Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Restwertleasing: Motorschaden kurz vor Vertragsende - was gilt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgende Situation.

Wir haben unseren Firmenwagen einen Range Rover BJ2019 via Restwertleasing geleast. Der Vertrag lief über die Nürnberger Leasing die ja nun dank Adrian Sutiol insolvent ist. Die Sicherungsübereignung ging an die OLB.

Der Vertrag läuft jetzt aus und der Range hat nun einen Motorschaden, 240tsd km, SDV8. Die OLB sagt nun sie setzen den Restwert mit 35k netto an und ich kann das Auto dafür kaufen oder gebe es vollständig fachgerecht repariert deren Verwerter. Sie weigern sich mir das Auto das ja nun einen kleineren Restwert hat zu teilarmortisierten Rertwert der bei 10k festgelegt wurde anzudienen und haben mir direkt ein Anwaltschreiben geschickt.

Da das mein erstes (und letztes) Leasig ist frage ich mal hier um Rat.

Wir haben ja einen Restwert festgelegt der zwar kleiner ist als der Marktwert eines heiles Autos aber der jetzt passend ist zu dem Auto mit den Schäden und Mängeln bzw dem Motorschaden. 

Der Grund warum wir den Restwert so niedrieg angesetzt haben ist eben weil das Auto null Pflege bekommen hat und als Lastenesel benutzt wurde und Motorschäden bekannt sind bei um 200tsd km.

Warum legen die jetzt einen Restwert fest und meinen ich habe das Auto in den gewünschten Zustand zu bringen?

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Aus Sicht des Leasinggebers (Bank) besteht der Anspruch, bei Vertragsende ein „der Laufleistung entsprechenden Nutzungsbild“ (siehe Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2025 (Az. 6 U 84/24) Fahrzeug zu erhalten. 

 

Du kannst nun a) das Fahrzeug während der „Leihgabe durch die Bank“ herunterwirtschaften & zahlst bei Rückgabe die Differenz aus eigener Tasche oder b) lässt das Fahrzeug reparieren und auf Vordermann bringen und die Bank akzeptiert das ohne wertmäßigen Abschlag. 

 

Andienungsrechte o.ä. sind mir hier unbekannt, die Regelungen und Urteile sind soweit eindeutig. Wenn du Vollkasko und ggf. Herstellergarantien/Gewährleistungen hast, könnte es finanziell dadurch aufgefangen werden.  

 

 

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Ja genau, aber eigentlich gibt es ja keine Differenz des angesetzten Restwert zum tatsächlichen Restwert gerade. Die Bank setzt einen fiktiven höheren Restwert an von einem gut gepflegten Auto. Das verstehe ich nicht.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Das steht im Leasingvertrag als kalkulatorischer Wert anhand deiner Eckdaten. Restwertleasing ist da ziemlich unflexibel und meist unwirtschaftlicher, besonders wenn du eine „Arbeitsschlurre“ hast ;) 

Hast ein paar echte Zahlen, damit man das durchrechnen kann? Gerne auch PN, kein Ding.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Es gibt keine Eckdaten, nur der Restwert weil klar war das am Ende das Auto eigentlich wirtschaftlicher Totalschaden ist wegen km alleine.

Zumal die den Restwert sogar deutlich über Marktwert ansetzen.

Liegt jetzt beim Anwalt. Ich weiß schon warum ich nix mit Banken zu tun habe.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb tollewurst:

Zumal die den Restwert sogar deutlich über Marktwert ansetzen.

Das siehst du falsch !!! Das ist nicht der Restwert sondern ein Kaufpreisangebot an dich! Alternativ kannst du das Fahrzeug ja im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Das was beim Restwertleasing der kalkulierte Restwert ist, stellt den Wert dar für den Sie dir die Karre umhängen (Andienungsrecht) können, sollte der Marktwert (im vertragsgemäßen Zustand!!!) niedriger sein.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Dieses Leasing war ja so das ich den Restwert festgelegt hatte, nicht die Leasing. Es war auch klar das wir das Auto tatsächlich auf fahren. Also ist die Frage warum glaubt die Bank mir sagen zu können  das ich das Auto übermäßig benutzt habe und sie nun einfach einen Wert festlegen der sogar 15k Höher ist als der teuerste Vergleichbare im Netz?

