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Hallo an alle,
heute bekam ich einen Anruf von der Polizei um eine telefonische Aussage zu machen.
Ich wurde befragt ob ich diese Woche zu bestimmter Uhrzeit auf bestimmter Straße unterwegs war
und ob ich von einem schwarzen Mustang überholt wurde.
Als ich dies bestätigt hatte, wurde ich befragt ob mich das oben genannt Fahrzeug überholt hat
und dazu eine Abbiegespur mit benutzt hat und wie schnell ich bzw. der Mustang war.
Nach meiner Aussage erfuhr ich dann, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug eine Dash-Cam hatte und das
Video der Polizei geschickt hat.
Darf jetzt jeder "selbsternannte Sheriff" Filme auf der Straße machen und der Polizei schicken?
Ich finde das artet ganz schön aus.
Servus Sven
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Hallo zusammen
Ich wurde im November Nähe Karlsruhe auf der A5 geblitzt. Diese Woche kam Post. Ich war 29 km/h zu schnell.
Was da in der Schweiz auf mich zukommen würde, dass weiss ich. Mindestens 600 Fr. Busse und einen Monat Fahrverbot.
Ich habe mal im Internet geguckt, mich erwartet 100 Euro Busse, und 3 Punkte. Also wirklich nicht erwähnenswert.
Meine Frage: Wird diese Übertrettung in die Schweiz gemeldet? Können die mir in CH deswegen meinen Führerschein einziehen?
Und wie funktioniert das mit den Punkten? Wird für mich jetzt ein Punktekonto eröffnet? Auch für Ausländer?
Wer stellt auf der Autobahn schon eine 60er Taffel auf :-(
Grüsse
Hannes
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Es gab hier schon die ein oder andere Diskussion, die jedoch alle in Geschmäcker- und Sinnfragen ausgeartet sind. Ich bitte euch hier keine Grundsatzdebatten zu führen sondern möchte einfach nur die rechtliche Lage einschätzen können. Für Ethik und Optikbedenken können wir ja gerne nochmal gesondert einen Thread eröffnen.
Max Mustermann hat ein Auto was er außerhalb der Rennstrecke kaum auf der Straße bewegt. Er empfindet das Erscheinungsbild des Gefährts durch die riesigen EU-Kennzeichen beeinträchtigt und will es drauf ankommen lassen: Er demontiert den vorderen Kennzeichenhalter und fährt fortan die wenigen StVO-Kilometer lediglich mit hinterem Kennzeichen am Auto.
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/ listet den Sachverhalt "Kennzeichen fehlt" mit 60 € und 0 Punkten. Wenn Max es nun in Kauf nimmt, bei den wenigen Malen die er "erwischt" wird, jedes Mal die 60 € zu bezahlen.. würde das funktionieren? Sollte er als Wiederholungstäter mit Repressalien seitens Polizei, Ordnungsamt etc. rechnen müssen oder ist das mehrmalige "Fehlen" der einzige Tatbestand, der hierbei erfüllt wird, weshalb zwar unendlich oft, aber immer nur ein mal pro Vorkommnis 60 € fällig werden können?
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Ein befreundeter Amerikaner missachtete mit einem Leihwagen in Italien die Verkehrsregeln und bekam nun Post von den italienischen Behörden.
Der Bussgeldbescheid auf ihn und seine amerikanische Anschrift ausgestellt.
Dei einfache Frage. Gibt es zwischen Italien und USA ein Abkommen wie zwischen Italien und Deutschland?
Sprich, kann er den Bescheid in den Papierkorb werfen oder kann er belangt werden, wenn er nicht zahlt?
Weiß das zufällig wer und kann verlässlich Auskunft geben?
Vielen Dank!
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Es ist schon beschlossen, Umsetzung wahrscheinlich schon im März.
ab 16kmh zu schnell gibts dann einen Punkt in Flensburg. (Inner und ausserorts)
ab 21 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (innerorts)
ab 26 gibts 2 und 1 Monat Fahrverbot (ausserorts)
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