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Strafe aus der Schweiz wird in Deutschland vollstreckt


erictrav

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb 991:

Ich klink mich aus. Jetzt wird es nationalistisch und unsachlich mühsam

Jetzt schmoll nicht.

Der ganze Fred ist nationalistisch, haben wir doch einen Vergleich zwischen deutschem und schweizerischen Rechtsempfinden.

 

Oder wie würdest du das begründen:

8 Fahrzeuge parken in der gleichen Straße falsch.

Wo hängt der Strafzettel (wohlgemerkt der Einzige?)

Genau, am Fzg mit deutschem Kennnzeichen, Schwobachlapf halt.

 

Und in einem deutschen Forum solltet ihr bei einem verbalen EU-Seitenhieb drüberstehen.

Sonst, falsches Forum!

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Einer der mal zu schnell fährt kann ich verstehen. Bzw Pässen etc. Innerorts wenn 50km/h erlaubt wären da nicht! Da sind Kinder etc und das ist ein NoGo! (und das nicht weil ich selber Vater bin!)

 

Die Schweiz hat auch schöne Pässe, die leider nur mit 80km/h befahrbar wären. (verstehe ich auch nicht!) Gibt sehr viele Strecken hier, die man locker schneller machen könnte, ohne jemanden zu gefährden. (Leute die zum Beispiel auf dem Land aufgewachsen sind, wissen wovon ich spreche)

 

Ich war auch schon in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Italien schneller unterwegs wo auf der Autobahn 130km/h erlaubt gewesen wären. Jedoch waren es schöne lange Strecken, die übersichtlich waren und man niemanden gefährden konnte

 

Im Gotthardtunnel so schnell unterwegs zu sein finde ich jedoch beklobt! 17km und vorallem hat man da Gegenverkehr. Sind nur zwei Spuren. Das finde ich idiotisch! Wenn da wie auch schon vorgekommen ein Frontalcrash passieren würde, dann ist das ende Gelende. So viele Unschuldige, die ums Leben kommen wegen einem Trottel! 

 

Wie gesagt, für mich ein NoGo wie innerorts oder allgemein auf Strecken bei denen viele Menschen sind....

 

 

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vor 8 Stunden schrieb TommiFFM:

Es geht doch nicht darum, dass derjenige nicht verurteilt wird. Er wurde ja verurteilt, in der Schweiz. Leider waren die Schweizer zu langsam ihn in Haft zu nehmen. Daher haben sie das Problem, des Täters habhaft zu werden. Und da ist es halt nunmal so, dass Deutschland deutsche Bürger nicht an das Ausland ausliefern darf (steht im Grundgesetz).

 

Daher ist es schon fragwürdig, dass man dies letztlich dadurch unterläuft, dass man die ausländische Entscheidung hier vollstreckt, insb. wenn es aus Sicht der dt. Rechtsordnung unverhaltnismässig ist. Mal umgekehrt gesehen wäre in der Schweiz die Empörung sicher riesengroß, wenn man hier in Abwesenheit etliche Schweizer Banker wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt hätte und dann die Schweizer bitten würde, doch diejenigen in Haft zu nehmen, insbesondere weil Steuerhinterziehung in der Schweiz keine Straftat ist wie in Deutschland. Da würde doch der Blocher schneller eine Volksabstimmung ansetzen lassen als der Deutsche durch den Gotthard rasen könnte :P. Oder wie groß wäre die Empörung hierzulande, wenn der Böhmermann weger seiner Ziegenficker-Poesie in der Türkei zu 5 Jahren Haft verurteilt worden wäre und Erdogan würde dann die BRD bitten, das Urteil zu vollstrecken ;).

:-))! genau das meinte ich.

