dccorp Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Hallo Ich habe bei einem Gewinnspiel ein Auto in Österreich gewonnen. Gestern war ich bei der Zulassungstelle um mich zu informieren, leider war es Montag und es war die Hölle los... auch konnte mir der Mitarbeiter nicht so sehr weiterhelfen. Allerdings Schockte er mich als er mir einen Zettel über die Mitteilung für den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ gab. Nun meine Fragen... das ich das Auto mit einem Österreichischen Ausfuhr bzw Überstellungskennzeichen nach D. bringen muss hab ich schon rausgefunden. Leider geht das ja mit den deutschen Kurzkennzeichen nicht :-( Aber das mit der Umsatzsteuer ist mir noch nicht so klar... ich habe es doch gewonnen, weshalb muss ich denn hier in D die 19% zahlen. Wenn ich das Auto in D. gewonnen hätte müsste ich ja auch keine Zahlen Wer kann mir da einen Rat geben... danke
Anzeige eBay Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Hallo dccorp, kennst du schon Auto in Wien gewonnen und wie nun nach Deutschland bringen ? (Anzeige)? Dort ist vieles zu finden. Aus dem Alltag Ersatzteile (Anzeige) | Aus dem Alltag Zubehör (Anzeige) 1
Need 4 Speed CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Herzlichen Glückwunsch zum gewonnenen Auto. Wenn es sich um einen Neuwagen handelt (nicht mehr als 6.000 km oder erste Inbetriebnahme vor nicht mehr als sechs Monaten), musst Du eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bei Deinem Finanzamt abgeben und zwar innerhalb von zehn Tagen nach Erwerb. Wenn Du absolut keine Ahnung von solchen Dingen hast, dann beauftrage einen Steuerberater, das für Dich zu erledigen, kannst ihn ja vorab nach dem Honorar fragen, kostet nicht die Welt. Der beantwortet dann auch eventuelle Rückfragen des Finanzamts für Dich. Ansonsten lade Dir das Formular runter und trage bei Bemessungsgrundlage "0" ein und erläutere dem Finanzamt kurz, am besten mit Nachweis, dass es sich um einen Gewinn handelt. USt 19% auf Null wäre dann ebenfalls Null. So würde ich das angehen. Die Zulassungsstelle wird Dir keine steuerlichen Auskünfte erteilen, die meldet die Zulassung nur an das Finanzamt, von dem Du dann Post bekommst, wenn Du keine solche Umsatzsteuererklräung abgegeben hast.
dccorp Geschrieben 2. September 2014 Autor Geschrieben 2. September 2014 hi... danke für die Info... der Mitarbeiter in der Zulassungstelle gab mir dieses Formular http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/kraftfahrzeugangelegenheiten/labo_3499___mitteilung__ber_innergem._erwerb.pdf?start&ts=1235566921&file=labo_3499___mitteilung__ber_innergem._erwerb.pdf Aber das ist nicht das was du meinst gel... weil hier finde ich nirgendswo was von Bemessungsgrundlage
Need 4 Speed CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Stimmt, da ist nicht das, was ich meine, s. auch die Hinweise in der von Dir verlinkten Datei. Google einfach das von mir genannte Formular, lade es runter, fülle es aus und schicke es an Dein Finanzamt.
planktom Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 das Formular bezieht sich aber auf den "entgeltlichen innergemeinschaftlichen Erwerb" ...dürfte somit das falsche sein
Need 4 Speed CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Das Engelt ist Null. Es gibt kein Formular für gewonnene Fahrzeuge. Bestenfalls veranlagt das Finanzamt mangels steuerlicher Relevanz nicht, doch ist der Threadstarter damit auf jeden Fall seinen Anzeige- und Erklärungspflichten gegenüber dem FA nachgekommen.
Kai360 CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 doch ist der Threadstarter damit auf jeden Fall seinen Anzeige- und Erklärungspflichten gegenüber dem FA nachgekommen. DAS ist wichtig!!! Mein Tipp, anrufen im Finanzamt, die sind normalerweise recht hilfsbereit, wenn man freundlich, höflich eine korrekte Frage formuliert. Und Umsatzsteuer ist FA Sache! Besser wäre noch hinzufahren, und vorstellig zu werden , da kannste dann auch gleich das Formular ausfüllen mit Unterstützung derer!
