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Nutzungsausfall für Ferrari, AMG und Co?


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Grundsätzlich volle Zustimmung !

Ich habe aber aus deinen Lit.Zitaten aus dem MüKo herausgelesen, dass die Literatur die ganze Problematik etwas "lockerer" sieht, wohingegen der BGH sehr restriktiv auslegt.

Ich habe meinen gestrigen Beitrag auch noch einmal angeschaut und feststellen müssen, dass die Überleitung nicht deutlich genug war. (War ja doch etwas mehr, was ich da zusammengesammelt habe.)

Zumindest wäre hier jetzt die einmalige Chance gegeben, sich mal bis zum BGH hochzuklagen und mal eine höchstrichterliche Entscheidung diesbezüglich herbeizuführen. Der Dank einiger Geschädigter wäre sicher. O:-)

@ DWI:

Kein Problem. Ich hoffe für dich, dass es zu einer halbwegs zufreidenstellender Einigung zwischen dir und der gegenerischen Versicherung/Unfallgegner kommen wird und dir ein langwieriger Prozessweg (mit wohl ungewissem Ausgang) erspart bleibt.

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Kein Problem. Ich hoffe für dich, dass es zu einer halbwegs zufreidenstellender Einigung zwischen dir und der gegenerischen Versicherung/Unfallgegner kommen wird und dir ein langwieriger Prozessweg (mit wohl ungewissem Ausgang) erspart bleibt.

Da das Ganze ein Bagatellschaden ist, der vermutlich unter 1000 € liegt (Der Lackierer hat das nur beilackiert und man sieht tatsächlich nix), denke ich mal das wird keine Probleme geben.

Nachdem ich schon auf einen Gutachter verzichtet habe und eine Komplett-Lackierung des Stoßfängers (da kostet alleine Demontage und Montage ~1000 Euro) habe ich meiner Schadensminderungspflicht hoffentlich bereits Genüge getan ;)

Wie gesagt: Beim vorherigen SL ist mir auch mal einer hinten drauf gerutsch. Da gab´s auch keine Probleme wegen des NAs. Und wenn sich wirklich eine Versicherung querstellt, schreibe ich vielleicht an Autobild... ;) Aber zum Rechtsanwalt latsche ich wegen 3*99€ gewiß nicht.

Die ganze Fragestellung ist bei mir nur ausgelöst worden, weil weder mein Versicherungsfuzzi noch ich was zum NA für den SL65 gefunden haben und ich mich im Anschluss gefragt habe, wie das eigentlich mit Ferri & Co aussieht, die sicher noch weniger auf so einer Liste stehen.

Aber die Beiträge waren auf jeden Fall sehr interessant und nun weiß ich zumindest und hoffentlich noch andere geneigte Zuschauer hier, was man auf jeden Fall vermeiden sollte, wenn scheinheilige Fragen nach Zweitfahrzeugen kommen ......

Ein ÖFI-Ticket erledigt sich bei unserer Wohnlage sowieso von selbst ;):D

  • 1 Monat später...

Kurze Info für alle die es interessiert:

Habe vor einigen Tagen (ohne weitere Interventionen) ein Schreiben von der VHV bekommen, nachdem der Schaden geregelt wird.

Das betraf zwar nur die eigentlichen Rechnungen, die ich verauslagt hatte, aber anbei war ein weiteres Schreiben, das die Regelung des Nutzungsausfalls betraf.

Ergebnis: 3 Tage anerkannt. Nutzungsausfall festgesetzt seitens der Versicherung (!!) auf 175 €/Tag.....

... na denn mal beer.gif

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Sachen gibt´s.

Oft kämpft man um die Abzüge wie ein Blöder und die legen sogar freiwillig was oben drauf.....

Die Juristerei mit all ihren Facetten ist manchmal schwer zu verstehen.

Gruß

Christoph

  • 1 Jahr später...

Hallo,

ich darf/muus :oops: das Thema aus aktuellem Anlaß nochmal aktivieren.

