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Versicherungsschutz auf der Nordschleife bei Touristenfahrt


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hallöchen

hab gerade den thread gelesen,wo der mf5 gt auf der ns abgeflogen ist und es zu diesm thema verschiedene ansichten gab.

mich intresiert es auch ob bei den normalen touristenfahrten wirklich das risiko besteht,das meine versicherung nicht zahlt.

hab mich damals erkundigt und das ergebnis war,es handelt sich um eine moutpflichtige landstrasse ohne geschwindigkeitsbeschränkund.

darauf hab ich mich die letzten jahre verlassen.

nur ist das auch wirklich so?O:-)

gruß chris

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Keine Ahnung, ob es Versicherungen gibt, welche die Nordschleife ausdrücklich ausschließen, aber im Normalfall zahlen sie. Sowohl Haftpflicht als auch Kasko.

Immer vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Veranstaltungen, deren Ziel die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist.

Soweit mir bekannt ist, sieht dies bei ausländischen Versicherern oft anders aus, beispilesweise in der Schweiz.

In meinem Fall wurde vor einigen Jahren der Schaden anstandslos durch die Versicherung ersetzt.

Hier hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen weiter!

Da gibt es inzwischen alles, bis hin zu explizitem Ausschluß der Nordschleife!

Insbesondere (naturgemäß) bei Spezialversicherungen für Sportwagen.

Eie generelle Aussage zu dem Thema ist somit (leider) NICHT möglich!

Richtig, einfach bei der Versicherung anfragen.

Meine hat mir schon bestätigt, dass, solang die Fahrt kein Rennen ist (Touristenfahrten sind kein Rennen), der Versicherungsschutz ganz normal gilt.

Im Notfall habe ich jetzt die E-Mail.

Bei mir ist es aber bisher mangels Gelegenheit noch nicht zu einer Fahrt auf der Rennstrecke gekommen.

Gruß

Eno.

das ist sicher von versicherung zu v. verschieden. meine versicherungen, das sind verschiedene und keine direktversicherungen, sondern häuser wie züricher, allianz, württemberger und occ lehnen den schutz inzwischen für alle veranstaltungen auf rennstrecken kategorisch ab. auch wenn es sich um fahrsicherheitsveranstaltungen handelt.

auch obwohl ich absolut schadenfrei bin, eine rennlizenz besitze usw. versichert sind einzig und allein auf anfrage mal veranstaltungen wie adac trainingsgelände, aber wer braucht das schon!?

ich fahre inzwischen deshalb entweder auf werkswagen, reinen rennwagen oder reinen rennveranstaltungen und da hafte ich eh selbst. oder ich fahre mit dem zugelassenen fahrzeug auf eigenes risiko und dann nur mit 75%, was in der regel mehr als reicht.

Es wurde ja schon oft thematisiert, dass die Nordschleife rechtlich gesehen eine reguläre Mautstraße ist und die Vollkasko bei Touristenfahren i.d.R. zahlt.

Was mich allerdings immer gewundert hat: wieso gilt das nicht für die Haftpflicht also Fremdschäden? Man hört/liest ja immer wieder von Horrorrechnungen für ein paar Meter kaputte Leitplanke (oder erst recht für Ölverlust, eine Vollsperrung o.ä.).

Die Versicherung kann ein Fahrsicherheitstraining nicht ausschliessen. Wir hatten so einen Fall mit einem Schaden von über 150.000,-. Die Allianz hat das ohne Probleme bezahlt.

Problematisch wird es bei Renntrainings mit Zeitmessung.

Die Nordschleife ist offiziell eine Landstraße und wird somit in der Regel von der normalen Vollkasko abgedeckt.

Oder ein simpler Blick in die Bedingungen.

Da steht es drin!

Hinweis: Bedingungen in der Vollkasko sind vom Versicherungsunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei gestaltbar!

  • 3 Wochen später...

Auch ich war mir nicht sicher.....

deswegen wurde ein Anruf getätigt nicht zu meiner V-Agentur nein sondern direkt an die Zentrale..

Mein Problem geschildert...sodann an einen dafür zuständigen Mitarbeiter verbunden.

Diesem wiederum mein Anliegen dargelegt und um eine "VERBINDLICHE" Antwort gebeten....

Nachdem die Erklärung seitens dieses Mitarbeiter's durch war...habe ich Ihn um eine e-mail mit allem was wir besprochen haben"inclusive" seines Namens...Datum Uhrzeit gebeten.

Ach was drinnstand ?...

der Nürburgring ist zwar eine Mautpflichtige Rennstrecke aber immer noch zu erst eine

öffentliche Straße auf der die STVO nach wie vor ihre Gültigkeit hat...Somit ist mein Fahrzeug grundsätzlich erst einmal versichert nach meiner Police.....

Kommt es jedoch auf NS zu einem Unfall ganz gleich ob allein oder mit Beteiligung eines zweiten...kommt es im Ernstfall zu der Situation der Prüfung liegt hier eine Touristenfahrt oder ein privat Rennen vor...

Also alles wiedermal......Außlegungssachverhalt????...

Was mir aber zu denken gab und darauf habe ich meine Meinungsbildung.."NICHT" auf dem Ring zu fahren gebildet.

"Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich daraufhinweisen,das ein Eigentümer eines KFZ mit einem Einstandspreis von/ab 100.000,--€ in JEDEM Fall mit einem Eigenanteil bei Benutzung einer Rennstrecken änlichen Strasse wie die NS/Hockenheim usw.deren befahren er vorsätzlich (Nachweis durch bezahlen der Streckenmaut) in kauf nimmt anteilig beteiligt wird..

Ferner werden Fremdschäden wie z.B.Leitplanken,Grünflächen und Schäden bei einem Mitbeteiligten deren Nichtschuld nachgewiesen wurde grundsätzlich nicht von uns übernommen..."

1) die Nürburgring Nordschleife ist offiziell bei den Touristen Fahrten, eine mautpflichtige Einbahnstraße ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Keine Rennstrecke die Mautpflichtig ist. Sonst würden ja nicht die Kollegen in Silber-Blau antanzen.

2) Das mit dem "privaten Rennen" wurde ja schön ausgelegt, als Versicherung würde ich auch dann auf der BAB bei nem Unfall über Richtgeschwindigkeit sagen : "Du bist ein privates Rennen gefahren, nö ich zahle nicht"

3) mehr wie 5000€ kann einen die Versicherung selbst beim gröbsten Unfug nicht in Regress nehmen.

4) Abschlepper zahlt der ADAC, Verschmutzung durch Öl etc. zahlt die Haftpflicht. Leitplanken müssen selber bezahlt werden (3-Stufig 1 Abschnitt (~2-3m) 1200€) sprich man räumt auf 30-40m die Leitplanke ab...

Gerade den Fall gehabt, ein Bekannter hat die Leitplanke unbeabsichtigt in den Fahrweg eingebaut. Am Fzg entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung hat gezahlt :-).

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