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Vorsicht Leasinggesellschaften


Werdenn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wer bei einer dieser beiden Gesellschaften ein Auto/Kfz least kann auch bei telefonischen Versprechungen NICHT davon ausgehen, das er das Auto am Ende der Leasingzeit zu dem Restwert erwerben kann.

Das Geschäftsmodell der Leasingfirmen beruht darauf, das ein den Restwert der Fahrzeuge übersteigender Verkehrswert komplett an die Leasingfirma geht!

Dave

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Geschrieben

Hhmm, aber für solche Fälle ließt man doch die Angebote der Leasingfirmen und schließt dann anschließend doch schriftliche Verträge ab. Das spart nämlich sehr viel an Diskussionen im Nachgang.

Von daher kann ich diese Aussage nicht nachvollziehen.

Adios

Geschrieben

Finde den Thread nicht gut, vorallem auch den Titel nicht.

Wer sich nicht selber abichert, in diesem Fall mit einem schriftlichen Vertrag, der ist doch selber dran Schuld, wenn er das Fahrzeug am Ende der Zeit nicht übernehmen kann.

Auf telefonische Versprechnungen kann man doch nicht vertrauen, wer weiß mit wem du telefoniert hast.

Manche Threads sind hier wirklich der Bringer...

Geschrieben
Hallo,

wer bei einer dieser beiden Gesellschaften ein Auto/Kfz least kann auch bei telefonischen Versprechungen NICHT davon ausgehen, das er das Auto am Ende der Leasingzeit zu dem Restwert erwerben kann.

Das Geschäftsmodell der Leasingfirmen beruht darauf, das ein den Restwert der Fahrzeuge übersteigender Verkehrswert komplett an die Leasingfirma geht!

Dave

Bitte keine Namen hier im öffentlichen Bereich posten.

Geschrieben

Die Überschrift dieses Thread könnte auch wie folgt lauten, "Vorsicht, DUMMER Kunde" O:-)

Wer in der heutigen Zeit vertraglich nichts festsetzt und sich im nachhinein wundert "warum denn nicht?" dem kann man nur eins hinzufügen,

Aus Fehlern lernt man :wink:

Geschrieben
NICHT davon ausgehen, das er das Auto am Ende der Leasingzeit zu dem Restwert erwerben kann.

Das ist z.B. bei Mercedes Leasings gang und gäbe. Der Händler muss einen gewissen %-Satz auf den Restwert des Fahrzeugs draufschlagen.

Andernfalls würde er sich strafbar machen, ein Kumpel von mir hat mir das letztens erst erklärt, hab aber leider die Hälfte schon wieder vergessen :oops:

Wir haben doch genug Autoverkäufer bei uns, vielleicht kann das mal wer aufklären?!

Geschrieben
Das ist z.B. bei Mercedes Leasings gang und gäbe. Der Händler muss einen gewissen %-Satz auf den Restwert des Fahrzeugs draufschlagen.

Andernfalls würde er sich strafbar machen, ein Kumpel von mir hat mir das letztens erst erklärt, hab aber leider die Hälfte schon wieder vergessen :oops:

Wir haben doch genug Autoverkäufer bei uns, vielleicht kann das mal wer aufklären?!

Also, am Anfang war die Biene und die Blume... :D

Ok, los gehts: das Recht zur Übernahme wird beim Verkauf des Fahrzeuges festgelegt. Das ganze nennt sich dann "risikoloses Andienungsrecht". Somit bezieht der Leasingnehmer das Fzg beim Leasingende direkt von der Leasingesellschaft zum vertraglich festgesetzten Restwert. Der Autohändler bleibt hierbei komplett aussen vor.

Wenn kein solches Andienungsrecht schriftlich vereinbart wurde (was scheinbar hier der Fall ist), hat der Händler die Ablösewertverpflichtung. Das bedeutet, das Autohaus darf das Fzg zum Schätzwert (in der Regel Schwacke) abzüglich Schäden und Mehr/Minderkilomter von der Leasinggesellschaft kaufen.

Möchte nun der ehemalige Halter das Fahrzeug übernehmen/kaufen, muss er dies beim entsprechenden Autohaus KAUFEN. Logischerweise bekommt er das dann nicht zum Einkaufsschätzwert.

Ansonsten schließ ich mich den Ausführungen von nub voll und ganz an.

Wie sagt der Jurist: Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schrfitform! :-))!

Geschrieben

Ich empfehle grundsätzlich die AGB's zu lesen.

