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Dashcam: Meine Erfahrungen damit und warum ich nicht mehr ohne fahre


kmdx

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Hallo Gemeinde!

Aus aktuellem Anlass möchte ich kurz meine Erfahrung mit der Dashcam bei Unfällen schildern und darstellen, warum ich nicht mehr ohne fahre. 

Unten zwei Bilder, der Inhalt erklärt sich selbst. Der Unfallhergang ist auf dem verlinkten Video zu beobachten.

 

 

Weshalb ich das hier poste: direkt nach dem Unfall wurde natürlich die Polizei BB hinzugeholt. Das erste, was ich tat (haltet mich für paranoid) war, die SD-Karte aus der Cam zu nehmen und mir in die Socke zu stecken. Warum? Keine Ahnung, vielleicht, weil in einem ähnlichen Fall zur Verhandlung die Beweismittel verschwunden waren, vielleicht, weil ich selbst (bzw mein Anwalt) der erste sein soll, der einen Blick drauf wirft. 

 

Die Fragen der Polizei an mich waren eindeutig, meine Papiere wurden 30 Minuten lang überprüft, Halteranfrage etc pp. Der LKW wurde nach 5 Minuten entlassen und durfte davonfahren. Der Tenor war direkt unüberhörbar: Ein Maserati hat mit erhöhter Geschwindigkeit rechts überholt und ist dabei schuldhaft mit dem LKW kollidiert. Die Dashcam habe ich nicht erwähnt, es wurden auch keine Fragen dazu gestellt. Meine Sorge diesbezüglich war in erster Linie eine Beschlagnahme als Beweismittel.

 

Die Regulierung der Versicherung fing exakt genau so an, Schuld oder zumindest Teilschuld. Insbesondere, als die Schadenshöhe mit ca. 30k€ Reparaturkosten beziffert wurde. 

 

Als das Video eingesandt wurde, war die Regulierung nur noch Formsache, inkl. Nutzungsausfall und merkantilem Minderwert. 

 

Ergo: gerate mit einem Sportwagen in einen Unfall, und du bist per se erstmal verdächtig. Die Cam hat mir, da bin ich überzeugt, einen fünfstelligen Betrag und eine Menge Ärger erspart. 

 

 

 

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vor 40 Minuten schrieb kmdx:

die SD-Karte aus der Cam zu nehmen und mir in die Socke zu stecken

Und dabei cool bleiben und sich nicht in Widersprüche verstricken lassen. Das ganze einfach erdulden & als Wissender mit dem Beweismittel am Mann im Nachgang reagieren. Alles richtig gemacht! Ich wäre wahrscheinlich ausgetickt :D

 

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Hi,

 

Frage - weil auch ich gerade an so etwas denke aber (noch) nicht wirklich viel davon weis:

 

- was hast Du da verbaut, eine Cam nach vorne und eine nach hinten raus?

- ich war immer der Ansicht (und deshalb auch bisher zögerlich) das diese Cams nicht erlaubt sind bzw.

deren Aufnahmen nicht anerkannt werden. Habe ich mich da getäuscht?

 

Gruß

 

Klaus

 

Hallo Klaus,

 

laut BGH sind Dashcams in Deutschland definitiv erlaubt. Ob die Videoaufzeichnung bei einem Unfall zulässig ist, wird im Einzelfall entschieden. Ich bin auch am überlegen mir eine zu kaufen, habe mich aber noch nicht näher damit beschäftigt.

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vor einer Stunde schrieb asterix@lux:

- ich war immer der Ansicht (und deshalb auch bisher zögerlich) das diese Cams nicht erlaubt sind bzw.

deren Aufnahmen nicht anerkannt werden. Habe ich mich da getäuscht?

So hab ichs auch im Kopf, aber mich nicht eingehend damit beschäftigt. Aufgrund dieses Threads aber wieder am Überlegen, kennt jemand die Gesetzeslage in der Schweiz.

 

@kmdx nochmals Glück im Unglück dank deiner Cam :-))! Danke für die Infos.

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In jedem Fahrzeug ist eine 2-Kanal-Cam drin mit Zusatzakku. Das heißt nach vorne und hinten wird während der Fahrt aufgezeichnet und beim Parken noch ungefähr 12-16 Stunden. 

 

Eine anlassunabhängige Aufzeichnung ist u.U. nicht als Beweismittel zugelassen.

 

Wenn die Kamera jedoch nur im Falle einer Auslösung (durch Aufprallerkennung oder manuell) 20 Sekunden rückwirkend und 20 Sekunden ab Auslösung aufzeichnet überwiegt das Interesse an Aufklärung den Persönlichkeitsschutz der aufgenommenen.

