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Gewährleistungsfall des Verkäufers - Ja oder Nein


Alucard911

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, ich habe durch zufall dieses Forum gefunden und habe versucht hier eine Antwort auf meine Frage zu finden. Da ich allerdings kein Fall gefunden habe der mit meinem übereinstimmt, schildere ich nun einfach mal meinen Fall.

Ich habe mir am 18.03.2013 einen Gebrauchtwagen (VW Golf IV) bei einem Gebrauchtwagenhändler in Wolfenbüttel angeschaut und nach einer Testfahrt auch gekauft. Der Wagen würde mit den folgenden Angaben angepriesen :

- Golf IV V5

- 150 PS

- Ez : 03/98

- Km : 159.000

- el. Fensterheber

- el. Wegfahrsperre

- ABS

- Alufelgen

- Klimatronik

Laut dem Verkäufer wurde der Wagen vor dem verkauf in einer Werkstatt seines vertrauens komplett durchgeschekt wobei auch die komplette Bremsanlage neu gemacht wurde. Während der Testfahrt ist mir schon aufgefallen das Die Klimaanlage komplett Deaktiviert worden war.

D.h. Wenn sie einfach nur aus gewesen währe steht im Display das Kürzel ``OFF´´ was in diesem Falle aber nicht zu sehen war.

Naja, auf der Heimfahrt über die Autobahn schaltete ich die Klimaanlage also ein. Es funktionierte aber nur die Lüftung. Als ich von der Autobahn ab fuhr bemerkte ich ein doch recht lautes Klakkern aus dem Motorraum.

Ich führ also im laufe der Woche zu meiner Werkstatt und ließ den Wagen da um herausfinden zu lassen woher das Geräusch kommt. Nach weiteren 2 Tagen sagte mir mein Mechaniker Das der Klimakompressor meiner Klimaanlage defekt ist und das von dem Bauteil das Klakkern kommt. Er zeigte mir das wenn man den Knopf ``ECO´´ ( damit wird der Klimakompresser mit der eingebauten magnetischen Kupplung abgetrennt ) drückt das Gereusch verschwindet.

D.h. dann doch aber das der Verkäufer mit etwas bei dem Auto geworben hat, was aber nicht funktioniert.

Daurauf hin kontaktierte ich den Verkäufer des Autos, erklärte ihm die Situation und er sagte mir das er das passende ersatzteil bestellt und einen Termin bei seinem Mechaniker machen würde.

Aufgrung meines Schichtplaner fiel der Termin dann auf den 25.05.2013. Ich machte mich also auf den Weg um mein Auto bei seinem Mechaniker reparieren zu lassen. Dort angekommen sagte mir der Verkäufer das ich mich an der Reperatur beteiligen müsse. Das er aus Kulanz 200€ bezahlt und das ich jetzt 250€ von der Reperatur übernehmen müsse.

Aufgrund dessen das ich darauf nicht vorbereitet war, weil er davon während unseres telefonates nicht ein Wort gesagt hatte, sagte ich ihm ich könne mir das momentan nicht leisten und das er sein geld bekommt, wenn ich Gehalt bekomme.

Das ganze wurde mündlich abgesprochen ohne Zeugen.

Meine Frage ist nun ob ich überhaupt verpflichtet bin den Verkäufer zu bezahlen oder ob der Verkäufer nur seine Kosten auf mich abwälzen will um nochmal bei mir Kohle zu machen ?

Wie sieht hier die Rechtliche Lage aus ?

MfG

Christian

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Hätte ich fast vergessen :

Hier sieht man den Kaufvertrag

fper-2-c81e.jpg

@ Nugmen

Gibt es denn hierfür irgnetwelche Sachen die Ich beachten muss.

Ich meine im Grunde steht doch Aussage gegen Aussage.

Ich frage nur weil ich mich damit 0 auskenne. Nicht das der noch mit seinem Anwalt kommt.

wenn in dem von dir geschwärzten feld nur "Herr ****" steht und

nicht irgendwas wie "Firma** " handelt es sich ein vertrag zwischen gewerbe und privat.somit ist mbm der ausschluss der gewährleistung

völlig nichtig.er hätte nach eu recht die gewährleistung für gebrauchte ware auf 1 jahr beschränken können...hat er nicht =>2 jahre sind nun gültig :wink:

im ersten halben jahr wird normalerweise davon ausgegangen dass ein mangel schon beim verkauf vorhanden war,danach gilt die "beweislastumkehr" und du musst beweisen dass der mangel bei der übernahme schon da war...genaueres kann dir jeder rechtsanwalt sagen.

im falle der mündlich vereinbarten reparaturbeteligung dürfte auch

da eine art vertrag entstanden sein.sich darauf zu berufen es gäbe keine zeugen dafür würde ich als falschaussage werten und ausserdem haste das ja selbst hier schriftlich bestätigt:evil:

wenn was kommt : Ab zum Anwalt !

der Verkäufer muß zahlen zumal es ja auch noch vorsätzlich war (Deaktivierte Klimaanlage).

Was ich jedoch nicht verstehe, warum hast Du das Thema nicht schon vor dem Kauf angesprochen, da es Dir bei der Testfahrt ja schon auffiel?

Einen Anwalt zu finden bei dieser geringen Schadenshöhe dürfte schwierig werden, falls Du keine Rechtsschutz hast, lohnt sich das schon zweimal nicht.

Ich würde also erstmal in einem Gespräch mit dem Verkäufer versuchen, die Thematik ohne Anwalt zu lösen.

da es sich um einen gewerblichen Händler handelt, hat er ohne wenn und aber die Kosten in vollem Umfang zu tragen. Du hast eine Verbrauchergarantie von 1 Jahr, hier würde ich schon fast zu arglistiger Täuschung tendieren. Rechtsschutz brauchst du hier mit Sicherheit nicht, allein die Androhung zur Klage dürfte aussreichen. Wenn nicht geh zum einem Anwalt deiner Wahl, die Kosten werden ihm dann auch noch in Rechnung gestellt, denn der Fall ist so sicher wie die Nacht dem Tag folgt.

Grüßle Drias

Allem voran ist es richtig das er dir vermutlich ein Auto mit defekten Kompressor verkauft hat.

Aber:

Du bemerkst bei der Probefahrt das etwas nicht in Ordnung ist und kaufst das Auto trotzdem. Später sagst du eine beteiligung an der Reparatur zu.

Und jetzt suchst Du einen schuldigen für deine Fehlentscheidungen.

Solche Händler braucht niemand und solche Kunden wie dich noch weniger.

Steh zu deinen Entscheidungen und zusagen oder nimm künftig jemanden der Geschäftsfähig zum einkaufen mit.

Gott das ewige gewinsel vom bösen Händler.:puke:

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Hi,

die hier schon dargelegten Meinungen zur Gewährleistung sind sicher richtig. Ich sehe es auch so, dass du Anspruch auf Gewährleistung hast.

Aber bitte beherzige bei weiteren Fahrzeugkäufen auf jeden Fall die Ausführungen von Tomy Rampante ! Da stehe ich voll hinter.

Gruß

Christoph

Golf IV und dann noch Gewährleistung für etwas das man bei ordentlicher Prüfung hätte feststellen können? Naja, rechtlich hat Nug recht, moralisch....

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