 

Hier die Begründung des Urteils:

"Es komme im Rahmen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) auf die beiderseitige Sanktionierbarkeit, nicht auf die beiderseitige Strafbarkeit an, entschied der Senat." :huh:

 

"Auch liege kein Verstoß gegen den deutschen „Ordre Public“ und die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung vor. Hierfür spreche im Übrigen bereits, dass der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 13. Oktober 2017 in Deutschland § 315d Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch eingeführt habe, der die Nachstellung eines Autorennens in der Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit durch (auch nur) eine einzelne Person nunmehr ebenfalls unter Strafe stelle"

 

ich bin kein Jurist, aber hier liegt das OLG m.E. falsch. Die "Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit ... " war nicht gegeben bzw nachweisbar.

 

Ein sehr interessanter Artikel zum Thema:

https://kripoz.de/2017/09/12/die-strafgesetzgebung-zu-einzelrasern-in-§-315d-abs-1-nr-3-stgb

 

In Zukunft also niemals zugeben, daß man sein Fz. ausfahren wollte und ggf. Termindruck als Begründung nennen, sonst landet man flux im Bau :wink:

 

 

 

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vor 34 Minuten schrieb hema:

ich bin kein Jurist, aber hier liegt das OLG m.E. falsch. Die "Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit ... " war nicht gegeben bzw nachweisbar.

 

 

Ja, Juristen legen die Sachen manchmal interessant aus, aber man könnte das Zitat aus dem Artikel auf SPON

 

"Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann anschließend mit bis zu 200 Stundenkilometern." schon als Autorennen interpretieren, Ok die Verfolger nehmen daran auch teil, aber die haben eben Sonderrechte.

Ich denk es ist klar das diese Aktion nicht zu tolerieren ist.

Auch eine Strafe ist notwendig. Aber ins Gefängnis? 

Vor allem mit bis zu 200km/h heißt die 200 ist er nie gefahren, wenn dann auch nur kurz und wie schnell das beim Überholen mit dem Ferrari geht muss man den meisten hier denke ich auch nicht erklären.

Hinzu kommt noch die oft dramatische Schilderung und Wahrnehmung der Polizisten und freie Beweiswürdigung der Richter und schwups ist er ein Mörder.

Und das man jetzt alleine Rennen fahren kann ist doch schon eine Absurdität.

 

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Ich frage mich auch, in wie fern das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer durch eine Verfolgung durch die Polizei, vermutlich mit mehren Fahrzeugen(?) bei gleichhohen Geschwindigkeiten im Tunnel steigt, bzw. vertretbar ist, wenn man vermutlich den Wagen, Kennzeichen und Bilder des Fahrers auf jeder Menge Blitzer und Kameras hat, bzw. ihn einfach an der Grenze aus dem Verkehr ziehen kann. 

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vor einer Stunde schrieb tollewurst:

Und das man jetzt alleine Rennen fahren kann ist doch schon eine Absurdität.

passiert beim Bergrennen regelmässig

 

vor einer Stunde schrieb Thorsten0815:

Ich frage mich auch, in wie fern das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer durch eine Verfolgung durch die Polizei, vermutlich mit mehren Fahrzeugen(?) bei gleichhohen Geschwindigkeiten im Tunnel steigt, bzw. vertretbar ist, wenn man vermutlich den Wagen, Kennzeichen und Bilder des Fahrers auf jeder Menge Blitzer und Kameras hat, bzw. ihn einfach an der Grenze aus dem Verkehr ziehen kann

Grudsätzlich ist das Risko das die Polizei bei der Verfolgung  Unbeteiligte in Gefahr bringt  natürlich gegeben (aber diese Gefahr wird bei jedem bei jedem Verkehrsteilnehmer, der ein KFZ bewegt vom Gesetzt her angenommen) und auch der Notarzt oder die Feuerwehr  muss eine schnelle Blaulichtfahrt entsprechend gestalten .

 

Deswegen läste man dennoch auch keine Bankräuber laufen weil die könte man ja anhand der DNA spuren, Twitter post,  oder Kamera oder Identification der Stimme hinterher auch dingfest machen anstatt durch Einsatz eines SEK mit Schusswaffen.