 

Das muss man u.U. so kommunizieren, um der Gegenseite nicht dieses Argument in die Hände zu spielen. Der Anwalt wird auch wissen, wo die Aufnahme zweckmäßigerweise beginnt und endet, damit nicht irgendwas reinkonstruiert wird. 

 

Beim Porsche hat mal jemand, der beim Parken angeditscht ist, wegen der Cam vor Ort gewartet. Möglicherweise wäre er ohne Cam verschwunden, das bleibt Spekulation, aber da er die Cam explizit erwähnte könnte die ne Rolle gespielt haben. 

 

Heckkamera kann tricky sein, beim Cabrio hab ich nen Winkel schwarz lackiert und die Cam damit an die hintere Kopfstütze montiert, um da nicht aufs Leder zu kleben, in der Evora z.B. sieht man durch die Schlitze hinten sehr wenig. Sonst absolut problemlos.

 

Wenn einer ein blödes Fahrmanöver hinlegt bin ich durch die Cam selber ein wenig ausgebremst in meinen Emotionen, weil 1. bin ich auch drauf und damit auch eine infantile Reaktion meinerseits, und 2. ist er auf Cam und wenn ich ein Fass aufmachen will, kann ich das später in Ruhe machen. Letzteres ist bisher nie passiert, weil der Ärger eigentlich recht schnell verraucht.  

 

Wenn aber was verrutscht und man, weil Sportwagen, unter Generalverdacht gerät, kann die Cam echt helfen. Hier hat sie sich definitiv mehr als amortisiert.

 

Falls es jemanden interessiert, die Teile (2xCam, ixAkku) sind 100% zurückbaubar und minimalinvasiv zu installieren. Kostenpunkt pro KFZ 800€ Cam, 340€ Akku, 128GB-Karte 200€ (Fremdfabrikate erzeugen Fehlermeldung).  

vor 4 Stunden schrieb Andreas.:

Und dabei cool bleiben und sich nicht in Widersprüche verstricken lassen. Das ganze einfach erdulden & als Wissender mit dem Beweismittel am Mann im Nachgang reagieren. Alles richtig gemacht! Ich wäre wahrscheinlich ausgetickt :D

 

ich war irgendwie nur Müde in dem Augenblick. Er hats nicht mit Absicht gemacht, passiert war es trotzdem, und nichts, was helfen könnte. 

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https://www.amazon.de/dp/B07CNGGNDR/ref=cm_sw_em_r_mt_dp_8DCRYE4R8DVG1P4BJ9S1

 

Danke für den Beitrag   :goodposting:

 

Ich war bisher immer der Ansicht, dass die Auflösung/Bildqualität das entscheidende Auswahlkriterium ist, aber in deinem Beitrag/Video ist klar zu erkennen, dass auch eine 2-Kanal-Aufzeichnung (vorne & hinten) leider fast unerlässlich ist   :(

 

Grüße

    Elmar

vor 15 Stunden schrieb AC/DC_Gallardo:

kennt jemand die Gesetzeslage in der Schweiz.

ADAC:

Nicht verwenden sollte man Dashcams in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz.

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guten morgen ,

sehe das mit den dashcams so :

 

die obrigkeit sprich die polizei hat es vorgelebt mit ihren zivilfahrzeugen und inzwischen auch streifenwagen !

 

kaum noch einer ohne dashcam unterwegs !

 

fazit , ich rüste als privater nach um denen ( ggf. auch dem unfallgeggner , gegnericher  versicherung ) auf augenhöhe zu begegnen .

 

gruss

 

mir ist bekannt das innerhalb der eu das auch stress geben kann mit behörden vor ort .

vor 2 Stunden schrieb herbstblues:

die obrigkeit sprich die polizei hat es vorgelebt

 

vor 2 Stunden schrieb herbstblues:

fazit , ich rüste als privater nach

Hast Du auch schon Blaulicht?

  • Haha 5

guten abend ,

 

gruss an fridolin_pt ,

 

habe blaulicht in der garagendisco und ganz klarer fall auch die alte gute discokugel an der decke .

 

noch fragen ....

 

testarossa ohne blaulicht und der rest von den fahrzeugen auch .

ach ja , der bobbycar vom enkel hat blaulicht .

 

so und nun wieder verdufte um mich um die gäste kümmere

  • Haha 1
Am 13.8.2021 um 17:35 schrieb kmdx:

Falls es jemanden interessiert, die Teile (2xCam, ixAkku) sind 100% zurückbaubar und minimalinvasiv zu installieren. Kostenpunkt pro KFZ 800€ Cam, 340€ Akku, 128GB-Karte 200€ (Fremdfabrikate erzeugen Fehlermeldung).  

Darf ich fragen welche du genau hast? Link?

Hätte der LKW überhaupt auf der mittlern Spur fahren dürfen ? - normalerweise werden die doch auf die ganz rechte, in Baustellen normalerweise breitere Spur verwiesen, da die mittlere und linke Spur zu schmal für LKW sind.

