., ist er natürlich selber schuld. Wenn man ohne Einschränkung behauptet dass ein pkw unfallfrei ist, muss man sich natürlich auch drauffestnageln lassen, da hast du natürlich recht.

Und mit so einem Scheiś belastet Ihr unsere Staatskasse? Es ist doch gar nicht mehr nachvollziehbar geschweige denn beweisbar. Und wie schon erklärt hast Du nach dem eigenen Unfall keinen Schaden mehr!

Beispiel: Du hast unfallfrei 200k bezahlt. Mit Unfall wäre das Auto nur 180k wert gewesen (da ist noch der Punkt wäre er Dir wert gewesen, eine objektive Bewertung sieht vielleicht noch anders aus) 

Jetzt hast du mit dem Auto einen Ufall gehabt und das Auto ist nur noch 180k wert (Deiner Meinung) Dein Schaden wäre jetzt 0€ da es vorher mit Unfall auch nur 180k wert wäre. Du sagt du hast aber 200k bezahlt und hast somit 20k Schaden, das trifft ja aber nicht zu da die 20k ja eh weg wären durch deinen Unfall und Der Schaden selbst bei Unfallfreiheit vorher jetzt zu Deinen Lasten gehen würde. Du hast also mit Deinem Unfall jetzt Deinen theoretischen Schaden der da wäre wenn du keinen Unfall gebaut hättest egalisiert. Somit Schaden null, nix verfahren, nur Ärger.

Das ist mit Ansage gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

vor 20 Minuten schrieb tollewurst:

Und wie schon erklärt hast Du nach dem eigenen Unfall keinen Schaden mehr!

Sorry @tollewurst aber das ist doch Käse. Die 20k die durch seinen Unfall jetzt weg sind hätte er doch nie bezahlt, wenn von vorne rein als Unfallfahrzeug gekauft. Also hat er die aktuell schon als Schaden.

 

Ich bin bei dir, dass es vielleicht nicht sinnvoll ist mit solchen Verfahren unsere Judikative zu beschäftigen und die Staatskassen zu belasten. Aber wenn alle so denken und handeln, dann wundert mich sich nicht, dass so viele Unfallwägen als angeblich unfallftei verkauft werden. Nach dem Motto, "da eh nie einer klagt, nehm ich die 20k noch mit..."

... ich dachte, Ferien sind mittlerweile vorbei? ?

vor 2 Stunden schrieb hema:

 

Danach bist Du raus. Die Aufgabe der Beweisführung obliegt der Polizei/Staatsanwaltschaft, nicht Dir.

Es könnte höchstens noch passieren, daß Du irgendwann als Zeuge geladen wirst.

 

Fast richtig ... ohne Anscheinsverdacht kommt es nicht mal zu einem Aktenzeichen.

vor 2 Stunden schrieb hema:

 

Danach bist Du raus. Die Aufgabe der Beweisführung obliegt der Polizei/Staatsanwaltschaft, nicht Dir.

Es könnte höchstens noch passieren, daß Du irgendwann als Zeuge geladen wirst.

 

Bezüglich der "Gegenanzeige": solange die Strafanzeige nicht "wider besseren Wissens" erfolgt, besteht keine Gefahr. Darfst halt keine falschen Angaben machen ... aber Vertrag und Gutachten sprechen für sich. ?

 

 

 

Damit hast du aber keinen Cent Schadenersatz  vorausgesetzr  es kommt zu einer Verurteilung  den gibt es nur im Zivilprozess den Mann dann auch noch führen müsste...

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Hallo Köpi.s,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
vor 9 Stunden schrieb Jones16v:

Sorry @tollewurst aber das ist doch Käse. Die 20k die durch seinen Unfall jetzt weg sind hätte er doch nie bezahlt, wenn von vorne rein als Unfallfahrzeug gekauft. Also hat er die aktuell schon als Schaden.

Wenn er Ihn als Unfallwagen gekauft hätte wäre das Auto jetzt nicht weniger wert da eh nicht unfallfrei.

Jetzt hat er aber einen Unfall verursacht so das die Wertminderung spätestens jetzt eingetreten wäre. Er hätte den Schaden also jetzt selbst getragen da er den Unfall verursacht hat. Die 20k hätte er also jetzt selbst als Wertminderung verursacht. Somit kein Schaden. Das der Schaden theoretisch vor dem Unfall da war keine Frage, nur es geht nicht nach hätte wäre wenn!

Ist ja aber auch egal, neue Stoßstange dran, richten und fertig. 

Ich würde den Verkäufer mal zum Gespräch bitten und nett aber bestimmt fragen, wie das sein kann. Dann eine Beteiligung an der Reparatur anbieten und es gut sein lassen.

Klagen bringt eh nix und nervt nur. Uffr ist halt nicht immer uffr.

vor 22 Stunden schrieb tollewurst:

Und mit so einem Scheiś belastet Ihr unsere Staatskasse?

die Staatskasse - die belastet mich mit erheblich mehr ...

 

vor 21 Stunden schrieb Andreas.:

... ich dachte, Ferien sind mittlerweile vorbei? ?

fast richtig ?

 

vor 11 Stunden schrieb erictrav:

Klagen bringt eh nix und nervt nur. Uffr ist halt nicht immer uffr.

bist Du Autohändler?

 

  • 1 Jahr später...
Am 26.9.2018 um 07:14 schrieb tollewurst:

Wenn er Ihn als Unfallwagen gekauft hätte wäre das Auto jetzt nicht weniger wert da eh nicht unfallfrei.

Jetzt hat er aber einen Unfall verursacht so das die Wertminderung spätestens jetzt eingetreten wäre. Er hätte den Schaden also jetzt selbst getragen da er den Unfall verursacht hat. Die 20k hätte er also jetzt selbst als Wertminderung verursacht. Somit kein Schaden. Das der Schaden theoretisch vor dem Unfall da war keine Frage, nur es geht nicht nach hätte wäre wenn!

Ist ja aber auch egal, neue Stoßstange dran, richten und fertig. 

Es macht den Anschein, dass tollewurst komplett am Thema vorbei redet. Auch die stoischen Wiederholungen, der Schaden wäre gleich null, machen die Sache nicht richtiger. Man muss doch wirklich nicht gut rechnen können um auf folgendes Ergebnis zu kommen:

Kauf als unfallfrei = TEUR 200

Kauf als Unfallauto = TEUR 180

Mit den gesparten TEUR 20 könnte Köpi.s nun den von ihm verursachten Unfallschaden begleichen und müsste nicht weitere TEUR 20 "nachschießen", so dass er dann für den Scuderia insgesamt TEUR 220 aufgewendet hat. Ergo besteht ein Schaden i.H.v. TEUR 20. Alles andere ist eine Milchmädchenrechnung.

Mir geht es hierbei rein um das Zahlenwerk, was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich diesen Fall rechtsanhängig machen würde, weil die in diesem Thread genannten Argumente, welche negativen Folgen und Risiken ein Rechtsstreit aller Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, durchaus begründet sind.

Andere Frage, nachdem der Thread ja doch schon ein paar Tage alt ist: Köpi.s hast Du den Scud noch und wie bist Du jetzt letztendlich mit der Situation umgegangen?

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