Need 4 Speed CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 DAS ist wichtig!!! Mein Tipp, anrufen im Finanzamt, die sind normalerweise recht hilfsbereit, wenn man freundlich, höflich eine korrekte Frage formuliert. Und Umsatzsteuer ist FA Sache! Besser wäre noch hinzufahren, und vorstellig zu werden , da kannste dann auch gleich das Formular ausfüllen mit Unterstützung derer! So kannst Du es natürlich auch machen.
dccorp Geschrieben 2. September 2014 Autor Geschrieben 2. September 2014 hallo erstmal danke für eure Antworten ist es das Need 4 Speed http://www.amtsvordrucke.de/forms/22496505fd3567c274b9eb88719305ae.pdf Hier steht 10 Tage Zeit nach Erwerb (wenn ich das Wort noch einmal lese dreh ich durch) ist aber auch echt hart.. muss doch erst mit dem Auto nach D. kommen und dann muss ich ja noch mit dem Wagen zum Tüv etc etc Dann zur Zulassungstelle und gleichzeitig zum FA. Was ist denn wenn ich den Wagen erst nächstes Jahr zulassen möchte ?? Ich glaub ich werde aber tatsächlich schon mal zum FA fahren um mich schlau zu machen. Hat einer noch eine Idee bzw. wie würdet Ihr vorgehen ?
Kai360 CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 ....ist aber auch echt hart..... Hat einer noch eine Idee bzw. wie würdet Ihr vorgehen ? FREUEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! über den Gewinn. Der Rest ist easier als es sich anhört! (Das ist wie sehr richtig von Need 4 Speed bemerkt ganz simpel Umsatzsteuertechnisch ein Erwerb mit Wert Null)
Anzeige eBay Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Hallo dccorp, schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes. 1
Need 4 Speed CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 ist es das Need 4 Speed http://www.amtsvordrucke.de/forms/22496505fd3567c274b9eb88719305ae.pdf Hat einer noch eine Idee bzw. wie würdet Ihr vorgehen ? Ja, das ist der richtige Vordruck. Nimm ihn doch einfach mit zum FA und füll das Ding zusammen mit Deinem Sachbearbeiter an Amts Stelle aus (Termin abmachen), dann bist Du durch damit, ist nix Großes.
Kai360 CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Jups, und wenn ich mich recht erinnere brauchst du zur Zulassung auch eine Bescheinigung dass die Umsatzsteuer entrichtet ist, bzw. keine Rückstände bestehen! Außerdem benötigst du die COC Papiere, unbedingt in Wien aushändigen lassen, und zum TÜV mußt du nicht bei einem fabrikneuen KFZ! Hab ich was vergessen? Und NUN FREUEN, ein paar nette Tage machen in Wien (eine tolle Stadt!!!), gemütlich zurück schüsseln, grinsen nicht vergessen dabei, anmelden, und weiter freuen!
Need 4 Speed CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 Was für ein Auto hast Du eigentlich gewonnen?
dccorp Geschrieben 2. September 2014 Autor Geschrieben 2. September 2014 hallo ihr seit echt super wenn das alles so ist komm ich euch alle knuddeln = Hoffe das ich bald der Termin bekomme wann ich nach Österreich muss.... Gewonnen einen Toyota Auris Hybrid... aber fragt mich nicht nach Detaills weil die weiss ich leider nicht... gruß Carlos
Kai360 CO Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 GLÜCKWUNSCH - ALLZEIT GUTE FAHRT - :-))! und einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul!
planktom Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 wenn die nötigen papiere beisammen sind kann man theoretisch auch das fahrzeug einfach zulassen, die schilder machen und dann das schon zugelassene fahrzeug abholen... allerdings gibts auch zulassungsstellen welche zumindest bei privatpersonen auf der vorführung des fahrzeugs bestehen bevor entgültig die stempel aufs kennzeichen kommen....das wäre bei der überführung aus dem ausland sicher ein problem .... der ortsansässige markenhändler sollte die zulassung aber auch ohne fahrzeug hinbekommen lässt sich eigentlich alles vorab klären...
dccorp Geschrieben 2. September 2014 Autor Geschrieben 2. September 2014 keine schlechte Idee Plankton... aber im moment hab ich halt nur die Info das ich den Toyota gewonnen habe, leider keine weiteren Detaills. Der Mitarbeiter von der Zulassungstelle sagte mir nur, das auf der Gewinnbestätigung die Fahrgestellnr. ausgewiesen sein soll. Wenn ich mehr weiss melde ich mich wieder... bis dahin mache ich es wie Kai schreibt :-)
Eno Geschrieben 2. September 2014 Geschrieben 2. September 2014 aber im moment hab ich halt nur die Info das ich den Toyota gewonnen habe, leider keine weiteren Detaills. ....und die Nummer unter der du mit Western Union die 150 Euro Gebühren fuer die Gewinnübermittlung überweisen sollst? (SCNR) Gruß Eno.
