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"Torpedo Run" von Polizei verhindert / abgebrochen - mit welchem Recht?!


Mr.Sommer

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http://www.sueddeutsche.de/automobil/artikel/734/86648/

Ich frage mich, mit welchem Recht die Polizei eine solche Veranstaltung stoppen darf? Es ist ja eine Ralley und kein Rennen. Solange die Autos sich an die Verkehrsregeln halten, ist doch alles okay?!

Wo also ist der Handlungsspielraum, der der Polizei die nötige Rechtsgrundlage liefert? Oder ist das wohl vom Veranstalter so geplant gewesen? Schließlich ist es teuer so ein "Rennen" zu organisieren und wenn es schon "dummerweise" zu Beginn abgebrochen wird, kann ja der Veranstalter nix dazu...

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In dem Bericht steht ja, dass es bei Veranstaltungen dieser Art zu Gefährdungen und sogar Nötigungen gekommen ist.

Natürlich kann da präventiv eingeschritten werden.

Dass der Veranstalter 16 Teilnehmer um insgesamt 32.000 Euro prellt, kann ich mir nicht vorstellen.

Der würde es sicher vorziehen das ganze mit Erfolg abzuwickeln und im nächsten Jahr mit 40 Teilnehmern zu wiederholen. :wink:

"Gefährlich hochgerüstete Sportwagen":???:

Hatten die Jungs Raketenwerfer montiert oder was ist das für eine vollkommen behämmerte Aussage?

Ich kann das Vorgehen der Executive nur bedingt nachvollziehen und halte deren Verhalten für sehr grenzwertig und bedenklich.

Ich hab keine Ahnung, wie dieser Torpedo Run letztes Jahr abgegangen ist, aber so wie das Event beworben wurde, fällt es mir schwer zu glauben, daß es soo halsbrecherisch zugegangen wäre?!

Die Grenzen zu einer Veranstaltung wie der Bodenseetour sind doch dann fließend oder?

Wie ich gelesen habe, wollte Reni355 doch mitfahren, vielleicht äußert er sich ja mal zu der Aktion :wink:

Ich hab keine Ahnung, wie dieser Torpedo Run letztes Jahr abgegangen ist, aber so wie das Event beworben wurde, fällt es mir schwer zu glauben, daß es soo halsbrecherisch zugegangen wäre?!

Ich habe einige Berichte über den 2005er Torpedo-Run gelesen, denen zufolge ist da sehr zivilisiert zugegangen.

Die Grenzen zu einer Veranstaltung wie der Bodenseetour sind doch dann fließend oder?

Ich habe eben auch schon überlegt, ob wir wohl den Start der Pässetour '07 von Lindau ins Ausland verlegen sollen :???:

So wie das in dem Artikel begründet wird kann dann ja scheinbar jede Auto-Veranstaltung bei der es um's fahren geht, von der Polizei verhindert werden, wenn irgendjemand irgendetwas behauptet.

Gruß

Christian

ein auto darf in deutschland doch nur beschlagnahmt und "verwertet" werden, wenn es teil einer straftat ist/war.

aber doch nicht präventiv. wäre ja noch schöner, dann stehen irgendwann die bul*len bei einem vor der tür, der einen ferrari fährt und sagen "wir nehmen ihren ferrari mit, weil sie damit in zukunft zu schnell fahren könnten"... :evil:

naja, in bayern gehen die uhren ja auch andersrum :wink:

Wenn sie nur in den anderen Bundesländern auch so gehen würden wie in Bayern:wink:

Die Grenzen zu einer Veranstaltung wie der Bodenseetour sind doch dann fließend oder?

eher nicht:wink:

Du hast doch bestimmt gelesen dass einige Teilnehmer vorzeitig ausgestiegen sind, weil nur Stop and Go gefahren wurde:wink:

Ausserdem haben wir kein Rennen veranstaltet sondern ein Treffen von Sportwagenfahrern, bei dem der gesellige Teil immer im Vordergrund stehtO:-)

Wer so eine Veranstaltung wie Gumball , Torpedorun etc. plant, sollte nicht monatelang im Vorraus die Streckenführung im Internet posten:wink:

