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Ausfahrten mit mehreren Sportwagen


Hessenspotter

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Hi,

ich hätte da mal eine Frage, ich plane in naher Zukunft das wir mit 4-5 weiteren Sportwagen /Cabrios ne kleine Ausfahrt abhalten. Muss das gemeldet werde? Wenn nein, ab welcher Größe/Anzahl muss es dann gemeldet werden?

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Soweit ich weiß, gibt es keine genaue Definition, ab wievielen Fahrzeugen eine solche Ausfahrt anzumelden ist. Im Zweifelsfall einfach mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt anrufen und freundlich nachfragen. Dabei auch darauf achten, wo ihr überall entlangkommt, denn sobald ihr den Landkreis wechselt, ist direkt ein anderes Amt zuständig!

Allgemein gilt §29 der Straßenverkehrsordnung:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_29.php

Wie gesagt: es gibt keine deutliche Formulierung, ob das ab 10, 20 oder 100 Autos angemeldet werden muss.

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Also, ich hab' noch nie gehört, daß die Benutzung öffentlicher Straßen mit mehreren Autos angemeldet werden muß.

Und die ca. 250 Harleys mit sehr, sagen wir 'mal, ungewöhnlich ausschauenden Herren mit "Bandidos"-Aufnähern auf der Oberbekleidung, die ich Anfang Mai kurz vor Nürnberg überholt habe, hatten ihre Ausfahrt bestimmt nicht angemeldet...

Du kannst wegen sowas aber Ärger mit Anwohnern und danach dann mit der Rennleitung bekommen. Unsere Oldtimerveranstaltung, die wir hier einmal im Jahr in Gütersloh veranstalten, melden wir grundsätzlich komplett an, obwohl da wohl kaum jemand auf die Idee kommen würde, wenn knapp 100 gut gepflegte Oldtimer vorbeirollen, sich nach einer Genehmigung zu erkundigen.

Bei 3 bis 5 Fahrzeugen sollte es aber in der Tat eigentlich kein Thema sein. Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Verkehrsregeln einhaltet und auch andere zwischen euch reinlasst. Am besten jedem die Adresse des Zielpunktes geben, für den Fall, dass man sich aus den Augen verliert, dann kann nix schiefgehen.

......

Und die ca. 250 Harleys mit sehr, sagen wir 'mal, ungewöhnlich ausschauenden Herren mit "Bandidos"-Aufnähern auf der Oberbekleidung, die ich Anfang Mai kurz vor Nürnberg überholt habe, hatten ihre Ausfahrt bestimmt nicht angemeldet...

Welcher halbwegs intelligente Pozilist hält 'nen Bandido an und fragt nach einer Genehmigung? O:-)

Ich würde da erst mal die GSG9 anfordern (gibt es die eigentlich noch?).:D

Welcher halbwegs intelligente Pozilist hält 'nen Bandido an und fragt nach einer Genehmigung? O:-)

Ich würde da erst mal die GSG9 anfordern (gibt es die eigentlich noch?).:D

1. Gibt es halbwegs intelligente Polizisten? (duck und weg!)

2. Ich glaub' die GSG9 heißen jetzt KSK (Kommando Spezialkräfte) und treiben sich derzeit mehr oder minder erfolgreich in Kundus 'rum!

1. Gibt es halbwegs intelligente Polizisten? (duck und weg!)

2. Ich glaub' die GSG9 heißen jetzt KSK (Kommando Spezialkräfte) und treiben sich derzeit mehr oder minder erfolgreich in Kundus 'rum!

1. Man könnte auch einen Bauleiter fragen, ob es halbwegs intelligente Architekten gibt...

:D:D:D

2. Die GSG9 treibt sich im IRAK herum, um Personen-, Objekt- und Konvoischutz für die deutsche Botschaft zu fahren. Harter Job. Respekt.

:-o:-o:-o

...

Auch Falsch ;-)

Die GSG9 ist eine Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes - es heisst bloss nicht mehr Bundesgrenzschutz sondern Bundespolizie - Polizeiliche Aufgaben erwachsen durch den neuen Namen hingegen nicht!