 

Ausserdem will die Polizei ja auch ggf. Alkohol oder Drogenkonsum feststellen können was bei der Laufenlassen Methode ggf. schwierig wird. Und es soll ja auch Leute geben die deswegen so schnell unterwegs sind weil da noch erheblich mehr im Busch ist als nur "Hunger":  bereits wegen Mordes gesucht,  bereits auf der Flucht , Gefahr des Untertauchens/Absetzen nach Südamerika pp..

 

Hätte man ihn nicht gleich geschnappt, wäre das sicher einer der drei Brüder gewesen,,

 

 

Man sollte natürlich keine Bankräuber, oder den Raser hier im Thema laufen lassen, aber die Vorteile und Risiken gegeneinander abwägen. Mit gesundem Menschenverstand. Oder ist das Feststellen, dass der Typ eventuell unter Drogeneinfluss gefahren ist wichtiger als das Leben anderer im Tunnel zu gefährden?

 

Wenn das Risiko im Tunnel bei einem Raser zu hoch ist, und ich denke da sind wir uns einig, wieso soll es für "Verfolgerraser" anders eingeschätzt werden? Die Verfolger sind auch nur Menschen und können Fehler machen. Unabhängig davon, das die unbeteiligten Verkehrsteilnehmer auch nicht fehlerfrei sind. 

Es ist doch immer wieder erstaunlich wie gut sich hier Leute ausdrücken können. Ihre Wörter tolle Sätze bilden...ABER, passt man ein bisschen auf, stellt man fest das sich einige hier einfach ertappt fühlen und das ganze schön reden. Ob jetzt was passiert ist oder nicht, ist doch komplett egal. Wenn jemand bei uns in der Schweiz zu "besuch" ist, ist es ne Frage des Anstandes sich den für uns geltenden Gesetzen zu halten. Punkt. Und wer das nicht tut, soll auch nach unserm Gesetzt mit unserm Strafmass verurteilt werden. Punkt.

 

Ich wette das einige hier genau solche Personen sind, die wenn im Fussball der Schiedsrichter was entscheidet es nicht annehmen können und stundenlang darauf herumreiten.

 

Gesetz ist Gesetz als hört mal mit dem herumjammer und schönreden auf. Wer die Gesetzte ignoriert soll auch die Eier haben und die Konsequenzen ertragen. Es ist ja nicht so, dass die Deutschen nicht wissen wie hart bei uns das "Autofahren" bestraft wird. 

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vor 19 Minuten schrieb Thorsten0815:

Wenn das Risiko im Tunnel bei einem Raser zu hoch ist, und ich denke da sind wir uns einig, wieso soll es für "Verfolgerraser" anders eingeschätzt werden?

Ganz einfach, weil der Raser zuerstmal ein Übertretung des Verkehrsregeln begangen hat ist ihm Im Sinne des Gesetzes wohl eine gewisses Unvermögen im Hinblick auf den Strassenverkehr zuzurechnen, zum anderen darf man davon ausgehen, daß die "Verfolgungsraser" in diesem Fähigkeit ausgebildet wurden.

 

 

Am 28.4.2018 um 13:03 schrieb Caremotion:

Es ist doch immer wieder erstaunlich wie gut sich hier Leute ausdrücken können. Ihre Wörter tolle Sätze bilden...ABER, passt man ein bisschen auf, stellt man fest das sich einige hier einfach ertappt fühlen und das ganze schön reden. Ob jetzt was passiert ist oder nicht, ist doch komplett egal. Wenn jemand bei uns in der Schweiz zu "besuch" ist, ist es ne Frage des Anstandes sich den für uns geltenden Gesetzen zu halten. Punkt. Und wer das nicht tut, soll auch nach unserm Gesetzt mit unserm Strafmass verurteilt werden. Punkt.

