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Telefonieren am Steuer


Joe_43

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Hat NIEMANDEN interessiert! Die beiden hatten sich natürlich abgesprochen vorher. Beide machten ähnliche Aussagen. Demzufolge hätte ich ja auch per Whats Up telefonieren oder eine Sprachnachricht abhören können.

 

Was ja zumindest theoretisch denkbar wäre ...

 

Habe das gleiche Thema schon mal mit meiner Ex-Frau durch ... Null Chance. Damals war es sogar nur ein Polizist, der behauptet hatte.

 

 

Sehr schade, aber das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung eben frei und gewichtet Aussagen von der Polizei gefühlt immer höher. Zumal die Beamten hier gleich im Doppelpack aufgetreten sind.

 

Hat man eine Rechtsschutz, kann man es immer mal versuchen, ansonsten lohnt es sich meist leider nicht .. wie man sieht.

 

  

vor 42 Minuten schrieb Joe_43:

Im Endeffekt verliert man (mal wieder) das Vertrauen in den Rechtsstaat.

 

Der Gedanke an einen funktionierenden Rechtsstaat existiert gefühlt auch nur, bis man seine ersten 2 - 3 Verfahren hinter sich hat. Erst danach versteht man den Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei" wirklich ...

 

 

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So ist es. 
 

Bin ja nun die letzten Jahre und Jahrzehnte immer wieder mal wegen Arbeitsgerichtsprozessen oder Kundenforderungen vor Gericht gewesen. Dort geht es auch eher so zu, dass man besser ins Spielcasino geht und dort auf Rot oder Schwarz setzt. 

  • Gefällt mir 7

Na ja, unabhängig vom vorliegenden Fall, es kommen ja immer die birnigsten Ausreden, bis hin zu "Das warme Handy tat meinem entzündeten Ohr so gut, war aber ausgeschaltet, isch schwör!". Dass da sich eine gewisse Skepsis bei Polizei und Gerichten breit macht, kein Wunder. Man bedanke sich bei all denen, die unverfroren irgendwelche Lügenmärchen erzählen.

 

Mir persönlich gehen die gefühlt 20% Telefonierer aus dem Stadtring mittlerweile echt auf den Keks. Mit der dicken Karre aus der Auffahrt direkt, ohne zu blinken natürlich, auf die linke von 3 Spuren. Dann plötzliches starkes Abbremsen und Schlangenlinienfahren, ohne dass jemand davor oder ein sonstiger Grund zu erkennen ist. Irgendwann mal Wechsel im Schleichtempo auf die mittlere Spur, weiterhin Schlangenlinien fahrend. Bei vorsichtigen Vorbeifahren sieht man dann garantiert die Fahrerin oder den Fahrer mit dem Handy herumfummeln.

 

Da bei den meisten besseren Autos ja Freisprechenlagen Serienstandard sind, darf man davon ausgehen, dass gewhatsappt wurde.

vor 8 Minuten schrieb Joe_43:

vor Gericht gewesen. Dort geht es auch eher so zu, dass man besser ins Spielcasino geht und dort auf Rot oder Schwarz setzt.

Quatsch mit Soße!

  • Gefällt mir 2

Das ist ja alles in Ordnung. Jeder weiß, dass es nicht erlaubt ist und wer erwischt wird, hat eben Pech. Nur in meinem Fall bezahle ich für etwas, für dass ich nicht mal Spaß hatte.

 

Und dann noch die Lüge, ich hätte beide geduzt, um der eigenen Aussage mehr Nachdruck zu verleihen, geht ja als Polizist gar nicht!

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Joe_43,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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vor 18 Minuten schrieb fridolin_pt:

Solange sie den Prozess nicht verlieren ist das für sie immer positiv.