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Hallo Hessenspotter,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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1. Man könnte auch einen Bauleiter fragen, ob es halbwegs intelligente Architekten gibt...

:D:D:D

Hmhmhm...... räusper..... na ja.... MEINE Antwort wäre jetzt zumindest grenzwertig...... O:-).

Das sind aber ganz persönliche Erfahrungen. KANN_SEIN dass das anderen Ortes anders ist.

(glaub' ich aber nicht :wink:)

1. Man könnte auch einen Bauleiter fragen, ob es halbwegs intelligente Architekten gibt...

Das Gute ist, daß Bauleiter meistens nicht gefragt werden, denn würde man die Häuser von Bauleitern planen lassen, gäbe es die gleichen Bauschäden wie sonst auch, nur daß die Häuser dann aussehen so würden wie von Bauleitern geplant... :D

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Ich wuerde da gar nichts anmelden, ausser, wenn es kommerziell ist. Also wie gesagt, Oldtimerveranstaltungen oder Sonstige. Aber privat waere mir das zu doof, die ganze Buerokratie ist mir eh zu viel, aber wenn du Spass dran hast :D

Aber sonst wuerde ich mit 20 Autos auch nichts anmelden, warum auch?

Das KSK Calw ist wohl die bestausgebildeste Spezialeinheit, die es weltweit gibt :wink:

Das KSK Calw ist wohl die bestausgebildeste Spezialeinheit, die es weltweit gibt :wink:

Dann sollten die mal helfend am Hindukusch eingreifen, oder sind die schon da?

Immerhin wird da lt. Struck Deutschland verteidigt.

Naja, wo das KSK ist und wo nicht, werden wohl nur ein paar Leute wissen.

Aber ich gehe davon aus, dass sie schon lange dort ihre Aufgabe erledigen, auch wenn ich wirklich nicht wissen will, was sie da treiben.

:) Leute GSG-9 gehörte zum Grenzschutz. Meines Wissens nach ist der Grenzschutz übergegangen in die Bahnpolizei. Die GSG-9 wurde der Polizei übertragen. Direkt Sondereinsatzkommandos , naja SEKs halt. Die meisten Bundesländer haben ihre eigenen. Das KSK naja, niemand weis wo es ist :D. Und dann gibts noch die Kampfschwimmer, aber die sind eher Küsten orientiert.

Und wegen der "Engel" am Ring :D Ich hoffe immer noch darauf , dass die sich mal selber auslöschen.

:) Leute GSG-9 gehörte zum Grenzschutz. Meines Wissens nach ist der Grenzschutz übergegangen in die Bahnpolizei. Die GSG-9 wurde der Polizei übertragen. Direkt Sondereinsatzkommandos , naja SEKs halt. Die meisten Bundesländer haben ihre eigenen. Das KSK naja, niemand weis wo es ist :D. Und dann gibts noch die Kampfschwimmer, aber die sind eher Küsten orientiert.

Und wegen der "Engel" am Ring :D Ich hoffe immer noch darauf , dass die sich mal selber auslöschen.

Also wesentlich falscher gehts fast nimmer!

Na ja Hugo.....

Wer glaubt, dass ein Bauleiter einen Bau leitet, der nimmt auch an, dass ein Zitronenfalter.......... usw..... O:-)

Bauleiter leiden am Bau; auch unter Architekten. :wink:

Für das Gehalt, das mein Bauleiter von mir bekommt, kann er ruhig ein bißchen leiden...

Dann sollten die mal helfend am Hindukusch eingreifen, oder sind die schon da?

Immerhin wird da lt. Struck Deutschland verteidigt.

... die sind längst da, lies 'mal die Berichterstattung zum Bombardement von Kundus.

Im normal Fall sollte man ab 25 Fahrzeugen die Tour anmelden.

Dies kann man verhindern wenn man etwas zeitversetzt fährt. Heisst in Gruppen von etwa 15-20 Fahrzeugen.

So hat es die Polizei damals uns gesagt.

Habe mal geschaut, ab 30 Fahrzeugen bedarf es einer Erlaubnis, in Beamten Deutsch einem Sonerrecht.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

traßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1.

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

2.

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

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