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Import von Porsche 993 Turbo aus der Schweiz


Marc W.

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Hallo,

ich berichte hier über meine Erfahrung, einen Oldtimer aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, treffen die Aussagen meines Wissens nach aber grundsätzlich auch auf alle anderen Nicht-EU-Länder zu, sofern das Land vergleichbare Zollrechtsabkommen mit Deutschland hat.

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen nach Deutschland sind grundsätzlich zwei Dinge zu beachten:

1) Zollabgabe

2) Einfuhrumsatzssteuer

Die Zollabgabe (i.d.R. 10% des Kaufpreises ggf. inkl. Transportaufschläge) entfällt, wenn es sich nachweislich um ein Fahrzeug handelt, welches in der EU hergestellt wurde.

Der Nachweis dafür ist die sogenannte EUR.1-Bescheinigung.

Die Einfuhrumsatzssteuer (in Deutschland derzeit 19%) fällt praktisch immer an, ist jedoch deutlich reduzierbar, wenn man das Fahrzeug über ein EU-Land nach Deutschland importiert.

Sofern das Fahrzeug mindestens 30 Jahre (monatsgenau) alt ist und hier gilt meines Wissens nach entweder das Datum der Erstzulassung oder der nachweisbaren Erstauslieferung, kann das Fahrzeug über

Holland für den reduzierten Einfuhrumsatzsteuersatz in Höhe von 6% importiert werden. Das Fahrzeug ist damit in die EU eingeführt und kann steuerfrei von Holland nach Deutschland importiert werden.

Nun zum Ablauf:

Bei Kauf des Fahrzeugs ist darauf zu achten, daß man einen Kaufvertrag und/oder eine Rechnung erhält, aus der der Kaufpreis eindeutig zu entnehmen ist. Der Nettowert des Kaufpreises/Rechnungsbetrags

ist die Grundlage für die Zoll- bzw. Steuerbemessung. Es ist jedoch darauf zu achten, daß das Fahrzeug ein nicht allzu unrealistisches Schnäppchen bzw. eine Teilschenkung ist, denn dann kann

der Zoll durchaus den Marktwert schätzen und den Schätzwert als Bemessungsgrundlage heranziehen.

Ebenfalls benötigt man vom Verkäufer die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und die Ausfuhrzollerklärung. Die EUR.1 kann man sich aber auch über eine Spedition besorgen. Am besten exportiert der Verkäufer das Fahrzeug selbst, ansonsten kann das auch der Käufer machen, dann ist jedoch darauf zu achten, daß eine entsprechende schriftliche Vollmacht vom Verkäufer erteilt wird.

Für den Transit und Import benötigt man dann noch den NCTS-T1-Versandschein mit entsprechender Zollbürgschaft. Dies wickelt man am besten über eine Zollspedition ab, unabhängig, ob man das Fahrzeug auf eigener Achse (mit Kurzzeitkennzeichen), mit einem eigenen Transporter oder durch einen Dritten transportieren läßt. Die Zollspedition eröffnet dann bei den vorab ausgesuchten Zollstationen (z.B. Weil am Rhein und Maastricht) elektronisch das Versandverfahren, garantiert die Zollbürgschaft und erteilt für Transit und Import die MRN-Arbeitsnummer. Ohne einer Zollspedition als Bürgen muß nämlich die Einfuhrumsatzsteuer (und ggf. Zoll) beim deutschen Zoll als Kaution hinterlegt werden und nach erfolgten Import

zurückgefordert werden. Die Kosten für die Zollspeditionen belaufen sich je nach Fahrzeugwert auf 150 bis 400 EUR, ausgenommen enorm teure KFZ-Schätze. Für die Eröffnung des Versandverfahrens benötigt man bereits

Fahrgestellnummer, Gewicht und Kaufpreis. Wichtig ist es auch die Öffnungszeiten der 3 beiteiligten Zollämter (Schweiz, Deutschland, Niederlande) vorab in Erfahrung zu bringen, damit man nicht vor verschlossenen Türen steht.