 

Ist schon klar, das kann sich aber bei negativen Auffälligkeiten ändern. Ich beobachte das schon etwas länger, und von Polizeibeamtenseite wurde vor Gericht schon, m.W. belegbar, ziemlich dreist gelogen. Für o.g. Fall mag dass ja noch als Bagatelle durchgehen, sobalg es sich jedoch um existenbedrohende Angelegenheiten handelt hört der Spaß auf.

 

Für mein Verständnis sollten diese unverzüglich aus dem Dienst entfernt werden.

Mir wurde vor einer Woche ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft zugestellt, wonach ich € 200 zahlen sollte, weil ich im Überholverbot überholt habe. Ich war mir keiner Schuld bewusst, zudem ich so etwas nicht mache und habe dies im Rahmen eines Einspruchs der Behörde mitgeteilt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde mir sodann eine Anzeige einer Sektorstreife zur Kenntnis gebracht, wonach diese gesehen hätte, dass ein gelb/goldenes Auto im Überholverbot ein Fahrzeug, welches nicht ein Traktor war - offensichtlich galt das Überholverbot nicht für Landmaschinen - überholt hat. Nachdem ich während der ganzen Fahrt nach Südtirol keine Streife neben der Straße gesehen habe und ich ein Überholverbot penibel beachte, sowie dass weder das überholte Fahrzeug noch dessen Kennzeichen, noch der Standort der Sektorstreife in der Anzeige aufgeführt war, wollte ich das mangelhafte Ermittlungsverfahren beeinspruchen und damit wenn nötig bis zum Landesverwaltungsgericht gehen.  Vor diesem Hintergrund begann ich mit der Judikaturrecherche und wurde bereits nach 1 Minute fündig.

Höchstgerichtliche Rechtsprechung in ÖSTERREICH zu den Aussagen der Polizei:

88/02/0080, 19.10.1988

"Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere der Überwachung der Einhaltung der Verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organ der Gendarmerie muss zugebilligt werden, eine richtige Feststellung darüber treffen zu können, ob ein Kraftfahrzeuglenker einen Überholvorgang im beschilderten Überholverbot durchführt (Hinweis E 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978)."

Der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" wird hier völlig außer Acht gelassen und damit den Aussagen eines Polizisten ein Übermaß an Glaubwürdigkeit zugemessen. Mir ist schon klar, dass jeder Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat bestreiten wird. Dennoch müsste auch hier der oben zitierte Grundsatz in dubio ... zur Anwendung gelangen.

Und deshalb, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Der Ausgang einer Verhandlung im Verwaltungsverfahren ist nicht vorhersehbar. 

Darum muss ich auch dem Einwand von @Jarama "Quatsch mit Soße" wonach ein Gerichtsurteil eben nicht mit dem Ausgang eines Roulettespiels gleichzusetzen ist, widersprechen. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens im Verwaltungsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren ist die subjektive Meinung des Entscheiders. Daraus folgt, dass wenn ein und dieselbe Rechtssache drei verschiedenen Entscheidern zugeteilt wird, es zu drei verschiedenen Urteilen kommen kann und auch wird. Diese meine Behauptung ist nicht nur in den Medien nachzulesen, sondern auch meiner Lebenserfahrung geschuldet. Ich schreibe hier von Österreich und einem Verwaltungsverfahren. 

  • Gefällt mir 9
vor 23 Stunden schrieb Joe_43:

Und dann noch die Lüge, ich hätte beide geduzt, um der eigenen Aussage mehr Nachdruck zu verleihen, geht ja als Polizist gar nicht!

Na dann sei doch wenigstens froh dass sie das nicht zur Anzeige gebracht haben - da bist du mit 600€ aufwärts dabei....