 

Ich wette das einige hier genau solche Personen sind, die wenn im Fussball der Schiedsrichter was entscheidet es nicht annehmen können und stundenlang darauf herumreiten.

 

Gesetz ist Gesetz als hört mal mit dem herumjammer und schönreden auf. Wer die Gesetzte ignoriert soll auch die Eier haben und die Konsequenzen ertragen. Es ist ja nicht so, dass die Deutschen nicht wissen wie hart bei uns das "Autofahren" bestraft wird. 

 

Oh man, lies bitte noch mal den Thread und die einzelnen Diskussionspunkte darin. 

Es herrscht Einigkeit über das Thema des Anstandes, des Respektieren von Schweizer Gesetzen, usw. 

Es herrscht Einigkeit, das es unverantwortlich war so zu fahren. Es wird aber abgewogen welche Risiken in der Strafverfolgung zu berücksichtigen sind und was verhältnismässig ist.

Es wird diskutiert, ob Ausländer im Ausland nach Schweizer Recht zu bestrafen sind. Ich denke da zur Verdeutlichung z.B. an die zwei jungen Männer, die in Thailand die Nationalflagge schändeten. Sollen die in Italien dafür zwei Jahre ins Gefängnis? Oder für Kiffen in Thailand der Schweiz zum Tode verurteilt werden? Denk darüber mal ohne Nationalstolz nach.

Am 28.4.2018 um 13:20 schrieb MUC3200GT:

Ganz einfach, weil der Raser zuerstmal ein Übertretung des Verkehrsregeln begangen hat ist ihm Im Sinne des Gesetzes wohl eine gewisses Unvermögen im Hinblick auf den Strassenverkehr zuzurechnen, zum anderen darf man davon ausgehen, daß die "Verfolgungsraser" in diesem Fähigkeit ausgebildet wurden.

Das ist, mit Verlaub, nur blabla. Der hat angefangen und ist Schuld. Polizisten sind immer besser ausgebildet und machen keine Fehler.......das ist emotional richtig, aber sachlich falsch. 

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vor 41 Minuten schrieb Thorsten0815:

Das ist, mit Verlaub, nur blabla. Der hat angefangen und ist Schuld. Polizisten sind immer besser ausgebildet und machen keine Fehler.......das ist emotional richtig, aber sachlich falsch. 

Das ist sachlich richtig im Sinne des Gesetzes.

 

Jemand hat offensichtlich ein Verkehrsvergehen begangen und wird von den dafür vergesehenen Personenkreis verfolgt, ob der einzelne da evtl. der bessere /umsichtigere Fahrer ist spielt erst mal keine Rolle.

 

Das wäre sonst so wenn auf einmal der Thomas Müller selber entscheidet ob ein Ball drin ist oder nicht- selbst wenn er sicher schon mehr Tore geschossen hat und für Tore der Experte ist, der Schiedsrichter ist, der dafür vorgesehen das zu eintscheiden , egal , ob das der Meute im Stadion hinterher gefällt oder ob es Randale gibt.

vor 51 Minuten schrieb Thorsten0815:

Es wird diskutiert, ob Ausländer im Ausland nach Schweizer Recht zu bestrafen sind. Ich denke da zur Verdeutlichung z.B. an die zwei jungen Männer, die in Thailand die Nationalflagge schändeten. Sollen die in Italien dafür zwei Jahre ins Gefängnis? Oder für Kiffen in Thailand der Schweiz zum Tode verurteilt werden? Denk darüber mal ohne Nationalstolz nach.

Das hat genau das OLG so entschieden, das es in diesem Falle "zumutbar ist" leider habe ich in der Presse keine detailierte begürnung bisher gefunden. Wird evtl. wenn die Urteilsbegündung veröffentlicht wird noch kommen.

Für das Beispiel in Thailand würde ein OLG oder Schweizer Gericht möglicherweise anders entscheiden.

