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Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Liebhaberwert....etc.


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Frage an die Versicherungsprofis:

"Was muss in der Versicherungspolice stehen?"

Im aktuellen Gutachten steht "Marktwert"

In der Vers.-Police steht "Neuwert"

Das Fahrzeug (Lamborghini Diablo) ist Bj. 1994, wird natürlich so nicht mehr gebaut.

Mir geht es darum, dass im worst-case (Diebstahl / Totalschaden) die Versicherung exakt und ohne irgendwelche Abzüge die Summe bezahlt, die im aktuellen Gutachten steht.

Eine Suche bei Google ist leider auch nicht aussagekräftig.

Begriffe wie "Wiederbeschaffungswert", "Zeitwert", "Liebhaberwert" etc. helfen hier nicht wirklich weiter.

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Das Problem ist so.

Ein Wertgutachten sagt am Tage des Begutachtens nur aus das am Tag dieser Betrag festgelegt wurde. Jetzt lassen wir 6 Jahre vergehen und es kommt zu einem Unfall, die Versicherung sagt, wir richten uns nach dem jetzigen Standpunkt am Marktwert.

Zusatzausstattung wird hierbei berücksichtigt wenn Rechnungen vorhanden sind und auch da gibt es nur den Zeitwert.

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert ist bei den Versicherung immer so und danach wird gegangen bei einem Wertgutachten.

Was da wirklich hilft ???? Man muss nicht einmal schuld sein, abzüge werden immer gesucht und gemacht.

Das Problem ist so.

Ist kein Problem Manuel, nur eine konkrete Frage.

Ein Wertgutachten sagt am Tage des Begutachtens nur aus das am Tag dieser Betrag festgelegt wurde. Jetzt lassen wir 6 Jahre vergehen und es kommt zu einem Unfall, die Versicherung sagt, wir richten uns nach dem jetzigen Standpunkt am Marktwert..

Ja ne, ist klar Manuel. Das Gutachten wird seit 2007 alle 2 Jahre erneuert und in Kopie der Versicherung zu den Unterlagen gesendet.

Zusatzausstattung wird hierbei berücksichtigt wenn Rechnungen vorhanden sind und auch da gibt es nur den Zeitwert..

Auch soweit klar und berücksichtigt.

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert ist bei den Versicherung immer so und danach wird gegangen bei einem Wertgutachten.

Nach Was? Dazu müssten die Begriffe einzeln definiert werden.

Was da wirklich hilft ???? Man muss nicht einmal schuld sein, abzüge werden immer gesucht und gemacht.

Auch klar.

Leider war Deine Antwort wenig hilfreich - aber trotzdem DANKE für Dein Interesse & Input.

P.S. per PM habe ich von einem User sehr interessante Infos und Begriffserklärungen erhalten.

P.S.S. Ich würde mich freuen, wenn andere User Ihre Erfahrungen hier teilen würden.

Die Gutachten kosten alle 2 Jahre Geld - dann soll das auch so in den Policen berücksichtigt werden.

WAS ist WENN?

..... dann sagt der Anwalt: "Da steht aber ......... (Neuwert, Zeitwert, Marktwert etc.)"

Was bedeutet das für den geschädigten?

An sich ist es relativ einfach.

Für "Normalfahrzeuge", sprich KFZ, die dem mehr oder weniger normalen Wertverlust unterliegen ist eine Versicherung nach "Neuwert" (das war der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung) für den Eigentümer günstiger.

(Geht normal aber auch nur für maximal 2 Jahre alte KFZ zu versichern)

Für "Liebhaberfahrzeuge", "Oldtimer" und dergleichen ist hingegen eine Versicherung nach "Wertgutachten" oder nach "Wiederbeschaffungswert" angebracht!

Bei den derzeit "explodierenden" Preisen am Markt wäre sicher ein Abschluss nach "Wiederbeschaffungswert" zu bevorzugen, den der wäre ja "gleitend" im Gegensatz zu dem Gutachten welches einen "Wert" festgeschrieben hat.

NUR ist bei Abschluss mit "Wiederbeschaffungswert" bei der derzeitigen Marktsituation mit Sicherheit auch der Ärger im Fall der Fälle vorprogrammiert.

(Wie bitte ermittelt man z.Zt. den Wert bei einem DiabloVT?)

Aber das wäre dann ja wieder eine andere Frage!

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WuerttRene,

besten Dank für den Link - Wiederbeschaffungswert trifft es.

Kai360,

Danke Kai, so sehe ich das auch.

Nach Rücksprache mit meiner Versicherung ist die Akte nun bei der Direktion gelandet.

Meine Forderung ist:

"Streiche Neuwert"

setze dafür:

"Wiederbeschaffungswert nach aktuellem Marktwert/Gutachten welches jährlich erstellt/überarbeitet wird."

Jetzt warte ich auf Antwort der Versicherung.

P.S. geht es nur mir so, der sich Gedanken macht..... was ist wenn?!

...

P.S. geht es nur mir so, der sich Gedanken macht..... was ist wenn?!

Nein, geht mir auch so. Ständig.

Aber nicht wegen dem Wert. Der wird mehr oder weniger von einer Versicherung ersetzt.