Für mich sieht das nach einer "PR-Aktion" aus, so nach dem Motto: Liebe Bürger, guckt mal was die Polizei alles kann, wie toll wir informiert sind, wir verhindern, dass die verrückten, gefährlichen reichen Menschen mit noch gefährlicheren Autos euch terrorisieren".

eher nicht:wink:

Du hast doch bestimmt gelesen dass einige Teilnehmer vorzeitig ausgestiegen sind, weil nur Stop and Go gefahren wurde:wink:

Ausserdem haben wir kein Rennen veranstaltet sondern ein Treffen von Sportwagenfahrern, bei dem der gesellige Teil immer im Vordergrund stehtO:-)

Ich sehe das wie Bodohmen. Wenn sich ein paar Leute ans Bein gepinkelt fühlen, behaupten, Teilnehmer der Bodenseetour hätten gedrängelt, gefährlich überholt oder was auch immer, kann die Sache meiner Meinung nach ähnlich ausgehen wie beim Torpedo Run. Die sind letztes Jahr auch sehr gesittet unterwegs gewesen.

Gruß

Christian

Auch die Bodenseetour war, falls sie nicht behördlich angemeldet und genehmigt(!) wurde, illegal.

Einfach mal einen (diesbezüglich fachkundigen) Anwalt befragen und vielleicht auch mal nen Blick in den Paragraphen 29 StVO werfen.

Der Eingriff in den Torpedo Run war ebenso rechtens.

Auch die Bodenseetour war, falls sie nicht behördlich angemeldet und genehmigt(!) wurde, illegal.

Einfach mal einen (diesbezüglich fachkundigen) Anwalt befragen und vielleicht auch mal nen Blick in den Paragraphen 29 StVO werfen.

Der Eingriff in den Torpedo Run war ebenso rechtens.

Du kannst sicher sein, dass wir uns um Alles gekümmert haben.

Die Bodenseetour als illegal zu bezeichnen steht dir in keinster Weise zu.

Erst muss man sich kundig machen, bevor man so etwas öffentlich behauptet:evil:

Was denkst du, warum bei beiden Bodenseetouren,

nicht ein Polizist auf der ganzen Stecke zu sehen war:wink:

ich denke auch das der torpedo run angemeldet wurde und demnach nicht illegal war! 2005 hat das ganze ja auch super geklappt ....

würd mich ehrlich gesagt freuen wenn ein paar von den fahrern klagen oder ähnliches ... den geld is bei dieser aktion ordentlich drauf gegangen!

Auch die Bodenseetour war, falls sie nicht behördlich angemeldet und genehmigt(!) wurde, illegal.

Einfach mal einen (diesbezüglich fachkundigen) Anwalt befragen und vielleicht auch mal nen Blick in den Paragraphen 29 StVO werfen.

Der Eingriff in den Torpedo Run war ebenso rechtens.

Das ist Schwachsinn.

Die Bodenseetour war mitnichten illegal. Es wurden keine Rennen gefahren. Die Straßen wurden nicht übergebührlich in Anspruch genommen, da die Teilnehmer nicht in einem geschlossenen Verband aufgetreten sind. Jeder hatte ein Roadbook, um auch ohne andere Teilnehmer an das jeweilige Ziel zu kommen. Durch den ganz normalen Verkehr wurde das Feld sofort auseinandergezogen.

Also immer schön den Ball flach halten, bevor hier solche Behauptungen aufgestellt werden. :wink2:

Ich denke, ich kann schon selber einschätzen, was mir zusteht.

Was habe ich geschrieben? Nun halten Sie, verehrte Herren, mal den Ball flach. Ich habe nicht gesagt, dass die Bodenseetour illigal war, da ist ja wohl ein Nebensatz. Ich habe ledeglich einen Grundsatz aufgestellt.

Durch den ganz normalen Verkehr wurde das Feld sofort auseinandergezogen.

