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Import von Porsche 993 Turbo aus der Schweiz


Marc W.

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Der gezahlte Kaufpreis ist Grundlage für die Steuer.

Ist dieser jedoch offensichtlich viel zu niedrig angesetzt, dann kann es Ärger geben. Also z.B. laut Kaufvertrag nur 50.000 für einen Ferrari 360 bezahlt und damit auch nur Steuer auf diese 50 Riesen. Die restlichen 50.000 bar unter der Hand. Sowas riecht das Finanz- und/oder Zollamt sofort. Müsste - wenn ich nicht irre - der Versuch der Steuerhinterziehung darstellen. Ob allerdings alleine schon der Versuch strafbar ist oder nicht, keine Ahnung. Versuchen würde ich es jedenfalls nicht.

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Der gezahlte Kaufpreis ist Grundlage für die Steuer.

Ist dieser jedoch offensichtlich viel zu niedrig angesetzt, dann kann es Ärger geben. Also z.B. laut Kaufvertrag nur 50.000 für einen Ferrari 360 bezahlt und damit auch nur Steuer auf diese 50 Riesen. Die restlichen 50.000 bar unter der Hand. Sowas riecht das Finanz- und/oder Zollamt sofort. Müsste - wenn ich nicht irre - der Versuch der Steuerhinterziehung darstellen. Ob allerdings alleine schon der Versuch strafbar ist oder nicht, keine Ahnung. Versuchen würde ich es jedenfalls nicht.

Richtig, ist versuchte Steuerhinterziehung und auch strafbar.

Der Zoll richtet sich z.T. nach Schwackelisten, oder läßt ggf. einen Gutachter ran, wenn es sich z.B. um einen Oldtimer handelt.

  • 1 Monat später...

Guten Tag,:wink:

ich habe im Zusammenhang mit einem CH Import folgende Frage:

Darf ich mit einem Kurzkennzeichen in der CH bis zur Grenze fahren, um den Wagen nach D zu verbringen?

Bekomme ich das Kurzkennzeichen hier in D, wenn ich die Papiere noch nicht habe, da sie sich noch in der CH befinden?

Danke für die Unterstützung!:-))!

C.

Kurzzeitkennzeichen holst du bei der Zulassungsstelle. Dabei kriegst ud son kleinen Zettel wo man technische Daten eintragen muss. Diese kannst dann halt eintragen, wenn du beim Auto bist. Umbedingt vorm Losfahren ausfüllen, sonst gibt es ärger.

Ob man damit im Ausland fahren darf weiß ich nicht...:oops:

Hallo,

wegen dem Kurzzeitkennzeichen im Ausland:

In Italien habe ich mal LKWs mit deutschen Kurzzeitkennzeichen gesehen.

Es kommt auf die Akkzeptanz im jeweiligen Land an - siehe hier.

Außerdem ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt.

In Paris fahren z.B. viele PKW mit abgelaufen deutschen Exportkennzeichen rum, dort braucht man nur einen Versicherungsbeleg und kann mit den (abgelaufenen) Schildern eine Zeit lang weiterfahren.

Ich habe den Porsche letztes Jahr mit roten Nummern in der Schweiz abgeholt. Ich wurde sogar noch vor der Grenze von der Schweizer Polizei kontrolliert, und die haben die roten Nummern nicht beanstandet!

  • 3 Wochen später...
Ich habe den Porsche letztes Jahr mit roten Nummern in der Schweiz abgeholt.

Hi Marc,

ich werde auch ein Fahrzeug (leider keinen Porsche :-(((° sondern ein Behindertenauto) in der Schweiz kaufen.

Welche Dokumente benötige ich dazu.

:-))! danke

Welche Dokumente benötige ich dazu.

Entschuldigung, daß ich ein bißchen grob werde...

Dann lern einfach lesen! Im ersten Beitrag dieses Threads steht bis ins kleinste Detail der Ablauf. :wink:

  • 3 Monate später...
Gast Tiescher

Ich hoffe, ich habe es nicht ueberlesen...was bedeutet "margenbesteuert" in schweizer Gebrauchtwagenanzeigen?

Gruss Bjoern und danke an Marc fuer die detailierten Informationen!

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Marc W.,

 

schau doch mal hier zum Thema Porsche (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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...was bedeutet "margenbesteuert" in schweizer Gebrauchtwagenanzeigen?...
Das müsste - wie in Deutschland auch - die Differenzbesteuerung sein; welche ja nicht gesondert ausgewiesen wird und demnach auch nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamtem gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.

Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt. Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, bei Ärtzen oder anderen Berufsgruppen die nicht der Umsatzsteuer unterliegen der Fall. Ein Widerverkäufer ist ein Unternehmer der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.

Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufpreis der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.

Quelle: steuerlexikon-online.de

Empfehlen kann ich noch folgende Links:

Mehrwertsteuer (Deutschland)

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_(Deutschland)

Umsatzsteuer (Schweiz)

http://de.wikipedia.org/wiki/Margenbesteuerung

Margenbesteuerung (Schweiz)

http://www.admin.ch/ch/d/sr/641_20/a35.html

  • 1 Monat später...

Servus,

da ich mir ab und an ein günstiges Auto für mich oder Kumpels in der Schweiz kaufe, bin ich mittlerweile ganz gut informiert. Alle Angaben sind Erfahrungswerte und völlig unverbindlich!

1. was immer wieder gefragt wird: darf man mit D Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz fahren. Dazu gibt es zig verschiedene Meinungen, bisher konnte mir niemand eine verbindliche Auskunft erteilen. Fakt ist: wenn das Fahrzeug in gutem Zustand und wirklich fahrtauglich ist, sollte es von der Schweizer Polizei keinen Ärger geben. Wenn allerdings ein Unfall passiert weiß ich nicht wie das gehandhabt wird, also immer schön sachte fahren, vor allem weil die Schweizer Bußen x fach höher sind als in Deutschland!

2. muss ich Zoll zahlen oder MwSt oder beides? Da kommt es vor allem auch auf den Kaufpreis drauf an. Autos die nicht viel kosten werden mit 10% versteuert und nicht mit dem MwSt Satz in Höhe von 19%. Habe letztens zusammen mit einem Kumpel einen defekten BMW für 500 CHF gekauft (= 311 Euro) dafür mussten wir nur 31,10 Euro Zollgebühren bezahlen, sonst nichts.

Bis zu welcher Kaufsumme das so ist kann ich leider nicht sagen, da gibt es auch zig verschiedene Meinungen und keine verbindliche Aussage. Vorsicht auch immer bei Aussagen von Zollbeamten, die sind auch nicht immer richtig, verbindlich bekommt man von denen eh nichts :D

3. kann ich ein in der Schweiz noch zugelassenes Auto importieren? Ja das geht auch problemlos, allerdings werden bei der Einfuhr dann sofort die Gebühren für die KFZ Steuer für ein Jahr fällig. Ist mir mal passiert als ich ein Schlachtfahrzeug importiert habe. Auskunft vom Zöllner war, dass ich die Gebühren sofort zurück bekomme wenn der Schweizer Halter das Fahrzeug dann in der Schweiz abgemeldet hat. Hab extra noch einmal angeboten, das Fahrzeug erst in zwei Tagen zu verzollen, der Besitzer hätte es dann noch schnell abgemeldet. Nene wäre alles kein Problem....

dann 3 Tage später Bescheinigung vom Schweizer Halter bekommen, zum Finanzamt gedackelt... ja sorry können wir nichts machen. Sie müssen das Auto erst anmelden dann wieder abmelden und dann bekommen sie die KFZ Steuer zurück. Hab ihr erklärt, dass es nicht ginge, da der Wagen ein Getriebeschaden habe und ich ja auch noch Tüv machen müsste was mit Getriebeschaden eh nicht geht. Ja dafür gibt’s beim Finanzamt keinen Weg, dann müsste ich damit leben, dass die KFZ Steuer einbehalten wird :-))!:evil:

Hab mich dann beim Zollamt beschwert und der Cheffe von dort hat das zum Glück mit so nem Oberhoschi vom Finanzamt geregelt :lol:

4. Kann ich mir für den Zoll eine niedrigere Quittung ausstellen lassen? Naja, das muss jeder selber wissen, ich möchte hier keine Tipps zur Steuerhinterziehung geben, bei den Kisten die ich bisher geholt habe hätte sich das eh nicht gelohnt :D Kann nur sagen, dass die Schweizer wenn man mit ihnen redet meist kooperativ sind :wink: Man sollte dann aber nicht so dumm sein und beide Kaufverträge im Auto mit dabei haben 8)

5. Was genau ist eine EUR.1-Bescheinigung? Das ist eine Bescheinigung für den präferenziellen Ursprung von Waren. Soll heißen, dass die Ware ursprünglich aus Deutschland kommt (deutsche Autos). Dafür benötigt man allerdings nicht extra ein Formular. Es reicht wenn man im Kaufvertrag folgenden Satz vermerkt und wichtig! zusätzlich vom VERKÄUFER unterschreiben lässt:

Der Ausführer der Waren auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht anderes angegeben, Präferenzbegünstigte Deutsche Ursprungswaren sind.