Nachdem obiges vorbereitet ist, kann man das Auto abholen und muß zollrechtlich folgende Schritte durchlaufen:

1) Ausfuhr aus der Schweiz

2) Transit durch Deutschland

3) Import nach Holland

4) Import nach Deutschland

Für die Ausfuhr benötigt man Fahrzeugbrief, EUR.1 und die Ausfuhrzollbescheinigung. Letztere kann man jedoch auch, mit entsprechender Vollmacht des Verkäufers selbst im Ausfuhrzollamt ausfüllen.

Man nimmt alle drei Dokumente mit, sollte letzteres jedoch dem Verkäufer zukommen lassen, da es dessen Nachweis ist, daß der Wagen exportiert wurde und nicht mehr in der Schweiz steuerpflichtig ist.

Sofern man über eine Zollspeditionen die MRN-Nummer zugeteilt bekommen hat, geht es mit dem Transit beim deutschen Zoll papierlos und unkompliziert weiter. Man darf jetzt mit dem Fahrzeug in Deutschland einfahren, jedoch nur zum Transit nach Holland.

Die Zuteilung der Transitdauer kann sich zwischen 3 und 7 Tagen belaufen, es mag jedoch auch die Möglichkeit für Ausnahmen bestehen. Das EUR.1 wird als Herkunftsnachweis benötigt, daß der Wagen in einem heutigen EU-Land produziert wurde. So entsteht bei Import in die EU kein Zoll.

Jetzt fährt man oder transportiert das Fahrzeug durch Deutschland zur Zollstation in die Niederlande. Dort werden wieder EUR.1, MRN-Nummer, Kaufvertrag und Altersnachweis des Fahrzeugs vorgelegt. Nach ein wenig Bürokratie sind die 6% Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Dafür

erhält man eine Quittung und das EU-Einfuhrpapier. Jetzt kann es zurück nach Deutschland gehen

Mit obigen Papieren geht man in Deutschland zu einer beliebigen Zollstation und läßt sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, Diese benötigt man, je nach Flexibilität des Mitarbeiters bei der Zulassungsstelle für die noch ausstehende Zulassung. Es soll aber auch Mitarbeiter geben,

die das holländische Dokument anerkennen.

Bezüglich aller obigen Stationen kann es notwendig sein, das Fahrzeug im Original vorzustellen. Je nach Lust und Laune der Mitarbeiter des Zolls muß dies jedoch nicht erfolgen, man sollte jedoch darauf vorbereitet sein.

Für die Zulassung als Oldtimer in Deutschland (H-Kennzeichen) benötigt man neben der Zollunbedenklichkeitserklärung, des Schweizer Fahrzeugbriefs und des Kaufvertrags noch die Prüfbescheinigung zur Abgasuntersuchung nach §47 StVZO, den technischen Prüfbericht nach §21 StVZO, das Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO und die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §19 StVZO.

Die Dokumente nach §47, §21 und §23 erhält man bei einer zugelassenen technischen Prüfstelle (z.B. TÜV). Die Betriebserlaubnis nach §19 kann von der Zulassungsstelle erteilt werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, daß in einigen Bundesländern nicht mehr alle Zulassungsstellen dazu berechtigt sind, sondern nur noch ausgewählte, die manchmal außerhalb des eigenen Wohnortes liegen. Alle Gutachten kosten zusammen ca. 200 EUR.

Jetzt sollte einer üblich gewohnten Zulassung mit H-Kennzeichen nichts mehr im Wege stehen. Der Schweizer Fahrzeugbrief wird eingezogen und die Europäische Variante wird erstellt.

Sollte man ein verkürztes Nummerschild (kleiner 52 cm) benötigen, so muß man das Fahrzeug vorführen, damit der Mitarbeiter der Zulassungsstelle selbst nachmessen kann. Fotos oder Zeugenaussagen werden nicht akzeptiert. Das Fahrzeug muß man aber eh vorführen.

Also Kurzzeitkennzeichen nicht vergessen vorab zu holen.