Auch wichtig: Selbst wenn ein Restwertleasing ("risikoloses Andienungsrecht") vereinbart ist kann es sein dass die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer dass Fahrzeug zum einst vereinbarten Restwert anbieten kann, aber nicht muss. Die Folge: Die Übernahme wird wie vereinbart angeboten, die Kaufsumme liegt über dem einst vereinbarten Restwert.

Geschrieben
Das ist z.B. bei Mercedes Leasings gang und gäbe. Der Händler muss einen gewissen %-Satz auf den Restwert des Fahrzeugs draufschlagen.

Andernfalls würde er sich strafbar machen, ein Kumpel von mir hat mir das letztens erst erklärt, hab aber leider die Hälfte schon wieder vergessen :oops:

Wir haben doch genug Autoverkäufer bei uns, vielleicht kann das mal wer aufklären?!

Wenigstens ein sachlicher Beitrag !

Fakt ist doch, das eine 100% Absicherung den Wagen erhalten zu können, von keiner Leasinggesellschaft zu bekommen ist, weil mit einer solchen Vereinbarung das Leasing durch das FA gekippt wird. Die Hinweise auf schriftlich etc. finde ich von daher nicht wirklich hilfreich.

Nichts desto trotz läuft es in der Praxis so: Wagen geht an die Ndl und dann wieder an den Kunden und hierfür wird ein gewisser Prozentsatz genommen, damit die Geschichte ernsthaft aussieht.

"Nehmen Sie eine hohe Leasingrate, dann können SIe diese steuerlich absetzen und den Wagen später zum niedrigen Restwert privat herauskaufen"

Das läuft bei fast allen Leasingfirmen die ich kenne so (zugegeben nur 5, Sparkasse, Mercedes, BMW, VR-Leasing, Porsche).

Nur es gibt halt schwarze Schafe die genau hierauf bauen und dan Kunden dann am Ende lächelnd abwimmeln, "davon war doch nie die Rede".

Schade, das man die Namen solcher Gesellschaften nicht erwähnen darf, sorry, ich dachte hier den Einen oder Anderen vor einer teuren Erfahrung bewahren zu können.

Also bei Interesse gerne per PN

Gruß Dave

Geschrieben
Nur es gibt halt schwarze Schafe die genau hierauf bauen und dan Kunden dann am Ende lächelnd abwimmeln, "davon war doch nie die Rede".

Die wird es (leider) immer und in jeder Branche geben.

Nur mal zu Deiner Info:

Das Thema Leasing hatten wir hier im Forum schon x Mal quer durch alle Foren und mitlerweile kann sich jeder Interessent doch recht einfach vorab umfassend informieren bevor er unterschreibt.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Werdenn,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Fakt ist doch, das eine 100% Absicherung den Wagen erhalten zu können, von keiner Leasinggesellschaft zu bekommen ist, weil mit einer solchen Vereinbarung das Leasing durch das FA gekippt wird. Die Hinweise auf schriftlich etc. finde ich von daher nicht wirklich hilfreich.

Klar kannst du vorher vertraglich vereinbaren, dass du nach 3 Jahren Leasing das Fahrzeug zu dem vereinbarten Restwert von xyz übernimmst / kaufst.

War bei unseren weiß-blauen eigentlich nie ein Problem. Wobei z.T. der Restwert der weiß-blauen-Leasing über dem eigentlichen Verkehrswert liegt, damit die Leasingraten entsprechend niedrig sind.

Geschrieben
Wenigstens ein sachlicher Beitrag !

Fakt ist doch, das eine 100% Absicherung den Wagen erhalten zu können, von keiner Leasinggesellschaft zu bekommen ist, weil mit einer solchen Vereinbarung das Leasing durch das FA gekippt wird. Die Hinweise auf schriftlich etc. finde ich von daher nicht wirklich hilfreich.

Das ist so nicht richtig! Du bekommst bei BMW Leasing definitiv schriftlich den Restwert, bzw. ist dieser Restwert im Leasingantrag hinterlegt.

Es ist mir bis dato nicht ein einziger Fall bekannt, das der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Restwert bekam. (Und ich mach den Job nun auch schon etliche Jahre!)

Also hör auf damit, solche Unwahrheiten zu verbreiten! :evil:

Noch was zum Thema: das FA hat bei einem Privatleasing überhaupt nichts zu sagen. Etwas anderes ist es bei einem gewerblichen Leasing. Den Unterschied muss ich dir aber nicht erklären, oder?

Also doch: der Gewerbekunde setzt die Leasingrate in aller Regel mit 100% als anerkannte Betriebsausgabe steuerlich ab. Würde er bei Abschluss des Leasingvertrages bereits einen zugesicherten Restwert bekommen, ist das steuerlich ein sog. versteckter Kauf. Den Kauf eines Fahrzeugs wird steuerlich jedoch anders abgeschrieben, wie eine Leasingrate.

