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Verkauf von vermietetem VIP-Bus, durch Betrüger laut Gericht rechtens?


Kazuya

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Servus miteinand,

 

ich hab heute morgen im Frühstücks-TV einen Beitrag gesehen, der mich nicht los gelassen hat und den ich so kaum glauben kann. Bevor ich alles lang und breit erklär, poste ich den Artikel samt darin liegenden Video:

 

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/auto-vip-bus-betrug-kein-diebstahl-aalen-100.html

 

Mal an die Rechtsexperten hier unter uns gefragt. Wie kann das Gericht die Klage (zur Aushändigung des PKWs) allen ernstes abweisen?? Ich verstehe, dass man bei einem Privatkauf, nicht jedes mal sämtlich Dokumente auf Echtheit prüft und davon ausgeht, dass der Besitzer (der ders hat) auch der Eigentümer (der dems gehört) des Gegenstands ist. Aber bei einem Fahrzeugverkauf ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) MUSS doch jeder Käufer misstrauisch werden und von einem illegalen (sozusagen vom Transporter gefallen) Verkauf ausgehen, den sonst wäre dies ja dabei? Aus dem Beitrag wird dies leider nicht klar ersichtich, ob der Betrüger diesen Schein gefälscht hätte, wobei das schon ein arger Aufwand gewesen wäre (Spekulation). Sicherlich haben auch sämtliche Rechnungen für Umbau, Reparaturen, Service usw. gefehlt die wir ja bei jedem Kauf, teilweise in Ordner Größe mit geben. Somit kann hier auf keinen Fall von einem gutgläubigen Kauf ausgegangen werden, was hat das Gericht da geritten das so anzunehmen?

 

Auch die Aussage, dass der Vermieter(Eigentümer) seinen Bus nicht abmelden kann und brav weiterhin Steuern und Versicherung abzahlen muss find ich krass? Ich mein... generell gesprochen.: wenn ich heute meinen PKW samt bestehender Zulassung und den alten Nummernschildern an jemanden (jetzt legal mit allen Dokumenten) verkaufe. Was passiert, wenn der Käufer partout den Wagen nicht abmeldet und auf sich umschreiben lässt? Dann müsste doch auch der Verkäufer (also ich), weiterhin alle Steuern, Versicherung usw. zahlen, obwohl er/ich den Wagen nicht mehr im Eigentum hat?

 

Im konkreten Fall beim VIP-Bus gibt es sogar eine GPS-Lokalisierung, was mich zu der Idee bringt, wie der Vermieter, den Käufer dazu zwingen würde, den Wagen ummelden zu lassen (was wiederum nicht geht, da ja der Fzg.-Brief (Zul.besch. Teil 2) fehlt. Naja.. er müsste nur mal an den Wagen ran und die HU-Plakette entfernen/abkratzen. Damit würde der Wagen automatisch den Versicherungsschutz und somit die Betriebserlaubnis verlieren. 

 

Und abgesehen davon, müsste die Polizei natürlich Betrüger ermitteln und fest nehmen. Der Hinweis, dass der Vermieter zukünftig mit seinen Kunden jedes mal persönlich zur Polizei fährt um die Echtheit der Ausweisdokumente zu bestätigen ist ja auch an Weltfremdheit und Lächerlichkeit kaum zu überbieten. 

 

Wie ist eure Rechtsauffassung nun hierzu? :) 

  • Wow 1
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Kennzeichenschilder abschrauben hätte Ähnliches zur Folge. Bei gestohlenen Kennzeichen muss das Auto unter neuen Kennzeichen erneut angemeldet werden, das alte wird für mehrere Monate gesperrt. Ohne Schein und Brief wäre dies dann nicht möglich. Problem auch dann jedoch wiederum der gutgläubige Erwerb, welcher dem jetzigen Käufer ja von Seiten des Gerichts zugesprochen wurde (um diesem Käufer dann eventuell unter e.V. Ersatzdokumente auszustellen). Der gutgläubige Erwerb soll eine Grenze ziehen zwischen dem Schutz eines eben gutgläubigen Käufers und einem andererseits schutzwürdigen originären Eigentümer. Natürlich ist das Setzen einer solchen nicht einfach, da es in keinem Fall beide Seiten zufrieden stellen könnte, sondern ein Teil in jedem Fall den kürzeren zieht. Daher wurde die Grenze eben bei einem Diebstahl bzw. noch schwereren Straftaten wie Raub etc. zu Lasten des Gutgläubigen gezogen, im Falle einer Unterschlagung wie hier wiederum zu Lasten des originären Eigentums, soll heißen ein gutgläubiger Erwerb ist bei ersterem möglich, bei letzterem dagegen ausgeschlossen, völlig egal wie „gutgläubig“ der Erwerber sich auch stellt. Kann vereinfacht damit erklärt werden, dass der Dieb oder Räuber zu keiner Zeit irgendein Recht an einer gestohlenen Sache hat, der Leihende einer Autovermietung hatte demgegenüber für den Zeitraum des eingegangenen Mietvertrags das Besitzrecht an dem Wagen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Gutgläubigen war er damit juristisch ein sog. „Nicht so berechtigter Besitzer“. Für den Nichtjuristen sicher etwas schwer nachvollziehbar und ungerecht, andererseits jedoch die Abwägung zwischen beiden in der Praxis zu berücksichtigenden Interessen.