Sollte man mit den Standardkennzeichen auskommen, kann man sich die endgültigen Kennzeichen ungestempelt abholen und darf mit diesen dann auf direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren, sofern man den Zulassungsbezirk nicht verläßt, um das Fahrzeug vorzuführen.

Nach Vorführung erhält man die Stempel und das Fahrzeug ist zugelassen. So würde man sich zumindest den Aufwand für ggf. nochmalige Kurzzeitkennzeichen sparen.

Also, ich bin kein Jurist und obiges sind meine persönlichen Erfahrungen. Vielleicht gibt es je nach Mitarbeiter Abweichungen, aber so wie beschrieben hat es bei mir geklappt und sollte auch bei jeden anderen klappen.

Gruß und viel Erfolg,

Schattenfell

  • 4 Wochen später...
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Kennt hier jemand Firmen, die einem beim Import eines Autos (Schweiz - Deutschland) gegen Bares helfen? Bzw. so, dass man den ganzen Papierkram nicht selber machen muss. Quasi nur Auto bezahlen und ab dafür...:lol:

Google spuckt nichts Brauchbares aus und hier steht auch weiter nichts.

Danke!

  • 1 Jahr später...

Hi,

hat jemand in der letzten Zeit nochmals einen Wagen aus der Schweiz (14 jahre alt/EU-Ursprung) in in die EU eingeführt?

Ist das in etwa noch immer so wie hier beschrieben oder gibt es gravierende Änderungejm?

Gruß

Klaus

Ein Arbeitskollege von mir hat vor zwei Monaten einen Mercedes-Benz 560 SEC nach den Tipps hier aus der Schweiz geholt und hat bestätigt, dass es mit den beschriebenen Vorgaben absolut reibungslos über die Bühne gegangen ist.

  • 1 Jahr später...

Hallo. :)

Wer hat zuletzt ein Fahrzeug aus der Schweiz importiert?

Würde mich über Neuigkeiten über das "Prozedere" freuen...

Gruss aus Bayern

Klaus

p.s. zu mir, wohne bei Ingolstadt, bin ein absoluter Porsche - Fan und würde

gerne einen 993, den ich in der Schweiz gesehen habe, erwerben.

ich habe vor zwei Wochen ein Auto aus der Schweiz geholt, dafür brauchte ich: ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ,Je nach späterer Versicherung evt sogar kostenlos, einen Kaufvertrag, unbedingt mit realistischem Preis, und eine EUR1 Bescheinigung, sowie den schweizer "Fahrzeugausweis".

Sinnvoll ist ebenfalls ein ausreichendes Zeitfenster, viel Gelassenheit an der Grenze und die Investition von ein paar Euros in die Hilfe eines der ortsansässigen Spediteure. Zusätzlich ist ein Verkäufer mit Telefonanschluß und Faxgerät hilfreich, um alles , was die sehr akuraten Zöllner möglicherweise stört, und das kann schon eine ungenaue Formulierung sein, zeitnah nachbessern zu können.

Beim Tüv kommen dann die nächsten Überraschungen, die haben auch einheimische Autos nicht vollständig in der Datenbank und man muß für ca 100 Euro und einige Tage Wartezeit ein Datenblatt erstellen lassen.

Im Ruhrgebiet muß man zusätzlich für die Tüv Abnahme einen Urlaubstag einplanen, da die für die Einbürgerung lizensierten Ingenieure nur zwische 10.00 und 14.30 Audienz halten.

viel Spaß und good luck,

Götz

Ja, ich habe inzwischen das zweite auto aus Ch importiert und kann das bestätigen. Am einfachsten ist es, für etwas Geld eine spezialisierte spedition zu beauftragen. Nach ein paar Tagen steht dein Auto zugelassen vor der Tür.

ich habe vor zwei Wochen ein Auto aus der Schweiz geholt, dafür brauchte ich: ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ,Je nach späterer Versicherung evt sogar kostenlos, einen Kaufvertrag, unbedingt mit realistischem Preis, und eine EUR1 Bescheinigung, sowie den schweizer "Fahrzeugausweis".