Aus diesem Grund bekommt ein gewerbl. Kunde bei einem gewerbl. Leasing von mir grundsätzlich nie einen Restwert schriftlich in Form eines genauen €-Betrages mitgeteilt. Rechtlich gesehen wäre dies eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Das erinnert mich an ganz alte Bundeswehrzeiten. Da gab es diese Erste-Hilfe-Filmchen. Da hiess es immer:

1. Bewahre Ruhe

2. Überlege

3. Handle!

:D:D:D

Geschrieben
Das ist so nicht richtig! Du bekommst bei BMW Leasing definitiv schriftlich den Restwert, bzw. ist dieser Restwert im Leasingantrag hinterlegt.

Es ist mir bis dato nicht ein einziger Fall bekannt, das der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Restwert bekam. (Und ich mach den Job nun auch schon etliche Jahre!)

Also hör auf damit, solche Unwahrheiten zu verbreiten! :evil:

Noch was zum Thema: das FA hat bei einem Privatleasing überhaupt nichts zu sagen. Etwas anderes ist es bei einem gewerblichen Leasing. Den Unterschied muss ich dir aber nicht erklären, oder?

Also doch: der Gewerbekunde setzt die Leasingrate in aller Regel mit 100% als anerkannte Betriebsausgabe steuerlich ab. Würde er bei Abschluss des Leasingvertrages bereits einen zugesicherten Restwert bekommen, ist das steuerlich ein sog. versteckter Kauf. Den Kauf eines Fahrzeugs wird steuerlich jedoch anders abgeschrieben, wie eine Leasingrate.

Aus diesem Grund bekommt ein gewerbl. Kunde bei einem gewerbl. Leasing von mir grundsätzlich nie einen Restwert schriftlich in Form eines genauen €-Betrages mitgeteilt. Rechtlich gesehen wäre dies eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Das erinnert mich an ganz alte Bundeswehrzeiten. Da gab es diese Erste-Hilfe-Filmchen. Da hiess es immer:

1. Bewahre Ruhe

2. Überlege

3. Handle!

:D:D:D

Völlig richtig, leider haben wir uns missverstanden:

Ich habe nicht gesagt, das ich hier von BMW Leasing rede, ich wollte ja gerade vor einer anderen Firma warnen (keine der von mir Genannten!), was ja namentlich hier leider nicht geht.

2. nochmals richtig, ich rede von gewerblichem Leasing, sorry ich hätte das dazu schreiben sollen, und siehe da, wir sind einer Meinung, der Restwert darf nicht zugesichert werden. Aber wie es in der Praxis versprochen wird UND auch abläuft, ist doch bekannt und kein wirkliches Geheimnis! Alle von mir genannten Gesellschaften wicklen dies korrekt ab, der Wagen kann ja auch an einen Dritten gehen, damit niemand von Steuerhinterziehung/-umgehung reden muss.

Gruß Dave

Geschrieben
Das ist so nicht richtig! Du bekommst bei BMW Leasing definitiv schriftlich den Restwert, bzw. ist dieser Restwert im Leasingantrag hinterlegt.

Es ist mir bis dato nicht ein einziger Fall bekannt, das der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Restwert bekam. (Und ich mach den Job nun auch schon etliche Jahre!)

Also hör auf damit, solche Unwahrheiten zu verbreiten! :evil:

Noch was zum Thema: das FA hat bei einem Privatleasing überhaupt nichts zu sagen. Etwas anderes ist es bei einem gewerblichen Leasing. Den Unterschied muss ich dir aber nicht erklären, oder?

Also doch: der Gewerbekunde setzt die Leasingrate in aller Regel mit 100% als anerkannte Betriebsausgabe steuerlich ab. Würde er bei Abschluss des Leasingvertrages bereits einen zugesicherten Restwert bekommen, ist das steuerlich ein sog. versteckter Kauf. Den Kauf eines Fahrzeugs wird steuerlich jedoch anders abgeschrieben, wie eine Leasingrate.

Aus diesem Grund bekommt ein gewerbl. Kunde bei einem gewerbl. Leasing von mir grundsätzlich nie einen Restwert schriftlich in Form eines genauen €-Betrages mitgeteilt. Rechtlich gesehen wäre dies eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Das erinnert mich an ganz alte Bundeswehrzeiten. Da gab es diese Erste-Hilfe-Filmchen. Da hiess es immer:

1. Bewahre Ruhe

2. Überlege

3. Handle!

:D:D:D

Auf die Gefahr hin, dass ich dein Post nicht richtig verstanden habe, aber BMW gibt auch im gewerbl. Leasing einen genauen €-Restwert an.