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Ja, genau um dieses "zumutbar" gibt es unterschiedliche Meinungen aus unterschiedlichen, kulturellen Blickwinkel, welche hier diskutiert werden. 

vor 30 Minuten schrieb MUC3200GT:

Das ist sachlich richtig im Sinne des Gesetzes.

Auch bei "Blaulichtfahrten" gibt es ganz klare Richtlinien und Anweisungen. 

Ich kenne sie aber nicht im Detail. 

eigendlich wird mehr darüber diskutiert ob man den Raser in der Schweiz überhaupt hätte verfolgen durfte, oder ob 200km/h nicht ganz OK sind .

 

Mal ein anderes Gedankenspiel:

Jemand hat in Zürich für 1500€ mit 10 Leuten recht ordentlch (weis nicht ob das in Zürich  schon für gehoben reicht) gegessen und ist dann ohne die Rechnung zu bezahlen nach Kleinklekersdorf nach D zürück und sagt: zahl ich nicht weil in Kleinklekersdorf kostet mit 10 Leuten Essen nur 500€.

 

Jetzt soll der deutsche Staat im Rahmen der Amtshilfe vollstrecken. Welchen Betrag soll er einziehen ? 

 

Ich hätte gesagt die 1500€ sind zuzumuten. 5000€ wären evtl. Wucher gewesen, und daß hat das Gericht entschieden

vor 5 Minuten schrieb MUC3200GT:

ich hätte gesagt die 1500€ sind zuzumuten.

Für jemand, der am Existenzminimum von z.B. Harz IV lebt, könnte das auch z.B. im Winter bedeuten, dass er und eventuell seine Schutzbefohlenen Kinder nicht heizen können und erfrieren oder krank werden, usw. Und das für Zechprellerei? Da gäbe es sicher bessere Strafen. Natürlich nur aus meinem Blickwinkel und in diesem theoretischem Einzelbeispiel heraus. 

 

Zurück zum Thema: Für die Einen ist die Strafe zu hart, für Andere passend und für einen kleinen Rest zu milde. Für niemand ist die Strafe für dieses Verhalten überflüssig, oder generell ungerechtfertigt. Die Einschätzung des Strafmass ist jedoch erheblich vom Kulturkreis/Region abhängig in der man aufgewachsen und erzogen worden ist (Rechtsempfinden?). Dazu kommen die von @TommiFFM angesprochen, rechtlichen Fragen. 

Der Hartz vier Empfänger wäre aber wohl nicht in Zürich essen gewesen, aber das hätte das Gericht bei seiner Entscheidung sicher auch berücksichtigt.

 

Ich kann mir auch vorstellen, das die generelle Einstellung des Verurteilten zur Entscheidung der deutschen  Gerichte beigtragen haben

 

https://www.focus.de/panorama/welt/deutscher-gotthard-raser-gehe-auf-keinen-fall-in-den-knast_id_8837023.html

 

Also in dem Sinne, daß so einer für ein Jahr von der Strasse ist, tut auch den anderen Verkehrsteilnehmern in D gut, aber das ist jetzt eine weite Interpretation. Ich meine man kann sich vorstellen, das der ja öfters mal Hunger haben wird und es deswegen über Gebühr eilig haben wird.

 

 

In D kann es auch sein das Aussagen wie "Gegenüber dem "Blick" gab er damals an, Hunger gehabt zu haben, deshalb sei er "durchgebolzt wie ein Affe"." mit Fahrerlaubnisentzug sowie nicht unter 4 MPU Nachprüfungen bestraft wird .

warum ihn nicht einfach nach deutschen recht anklagen? ok,er fuhr im ausland,aber mit deutscher zulassung und deutschem führerschein was ja auch auswirkung auf "deutsche im ausland" hat.

er hat ja selbst nach der tat sich noch damit gebrüstet mit stolzen 270 sachen auf dem standstreifen überholt zu haben und nach der beschlagnahme seines "getunten Z4,nach dem sich alle umdrehen" auch noch die taxizeche zurück zum comer see geprellt ..... dazu ist er ja schon ab damals durch so gut wie alle gazetten getingelt nach dem motto "Mir kann keiner Was "

nach aktuellem recht würde ich da die vollen zwei jahre (da keine personen zu schaden gekommen sind) sowie lebenslange führerscheinsperre nach dem aktuellen raserparagraphen fordern !

solche vollhonks gehören mbm schlicht aus dem verkehr gezogen ! :evil:

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vor 4 Minuten schrieb planktom:

 

warum ihn nicht einfach nach deutschen recht anklagen?