Sinnvoll ist ebenfalls ein ausreichendes Zeitfenster, viel Gelassenheit an der Grenze und die Investition von ein paar Euros in die Hilfe eines der ortsansässigen Spediteure. Zusätzlich ist ein Verkäufer mit Telefonanschluß und Faxgerät hilfreich, um alles , was die sehr akuraten Zöllner möglicherweise stört, und das kann schon eine ungenaue Formulierung sein, zeitnah nachbessern zu können.

Beim Tüv kommen dann die nächsten Überraschungen, die haben auch einheimische Autos nicht vollständig in der Datenbank und man muß für ca 100 Euro und einige Tage Wartezeit ein Datenblatt erstellen lassen.

Im Ruhrgebiet muß man zusätzlich für die Tüv Abnahme einen Urlaubstag einplanen, da die für die Einbürgerung lizensierten Ingenieure nur zwische 10.00 und 14.30 Audienz halten.

viel Spaß und good luck,

Götz

Kann ich genau so bestätigen.

Am besten aber einen Spediteur mit dem Formularkrieg beauftragen.

Ich habe damals z.B. die Spedition Frederick & Stähli in Kreuzlingen beauftragt

(nein, mit mir nicht verwandt oder verschwägert, auch nicht geschäftlich verbandelt).

Ich habe dem Spediteur alle angeforderten Unterlagen zugefaxt, und mich sonst um nichts mehr kümmern müssen.

Das kostete weniger als 100,--€ und ich hatte absolut keine Probleme mit dem Zoll, bis auf einen übermotivierten Beamten,

der mich schon herunter putzte, bevor ich den Motor meiner Neuerwerbung ausmachen konnte; ich hatte wohl nicht akkurat genug geparkt.

Die ausgefüllten Zollpapiere habe ich damals bei der Spedition abgeholt; diese sitzt mit einer Dependance 50 m von der Zolldienststelle Kreuzlingen entfernt.

Mit den Unterlagen zum Schweizer Zoll, Stempel, Danke,

Danach zum deutschen Zoll, Fahrzeug-Fin überprüft, Stempel, Rechnung Einfuhr-Ust, Bezahlung, Quittung, Gute Fahrt und tschüss.

In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß es sehr hilfreich ist, den kompletten schriftlichen Vorgang von der Suche

bis zum Kauf des Wagens dabei zu haben.

Verkaufsanzeige, Schriftverkehr, Quitttungen, usw., praktisch alles, was die Glaubwürdigkeit der legalen Einfuhr belegt.

Zollbeamte müssen immer davon ausgehen, daß es sich um ein gestohlenes Auto handelt, welches weg geschafft werden soll.

Zweifel können so ganz leicht ausgeräumt werden, und man ist schneller durch.

Ach ja; die deutschen Kurzzeitkennzeichen werden in der Schweiz absolut geduldet, obwohl es bis dato keinen Rechtsanspruch darauf gibt.

Ich habe mich seinerzeit extra beim Verkehrsamt in St. Gallen erkundigt.

Die Länder, in denen das Kennzeichen auch einen Versicherungsschutz seitens des Versicherers bietet, sind explizit in der grünen Versicherungskarte aufgelistet.

Die Schweiz ist als Nicht-EU-Land immer dabei.

Ja, und die §21-Abnahme KANN Nerven kosten, MUSS aber nicht.

Am besten ist es, man klärt einige Tage vor der Abnahme mit dem Gutachter, welche Unterlagen er in den ihm zugänglichen Datenbanken hat,

und welche er noch benötigt.

Einen Überfall mögen nämlich auch die Gutachter nicht so gerne.

Bitte dabei nicht auf irgend einen Hilfshansel hören, der vorzugsweise zum Kaffeeholen eingesetzt wird,

sondern explizit mit dem später tätigen Gutachter sprechen.

Wenn man das so vorbereitet, dann gibt es null Stress.

Leider habe ich das damals etwas zu blauäugig gesehen, und ich hatte alle Mühe, die erforderlichen Daten für meinen 348 zusammen zu bekommen.

Mit Fachbuch zum Fahrzeug und eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges ging es dann aber doch recht flott von statten.