Geschrieben
was ja namentlich hier leider nicht geht.

Der Forumsinhaber haftet für den publizierten Inhalt des Forums.

Sollten Anschuldigungen nicht bewiesen sein (welches nur durch Rechtssprüche passiert) ist das Verleumdung und kann geahndet werden.

Zusätzlich kann der Forumsinhaber zur Herausgabe Deiner IP Adresse gezwungen werden. Somit kommt auf dich das gleiche zu.

Siehe einfach als Selbstschutz an. Die Weitergabe der Namen ist hier nur über PN zulässig.

Das hat nichts mit der Person zu tun.:wink:

Geschrieben
Der Forumsinhaber haftet für den publizierten Inhalt des Forums.

Sollten Anschuldigungen nicht bewiesen sein (welches nur durch Rechtssprüche passiert) ist das Verleumdung und kann geahndet werden.

Zusätzlich kann der Forumsinhaber zur Herausgabe Deiner IP Adresse gezwungen werden. Somit kommt auf dich das gleiche zu.

Siehe einfach als Selbstschutz an. Die Weitergabe der Namen ist hier nur über PN zulässig.

Das hat nichts mit der Person zu tun.:wink:

Hallo,

100% in Ordnung, als Nur-Benutzer war mir das so nicht klar, sorry! Gut das es Mod´s gibt :-))!

Zusatzfrage, da es gerade angesprochen wurde: Komplette Urteile dürften dann mit Namensnennung veröffentlicht werden?

Gruß Dave

Geschrieben
Komplette Urteile dürften dann mit Namensnennung veröffentlicht werden?

Meines Wissens ja, aber um sicher zu gehen müsste der Admin das von einem Rechtsberater klären lassen.

Stand hier aber auch noch nicht zur Diskussion.

Nur sollten wir dem Admin nicht unnötig kosten generieren.:wink:

Geschrieben

Moin,

immerhin habe ich jetzt mal meinen Leasingvertrag rausgekramt und gelesen, inklusive des Kleingedruckten, obwohl das ja bekanntlich schlecht fuer die Augen ist.

Gruss Bjoern

Geschrieben
Auf die Gefahr hin, dass ich dein Post nicht richtig verstanden habe, aber BMW gibt auch im gewerbl. Leasing einen genauen €-Restwert an.

Sorry, das funktioniert gar nicht. Bei der Auswahl "Gewerblicher Kunde" ist der Button "risikoloses Andienungsrecht" deaktiviert.

Aus o.a. Gründen (von wegen versteckter Kauf) kann diese Option nicht ausgewählt werden. Was glaubst du, wieviel Diskussionen ich diesbezüglich schon hatte....!

Im (gewerblichen) Leasingantrag steht ein Restwert in %. Dieses ist der kalkulatorische Restwert. Irgendwie muss ich ja auch auf eine Rate kommen. Hat nichts mit dem RW in € zu tun, gelle!

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich zitiere mal aus einem Begleitschreiben zu einem gew. Leasingvertrag:

__Wie besprochen kann ein fixiertes Andienungsrecht im Leasingvertrag zur Umdeutung des Leasingvertrages

__und damit zu steuerlichen Nachteilen führen.

__Daher bestätigt die XXXXX einen fixen Kaufpreis zur übernahme des Kaufgegenstandes i. H. von 10% vom Anschaffungswert

__nach Ablauf der Vertragslaufzeit von YY Monaten.

Ist doch alles kein Problem.

Man sucht sich seriöse Partner aus und gut is'.

Den Teufel werd' ich tun und irgend einen Billigheimer mit windigem Geschäftsmodell suchen.

Wenn ich bei solchen Geschäften um den letzten EURO feilschen MUSS, dann sollte ich es lieber lassen.

Ist aber alles meine unmaßgebliche Meinung.

Grüsse

Wolfgang

Geschrieben
Man sucht sich seriöse Partner aus und gut is'.

Den Teufel werd' ich tun und irgend einen Billigheimer mit windigem Geschäftsmodell suchen.

:-))!:-))!:-))!:-))!:-))!:-))!

Geschrieben

Never ever lease a car!

Gilt immer und überall und nicht nur für fahrbare Untersätze, und dann auch noch extrem schnell Vergängliche :-)

Ist definitv die teuerste Art Auto zu fahren und den Rest spar ich mir lieber gibt nur rote Bobbels :-)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Kleiner Nachtrag, bei VOX gabs es am 09.11.2008 in der Sendung Automobile einen Beitrag der sich um die gleiche Problematik drehte. Da wurden auch zwei Gesellschaften namentlich genannt.

Gruss Werner

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