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MF3 im "Tatort"


NEW824

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sagt doch schon alles, wenn man sein "Traumfzg." "schweren Herzens" für grade mal 1.800 Euro vermietet ...

für die paar Euro hätte ich das ja nie gemacht, steht ja in keinem Verhältnis, grade wenn man so am Auto hängt.

Ich finde so Sätze: Da geht es nur ums Geld, Kriegt den Hals nicht voll... ziemlich daneben.

Vor allem deshalb, da es sich ja nicht nur um einen Unfall handelt, sondern wie man generell mit dem Fahrzeug umgegangen ist.

Wenn mich jemand vorher gefragt hätte, ob ich meinen Wiesel dem Tatort zur Verfügung stelle, hätte ich vermutlich auch ja gesagt. Nicht wegen der Mietpauschale, sondern weil ich es toll gefunden hätte, meinen Wiesmann im Fernsehen zu sehen.

Ich wäre aber auch davon ausgegangen, dass der Wiesel entsprechend behandelt wird.

Nie und nimmer hätte ich nur ansatzweise daran gedacht, dass ich später ein völlig lädiertes Fahrzeug zurückerhalte.

Nochmals, die Anzahl der unterschiedlichen Schäden würden mich am meisten ärgern, da man daran sieht wie mit dem Eigentum anderer umgegangen wird. Und der Eigentümer hat zumindest das Recht, dass er nicht schlechter gestellt ist als vorher.

Letztendlich können das vermutlich nur Sachverständige und zur Not eben auch die Gerichte klären. Das einzig Gute ist, der Wiesel lässt sich wieder herstellen. Ich frage mich wie es wohl bei einem Totalschaden gewesen wäre?

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Was ich dabei nicht verstehe, warum hat man vor dem Film Dreh den Wagen nicht beim TÜV vorgezeigt für ein Wertgutachten und das schriftlich dargelegt ??

Was wurde Vertraglich ( schriftlich ) festgehalten bei einem Unfall am Drehtag, über sowas schreibt man nichts.

@: quax:

"Ich wäre aber auch davon ausgegangen, dass der Wiesel entsprechend behandelt wird.

Nie und nimmer hätte ich nur ansatzweise daran gedacht, dass ich später ein völlig lädiertes Fahrzeug zurückerhalte."

.....leider kann man aber nicht immer davon ausgehen, das beim Dreh alle Requisiten, ja nicht einmal alle mitwirkenden Schauspieler oder Komparsen so behandelt werden , wie es angebracht wäre.

Ich hatte während der Studienzeit in Berlin die Möglichkeit bei einigen Filmen mein Salär etwas aufzubessern und als Fahrer, Kabelhalter, Laufbursche , (um 2.00Uhr morgens für Essen zu sorgen), sprich"Mädchen für alles", hatte ich Gelegenheit, hinter die Kulissen zu sehen.

Was ich da erlebte, ist das Gegenteil von Achtung vor fremdem Eigentum .

Meist kommt es den Filmemachern nur darauf an, die jeweilige Szene so schnell und telegen in den Kasten zu bekommen , wie eben möglich, manchmal ohne Rücksicht auf Verluste.

Das erlebte würde mich immer davon abhalten, Dinge, die mir am Herzen liegen an eine Filmgesellschaft zu vermieten oder verleihen , nur um das ein oder andere irgendwann im Fernsehen bewundern zu können.

Auch wenn vorher eine noch so gute Versicherung abgeschlossen worden wäre.

Es gibt einfach Dinge, die für mich nicht mit einem Betrag X zu bezahlen sind.

Momentan gehört mein Wiesel dazu.

Mal etwas provokant gefragt:

- wenn es sich um einen Privatmann und ein Privatfahrzeug handelt - wie kann er das Fahrzeug dann gegen Entgelt vermieten?

- lässt seine Versicherungspolice überhaupt weitere Fahrer zu? Also - dürfen überhaupt weitere Fahrer das Fahrzeug fahren? Noch dazu welche, die gegen Entgelt das Fahrzeug gewerblich nutzen (Selbstfahrvermietversicherung!)?

Ganz dünnes Eis.... Möglicherweise war das Risiko gar nicht abgesichert und das Fahrzeug hätte für den beabsichtigten Zweck gar nicht eingesezt werden dürfen? Es auch könnte u. U. Gründe geben warum der Besitzer des Fahrzeugs gut beraten wäre die Sache nicht auf die Spitze zu treiben.