Ein ganz wichtiger, leider schnell übersehener, Punkt ist die Schadstoffklasse in Verbindung mit der Erstzulassung.

Es ist ohne weiteres möglich, ein Fahrzeug zu erwerben, dessen Zulassung in D rechtlich eigentlich gar nicht möglich ist.

Man kann einen Wagen bekommen, der in der Schweiz eine Erstzulassung hatte, nach der er in D nicht mehr hätte zugelassen werden dürfen,

da die jeweilige Schadstoffklasse zum Zulassungszeitpunkt in D schon Geschichte war.

Es ist besonders bei Sportwagen und Exoten keine Seltenheit, daß ein Wagen von Baujahr bis Erstzulassung offiziell mehrere Jahre gestanden hat.

Mitunter wurden diese Fahrzeuge in der ersten Jahren ausschließlich mit Händler- oder Kurzzeitkennzeichen bewegt; die Erstzulassen lag weit hinter dem Baujahr.

Hier lohnt es sich definitiv, auch mit der Zulassungsbehörde (Landratsamt) Kontakt aufzunehmen, sofern es bei diesem Punkt mit dem Gutachter ein Problem gibt.

Oftmals wird dieses Problem dadurch umgangen, daß als Erstzulassungsdatum das Herstellungsdatum eingesetzt wird;

quasi der Gnadenweg auf Basis des gesunden Menschenverstandes, der auch bei Behörden vorhanden ist (man muß ihn nur herauskitzeln :wink: ).

Das bescheinigt dem Fahrzeug zwar eine auf dem Papier existierende längere Nutzungszeit, dafür darf man es dann auch hier betreiben.

Wichtig ist übrigens in jedem Fall auch, die Schweizer Papiere VOR der Begutachtung und Zulassung zu kopieren.

Die Orginal-Papiere werden normalerweise eingezogen und NICHT ausgehändigt; für den Historien-Nachweis sehr ärgerlich, da nicht vollständig belegbar.

Eine Kleinigkeit, derentwegen ich noch etwas Stress bekommen habe:

Ich hatte für den Besichtigungstermin vorab vorsichtshalber schon mal eine Anzahlung dabei; man weiss ja nie......:-))!

Ich hab' das damals wirklich ohne Bankbürgschaft gemacht; ein seltenes Ereignis. O:-)

Na ja, das war wohl eine Lebensphase, in der ich sogar eine Pfandflasche kaltlächelnd in den Altglascontainer hätte werfen können. 8-)

In meiner Blauäugigkeit hatte ich 10 K€ vorgesehen, sowie etwas Reisegeld; damit lag ich über der Grenze zur Deklarationspflicht. :oops:

Was hab' ich natürlich NICHT gemacht? Richtig, von mir aus deklariert.

Toll, den Stress und die Schimpfe hätte ich mir ersparen können; ich hatte aber das Glück, daß auch hier Zöllner mit Herz und Verständnis im Dienst waren.

Alles in allem ist die Einfuhr eines Fahrzeuges aus der Schweiz keine große Aktion, wenn man sich gewissenhaft vorbereitet.

Grüße

Wolfgang

Wenn ich das so lese, staune ich nur, was man erlebt, wenn man eine Auto zwischen zwei (vermutlich) zivilisierten und kulturell eng verwandten Staaten verschieben will... Der gesunde Menschenverstand würde ich einer solchen Konstellation doch davon ausgehen, dass es genügt, den Wagen in der CH abzumelden und in D wieder anzumelden.

Da ich nur das umgekehrte Prozedere kenne (d.h. aus D in die CH), weiss ich leider, dass der sogenannte Gesunde Menschenverstand in der Beamtenwelt leider keinen Platz hat.

Es ist in der Tat kein Problem, mit einem deutschen Kurzzeitschild in der Schweiz herum zu fahren (ich bin aus der Schweiz aus- und zwei Tage später wieder eingereist und hatte am Zoll keinerlei Probleme bzw. wurde nicht einmal angehalten).

Hallo Zusammen!

Danke für die News.