Und das ist kein Argument, sorry. bei Gumball, Player`s Run etc ist das auch nicht anders. Und man sollte sich die Rechtsprechung ansehen, die zum Beispiel davon redet, dass wenn mehr als 30 Fahrzeuge organisiert von einem Startpunkt einen Zielpunkt erreichen (auch getrennt im Sinne einer Ausfahrt), es sich um eine übermäßige Nutzung handelt. genehmigungspflichtig..

Auch das kein Polizist zu sehen war, ist nun mal kein Indiz. Wenn etwas gesittet abläuft muss nicht immer ein Hahn danach krähen und die Sache wird geduldet. Wo kein Kläger, da nicht immer ein Richter.

Desweiteren ist die Torpedo-Rallye in Deutschland nicht genehmigungsfähig, soviel habe ich mitlerwiele selber lernen müssen. Wenn sie genehmigt war (in Deutschland, nur davon spreche ich!), dann unter Vorbehalt dass sich keine Verstöße ergeben.

Wäre sie genehmigt, wäre es nicht zu dem Polizeieingriff gekommen, oder nur, wegen dokumentierten Verstößen.

Die Klagen von den Fahrern möchte ich sehen, die haben keine Chance, die Sache ist rechtlich schon ziemlich eindeutig.

EDIT: Bevor auf mein posting wieder überheblich reagiert wird, bitte gutinformiert und sachlich argumentieren. Ich stecke zwangsläufig gut in der Materie drin und würde mir wünschen, dass solche Events wie die Torpedo Rally leichter in Deutschland zu realisieren sind und ich möchte auch keinesfalls die Bodenseetour kritisieren!

ich verstehe nicht, warum ich eine ralley irgendwo anmelden muss?

müsste ich dann auch anmelden, wenn mich meine tante aus dem schwabenländle besucht und sich in der gegend nicht auskennt und wir im konvoi (also mit zwei autos, ich vorne, sie hinterher) zu einem restaurant fahren? ist doch totaler schwachsinn!

ich verstehe nicht, warum ich eine ralley irgendwo anmelden muss?

müsste ich dann auch anmelden, wenn mich meine tante aus dem schwabenländle besucht und sich in der gegend nicht auskennt und wir im konvoi (also mit zwei autos, ich vorne, sie hinterher) zu einem restaurant fahren? ist doch totaler schwachsinn!

Nein ist es nicht, du liegst falsch. Laut Rechtssprechung und StVO muss ein solcher Konvoi ab 30 Fahrzeugen genehmigt werden.

Wenn die Fahrzeuge aber nicht offensichtlich zueinander gehören (eine aufkleber, verschiedene fabrikate,..), wird das aber niemand so schnell nachweisen können und selbst wenn, wen interessierst?! Die Regel existiert aber dennoch, fertig aus.

Mit 2 oder 3 Autos ist ein Konvoi nicht genehmigungs- oder anmledepflichtig.

EDIT: @Mr. Sommer, wenn du mehr darüber erfahren möchtest, konsultiere bitte einen fachkundigen Anwalt oder betreibe etwas Selbststudium hierzu. Nur bitte nicht alles gleich als "Schwachsinn" abtun, danke.

Zitat von Mr.Sommer

ich verstehe nicht, warum ich eine ralley irgendwo anmelden muss?

müsste ich dann auch anmelden, wenn mich meine tante aus dem schwabenländle besucht und sich in der gegend nicht auskennt und wir im konvoi (also mit zwei autos, ich vorne, sie hinterher) zu einem restaurant fahren? ist doch totaler schwachsinn!

Nein ist es nicht, du liegst falsch. Laut Rechtssprechung und StVO muss ein solcher Konvoi ab 30 Fahrzeugen genehmigt werden.

Wenn die Fahrzeuge aber nicht offensichtlich zueinander gehören (eine aufkleber, verschiedene fabrikate,..), wird das aber niemand so schnell nachweisen können und selbst wenn, wen interessierst?! Die Regel existiert aber dennoch, fertig aus.

Mit 2 oder 3 Autos ist ein Konvoi nicht genehmigungs- oder anmledepflichtig.