 

Edit. Scheinbar war nur die ganz rechte gesperrt... also nicht relevant

  • 2 Monate später...

kmdx, 

 

ich hätte eine Frage, da ich ich selber einen Unfall hatte und meine Dashcam aufgezeichnet hat. Da ich rückwärts gefahren bin, sieht es so aus als hätte ich volle Schuld. Meiner Meinung nach ist das nicht der Fall, denn der Unfallgegner der von vorne kommend auf der Gegenspur hinter mir abgebogen ist, hatte nicht geblinkt und ist auch in einem steilen Winkel abgebogen.

 

Du schreibst: 

-In jedem Fahrzeug ist eine 2-Kanal-Cam drin mit Zusatzakku. Das heißt nach vorne und hinten wird während der Fahrt aufgezeichnet und beim Parken noch ungefähr 12-16 Stunden. 

-Eine anlassunabhängige Aufzeichnung ist u.U. nicht als Beweismittel zugelassen.

-Wenn die Kamera jedoch nur im Falle einer Auslösung (durch Aufprallerkennung oder manuell) 20 Sekunden rückwirkend und 20 Sekunden ab Auslösung aufzeichnet überwiegt das Interesse an Aufklärung den Persönlichkeitsschutz der aufgenommenen.

 

Wie war das bei dir, hat deine Kamera in Endlosschleife aufgenommen, oder aufgrund der Erschütterung anlassbezogen aufgenommen? Wie hast du deine Cam eingestellt?

Weil du schreibst einerseits, dass du beim Parken noch 12-16 Stunden aufzeichnest, das jedoch ist nicht anlaßbezogen. Also vermute ich dass du auch während der Fahrt in Endlosschleife aufgenommen hast. 

Hast du also die Aufnahme zurechtgestutzt, 20 Sekunden vor und nach dem Aufprall und der gegnerischen Versicherung es so präsentiert als wäre die Aufnahme anlassbezogen oder war die Aufnahme tatsächlich anlassbezogen?

 

Ich frage deshalb weil ich selber in Endlosschleife aufgenommen habe und deshalb nun überlege ob es sinnvoll ist die Aufnahme einzuschicken, nicht das ich mich damit auf Glatteis begebe? Einerseits will ich nicht lügen und sagen dass meine Cam anlassbezogen aufgenommen hat, ich weiss nicht mal ob meine Cam die kleine Erschütterung überhaupt registriert hätte. Andererseits will ich nicht der Alleinschuldige sein. 

Hier Info noch:
autobild.de/art…tml
Wichtig: Jeder, der sich mit einem Dashcam-Video als Beweis an Polizei oder Versicherung wendet, muss damit rechnen, dass dieses auf seine Rechtmäßigkeit überprüft wird.

Grüße,

 

in jedem Falle richte ich es so ein, dass im Falle eines Falles mein Anwalt und ich die ersten sind, die die Aufnahmen zu sehen bekommen.

 

"Das heißt nach vorne und hinten wird während der Fahrt aufgezeichnet und beim Parken noch ungefähr 12-16 Stunden. ": da habe ich mich falsch ausgedrückt. Man kann einstellen, dass dauerhaft gespeichert wird was in den 20 Sekunden um ein Ereignis (Schocksensor, G-Force oder manuelle Auslösung) passiert. Der Rest wird permanent neu überschrieben.

 

Nur was als Ereignis erkannt wird wird nicht überschrieben und verbleibt so auf der Speicherkarte. Man muss hier zwischen "aufnehmen" (permanent) und "aufzeichnen/speichern" (Anlassbezogen) unterscheiden, sonst freut sich der Gegner und fängt an zu diskutieren. 

 

"während der Fahrt" und "12 bis 16 Stunden" wird quasi überwacht, aufgezeichnet wird nur bei Ereignissen.

 

(Man kann natürlich philosophieren, dass eigentlich ja immer irgendwo gespeichert werden muss wenn eine Kamera läuft, um die rückwirkenden 20 Sekunden zu haben. Das kann man aber nicht auslesen, wenn kein Ereignis erkannt wird).   

 

Im Regelfall guckt niemand je die Aufnahmen an, sofern es keinen Zwischenfall gibt. Das kann man alles manigfaltig einstellen, um den Regeln zu entsprechen. 

 

Die Hersteller haben sich z.T. auch Gedanken über genau diese Punkte gemacht und die richtigen Einstellmöglichkeiten implementiert. 

 

Vielleicht kann der Jurist dazu näheres sagen. Es gibt dazu auch was vom BGH (15. Mai 2018; Az.VI ZR 233/17).

vor 54 Minuten schrieb born_hard:

Wichtig: Jeder, der sich mit einem Dashcam-Video als Beweis an Polizei oder Versicherung wendet, muss damit rechnen, dass dieses auf seine Rechtmäßigkeit überprüft wird.