Habe gerade mit dem Händler in der Schweiz telefoniert. Er meinte, die 8% MwSt der Schweiz können wohl nach neuer Verordnung nicht mehr abgezogen werden. Bei einem Porsche 993 ist das viel Geld... leider...

Könnt Ihr das Bestätigen oder Erklären?

Ich habe mir alles schon nett "gerechnet" - etwas Rabatt durch Verhandeln, 8% vom Preis weg, 10% Zoll entfallen, da Porsche und anschl. 19% dt. Steuer wieder drauf... soo war der Preis Top. Aber wenn ich den Wagen für Export nicht netto bekomme, tja dann kann ich bald gleich wieder bei uns in D suchen...

DANKE für die HILFE!!

Gruss

Ach ja, die "Deklarationspflicht" gilt doch nur für die Einreise nach D - oder?

Also wenn ich das Auto gesehen habe, anschl. mit den € rüberfahre und samt Auto wieder zurück, gibts ja eigentlich nicht mehr viel zum deklarieren...

  • 2 Monate später...

Einen schönen guten Morgen,

Hat jemand von euch schonmal ein Fahrzeug aus Deutschland IN die Schweiz importiert und kann hierzu den Weg vom Kauf bis Anmeldung beschreiben?

Ich habe mich vorab etwas schlau gemacht und eine grobe To-Do Liste erstellt, welche gerne ergänzt werden kann.

Dokumente

- Rechnung und/oder Kaufvertrag

- Fahrzeugausweis/Zulassungsschein (auch falls bereits annulliert)

- Identitätsnachweis (Reisepass)

- Einfuhrzollanmeldung (Form. 11.010 oder e-dec Anmeldung)

- Evtl. Ursprungsnachweis vom Verkäufer

Einfuhrzollanmeldung bekommt man vom jeweiligen Kanton, oder?

Zollabgaben/Steuern/Kosten

- Deutsches Kurzzeitkennzeichen inkl. Vers. für 4 Wochen360,- €

- Zollabgabe 12-15CHF pro 100KG

- Automobilsteuer 4%

- MwSt. 8%

- Prüfungsbericht 20CHF

Mit deutschen Kurzzeitkennzeichen kann ich problemlos in die Schweiz einreisen?

Zollabgabe, Automobilsteuer sowie Mehrwertsteuer bezahle ich direkt an der Schweizer-Grenze?

Und was mich darüber hinaus interessiert ist, wenn mein Hauptwohnsitz in der Schweiz ist, bekomme ich die deutsche MwSt. ausbezahlt? Wenn ja, wo? Gibt es weitere Wege/Kosten die ich vergessen bzw. nicht gefunden habe?

Hatte leider noch nie etwas mit dem Import von Sachen zutun, daher bin ich für jegliche Hilfestellung dankbar!

Grüße :wink2:

Guten Morgen Sibi

Mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst du problemos in die Schweiz einreisen. Die Verzollung muss nicht zwingend an der Grenze erfolgen. => Ich habe 2012 selber einen noch unverzollten Wagen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen eingeführt bzw. bin sowohl zurück nach Deutschland wie auch wieder in die Schweiz gefahren und dabei besetzte Zölle passiert und musste nicht einmal anhalten bzw. wurde jeweils durchgewinkt. Mein Händler hat dann sämtliche Formalitäten für mich erledigt.

Die MWSt kommst du nach der Einfuhr vom Verkäuer zurück erstattet. Oder wenn er dir mit Rechnungsadresse Schweiz liefert, ist möglicherweise gar keine MWSt fällig.

Für den Import aus D gibt es zahlreiche spezialisierte Agenturen, die alles für dich abwickeln. Kostet nicht die Welt und erspart einem viel Arbeit und möglichen Ärger wegen Formalitäten. Google doch das Thema einfach einmal.

Gruss

Marcel

Guten Morgen Marcel,

Okay, also Kurzzeitkennzeichen stellt keine Komplikation dar.

Zwecks der MwSt. sollte ich mich vorab mit dem Autohaus absprechen, um auch hier sicher zu gehen das alles rechtens vonstatten läuft.