  • Haha 1
vor einer Stunde schrieb ministerialrat:

Mir wurde vor einer Woche ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft zugestellt, wonach ich € 200 zahlen sollte, weil ich im Überholverbot überholt habe. Ich war mir keiner Schuld bewusst, zudem ich so etwas nicht mache und habe dies im Rahmen eines Einspruchs der Behörde mitgeteilt. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde mir sodann eine Anzeige einer Sektorstreife zur Kenntnis gebracht, wonach diese gesehen hätte, dass ein gelb/goldenes Auto im Überholverbot ein Fahrzeug, welches nicht ein Traktor war - offensichtlich galt das Überholverbot nicht für Landmaschinen - überholt hat. Nachdem ich während der ganzen Fahrt nach Südtirol keine Streife neben der Straße gesehen habe und ich ein Überholverbot penibel beachte, sowie dass weder das überholte Fahrzeug noch dessen Kennzeichen, noch der Standort der Sektorstreife in der Anzeige aufgeführt war, wollte ich das mangelhafte Ermittlungsverfahren beeinspruchen und damit wenn nötig bis zum Landesverwaltungsgericht gehen.  Vor diesem Hintergrund begann ich mit der Judikaturrecherche und wurde bereits nach 1 Minute fündig.

Höchstgerichtliche Rechtsprechung in ÖSTERREICH zu den Aussagen der Polizei:

88/02/0080, 19.10.1988

"Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere der Überwachung der Einhaltung der Verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organ der Gendarmerie muss zugebilligt werden, eine richtige Feststellung darüber treffen zu können, ob ein Kraftfahrzeuglenker einen Überholvorgang im beschilderten Überholverbot durchführt (Hinweis E 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978)."

Der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" wird hier völlig außer Acht gelassen und damit den Aussagen eines Polizisten ein Übermaß an Glaubwürdigkeit zugemessen. Mir ist schon klar, dass jeder Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat bestreiten wird. Dennoch müsste auch hier der oben zitierte Grundsatz in dubio ... zur Anwendung gelangen.

Und deshalb, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Der Ausgang einer Verhandlung im Verwaltungsverfahren ist nicht vorhersehbar. 

Darum muss ich auch dem Einwand von @Jarama "Quatsch mit Soße" wonach ein Gerichtsurteil eben nicht mit dem Ausgang eines Roulettespiels gleichzusetzen ist, widersprechen. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens im Verwaltungsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren ist die subjektive Meinung des Entscheiders. Daraus folgt, dass wenn ein und dieselbe Rechtssache drei verschiedenen Entscheidern zugeteilt wird, es zu drei verschiedenen Urteilen kommen kann und auch wird. Diese meine Behauptung ist nicht nur in den Medien nachzulesen, sondern auch meiner Lebenserfahrung geschuldet. Ich schreibe hier von Österreich und einem Verwaltungsverfahren. 

Medien ja, toll. Und Du sprichst von einem (Zahlwort) Verwaltungsverfahren.

 

Was das "in dubio pro reo" angeht, bei einander widersprechenden Aussagen ist abzuwägen. Zwischen den nie nicht lügenden erwischten Autofahrern und den stets aus reinem Eigennutz lügenden Polizeibeamten. Mal im Ernst, wem würdest Du eher glauben, wenn Du zu entscheiden hättest?

 

Natürlich kann ich auch "Ungerechtes" beisteuern. Mein Auto wurde mal zu Unrecht abgeschleppt (Details sind hier irrelevant). Hat das AG klar bestätigt. Im Verwaltungerichtsverfahren wollte ich dann von den Abschleppkosten befreit werden bzw. die rückerstattet bekommen. In der Verhandlung teile mir die Einzelrichterin (ich hatte ob der vermeintlich einfachen Rechtslage Zustimmung erklärt) mit, dass sie am Vortag lange mit einer Referendarin den Fall diskutiert hatte. Mit dem Ergebnis, dass das Verwaltungsrecht tatsächlich leider keine Erstattung der bereits gezahlten Abschleppgebühr vorsieht, sie hätten wirklich lange in den Gesetzestexten und Kommentaren gesucht. Ich müsse diesbezüglich wohl oder übel ein drittes Verfahren anstrengen, nämlich ein zivilrechtliches Amtshaftungsverfahren vor dem LG. Sie war sichtlich ebenso fassungslos, wie ich. Das habe ich dann natürlich gelassen.