Ich hoffe dennoch, dass der Vorgang für alle Beteiligten vernünftig ausgeht :-))!

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mal ne ganz andere frage :

wie sähe es aus,wenn der überall gescholtene insolvenzverwalter

tatsächlich die form zwecks anfertigung eines neuen hecks rausgäbe ...

wäre es dann rechtlich möglich diese beschlagnahmen zu lassen wenn man

schon einen titel ggü.der ehemaligen firma wiesmann besitzt ?

mal ne ganz andere frage :

wie sähe es aus,wenn der überall gescholtene insolvenzverwalter

tatsächlich die form zwecks anfertigung eines neuen hecks rausgäbe ...

wäre es dann rechtlich möglich diese beschlagnahmen zu lassen wenn man

schon einen titel ggü.der ehemaligen firma wiesmann besitzt ?

Nach meinen Kenntnissen des Insolvenzrecht, könnte in dem Fall nur der Werkzeughersteller einen Anspruch erheben - falls die Rechnung genau für dieses Werkzeug nicht bezahlt worden wäre :D Ein allgemeiner Titel gilt nicht auf einzelne Sachwerte :(

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo NEW824,

 

schau doch mal hier zum Thema Wiesmann (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Ich finde so Sätze: Da geht es nur ums Geld, Kriegt den Hals nicht voll... ziemlich daneben.

Vor allem deshalb, da es sich ja nicht nur um einen Unfall handelt, sondern wie man generell mit dem Fahrzeug umgegangen ist.

Wenn mich jemand vorher gefragt hätte, ob ich meinen Wiesel dem Tatort zur Verfügung stelle, hätte ich vermutlich auch ja gesagt. Nicht wegen der Mietpauschale, sondern weil ich es toll gefunden hätte, meinen Wiesmann im Fernsehen zu sehen.

Ich wäre aber auch davon ausgegangen, dass der Wiesel entsprechend behandelt wird.

Nie und nimmer hätte ich nur ansatzweise daran gedacht, dass ich später ein völlig lädiertes Fahrzeug zurückerhalte.

Nochmals, die Anzahl der unterschiedlichen Schäden würden mich am meisten ärgern, da man daran sieht wie mit dem Eigentum anderer umgegangen wird. Und der Eigentümer hat zumindest das Recht, dass er nicht schlechter gestellt ist als vorher.

Letztendlich können das vermutlich nur Sachverständige und zur Not eben auch die Gerichte klären. Das einzig Gute ist, der Wiesel lässt sich wieder herstellen. Ich frage mich wie es wohl bei einem Totalschaden gewesen wäre?

Ich weiss nicht... ich bin alles andere als ein fan vom Wiesman und ich sehe es auch nicht so kritisch mit dem Ausleihen von seinem eigenen Auto.. da finde ich den Vergleich und Spruch " mann verleiht weder Auto noch Frau eher Peinlich...

Es ist "nur" ein Auto und zum Glück nicht aus Carbon etc. Die meisten die ich Persönlich kenne die Ihren Ferrari und Co jemanden anvertrauen sind sich bewusst, dass immer was passieren kann. Dazu ist auch genug Geld da um die Sache schnell aus der Welt zu schaffen.

Aber mal ganz von diesem Thema abgesehen. Langsam verstehe ich wieso in Deutschland jeder zweite Jura Studiert...die Deutschen rennen wegen jeder kleinigkeit zum Anwalt.... (und das ist nicht auf das eigentliche Thema bezogen - sondern fällt enorm auf wenn man sich mal durchs Forum liest).

Trotzdem hoffe ich mal das beide Parteien "gut" davon kommen.

Nach meinen Kenntnisen des Insolvenzrecht..

wobei aber die frage ist ob das werkzeug noch unter die insolvenzmasse fällt wenn

es zwecks herstellung eines hecks "daraus entfernt" wird...

Klar - weil es ja nur eine Leihgabe bzw. vorübergehende Übereignung zur bestimmten Produktion von Summe X Teilen (die der Insolvenzverwalter zu Höchstpreisen verkauft) ist. Über den Leihvertrag ist geregelt wann das Werkzeug wieder in die Insolvenzmasse einzugehen hat :-o

So kenne ich das aus meiner beruflichen Insolvenzerfahrung.