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Gerechtigkeit ist immer subjektiv. Jede Seite meint, im Recht zu sein, weil es doch nicht sein kann, dass……

 

Ein Käufer würde ja auch um sein Geld gebracht, wenn er den Gegenstand wieder her geben müsste, ohne sein Geld zurück zu bekommen.

 

Einen Nichtjuristen wie mich (im BWL-Studium hatte ich nur Jura für Doofe ;) ) beschleicht natürlich ein Störgefühl, weil mangels Zulassungsbeschränkung 2 (früher Kfz-Brief) der Käufer hätte merken müssen, dass da was faul ist. So gutgläubig kann er eigentlich also nicht sein.

 

Der Begriff “gutgläubig” ist aber nicht umgangssprachlich zu verstehen.

Ergänzung

Es geht aber sogar noch eine Nummer fieser: und zwar die einzige Möglichkeit, unter der sogar an durch Diebstahl oder schweren Raub erlangten Gegenständen volles Eigentum erlangt werden kann. An im Rahmen einer öffentlichen Pfandversteigerung erworbenen Sachen erwirbt der Käufer nahezu ausnahmslos mit dem Fallen des Hämmerchens vorbehaltloses Eigentum, d.h. durch die gesetzlich angeordnete Pfandversteigerung wird jedes vermeintlich ach so sicheres Eigentumsrecht gebrochen, wodurch also auch die Opfer schwerster Straftaten dann ins Leere gucken würden. Wenn also der Leihende/Dieb/Räuber die geliehene/gestohlene/geraubte Sache zum Pfandleiher bringt (wobei hier eine Gutgläubigkeit desselben als Profi bei einem Wagen ohne Brief nicht gegeben wäre), die Pfandfrist ohne Auslösen verstreichen lässt und nach ca. 6 Monaten (3 Monate Grundpfandvertrag + 1 Monat Karenz + Dauer Planung Versteigerung) die Pfandversteigerung durch ist, hat der Verleiher die A-Karte gezogen. Hab den Spaß selbst in einer Sache vor geraumer Zeit schonmal durchspielen dürfen. Einziger Ausweg mit nahezu Null Chance auf Erfolg wäre, dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, was so gut wie nie gelingen wird.

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Gast Kurt_Kroemer

Wobei es ja so zu sein schent, dass lediglich ein Gütetermin keinen Erfolg hatte.

Ein Urteil wurde ja noch nicht gesprochen.

Es ist aber schon bezeichnend für unsere Gesellschaft, dass der Vermieter und der neue "Besitzer"

sich den Schaden nicht hälftig geteilt haben. So viel Anstand sollte der "Besitzer" gehabt haben.

 

vor einer Stunde schrieb luxury_david:

Einziger Ausweg mit nahezu Null Chance auf Erfolg wäre, dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, was so gut wie nie gelingen wird.

Ja aber das ist doch eine Einladung zum Betrug im großen Stil!? Man braucht also nur einen Dieb/Räuber/Unterschlager? der einen Gegenstand an sich nimmt, diesen dann an einen Pfandleiher weiter gibt und dann wie du beschrieben hast, weiter verfahren wird. 

 

Wie gesagt, bei nicht eintragungsplichtigen Gegenständen wie ner Uhr, Kamera, usw. versteh ich das ja noch, aber bei einem Auto absolut nicht? Kein Käufer kann doch gutgläubig ein Auto kaufen, wenn ihm kein Fzg. Brief übergeben oder gar auch nur gezeigt wird. 

 

Jeder der eine Vermietung für hochwertige Fahrzeuge hat, müsste um seine Existenz bangen, wenn solche Methoden systematisch Anwendung finden, weil die tolle deutsche Rechtsprechung den "trotteligen Käufer" mehr Schütz, als den ohnehin geschädigten Eigentümer, unfassbar :( 

 

vor 17 Minuten schrieb Kurt_Kroemer:

Ein Urteil wurde ja noch nicht gesprochen.