 

Ein anderer Fall, ich war angeblich 180 gefahren, wo 120 ist. 180 war ich tatsächlich gefahren, war mir aber sicher, dass dort eine freie Fahrt Strecke war. Denn auf dieser Strecke wurde gerne immer mal 120 "eingestreut", an wechselden Orten, weshalb ich diesbezüglich noch aufmerksamer war als sonst. Also Anwalt eingeschaltet zwecks Akteneinsicht, denn Beschuldigte können das nur über Anwalt machen. Sofort nach Eingang des Antrages auf Akteneinsicht wurde das Verfahren eingestellt und war erledigt. Die 600 € für den Anwalt "durfte" ich natürlich selbst tragen. Ich erkläre mir das so, dass die an einer Stelle gebltzt hatten (das wird ja immer vorher festgelegt), an der mal 120 war, aber zu dem Zeitpunkt eben nicht mehr. Und die Polizei von der Straßenwacht nicht über das "Umstellen" der 120 -Schilder informiert worden war :D.

 

Natürlich ärgert man sich dann. Aber das sind Einzelfälle und auf der "anderen Seite" sitzen auch nur Menschen, die mal Mist machen. Es mögen manche mal gegenrechnen, wie oft sie Verkehrsübertretungen begangen haben, bewußt und vorsätzlich, und dem gegenüber stellen, wie oft sie zu Unrecht verknackt wurden. Was meinst Du, was da heraus käme? 1000:1? Oder noch mehr?

 

Das soll jetzt Fehlentscheidungen nicht rechtfertigen, aber man muss dann doch die Kirche im Dorf lassen. Wir leben in einem Rechtsstaat der ganz überwiegend so richtig gut funktioniert. Dass 100% nie erreichbar sein werden, dürfte klar sein. Aber von Roulette zu sprechen ist nach meiner festen Überzeugung zutiefst unfair.

vor 15 Minuten schrieb Jarama:

Aber von Roulette zu sprechen ist nach meiner festen Überzeugung zutiefst unfair.

Enem Croupier traue ich mehr Neutralität beim Ergebnis zu, da hast du recht - wäre unfair, dem Roulette gegenüber :D 

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  • Haha 4
vor 2 Stunden schrieb E12:

Wöre interessant wenn man heraus bekommen könnte ob o.g. Beamte bereits mehrfach in der Art und Weise negativ auffielen.

Die Frage habe ich mir auch gestellt. Gewundert habe ich mich, als mein RA und ich den Gerichtssaal verlassen haben, beide im Saal sitzen geblieben sind. Ob die nun auf den anschließenden Termin nach uns gewartet oder vom Richter die gelbe Karte gezeigt bekommen haben - keine Ahnung.

 

Beide waren insgesamt sehr nervös und sichtlich bemüht um ihre (abgesprochenen) Aussagen.

vor 25 Minuten schrieb Jarama:

Aber das sind Einzelfälle

Natürlich .. alles immer Einzelfälle. Wie bei sonstigen Themen auch 🙄

 

vor 25 Minuten schrieb Jarama:

Es mögen manche mal gegenrechnen, wie oft sie Verkehrsübertretungen begangen haben, bewußt und vorsätzlich, und dem gegenüber stellen, wie oft sie zu Unrecht verknackt wurden.

Was soll das bitte für ein Vergleich sein? Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun .. 

 

vor 26 Minuten schrieb Jarama:

Wir leben in einem Rechtsstaat der ganz überwiegend so richtig gut funktioniert.

so richtig gut also .. außer in den 2 Einzelfällen wie Du sie erlebt hast 😅

  • Gefällt mir 1

Dann geht doch nach drüben, wenns Euch hier nicht passt Grinsen.gif.d9e083dc308968346b986061dafae455.gif.

