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  1. Servus miteinand, ich hab heute morgen im Frühstücks-TV einen Beitrag gesehen, der mich nicht los gelassen hat und den ich so kaum glauben kann. Bevor ich alles lang und breit erklär, poste ich den Artikel samt darin liegenden Video: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/auto-vip-bus-betrug-kein-diebstahl-aalen-100.html Mal an die Rechtsexperten hier unter uns gefragt. Wie kann das Gericht die Klage (zur Aushändigung des PKWs) allen ernstes abweisen?? Ich verstehe, dass man bei einem Privatkauf, nicht jedes mal sämtlich Dokumente auf Echtheit prüft und davon ausgeht, dass der Besitzer (der ders hat) auch der Eigentümer (der dems gehört) des Gegenstands ist. Aber bei einem Fahrzeugverkauf ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) MUSS doch jeder Käufer misstrauisch werden und von einem illegalen (sozusagen vom Transporter gefallen) Verkauf ausgehen, den sonst wäre dies ja dabei? Aus dem Beitrag wird dies leider nicht klar ersichtich, ob der Betrüger diesen Schein gefälscht hätte, wobei das schon ein arger Aufwand gewesen wäre (Spekulation). Sicherlich haben auch sämtliche Rechnungen für Umbau, Reparaturen, Service usw. gefehlt die wir ja bei jedem Kauf, teilweise in Ordner Größe mit geben. Somit kann hier auf keinen Fall von einem gutgläubigen Kauf ausgegangen werden, was hat das Gericht da geritten das so anzunehmen? Auch die Aussage, dass der Vermieter(Eigentümer) seinen Bus nicht abmelden kann und brav weiterhin Steuern und Versicherung abzahlen muss find ich krass? Ich mein... generell gesprochen.: wenn ich heute meinen PKW samt bestehender Zulassung und den alten Nummernschildern an jemanden (jetzt legal mit allen Dokumenten) verkaufe. Was passiert, wenn der Käufer partout den Wagen nicht abmeldet und auf sich umschreiben lässt? Dann müsste doch auch der Verkäufer (also ich), weiterhin alle Steuern, Versicherung usw. zahlen, obwohl er/ich den Wagen nicht mehr im Eigentum hat? Im konkreten Fall beim VIP-Bus gibt es sogar eine GPS-Lokalisierung, was mich zu der Idee bringt, wie der Vermieter, den Käufer dazu zwingen würde, den Wagen ummelden zu lassen (was wiederum nicht geht, da ja der Fzg.-Brief (Zul.besch. Teil 2) fehlt. Naja.. er müsste nur mal an den Wagen ran und die HU-Plakette entfernen/abkratzen. Damit würde der Wagen automatisch den Versicherungsschutz und somit die Betriebserlaubnis verlieren. Und abgesehen davon, müsste die Polizei natürlich Betrüger ermitteln und fest nehmen. Der Hinweis, dass der Vermieter zukünftig mit seinen Kunden jedes mal persönlich zur Polizei fährt um die Echtheit der Ausweisdokumente zu bestätigen ist ja auch an Weltfremdheit und Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Wie ist eure Rechtsauffassung nun hierzu?
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  2. Hallo zusammen, ich habe durch zufall dieses Forum gefunden und habe versucht hier eine Antwort auf meine Frage zu finden. Da ich allerdings kein Fall gefunden habe der mit meinem übereinstimmt, schildere ich nun einfach mal meinen Fall. Ich habe mir am 18.03.2013 einen Gebrauchtwagen (VW Golf IV) bei einem Gebrauchtwagenhändler in Wolfenbüttel angeschaut und nach einer Testfahrt auch gekauft. Der Wagen würde mit den folgenden Angaben angepriesen : - Golf IV V5 - 150 PS - Ez : 03/98 - Km : 159.000 - el. Fensterheber - el. Wegfahrsperre - ABS - Alufelgen - Klimatronik Laut dem Verkäufer wurde der Wagen vor dem verkauf in einer Werkstatt seines vertrauens komplett durchgeschekt wobei auch die komplette Bremsanlage neu gemacht wurde. Während der Testfahrt ist mir schon aufgefallen das Die Klimaanlage komplett Deaktiviert worden war. D.h. Wenn sie einfach nur aus gewesen währe steht im Display das Kürzel ``OFF´´ was in diesem Falle aber nicht zu sehen war. Naja, auf der Heimfahrt über die Autobahn schaltete ich die Klimaanlage also ein. Es funktionierte aber nur die Lüftung. Als ich von der Autobahn ab fuhr bemerkte ich ein doch recht lautes Klakkern aus dem Motorraum. Ich führ also im laufe der Woche zu meiner Werkstatt und ließ den Wagen da um herausfinden zu lassen woher das Geräusch kommt. Nach weiteren 2 Tagen sagte mir mein Mechaniker Das der Klimakompressor meiner Klimaanlage defekt ist und das von dem Bauteil das Klakkern kommt. Er zeigte mir das wenn man den Knopf ``ECO´´ ( damit wird der Klimakompresser mit der eingebauten magnetischen Kupplung abgetrennt ) drückt das Gereusch verschwindet. D.h. dann doch aber das der Verkäufer mit etwas bei dem Auto geworben hat, was aber nicht funktioniert. Daurauf hin kontaktierte ich den Verkäufer des Autos, erklärte ihm die Situation und er sagte mir das er das passende ersatzteil bestellt und einen Termin bei seinem Mechaniker machen würde. Aufgrung meines Schichtplaner fiel der Termin dann auf den 25.05.2013. Ich machte mich also auf den Weg um mein Auto bei seinem Mechaniker reparieren zu lassen. Dort angekommen sagte mir der Verkäufer das ich mich an der Reperatur beteiligen müsse. Das er aus Kulanz 200€ bezahlt und das ich jetzt 250€ von der Reperatur übernehmen müsse. Aufgrund dessen das ich darauf nicht vorbereitet war, weil er davon während unseres telefonates nicht ein Wort gesagt hatte, sagte ich ihm ich könne mir das momentan nicht leisten und das er sein geld bekommt, wenn ich Gehalt bekomme. Das ganze wurde mündlich abgesprochen ohne Zeugen. Meine Frage ist nun ob ich überhaupt verpflichtet bin den Verkäufer zu bezahlen oder ob der Verkäufer nur seine Kosten auf mich abwälzen will um nochmal bei mir Kohle zu machen ? Wie sieht hier die Rechtliche Lage aus ? MfG Christian
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