Deswegen ist es m.M.n. u.U. wichtig und richtig in der Situation noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass exklusiv nur die den Anlass betreffende Datei wegen des Unfalls überhaupt gesichert wurde, während der Rest permanent überschrieben wird. 

 

vor 54 Minuten schrieb born_hard:

Wie war das bei dir, hat deine Kamera in Endlosschleife aufgenommen, oder aufgrund der Erschütterung anlassbezogen aufgenommen? Wie hast du deine Cam eingestellt?

Die Kamera nimmt ja immer Endlosschleife auf, speichert aber nur bei Ereignissen.

Hier war der Auslöser entweder der Stoß und/oder meine manuelle Auslösung, hier durch antippen der linken Seite des Kameragehäuses, (was auch immer es am Ende war).

Deswegen wurden zwei Videodateien (mp4) á 20 Sekunden auf der SD-Karte abgelegt, eine für vorn, eine für hinten. Das sind die, die ich oben eingefügt habe.

 

Von vorher und nachher hab ich nix, ich nehme an das war die Frage 🙂

 

Angeblich hat in den Anfangsjahren der DashCams mal jemand erklärt, er habe gerade einen Dokumentarfilm gedreht als es zum Unfall kam und deswegen sei das Ereignis, quasi durch einen glücklichen Zufall, aufgenommen und gespeichert worden. Damals stand die Rechtmäßigkeit/Verwertbarkeit der Aufnahme in Zweifel. Keine Ahnung wie der Fall ausging.  

 

Auf jeden Fall danke für die ausführliche Antwort. 

 

Also bei mir wird permanent aufgezeichnet bis die Karte voll ist in 3 Min Schnipsel. Erst dann wird die Karte wieder von vorne beschrieben und dabei werden die alten Aufnahmen natürlich gelöscht. Es sei denn ein Schnipsel wurde gesichert wegen G Sensor oder ich hab manuell auf Sichern getippt. Aber wenn ich die Karte in meinem Laptop anschau, dann ist sie voller Aufnahmen. 

So wie du es beschreibst, dass im Hintergrund permanent aufgenommen wird, ohne dass man die Aufnahmedateien sichten könnte, kann ich mir nicht vorstellen. Ist das tatsächlich so bei deinem Gerät? Die meisten Dashcams nehmen in Loop auf und wenn die Karte voll ist wird neu beschrieben. 

 

Ich frage deshalb so genau nach, weil sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann muss ich die Dashcam präsentieren mit der ich aufgenommen habe, und dann kann es brenzlig werden wenn ich dann anfange zu lügen.

1) Entweder kann die Dashcam anlaßbezogen speichern bzw. auf Knopfdruck oder nicht.

2) Und wenn ich behaupte daß die Karte auf Knopfdruck gesichert hat, dann muß diese Behauptung in letzter Konsequenz nachweisbar sein. Technisch also. Die Aufnahme(Abgleich Länge der Aufnahme, Metadateien, etc.) muss zu dieser Aussage passen. Wenn ich an dieser Stelle lügen würde, bin ich auch entlarvt. 

3) Die Dashcam darf die Endlosschleifaufnahmen nur im Hintergrund machen, so wie ich dich verstehe, also in dem Moment wo ich die Karte am Laptop auslese dürfen nur die anlaßbezogenen gesicherten Dateien für mich lesbar sein. 

 

Sehe ich das richtig?

Ob sich das lohnt ist eine knifflige Sache. Es finden sich Thesen wie "

Rückwärtsfahren: Das erlaubt die StVO

Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht geboten, damit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Lesen Sie, was Sie außerdem beachten sollten, wenn Sie rückwärts fahren."

 

Also ein Richter könnte es so auslegen: egal was andere machen, der Rückwärtsfahrer ist immer Schuld wenn etwas passiert, egal ob andere blinken oder nicht..

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Richtig genial wäre es wenn jemand die original Kameras (mein 488 hat Front- und Heckkamera) nutzen würde. Denn die Dashcams sehen meistens echt grottig aus. Gibt es das vielleicht sogar schon?

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Wo jeder Mechatroniker spontan wegrennen möchte ist, wenn jemand mit Fremdteilen in der Elektronik rumknippert. Technisch geht das bestimmt. Persönlich bin ich froh und zufrieden, wenn italienische und/oder britische Elektronik halbwegs zuverlässig läuft. Glaub da möchte ich keine zusätzlichen Reize setzen.

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gruss an kgmx ,

in vielen ital- , britischen sportwagen ist  elek. von bosch und co . verbaut .

 

funktionieret in der regel ,bis die ausnahme die sache in die hand nimmt....

 

gruss zum wochenende

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