 

Äh, Mist, da war doch was vor über 30 Jahren *grübel*. Bzw. dann geht doch nach Nord Korea, da gibts auch keine Speedlimits ROFL.gif.f9a11dcb8eac45c8f42915104a5d6f23.gif

vor 42 Minuten schrieb Leon-MUC:

Was soll das bitte für ein Vergleich sein? Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun .. 

Och, ganz einfach, das Verständnis dafür fördern, was schreiende Ungerechtigkeit ist. Nämlich dass welche 1000-mal NICHT erwischt werden. :P

  • Gefällt mir 1
vor einer Stunde schrieb Jarama:

Och, ganz einfach, das Verständnis dafür fördern, was schreiende Ungerechtigkeit ist. Nämlich dass welche 1000-mal NICHT erwischt werden. :P

 

Mit Logik hast Du es nicht so, oder?

 

  

vor einer Stunde schrieb Jarama:

Dann geht doch nach drüben, wenns Euch hier nicht passt Grinsen.gif.d9e083dc308968346b986061dafae455.gif.

 

Äh, Mist, da war doch was vor über 30 Jahren *grübel*. Bzw. dann geht doch nach Nord Korea, da gibts auch keine Speedlimits ROFL.gif.f9a11dcb8eac45c8f42915104a5d6f23.gif

Das es woanders vllt. noch schlechter ist, ist auch kein Argument ..

 

 

Wie sehr möchte man ein Schaf sein? 2x Geld (immer hin nur das) zu unrecht verloren, aber das System in Schutz nehmen ..

 

 

vor 3 Stunden schrieb Jarama:

Medien ja, toll. Und Du sprichst von einem (Zahlwort) Verwaltungsverfahren.

 

Was das "in dubio pro reo" angeht, bei einander widersprechenden Aussagen ist abzuwägen. Zwischen den nie nicht lügenden erwischten Autofahrern und den stets aus reinem Eigennutz lügenden Polizeibeamten. Mal im Ernst, wem würdest Du eher glauben, wenn Du zu entscheiden hättest?

Nein, ich rede nicht von einem Verfahren, sondern von mehreren. Meines war einfach nur als plakatives Beispiel gedacht. Ich entnehme Fehlentscheidungen nicht nur den Medien, sondern muss mich berufsbedingt mit Urteilen anderer Gerichte auseinandersetzen sowie ist dies auch der höchstgerichtlichen Judikatur zu entnehmen. 

Im Hinblick auf den Rechtsgrundsatz dubio .... wird dieser vor dem Hintergrund der zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung vom Höchstgericht eben nicht angewendet und genau da liegt der Hund begraben. In einem Verfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit, was heißt, dass sowohl der Beschuldigte als auch der Polizist als Zeuge zu befragen ist. Der Entscheider muss dann ausrechend begründen, warum er der jeweiligen Person glaubt und warum der anderen nicht. Auf Grund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshof kann das Verwaltungsgericht aber gar nicht anders, als dem Polizisten mehr Glauben zu schenken und begründet dies dann einfach mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Täte es das nicht, würde die belangte Behörde eine ao Revision erheben und das wars dann. Ist nur meine Meinung.

Im Großen und Ganzen gebe ich dir recht, dass der Rechtsstaat noch funktioniert, obwohl mich manche Urteile schon daran zweifeln lassen. 

Ich rede hier auch nur von österreichischen Verwaltungsverfahren. Das mag in DE ganz anders sein. Ich will hier auch keinen Rechtsunterricht erteilen, sondern habe nur meine private Meinung, gestützt auf meine Beobachtungen und Einsichtnahmen in diverse gerichtliche Entscheidungen, geäußert.

Das sich eine Verwaltungsrichterin mit einer rechtsunkundigen Referentin besprechen muss, spricht für sich. Das müsste eigentlich jedem Juristen klar sein, dass für eine Rückforderung der Abschleppkosten die ordentlichen Gericht im Rahmen einer Klage bemüht werden müssen.