Ich war vorhin bei einer freien Werkstatt zur TÜV-Untersuchung mit meinem 348er. Dem GFÜ-Ingenieur ist dabei ein Malheur passiert. Er hat die Aufnahme des Arms der Hebebühne falsch angesetzt und dabei einen Kühler beschädigt.

Da der Wagen damit nicht mehr fahrbereit war, habe ich die im Forum bekannte Fa. Fehr kontaktiert, die den F tatsächlich vorhin noch per Anhänger abgeholt hat, Respekt und toller Service :-))!

Jetzt zum Thema: ich bekomme morgen einen Anruf, was alles beschädigt ist und wann die entsprechenden Teile geliefert werden können. F. rechnet realistisch damit, dass ich den Wagen frühestens in einer Woche wieder abholen kann, es kann worst case aber auch länger dauern. Die anfallenden Kosten gehen z.L. der Haftpflicht der GFÜ. Kann ich hier Nutzungsausfall geltend machen ? Klar habe ich auch einen Zweitwagen, aber ich wollte am kommenden WE einen Ausflug mit dem F machen. Habt Ihr Tipps bzw. Erfahrungen für mich ?

Vorab schonmal danke

Grüße

Thomas

Hallo,

ich darf/muus :oops: das Thema aus aktuellem Anlaß nochmal aktivieren.

Ich war vorhin bei einer freien Werkstatt zur TÜV-Untersuchung mit meinem 348er. Dem GFÜ-Ingenieur ist dabei ein Malheur passiert. Er hat die Aufnahme des Arms der Hebebühne falsch angesetzt und dabei einen Kühler beschädigt.

Hi Thomas,

das ist jetzt doch wohl ein Witz? Siehe mein Posting vom 20.11. Genau das war dem Prüfer bei meinem 348 auch passiert! :-(((°

War ein teurer Spaß - aber nicht für mich! Wie gesagt: nagelneuer CL500 für eine Woche und 1,5 Wochen 99,-/Tag. Der Kühler war nicht so einfach zu beschaffen. Bin mal gespannt, ob der Fehr ihn schneller besorgen kann - obwohl das aus gesagten Gründen nicht unbedingt ein Vorteil wäre. O:-)

Keep us current!

Grüße,

Thomas

Es gibt AFAIK auf jeden Fall Nutzungsausfallentschädigung.

Das zahlt die Versicherung des Prüfers.

Du musst aber schauen, es gibt da wohl auch Klauseln - wenn du einen Mietwagen nimmst oder dergleichen. (Schau vielleicht auch mal in die Bedingungen in deinem eigenen Schutzbrief, dann hast du schonmal einen Anhaltspunkt.)

Gruß

Eno.

Hallo Thomas,

es sieht nicht gut aus :-(((° Weniger w/Nutzungsausfall, aber...

Fa. Fehr hat den Schaden gestern "begutachtet" und auch die rechte Seite ist wohl eingedrückt. Gesamtschaden kann leicht die TEUR 10 Grenze überschreiten :-o.

Meine Nerven sind schon stark strapaziert....

Am Samstag fahre ich mal hin und stimme die weitere Vorgehensweise mit Fa. F. ab, dann haben die auch mit der Versicherung des Sachverst. gesprochen.

Es bleibt spannend.

Grüße

Thomas

Schwierige Frage und wohl eine Entscheidung im Einzelfall.

Grundsätzlich wird NA nicht zu zahlen sein, wenn ein anderes Auto zur Verfügung steht und in gleicher Weise zumutbar genutzt werden kann.

Etwas anderes könnte gelten, wenn ein Exote beschädigt wurde. Dieser wird eben nicht so genutzt, wie ein Alltagsauto. Also wird NA gezahlt.

Aber der NA wird dann sicher nicht für die gesamte Ausfallzeit zu zahlen sein, sondern nur für die Tage, an denen der Exote nachweislich und plausibel genutzt worden wäre, also am Wochenende und/oder bei schönem Wetter.

Gruß

Christoph

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