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Ferrari 288 GTO bei Probefahrt geklaut


Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb san remo:

Versicherungssummen errechnende Grüße

Mein werter Herr Dr. Remo,

 

hätte wirklich nicht gedacht dass es so dringend ist nach der 430er Akquise ??

 

Besorgte Grüße

6,3

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schmunzel und auch was dazu "kreiere"....

 

 

diese "instagramm"-story mit dem 288 GTO beschäftigt die gemüter und jeder gibt seinen senf dazu!

 

erst wurde die karre geklaut und nun ist sie wieder gesichtet worden,

nunja sag....

 

alle sind auf ihre kosten gekommen,sogar die jounalisten aus australien ,welche interviews zu diesem thema bekamen.

 

ps,schlafe heute nacht i.d. garage neben meinen spielsachen.

 

nicht alles so ist wie es auf den 1.blick scheint.

 

allen einen entspannten abend wünsche.

Da ich den beteiligten Händler und den beteiligten Mitarbeiter kenne, würde ich es schätzen wenn hier von gewissen Verschwörungstaktiken abgesehen wird. Das Foto von dem "Probefahrer" ist tatsächlich durch Zufall entstanden und konnte somit schnellstmöglich der Polizei zur Verfügung gestellt werden, die dann die Entscheidung getroffen hat, damit an die Öffentlichkeit zu gehen und es in der Fahndung einzusetzen. Der Wagen ist in einem Viertel in Grevenbroich wieder aufgetaucht, in dem wohl gewisse Familien-Clans das Ruder fest in der Hand haben und nicht davon ausgingen, dass ein Nachbar "singt". Nun ist der 288 GTO erstmal bei der Polizei und steht nicht für den Verkauf bereit, ob das für den Händler so förderlich ist bleibt ebenso abzuwarten, wie der generelle Zustand des Autos nachdem es wieder freigegeben wird.

In diesem Fall ist dem Mitarbeiter nichts passiert und die internetweiten Suchaufrufe haben schnell zu einem guten Ergebnis geführt, das ist leider nicht immer der Fall. Und Probefahrten mit derartigen Autos sind weitaus häufiger der Fall, als man vielleicht annimmt - entsprechendes Auftreten vorausgesetzt. Ob der Verkäufer aus diesem Fall allerdings nochmal beim Fahrerwechsel den Schlüssel steckenlässt, darf bezweifelt werden ?

  • Gefällt mir 13
Am 14.5.2019 um 22:07 schrieb locodiablo:

Diebstahl: das Stehlen; rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums. 

Nö. Wenn Du mir Deinen Ferrari leihst und ich ihn nicht zurückbringe, ist das kein Diebstahl. Obwohl er weg ist. Das ist dann eher Unterschlagung oder Veruntreuung, weil ich etwas zunächst rechtmäßig hatte (geliehen, anvertraut, was auch immer), dann aber unrechtmäßig behalten bzw. weiterverkauft habe.

 

Der Eigentümer hatte ja die Plätze tauschen wollen, also dem Dieb erlauben wollen, zu fahren. Mithin das Auto rechtmäßig zu benutzen. Allerdings mit ihm auf dem Beifahrersitz.

 

Rechtliche Fragen kann man nicht mit Bauchgefühl oder gar gesundem Menschenverstand lösen.... ;)

 

Am 14.5.2019 um 22:01 schrieb planktom:

qualitätsjournalismus

Jau. Zitat: ein Zeuge, der namentlich nicht genannt werden möchte. „Ein Ferrari brettert schließlich nicht jeden Tag durch unseren Ort – und erst recht nicht ein solches Geschoss.“

 

Erst recht nicht ein solches Geschoss? Was unterscheidet den denn von außen erkennbar von anderen Ferrari? Optisch ist der für Laien doch kaum von einem 328 zu unterscheiden. Da wurde dem Zeugen doch was in den Mund gelegt bzw. er hat aus den später gemeldeten 2 Mio geschlossen, dass es wohl ein besonderes Geschoss sein muss. Beim Sehen des Durch-den-Ort-Bretterns hat der "Fachmann" das bestimmt nicht erkannt.

 

Ich hab die ganzen Breaking-News-Apps vom Handy gelöscht. Es genügt mir, wenn ich statt der Eilmeldung ein paar Tage später die Auflösung des Rätsels irgendwo lese - oder vielleicht auch nicht zu lesen kriege.

vor 2 Stunden schrieb Il Grigio:

Nö. Wenn Du mir Deinen Ferrari leihst und ich ihn nicht zurückbringe, ist das kein Diebstahl. Obwohl er weg ist. Das ist dann eher Unterschlagung oder Veruntreuung, weil ich etwas zunächst rechtmäßig hatte (geliehen, anvertraut, was auch immer), dann aber unrechtmäßig behalten bzw. weiterverkauft habe.

 

Der Eigentümer hatte ja die Plätze tauschen wollen, also dem Dieb erlauben wollen, zu fahren. Mithin das Auto rechtmäßig zu benutzen. Allerdings mit ihm auf dem Beifahrersitz.

 

Rechtliche Fragen kann man nicht mit Bauchgefühl oder gar gesundem Menschenverstand lösen.... ;)

 

Jau. Zitat: ein Zeuge, der namentlich nicht genannt werden möchte. „Ein Ferrari brettert schließlich nicht jeden Tag durch unseren Ort – und erst recht nicht ein solches Geschoss.“

 

Erst recht nicht ein solches Geschoss? Was unterscheidet den denn von außen erkennbar von anderen Ferrari? Optisch ist der für Laien doch kaum von einem 328 zu unterscheiden. Da wurde dem Zeugen doch was in den Mund gelegt bzw. er hat aus den später gemeldeten 2 Mio geschlossen, dass es wohl ein besonderes Geschoss sein muss. Beim Sehen des Durch-den-Ort-Bretterns hat der "Fachmann" das bestimmt nicht erkannt.

 

Ich hab die ganzen Breaking-News-Apps vom Handy gelöscht. Es genügt mir, wenn ich statt der Eilmeldung ein paar Tage später die Auflösung des Rätsels irgendwo lese - oder vielleicht auch nicht zu lesen kriege.

Eine Aneignung ist wohl kaum mit "Fahrzeug fahren lassen" mit dem Besitzer als Beifahrer zu vergleichen.

  • 4 Wochen später...
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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Stig,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari F40 / F50 / Enzo (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Einzig mögliche Erklärung: Er wurde dort im zurückliegenden Monat hinter Gitter verbracht. Der Diebstahlversuch liegt ja schon wieder ein wenig zurück. Das Auto stand letzte Woche übrigens immer noch nicht wieder beim Händler.

Ich vermute,

daß diese Person erst seit einigen Tagen (wegen der anderen Sache) in Frankreich hinter Gittern sitzt.

 

Mit diesem Foto war es doch nur eine Frage der Zeit....

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