 

 

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vor 8 Stunden schrieb ministerialrat:

Das sich eine Verwaltungsrichterin mit einer rechtsunkundigen Referentin besprechen muss, spricht für sich. Das müsste eigentlich jedem Juristen klar sein, dass für eine Rückforderung der Abschleppkosten die ordentlichen Gericht im Rahmen einer Klage bemüht werden müssen.

In dem Kontext dürfte wohl keine Referentin, sondern Referendarin gemeint sein. Und da ist der intensive Austausch zwischen Referendar und Ausbilder eher löblich und nicht ungewöhnlich. Ebenso, dass im Rahmen dessen Rechtsprobleme genauer erörtert und recherchiert werden.

 

Ansonsten wird hier wohl auch eine Differenzierung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern erforderlich sein. In Deutschland überprüfen grds. die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Abschleppvorgängen aufgrund öffentlicher Regelungen (insb. Verkehrszeichen). Die Amtshaftung obliegt dagegen - allein verfassungsrechtlich - der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte, dort min. Landgericht).

 

 

Und zu dem weiterem Thema der Zeugen:

In Deutschland gilt grundsätzlich die Nullhypothese. Im Wesentlichen wird dadurch zunächst die Hypothese gesetzt, dass die Aussage eines Zeugen unwahr ist und aufgrund seiner Aussage wird dann die Gegenhypothese geprüft, ob der erforderliche Grad an Gewissheit erreicht ist oder eben nicht. Letzteres obliegt dann jedoch dem Gericht (Einzelrichter oder Kollegialgericht). Und da das letztlich Menschen und keine algorithmusgesteuerten Maschinen sind, hat da jeder seine eigene Ansicht - der eine ist eher nicht so leicht zu überzeugen, der andere hingegen schon.

 

Insofern genießen Polizeibedienste oder andere Beamte keinen generellen "Vorsprung"...manchmal ist sogar eher das Gegenteil der Fall, da diese teils viele ähnlich gelagerte Fälle bearbeiten und dann gerade nicht mehr hinreichend überzeugend scheinen. Und natürlich gibt es überall schwarze Schafe - auch bei der Polizei. Wird da jedoch eine Falschaussage festgestellt, drohen tatsächlich ernste Konsequenzen.

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vor einer Stunde schrieb keulejr:

In dem Kontext dürfte wohl keine Referentin, sondern Referendarin gemeint sein.

Mea culpa.

 

vor einer Stunde schrieb keulejr:

In Deutschland gilt grundsätzlich die Nullhypothese.

Die Aussage eines Zeugen darf von einem Gericht nicht unkritisch übernommen
werden, denn kein Beweismittel ist so anfällig gegen Verfälschung (durch
Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Reproduktionsmängel, aber auch bewusste oder
unbewusste Parteilichkeit) wie ein Zeuge (vgl. z.B. Zöller/Greger, 32.
Aufl., vor § 373 ZPO Rn. 14). Gerade bei schnell ablaufenden Vorgängen wie
Verkehrsunfällen bestehen zwischen Wahrnehmung und Wiedergabe der Situation
zahlreiche mögliche Fehlerquellen. Deshalb kann bei der Würdigung von
Zeugenaussagen nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der
bekundete Sachverhalt mit der Realität übereinstimmt. Vielmehr ist bei der
Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage von der sog. Nullhypothese
auszugehen, also der Annahme, dass die Aussage objektiv unwahr ist (vgl.
z.B. BGH NJW 1999, 2746 für Glaubhaftigkeitsgutachten). Es sind daher
Anhaltspunkte zu finden, die für die Richtigkeit der Zeugenaussage sprechen.
Erst wenn und soweit der Richter davon überzeugt ist, dass der Zeuge
persönlich glaubwürdig und seine Aussage glaubhaft ist, darf er die
bekundeten Tatsachen seiner Entscheidung zu Grunde legen (vgl. z.B. BGH NJW
1991, 3284; Zöller/Greger a.a.O.). Dass für die Bewertung der Erklärungen
einer Partei keine geringeren Anforderungen gelten können, liegt auf der
Hand.