Plus beim Restwertleasing wird der tatsächliche Restwert des geleasten Fahrzeuges am Ende ermittelt und kein Standard Wert. Ist er niedriger zahlenich, ist er teuerer kann die Leasing mit mehr berechnen. Soweit klar. Nur die können ja nicht sagen mein Auto ist jetzt weniger Wert aber wir setzen den Wert fiktiv höher an. Weil ich könnte den auch reparieren und zurück geben und bekomme 75% vom Mehrerlös, da sagen sie aber dann mein Auto ist ja viel weniger wert, denn sie haben abgelehnt das Auto zum gleichen Preis zu verwerten wie sie es mir angeboten haben. Also ich soll 35k zahlen aber wenn ich es nicht kaufe wird es für 10k an jemand Drittes verkauft und ich soll auch nachzahlen.

 

Die Nürnberger hatte mir auch seinerzeit geschrieben das sie bisher immer die Autos zum Teilarmortisierten Restwert angedient haben und das noch nie anders war. Die OLB möchte scheinbar jetzt Ihre Adrian Sutil Verluste auf dem Rücken der Leasingnehmer ausbaden da sie der Rückversicherer der Nürnberger waren. Man sieht also das dort eben keine Leute sind mit denen man Geschäfte machen möchte.

Geschrieben

Üblicherweise werden sowohl die Schäden als auch die Wertermittlung durch einen Gutachter festgestellt. Allerdings bist du in die Restwertfalle getappt. Faktisch dienst der Restwert nur als rechnerische Größe um die Rate zu berechnen. Es besteht zwar ein Andienungsrecht seitens der Leasing, aber kein Kaufrecht deinerseits zum Restwert.

Jetzt sollte man meinen na gut, im Worst Case kriegen Sie die 10K und leider trotzdem das Auto zurück. Dem ist aber nicht so. Allerdings kann der Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht völlig utopisch geschätzt werden, dieser wird dann anhand der DAT Tabellen festgelegt.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Man kann doch aber nicht mir das Auto mit 35k anbieten und wenn ich nicht kaufe sagen dann ist es mur 10k wert. Das geht auch in DE nicht Vertrag hin oder her. Wenn die 35k ansetzen müssen die mir auch die 35k ansetzen wenn die es verkaufen. 

Da steht nämlich drin das wenn die es verwerten der tatsächlich erzielte Wert gegen den teilarmortisierten Restwert gesetzt wird.

 

Zumal bei niedrigerem Restwert habe ich eine Kaufplicht, bei höheren kein Kaufrecht. Ich meine einseitige Geschäfte sind in DE nicht zulässig.

Geschrieben

Ehrlich gesagt - einen Leasingvertrag bei dem du am Mehrerlös beteiligt wirst habe ich noch nie gesehen!

 

Vermutlich wirst du für alle Schäden am Fahrzeug aufkommen müssen, wobei diese nach Gutachten abgerechnet werden. Das Fahrzeug wird die Leasing unrepariert irgendeinen Aufkäufer verkaufen wobei du nie erfahren wirst was der Eimer noch gebracht hat.

 

Man kann das schon als einseitige Vertragsgestaltung betrachten - eben deshalb gibt es das in dieser Form nur beim gewerblichen Leasing. Unter 2 Vollkaufleuten gilt eine freie Vertragsgestaltung, sofern diese weder gegen geltendes Recht verstößt noch sittenwidrig ist.

 

Glück könntest du haben wenn du einen Richter mit gesunden Menschenverstand erwischt, dass er deinen Zahlbetrag auf den Restwert deckelt.

 

  • Gefällt mir 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

IMG_7480.thumb.jpeg.18a5f4d304c0bc67522485e2c1612e16.jpeg

Wenn ich Paragraph 8/11/12 betrachte dann steht der Bank nur noch der vertraglich festgelegte Teilarmortisierte Restwert zu

Geschrieben

Kann ich nicht lesen, zu unscharf. Klingt für mich wie die ehemaligen grenke Leasingverträge. Scheint ein Leasingvertrag zu sein eines Leasinggebers der allgemein technische Ausstattung verleast. In typischen Auto Leasingverträgen findest du so kundenfreundliche Regelungen nicht. Aber eigentlich aus guten Grund, denn das Finanzamt würde das, sofern du von vornherein die Ausübungsoption hast, dies nicht als Leasing sondern als Finanzierung betrachten.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Die Ausübungsoption zum Restwert wird ja im Regelfall eben nicht im Vertrag geregelt, sondern entweder über eine Erklärung, dass dies eine Usance ist, an die sich der LG halten wird oder über eine Patronatserklärung des Mutterunternehmens der LG, dass sie auf den LG entsprechend einwirken wird. Zumindest handhaben wir in Österreich das so.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Erstelle ein neues kostenloses Benutzerkonto.

Jetzt registrieren

Anmelden

Bereits Mitglied? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...