Ich habe bereits über die Import-Agenturen gelesen, kann jedoch noch nicht abwiegen welche seriös sind. Gibt es hierzu eventuell Empfehlungen?

Vielen Dank nochmal,

Grüße :wink2:

  • 5 Monate später...

auch wenn ich hier nun einen alten Thread wiederbelebe... ich arbeite in einer Spedition, wir erledigen regelmäßig die Ausfuhrformalitäten für Fahrzeuge.

Für die Ausfuhr aus Deutschland in Nicht-EU-Länder sind folgende Daten und Unterlagen notwendig:

- Rechnung des Verkäufers (bei privaten Verkäufern ein Kaufvertrag)

- EORI-Nummer (Zollbeteiligten-Nummer) des Verkäufers (wenn gewerblicher Verkäufer)

- Kopie des Fahrzeugscheins

der Deutsche Zoll empfiehlt, bei Überführung auf eigener Achse dennoch ein Ausfuhr-Kennzeichen ausstellen zu lassen. Dieses verfällt automatisch nach 5, 15 oder 30 Tagen.

Ist das Fahrzeug in der EU hergestellt, kann eine EUR1 erstellt werden, wodurch in der Schweiz keine Zölle anfallen (in den meisten Nicht-EU-Ländern fallen dann keine oder niedrigere Zölle an).

I.d.R. erstellt der deutsche Händler die Rechnung incl. Deutscher MWSt. Diese wird dann zurückerstattet, sobald der Ausfuhrnachweis vorliegt. Den Ausfuhrnachweis erhält die Zollagentur, sobald das Fahrzeug über die Grenze ist.

Das Unternehmen, in dem ich arbeite, kann folgende Formalitäten übernehmen:

- Erstellung Ausfuhr-Begleitdokument (zwingend notwendig)

- Erstellung EUR1

- Einholen der Lieferantenerklärung (notwendig für die EUR1)

- Organisation der Einfuhrformalitäten an den Grenzübergängen Bietingen-Thayngen und Basel-Weil am Rhein

Bei Interesse und weiteren Fragen gerne Kontakt hier oder über www.zollservice.wordpress.com (Anmerkung an den Admin: falls dies nicht gewünscht ist, gerne den Link entfernen)

  • 2 Monate später...

Guten Abend zusammen,

ich bin gerade dabei mir ein Auto in der Schweiz zu kaufen (BMW E30 M3, durchgerostet, Motor läuft nicht rund) und muss den dann nach Österreich (wird vermutlich identisch zu Deutschland sein) exportieren.

Jetzt habe ich sehr viel gelesen in dem Thread und auch viel gelernt. Ich werde das Auto abgemeldet auf einem Trailer über die Grenze bringen (fährt ja nicht).

Jetzt ist die Frage, woher bekomme ich als Privatmensch dieses "EUR1" Papier? Dann könnte ich mir wieder die 10% Steuern sparen (auch wenn das bei dem Kaufpreis nicht so tragisch wäre).

Die 20% MwSt muss ich ja sowieso zahlen und ist auch "ok" für mich.

Weiß jemand von euch, ob man beim Österreichischen Zoll mit EC / Kreditkarte oder Rechnung zahlen kann oder ob man auch wieder mit Bargeld auftauchen muss?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Liebe Grüße

Julian

Auf Rechnung/Überweisung kannst Du beim Zoll grundsätzlich immer nur zahlen, wenn Du über eine Zollnummer (EORI Nummer) verfügst. Diese wiederum bekommen nur Firmen zugeteilt, keine Privatpersonen. Als Privatier kannst Du nur per Cash, EC oder Kreditkarte zahlen. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen an der Grenze ausschließlich in bar.

  • 4 Wochen später...

Die EUR1 kann Dir der Zollagent erstellen, der Dir auch die CH-Ausfuhrdokumente ausstellt. Für die EUR1 benötigst Du eine Lieferantenerklärung von BMW. Meist kann diese ebenfalls vom Zollagenten angefordert werden.

Die EUST muss am Zoll in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

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