Habe ich ja geschrieben, dass der Entscheider seine Entscheidung, warum er einem Zeugen mehr glaubt als der anderen, begründen muß.

vor einer Stunde schrieb keulejr:

Insofern genießen Polizeibedienste oder andere Beamte keinen generellen "Vorsprung"...

Offensichtlich hast du den von mir zitierten Rechtssatz des Verwaltungshöchstgerichtes nicht gelesen.

 

vor einer Stunde schrieb keulejr:

In Deutschland überprüfen grds. die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Abschleppvorgängen aufgrund öffentlicher Regelungen (insb. Verkehrszeichen). Die Amtshaftung obliegt dagegen - allein verfassungsrechtlich - der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte, dort min. Landgericht).

Es kommt darauf an, wer die Abschleppung veranlasst hat, eine Privatperson oder ein öffentlich Bediensteter. 

  • Gefällt mir 2
vor 21 Minuten schrieb ministerialrat:

Offensichtlich hast du den von mir zitierten Rechtssatz des Verwaltungshöchstgerichtes nicht gelesen.


Den Auszug habe ich gelesen. Nur hat das für Deutschland keinerlei Relevanz, was irgendein ausländisches Gericht entschieden haben mag. 
 

Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind hierzulande Richter allein dem Gesetz unterworfen. Damit sind sogar Entscheidungen der Bundesgerichte nicht für untere Gerichte bindend. Allein Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben entsprechende Wirkung (vgl. § 31 BVerfGG). 
 

(Insofern ist es halt problematisch, wenn verschiedene Rechtsgrundlage aufgrund örtlicher Divergenzen undifferenziert zusammengetragen werden.)
 

Dass der Zeugenbeweis der „unsicherste“ ist, steht dabei nicht entgegen. Nur gilt hierzulande eben jene Nullhypothese - auch wenn der Zeuge Polizist, Beamter, Richter, Bundespräsident oder wer auch immer ist. Allein deshalb wurden bereits Entscheidungen in der Rechtsmittelinstanz aufgehoben, weil dieser Grundsatz keine Beachtung fand und das Vorgericht keine hinreichende Begründung fasste. 

Dass im Übrigen ein Gericht seine Entscheidung begründen muss, steht ohnehin nicht zur Disposition. 

vor 21 Minuten schrieb ministerialrat:

Es kommt darauf an, wer die Abschleppung veranlasst hat, eine Privatperson oder ein öffentlich Bediensteter. 


Natürlich kommt es darauf an, ob der Abschleppvorgang aufgrund hoheitlicher Maßnahmen erfolgte. Anders eröffnet sich bereits der Verwaltungsrechtsweg nicht. 
 

Es ging aber darum, dass bei unzureichenden verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten auf den Zivilrechtsweg (Amtshaftung) verwiesen wurde. 
 

Streitigkeiten zwischen Privaten verbleiben grds. bei den Zivilgerichten. 

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vor 14 Stunden schrieb Leon-MUC:

Wie sehr möchte man ein Schaf sein? 2x Geld (immer hin nur das) zu unrecht verloren, aber das System in Schutz nehmen ..

Aha. Systemkritik, weil 2x in 3 Jahrzehnten etwas falsch gelaufen ist. Dann verrate mir doch mal, wo das "System" besser als bei uns ist? Na?

 

Mit Logik habe ich es in der Tat. Und bin daher bekanntlich für eine Anhebung der Bußgelder auf das Niveau von sagen wir Schweiz oder Frankreich. Und somit gegen das Kubicki´sche "Recht auf autonomes Handeln" (= Rechtsbruch, wenns einem selbst grad in den Kram passt) :P

vor 5 Stunden schrieb keulejr:

In dem Kontext dürfte wohl keine Referentin, sondern Referendarin gemeint sein.

Nicht nur "gemeint", ich hatte es auch so geschrieben.

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