Es sind die Emotionen im Zusammenhang mit "meinem" Ferrari.

Gruß

Christoph

Der Wiederbeschaffungswert passt für einen 94er Lambo.

Der Wiederherstellungswert (ist bei meiner Versicherung optional) kann bei einer umfangreichen Restaurierung sinnvoll sein;

und um auf die Wertentwicklung einzugehen ohne alle paar Monate ein Wertgutachten machen zu müssen gibt es auch Verträge mit Vorsorgeversicherungen; bei mir z.B. bis 20% über dem Wert aus dem letzten Gutachten, sinnvoll wenn das Auto im Schadensfall nicht mehr bewertet werden kann (Klau, Feuer).

Bis dann

Simon

  • Gefällt mir 2

NUR ist bei Abschluss mit "Wiederbeschaffungswert" bei der derzeitigen Marktsituation mit Sicherheit auch der Ärger im Fall der Fälle vorprogrammiert.

(Wie bitte ermittelt man z.Zt. den Wert bei einem DiabloVT?)

Aber das wäre dann ja wieder eine andere Frage!

DAS ist die entscheidende Frage!

Im Fall der Fälle gibt es immer Krach! Es sei denn der Kundenwert stimmt und man möchte ihn nicht verstimmen X-). Das ist die Realität.

Und bitte, einmal selbst denken und kritisch hinterfragen.

Eine Versicherung schließt man ab um Vorsorge zu betreiben. Somit sind Verträge mit "Vorsorgerversicherung" eigentlich nur etwas für die besonders Schlauen O:-)

Mal im ernst, das ist ein Marketing-Gag welcher erschreckend gut funktioniert.

An den TS:

achte darauf dass du in deiner Police "zum Wiederbeschaffungswert" zugesichert bekommst. Und dass ohne fiese Selbstbeteiligungen.

Das ist bei alten Exoten die zu empfehlende Variante.

Wertgutachten machen Spaß & kosten Ged, werden nur leider sehr häufig ignoriert & angezweifelt bzw. durch ein eigenes "korrigiert".

Alter Exot heißt immer Stress und Leid im Schadensfall.

traurig aber wahr, das gute allerdings ist, auch das Risiko kann man günstig auslagern in Form eine Rechtsschutzversicherung :sensation:crazy:X-):D

Da macht das Streiten gleich mehr Spaß.

  • Gefällt mir 1
Frage an die Versicherungsprofis:

"Was muss in der Versicherungspolice stehen?"

Im aktuellen Gutachten steht "Marktwert"

In der Vers.-Police steht "Neuwert"

Das Fahrzeug (Lamborghini Diablo) ist Bj. 1994, wird natürlich so nicht mehr gebaut.

Der Ausdruck "Neuwert" in einer Versicherungspolice für dieses Fahrzeug deutet zunächst einmal darauf hin, daß Du die falsche Versicherungsgesellschaft gewählt hast.

...

Nach Rücksprache mit meiner Versicherung ist die Akte nun bei der Direktion gelandet.

Meine Forderung ist:

"Streiche Neuwert"

setze dafür:

"Wiederbeschaffungswert nach aktuellem Marktwert/Gutachten welches jährlich erstellt/überarbeitet wird."

Jetzt warte ich auf Antwort der Versicherung.

P.S. geht es nur mir so, der sich Gedanken macht..... was ist wenn?!

Dieser Beitrag von Dir bestätigt meine Vermutung noch einmal.

Üblich ist bei derartigen Fahrzeugen eine Versicherung auf Basis des Marktwertes. Dieser wird von einem Sachverständigen (vorzugsweise der Firma Classic Data) bei Vertragsabschluss ermittelt und bildet damit die Versicherungssumme.

Ist im Schadenfall der tatsächliche Marktwert niedriger als die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme, gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsschluss die vereinbarte Versicherungssumme als Höchstentschädigung.

Überschreitet der Marktwert im Schadenfall auf Grund Wertsteigerung die vereinbarte Versicherungssumme, so erhöht sich die Obergrenze des Ersatzleistungsanspruchs im Schadenfall entsprechend der Wertsteigerung auf höchstens 110% der Versicherungssumme. Die Vorsorge-Versicherung ist begrenzt auf eine Wertsteigerung von maximal EUR 50.000,-.

Ist der als Versicherungssumme angegebene Marktwert niedriger als der tatsächliche Marktwert, ist der Versicherer im Schadenfall berechtigt, seine Leistung in einem entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Weitere Infos bietet die Suche https://www.google.de/search?hl=de&as_q=oldtimer+deckungskonzept&as_epq=&as_oq=&as_eq=&as_nlo=&as_nhi=&lr=&cr=&as_qdr=all&as_sitesearch=assekurati.de&as_occt=any&safe=images&as_filetype=&as_rights=

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Üblich ist dass man etwas bespricht und der Versicherte dies schriftlich zugesichert bekommt. Mit einem Classic Data Gutachten welches der Police angehängt ist und dem entprechende Wert in der Police vermerkt fährt man schon ziemlich gut ;)

  • 1 Jahr später...

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Gast
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