Ort/Datum/Unterschrift (VOM VERKÄUFER!)

6. Zu welchen Tages/Uhrzeiten kann ich ein Auto verzollen? Das kommt natürlich ganz auf den Grenzübergang an. Empfehlen kann ich den Autobahnzollamt Basel/Weil da geht das 24 Stunden an 7 Tagen der Woche. Beachten, dass man nicht die "normale" PKW Spur nimmt sondern die LKW Spur und dann nicht in die LKW Reihe einreihen (sonst kann das sehr lange dauern bin man dran kommt) sondern einfach auf einem freien Platz parken und dann zum Gebäude dackeln, so haben wir das jedenfalls ohne Probleme gemacht (samstags ca. 22:00 Uhr).

7. Grundsätzliches: immer freundlich sein/bleiben auch wenn vielleicht mal eine doofe Frage kommt (die Beamten haben nicht unbedingt viel Ahnung von Autos). Ein gewisses optisches Auftreten (nicht gerade in zerrissenen Jeanshosen) ist sicher auch von Vorteil. Ich selber habe bisher, bis auf die Falschauskunft mit der Kfz-Steuer, nur sehr gute Erfahrungen mit Zöllnern gemacht :-))! Gibt aber auch andere Storys von Bekannten, da war ich aber nicht dabei und kann es weder bestätigen noch dementieren. Ist halt immer so, dass ein Zollbeamter auch nur ein Mensch ist der vielleicht mal einen schlechten Tag erwischt hat.... von daher immer freundlich und locker bleiben, ein Beamter sitzt immer am längeren Hebel!

Falls jemand noch Fragen haben sollte kann er mich einfach kontaktieren, auch wenn jemand ein Auto sucht, kenne mich ganz gut aus auf dem Schweizer Automarkt und habe sehr viele Freunde in der Schweiz und schon dem ein oder anderen zu seinem Traumauto verholfen :) Habe momentan allerdings recht viel mit meiner Agentur um die Ohren, von daher können Antworten schon mal etwas länger dauern.

Grüssle stefan marius

Jup,

das mit der MwSt wurde aufgeführt, bei einem so teuren Auto wie der Porsche vom Marc ist das auch richtig, es ist aber nicht richtig das die MwSt zwingend gezahlt werden muss. Gibt ja auch Leute die kaufen sich einen günstigen Youngtimer in der Schweiz oder ein Winterauto.... wie gesagt ich musste bei meinen 3 Autoimporten nie MwSt sondern nur die Zollgebühr bezahlen :)

das mit der MwSt wurde aufgeführt, bei einem so teuren Auto wie der Porsche vom Marc ist das auch richtig, es ist aber nicht richtig das die MwSt zwingend gezahlt werden muss. Gibt ja auch Leute die kaufen sich einen günstigen Youngtimer in der Schweiz oder ein Winterauto.... wie gesagt ich musste bei meinen 3 Autoimporten nie MwSt sondern nur die Zollgebühr bezahlen :)
Absolut korrekt, wenn es sich im Ermessen des Zollbeamten(!) um Geringfügigkeiten handelt. Wenn ein Fahrzeug augenscheinlich nur 360 EUR an Wert besitzt, wie von Dir beschrieben, und Du zudem augenscheinlich als Privatmann agierst, dann spielt der Zöllner seinen Ermessensspielraum aus. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen.

Deine Tipps zur Freundlichkeit den Beamten gegenüber sind in jedem Fall angebracht, denn sowas kann manche Ermessens-Entscheidung in die eine oder andere Richtung bewegen...

  • 2 Monate später...

hallo ihr Spezialisten,

tolle, tolle Infos, echt Spitze:-))!

aber in diesem Zusammenhang meine Frage:

will einen 1983 Lambo Countach aus USA importieren. Nach dem was hier gesagt worden ist, wäre keine 10% Eu-Importzoll zu entrichten weil das Fahrzeug ja in der EU, sprich bella Italia gebaut worden ist und wieder in die EU zurück importiert wird, allerdings nach Luxusburg.