 

§ 3 StGB:

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden. 

 

Grüße

Max ;)

Ein Tunnel hat bekanntlich nur wenige Ein bzw. Ausgänge. Da ist eine Verfolgungsjagd sehr Sinn befreit. Man kann die Ausgänge überwachen und schließen.

Macht den Beamten aber sich keinen Spaß.

Hinzu kommt das hier irgendwie Schweizer Recht in Deutschland durchgesetzt und vollstreckt wird.

Hätten man ihn in der Schweiz verknackt ok.

Und dieser Raser Scheiß den kann ich nicht mehr hören.

Mir ist die Polizei auch mal über eine längere Zeit hinterher (verfolgt) gefahren, es waren mit mehreren Abständen immer 70er Zonen die ich geringfügig überschritten habe.

Später worden die 3 Bußgeldbescheide in einen abgewandelt, da die Polizei mich schon nach dem ersten Verstoß darauf aufmerksam machen müssen hätte.

War aber in Deutschland.

 

vor 7 Stunden schrieb tollewurst:

Ein Tunnel hat bekanntlich nur wenige Ein bzw. Ausgänge. Da ist eine Verfolgungsjagd sehr Sinn befreit. Man kann die Ausgänge überwachen und schließen.

so war es offenbar vor vier Jahren

https://www.blick.ch/news/schweiz/gotthard/christian-r-42-bretterte-mit-200-km-h-durch-den-gotthard-ich-hatte-hunger-id6272661.html

 

Man könte evtl zur Ansicht gelangen, daß das Gericht die Meinung vertritt, daß der Typ sinnbefreit ist, aber das Ansehen der Deutschen im Ausland nachhaltig beschädigen könnte und ihn deshalb jetzt mal aus dem Verkehr gezogen hat. Ok dafür gibt es kein Gesetz, wäre aber pragmatisch.

 

 

 

vor 14 Stunden schrieb tollewurst:

Hätten man ihn in der Schweiz verknackt ok.

Man hat ihn in der Schweiz verknackt. Deutschland hat ihm nur nicht den Gefallen getan, ihn vor der Strafe zu schützen. Das Strafmaß ist für unsere Vorstellung zu hoch. Das hätte man mit einem längeren Fahrverbot besser regeln können. Aber wenn man so etwas in der Schweiz veranstaltet ist die Strafe ja bekannt. Und Strafvereitelung kann nicht Aufgabe des deutschen Staates sein, außer es handelt sich um eine unmenschliche Strafe.

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Ganz einfach:

Wenn ich in einem Land zu Gast bin, dann halte ich mich an die Sitten und Gebräuche und an die Gesetze.

In der Schweiz fahre ich dann eben langsam und benehme mich höflich und zurückhaltend.

Insofern ist die Strafe aus Schweizer Sicht angemessen.

Aber rein rechtlich dürfte sie in Deutschland durch Deutsche Gerichte und Behörden nicht vollzogen werden.

Aber Rechtsbeugung kommt bei ideologisch aufgeheizten Themen immer wieder vor, was ich sehr bedenklich finde, bei Thomas Middelhoff ebenso wie bei den beiden Rasern vom Kurfürstendamm und jetzt eben bei dieser Figur, deren Outfit alleine ja schon als Straftatbestand durchgehen könnte...

 

Abwägende Grüße, Hugo.

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