Ihr beide könnt euch die Hände schütteln, ihr seid Geisteskinder:D

Und man sollte sich die Rechtsprechung ansehen, die zum Beispiel davon redet, dass wenn mehr als 30 Fahrzeuge organisiert von einem Startpunkt einen Zielpunkt erreichen (auch getrennt im Sinne einer Ausfahrt), es sich um eine übermäßige Nutzung handelt. genehmigungspflichtig..

Nein ist es nicht, du liegst falsch. Laut Rechtssprechung und StVO muss ein solcher Konvoi ab 30 Fahrzeugen genehmigt werden.

wie viele autos waren denn laut deinen infos beim torpedo run dabei?

im netz stehen nirgendwo so grosse zahlen. :???:

wie viele autos waren denn laut deinen infos beim torpedo run dabei?

im netz stehen nirgendwo so grosse zahlen. :???:

laut http://www.region-muenchen.de/index.php?site=news&news_ID=975 handelte es sich um 30 Teilnehmer.

Laut Rechtsprechung wird grundsätzlich von übermäßiger Straßennutzung bei mehr(!) als 30 Teilnehmern ausgegangen, sprich ab 31 Teilnehmern die von einem Startpunkt zu einem Zielpunkt fahren und mindestens an diesen Punkten zusammentreffen.

Demnach liegt nach dieser Regel keine genehmigungspflicht vor, richtig.

Allerdings gibt es noch weitere Regeln mit Knackpunkten, an denen es schnell scheitert.... ich kann da nun leider nicht weiter ausholen. Man mag mir aber glauben dürfen, dass diese Aktion von den deutschen Behörden so oder so als Rennen ausgelegt wird (obs nun so ist oder nicht), da herrscht eine Übersensibilität. Und Rennen sind schon gleich im ersten Absatz als ersten Satz in §29 StVO untersagt.

Es ist LEIDER fast unmöglich soetwas wie der Torpedo Run oder gar die Gumball-Rally in D legal an den Start zu bringen.

Fakt ist, daß solche Veranstaltung in unserer Zeit aus verschiedenen Gründen sehr kritisch beäugt werden. Die Polizei hat einen gewissen Ermessensspielraum-und der Verantwortliche wird sich da vorher abgesichert haben bei Vorgesetzten und/oder der Staatsanwaltschaft.

Wenn ich sehe, wie locker die Teilnehmer bei Gumball die Scheine für die Strafen aus der Tasche reißen, dann kann man wohlö nichts anderes machen. Die Strafen schrecken nicht mehr ab, die Teilnehmer verhöhnen damit die Ornungsorgane.

Deshalb wird durchgegriffen.

Ich kann es nachvollziehen: wenn sie Fahren wollen, dann sollen sie auf abgesperrtes Terrain. Da kann man mit Gleichgesinnten Spaß haben. Es macht keinen Sinn auf Autobahnen LKW und Familienkutschen zu umkurven.

laut http://www.region-muenchen.de/index.php?site=news&news_ID=975 handelte es sich um 30 Teilnehmer.

Laut Rechtsprechung wird grundsätzlich von übermäßiger Straßennutzung bei mehr(!) als 30 Teilnehmern ausgegangen, sprich ab 31 Teilnehmern die von einem Startpunkt zu einem Zielpunkt fahren und mindestens an diesen Punkten zusammentreffen.

Demnach liegt nach dieser Regel keine genehmigungspflicht vor, richtig.

Allerdings gibt es noch weitere Regeln mit Knackpunkten, an denen es schnell scheitert.... ich kann da nun leider nicht weiter ausholen. Man mag mir aber glauben dürfen, dass diese Aktion von den deutschen Behörden so oder so als Rennen ausgelegt wird (obs nun so ist oder nicht), da herrscht eine Übersensibilität. Und Rennen sind schon gleich im ersten Absatz als ersten Satz in §29 StVO untersagt.

Es ist LEIDER fast unmöglich soetwas wie der Torpedo Run oder gar die Gumball-Rally in D legal an den Start zu bringen.

Nein, glücklicherweise ist es unmöglich....Rennen haben im Strassenverkehr nichts zu suchen.

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