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Klar - weil es ja nur eine Leihgabe bzw. vorübergehende Übereignung zur bestimmten Produktion von Summe X Teilen (die der Insolvenzverwalter zu Höchstpreisen verkauft) ist. Über den Leihvertrag ist geregelt wann das Werkzeug wieder in die Insolvenzmasse einzugehen hat :-o

So kenne ich das aus meiner beruflichen Insolvenzerfahrung.

Perfekt...und wenn auf dem Transport das Teil beschädigt wird wiederholt.sich die Geschichte dieses Thread und wir fragen uns dann erneut: wie kann man bloss...

Habe fertig - Senftube leer

Die Formen sind in einem Gebäude eingelagert in dem sich auch eine Faserverbundfirma befindet. Man könnte also ohne großes Risiko eine Stoßstange (für mich ist es eine aich wenn die Kotflügel mit dran sind) fertigen.

Die Formen sind nicht versteigert. da für den Fall das jemand die Namensrechte kauft er auch die Formen bekommt ummweiterproduzieren zu können, so meine Info.

[quote=tollewurst;1124301Man könnte also ohne großes Risiko eine Stoßstange (für mich ist es eine aich wenn die Kotflügel mit dran sind) fertigen.

..ich sehe weder eine Stange , noch ist der Bereich, wo bei anderen Autos evtl. eine Stoßstange sitzt zum Stoß geeignet.:DO:-)

Gast Wiesel348
Die Formen sind in einem Gebäude eingelagert in dem sich auch eine Faserverbundfirma befindet. Man könnte also ohne großes Risiko eine Stoßstange (für mich ist es eine aich wenn die Kotflügel mit dran sind) fertigen.

Die Formen sind nicht versteigert. da für den Fall das jemand die Namensrechte kauft er auch die Formen bekommt ummweiterproduzieren zu können, so meine Info.

So einfach ist das leider nicht.

Es gibt mehrere einschlägige Erfahrungen, da in jüngster Zeit mindestens 4 Autos neue Karosserieteile (ohne Stossstange) benötigten...

Sorry, habe ich mich falsch ausgedrückt. Theoretisch wäre es kein Problem. Es besteht seitens des Verwalters kein Interesse.

Das Problem der Wiesmänner ist das es zig verschiedene Versionen gibt. Formen anfertigen ist also nicht wirklich rentabel.

Und die Preise die es kosten würde will dann ja auch wieder keiner der Wiesmannfahrer bezahlen, da heist es dann plötzlich wieder: Warum ist das so teuer? Das ist doch nur Glasfaser

Ich würde sogar behaupten dass das Heckteil (hoffentlich sind jetzt alle zufrieden) für 2500€ so repariet werden kann das es wenn überhaupt nur noch zu vermuten ist das sie repariert wurde.

Außen schäften und füllen, innen das gleiche und komplette Innenlage wie ab Werk erneuern, ein Schaden ist dann nicht mehr sichtbar und es entspricht qualitativ einem Neuteil.

Ich verstehe noch nicht so ganz warum man sowas flicken soll, es wurde gesagt:

Form nachbauen, allein das kostet 28.900 Euro. Die Versicherung des Unfallverursachers überwies nach einem Gutachten aber lediglich 23.000 Euro für Reparatur und 5000 für die Wertminderung.

Soviel zum Thema Versicherung und Wertgutachten !!

Hier mal Bilder von dem Unfallwagen.

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/tatort/tatort-auto-geschrottet-41192832.bild.html

Nach meinen Kenntnissen des Insolvenzrecht, könnte in dem Fall nur der Werkzeughersteller einen Anspruch erheben - falls die Rechnung genau für dieses Werkzeug nicht bezahlt worden wäre :D Ein allgemeiner Titel gilt nicht auf einzelne Sachwerte :(

Vom Verbot der Einzelzwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren mal ganz abgesehen - wozu sollte das dann noch nützen, wenn nach wie vor der Wettlauf der Gläubiger stattfindet?

Markus

Hier ein Link zum Unfallhergang

Ich wünsche dem Besitzer gute Nerven und viel Verhandlungsgeschick, sein Wieselchen wieder ganz schnell "hübsch" und fahrtüchtig zu bekommen.

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