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M6 Freischaltung Geschwindigkeit


drissem

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Hallo,

Habe ein M6 gran coupe neu. Laut Vertrag soll nach einfahrkontrolle die geschwindigkeitsabregelung auf 305 km/h angehoben worden sein. In der zulassungsbescheinigung Teil I steht unter T noch 250 drin. Der freundliche meint es reicht wenn in den coc die 305 km/h stehen. Hat jemand auch die geschwindigkeitsanhebung und kann das bestätigen?

Daneben noch eine Frage zur Einfahrkontrolle : im serviceheft steht nichts dazu drin. Eigentlich müsste doch das Öl gewechselt werden. So steht es zB in der Bedienungsanleitung. Im Servicemenü ist jedoch bei Ölwechsel die Periode seit Auslieferung genannt. Wirkt auf mich so als wäre die einfahrkontrolle gar nicht gemacht worden.

Wie kann man denn feststellen ob das gemacht wurde oder nicht?

DankeM

Grüße

Oliver

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Daneben noch eine Frage zur Einfahrkontrolle : im serviceheft steht nichts dazu drin. Eigentlich müsste doch das Öl gewechselt werden. So steht es zB in der Bedienungsanleitung. Im Servicemenü ist jedoch bei Ölwechsel die Periode seit Auslieferung genannt. Wirkt auf mich so als wäre die einfahrkontrolle gar nicht gemacht worden.

Tja, klingt ganz so. Bei der Einfahrkontrolle wird nicht nur das Motoröl sondern auch das Öl des Hinterachsgetriebes gewechselt. Was sagt denn Deine Rechnung, was sie gemacht haben? Einfahrkontrolle gehört definitiv ins Serviceheft. Und wenn das schon so dubios ist - welches Öl ist laut Rechnung eingefüllt worden?

Hallo,

Habe das Fahrzeug erst mit 3500 km übernommen. Habe über einen anderen Händler in der online Historie nachschauen lassen. Da war vermerkt, dass die einfahrkontrolle gemacht wurde. Allerdings ist im Fahrzeug der ielwechsel Intervall nicht zurueuk gesetzt worden.

Dafür habe ich aber noch festgestellt, dass das Fahrzeug nicht freigeschaltet ist. Da warte ich noch auf Rückmeldung vom Händler.

Einfahrkontrolle nicht eingetragen und dann auch noch Intervall nicht zurückgesetzt ist grobe ********rei. Schau mal ob ein Ölkärtchen irgendwo im Motorraum hängt. Ein Händler der so ********rt ist auch ein Kandidat dafür aus Gewohnheit bei einem M das TWS 10W60 einzufüllen was beim S63T0 nicht nur überflüssig, sondern explizit nicht freigegeben ist.

Wenn es meiner wäre würde ich - falls keine Ölkarte drin ist - sogar das Geld für eine Ölanalyse spendieren. Das falsche Öl war trotz BMW-Rundschreiben bei vielen Händlern ein Standardproblem beim S63T0.

Wenn das meiner wäre, und ich es nicht zweifelsfrei feststellen könnte (was sich für mich so anhört),

würde ich schlichtweg vorsichtshalber die Öle wechseln (vorzugsweise) oder wechseln lassen (auch wenn es noch einmal ist)

und dabei stehen und prüfen was eingefüllt wird,

sowie die weiteren Checks machen lassen!

Das ist wenig Geld verglichen mit.....

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