Oder muss das so verstanden werden; Deutschland/Deutschland, Italien/Italien usw?

Merci für euren Input

Zollrechtlich gibt es keine Unterscheidung zwischen Deutschland, Italien, Luxemburg etc.. Es gibt nur ein einheitliches EU-Verfahren. Die Umsatzsteuer bildet insofern eine Ausnahme, als daß sie länderspezifisch abgerechnet wird.

Eine Frage an Dich: woher nimmst Du die Erkenntnis, daß ein 1983er Lamborghini zollfrei eingeführt werden kann? Mir scheint, Du hast nicht alles gelesen...

hab schon alles gelesen, gleich auf seite 1 ....ein deutsches Erzeugnis wird nach Deutschland importiert und anhand EU1 kein Importzoll.

Ein Mercedes ML aus der Schweiz nach Deutschland, kein EU1 da in USA gebaut, ergo 10% Import. Deshalb meine Frage wegen dem Lambo.

Hab jedenfalls die Sache so verstanden, oder bin ich tota auf dem Holzweg?X-)

also Mateko, der Junge hat jetzt mal ein paar zusätzliche Seiten gelesen und kam zum Schluss, dass dies für einen Novizen immer undurchsichtiger wird.

Ja man kann, aber dann doch nicht, oder vielleicht wer weiss.....

Fazit was ich hier rausgelesen hab, Lambo 10% , basta, oder irre ich mich wieder?:oops:

Wäre nett hier eine konkrete Antwort auf meine Frage zu erhalten, damit der Junge seinem 5000S einen Bruder zur Seite stellen kann und evtl, noch dabei etwas Geld sparen kann.:D

also matelko, der Junge hat jetzt mal ein paar zusätzliche Seiten gelesen und kam zum Schluss, dass dies für einen Novizen immer undurchsichtiger wird.
Willkommen in der Bürokratie! Das ist die einzig richtige Erkenntnis! :D

Fazit was ich hier rausgelesen hab, Lambo 10%
So ist es. Die USA haben kein Abkommen mit der EU, wie das beispielsweise zwischen der Schweiz und der EU geschehen ist. Deshalb ist das Fahrzeug beim Re-Import vollumfänglich zu verzollen - egal, aus welchem EU-Land das Fahrzeug ursprünglich kommt und in welches EU-Land es re-importiert werden soll.

Ausnahme (wie sollte es auch anders sein :wink:): Wenn Du glaubhaft darlegen bzw. belegen kannst, daß der Lambo Deiner Wahl eigentlich nur noch ein Schrotthaufen von geringem Wert ist. Dann liegt es im Ermessen(!) des Beamten, die Verzollung durchzuführen oder nicht. Im Zweifel wird er einen Gutachter rufen.

Eine kleine Randbemerkung:

Zollrechtlich gibt es keinen Wert von 0 EUR. Selbst wenn eine Rechnung mit Null EUR vorliegt, ein Gegenstand hat immer einen bestimmten Wert. Das kennt man aus der Bilanz, auch hier gibt es keine Null-Werte, selbst für vollständig abgeschriebene Gegenstände.

tja Matelko, hab mir schon sowas gedacht, es wird von den Lebenden genommen:evil:......

Zoll hier in Luxusburg sieht dies genau so.

Ausnahme wo weder Zoll noch Märchensteuer zu zahlen ist:

Auto war hier angemeldet und nach USA exportiert, dort auf den gleichen Halter angemeldet, Reimport nach hier und Anmeldung wieder auf den gleichen Halter.

so gehn sie dahin, die schwer angesparten Teuronen.:-(((°

Danke jedenfalls für die Info

  • 4 Wochen später...

Das ist schon korrekt, was da steht. Wenn Du innerhalb der EU von Privat kaufst, ist das der Preis ohne weitere staatlich regulierte Abgaben und/oder Steuern. Höchstens Ausgaben für die technische Umrüstung, damit das Fahrzeug hierzulande zugelassen werden kann. Der Anbieter, die TARGET Cars bv, tritt offenbar nur als Vermittler auf und kassiert vom derzeitigen (privat agierenden) Eigner eine Provision nach Kaufabschluß. Deshalb ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar und Du brauchst sie nicht hinzuzurechnen.

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Gast
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