Thorsten0815 VIP CO Geschrieben 3. September 2014 Geschrieben 3. September 2014 Ja, ich merke Du kennst Dich mit Geldgeschäfte aus.
dccorp Geschrieben 5. September 2014 Autor Geschrieben 5. September 2014 guten morgen zusammen Habe gerade bei dem toyota Händler in Österreich angerufen Die Dame war sehr nett.. Sie wird mir alle Daten die nächsten Tage zukommen lassen. Sie sagte mir das es doch wie Plankton schon erwähnte es am einfachsten wäre, das ich den Wagen schon in D. anmelde und mit den Kennzeichen nach Österreich kommen soll. Was Sie noch erwähnte war, das Toyota das Auto an den Veranstalter des WM Tippspiel verkauft hat. Die Kronenzeitung war der Veranstalter. Das heisst doch das die MWST ja schon mal bezahlt wurde und dementsprechend sich doch die ganze Problematik hier in D. schon erledigt hat oder doch nicht ?? gruß Carlos
Need 4 Speed CO Geschrieben 8. September 2014 Geschrieben 8. September 2014 Nein, heißt es nicht. Du importierst ein nach dem deutschen UStG neues Fahrzeug von Österreich nach Deutschland und musst das von uns beschriebene Verfahren durchführen.
dccorp Geschrieben 12. September 2014 Autor Geschrieben 12. September 2014 moin moin zusammen es geht weiter. das ist die Mail vom Toyota Händler bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Toyota Auris Hybrid, 1,8 VVT-i in der Ausstattungslinie Lounge inkl. Touch&Go Navigation und Metallic Lackierung in perlmutt weiß, 99 PS/73 kW, 5-türig. Sie erhalten folgendes um das Fahrzeug in Deutschland anmelden zu können: 1) einen COC-Nachweis. Dieses fungiert als das CO2-Datenblatt bzw. ersetzt den Typenschein/Fahrzeugbrief und ist EU-weit gültig. 2) eine Abtretungserklärung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird an die Mediaprint (Kronen Zeitung) verrechnet. Damit dieses offiziell Ihnen gehört, wird die Mediaprint das Fahrzeug mittels dieser Erklärung an Sie abtreten. Ein Ursprungsnachweis ist innerhalb der EU nicht notwendig. Bezüglich der Umsatzsteuer erkundigen wir uns aktuell noch. Diese wurde ja in Österreich bezahlt. Wir gehen jedoch davon aus, dass Sie keinen Handlungsbedarf haben. Gestern dann wieder bei der Zulassungstelle angerufen, der Mitarbeiter sagte mir das Sie noch diese Bescheinigung brauchen... warum auch immer evtl. vom Hersteller ausgehändigter Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II oder Bescheinigung, daß ein Brief nicht ausgestellt oder ausgehändigt wurde. Wenn ich nun all diese Papiere habe, kann ich den Wagen hier in D. anmelden und ab nach Österreich oder fehlt noch was ?? gruß Carlos
ferrazi Geschrieben 12. September 2014 Geschrieben 12. September 2014 mein Tipp...Auto in Ö verkaufen und am selben tag die Kohle verprassen... dann musst nix versteuern
Kai360 CO Geschrieben 12. September 2014 Geschrieben 12. September 2014 Wenn ich nun all diese Papiere habe, kann ich den Wagen hier in D. anmelden und ab nach Österreich oder fehlt noch was ?? gruß Carlos Dat is janz einfach: (blau = relevant für dich) Notwendige allgemeine Unterlagen für die Zulassung eines Neufahrzeuges gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten) elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten) Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich Fahrzeugunterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original Wenn das Neufahrzeug aus einem europäischen Mitgliedstaat stammt und keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. andere Zulassungsdokumente vom Hersteller ausgestellt wurden, ist zusätzlich folgendes vorlegen: Kaufvertrag bzw. Rechnung Bestätigung vom Händler, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. andere Zulassungsdokumente erstellt bzw. beantragt wurden und dass die Fahrzeugidentifizierungsnummer am Fahrzeug mit den vorliegenden Fahrzeugpapieren abgeglichen wurde Gebührenrahmen: 26,30 bis 59,00 € Quelle: Zulassungsstelle Achso, Führerschein brauchste noch und ein Pickerl ! @ferrazi. Versteuern muss unser hier fragender User gar nichts in der EU. Bei dem von dir geschilderten Fall hingegen schon, da eine gewerbliche Absicht zu unterstellen wäre!
dccorp Geschrieben 24. Dezember 2014 Autor Geschrieben 24. Dezember 2014 hallo zusammen wollte noch kurz ein Abschluss Bericht abgeben. Nachdem ich alle Papiere aus Österreich erhalten hatte, Termin bei der Zulassungsstelle gemacht... dann dort den Wagen angemeldet... mit den Schilder nach Wien geflogen.. ab zum Autohaus. Schilder dran und einen Tag später ab back nach Deutschland. Im großen und ganzen muss ich sagen. es war zwar im Vorfeld einiges an stress... aber dieser hat sich wirklich gelohnt... Wünsche alle ein frohes Fest
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