Es ist aber schon bezeichnend für unsere Gesellschaft, dass der Vermieter und der neue "Besitzer"

sich den Schaden nicht hälftig geteilt haben. So viel Anstand sollte der "Besitzer" gehabt haben.

Naja, laut Video und Beitrag gab es ja eben sehr wohl ein Urteil, bei dem die Klage gegen Aushändigen des KfZ abgewiesen wurde. 

 

Und "Anstand" bei Gericht von den beteiligten Parteien, ist so ziemlich das letzte was ich dort erwarten würde.

Beim Kauf eines Pkw ohne Brief ist das quasi so eine Grauzone bzgl der Gutgläubigkeit. Ein Pfandleiher fällt schon per se als Profi weg, daher wird auch in keinem einzigen (Kfz-)pfandleihhaus des Landes irgendwo ein Pkw ohne Hinterlegung des Briefs als Pfand angenommen. Sollte der Käufer aber ein Laie von privater Seite sein, gibt es da schon zahlreiche Urteile, nach denen Gutgläubigkeit bejaht wurde. Da kommt z.B. als erstes der Leasingfall ins Spiel. Oft bringt der Verkäufer glaubhaft hervor, dass er das Auto möglicherweise mit dem Erlös bei dem Leasinggeber auslösen muss und daher noch nicht im Besitz des Briefs ist und übergibt dem Käufer nach Vertragschluss den Schein und sämtliche Schlüssel. Dies hatte ich in der Vergangenheit bei Käufen allerdings von Händlern bereits selbst schon vereinzelt erlebt. Der Brief wurde dann 1-2 Wochen später nachgeschickt direkt vom bisherigen Leasinggeber. Ob ich dasselbe Spiel natürlich auch beim Kauf von privat eingehen würde!? In der heutigen Zeit wohl eher nicht, wenn ich den Verkäufer nicht seit langer Zeit bestens kennen würde.

Bei besagten anderen, möglicherweise sogar noch deutlich hochwertigeren Gegenständen außerhalb von PKWs ist dem Unrecht dadurch in der Tat Tür und Tor eröffnet. Wie in jedem Bereich existieren gewiß auch unter den zahlreichen Pfandleihern solche Ausnahmen, die nicht alles so ganz genau nehmen, folglich ein Schelm, wer bei der diesbezüglichen Rechtslage Böses denkt…

Und zuletzt passt die Schlussfolgerung bzgl des Anstands perfekt. Es heißt schließlich nicht umsonst, dass wirklich nirgends mehr gelogen wird, als vor Gericht.

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Ich würde da jemand beauftragen bei dem Auto die Nummernschilder zu entfernen. Dann müsste der jetzige Fahrer schauen wie er das Auto ohne richtige Papiere wieder anmeldet.

 

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Diese Geschichten zeigen einfach nur, dass das moralische Rechtsverständnis durchaus vom realen Recht abweichen kann und zusätzlich, dass es extrem auf die Details und die beteiligten Personen ankommt, wann man wie so Recht bekommt - oder eben auch nicht.

 

Hier erwirbt jemand einen gemieteten Wagen ohne (ausreichend) Papiere und darf die Sachen behalten, der Vermieter ist der Blöde. Und dann gibt's da den Fall des zwangsversteigerten Hauses in Rangsdorf bei Berlin, welches eine Familie 2010 korrekt in einer Zwangsversteigerung erworben hat. Die Familie baut dort ein Haus und legt (vermeintlich) glücklich und zufrieden, bis 2014 ein Amerikaner Anspruch auf das Grundstück erhebt - und dem Staat keine ausreichende Recherche vorwirft. Schlußendlich geht das Ganze vor Gericht und die Familie muss das Haus räumen, das Haus abreißen und das Grundstück "wir vorher" übergeben und zusätzlich noch für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den (jetzt neuen) Eigentümer zahlen... klingt ausgedacht? Leider nein, siehe https://www.maz-online.de/brandenburg/wie-fehler-bei-einer-haus-zwangsversteigerung-eine-familie-zu-ruinieren-drohen-VK7HFT2I7HO6E5Y7KDNVPGRD4I.html

Naja, da das aufgrund Unfähigkeit der zuständigen Behörden so gelaufen ist bleibt die Familie wenigstens nicht auf dem materiellen Schaden sitzen. Klar, den ganzen Stress, Ärger und Sorgen hatten sie dennoch. Zahlt dann mal brav der Steuerzahler.

 

"Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde. dpa"

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Gast
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