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Porsche-Leasing zum Hundertsten...


turbo.993gt2

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Hallo!

Ich kenne keinen Grund, aus steuerlichen Gründen ein Auto zu leasen.

Alle Autoverkäufer, bzw. Verkaufsleiter die ich kenne, kennen nur einen Grund ein Auto zu leasen: Keine Kohle um die Kiste zu bezahlen, egal aus welchen Gründen. Das Geld ist grundsätzlich nicht vorhanden, oder wird für andere Invest benötigt. Ergebnis bleibt gleich, keine Kohle um zu bezahlen.

Da ich ungerne dumm sterben möchte, bitte um Aufklärung warum aus steuerlichen Gründen leasen.

Da bin ich ja mal gespannt!!!

Um noch etwas zu Thema zu schreiben: Es fällt leider erst jetzt langsam auf, das wir, die Kunden von Porsche verbrannt werden. Immer schneller neue Modelle, immer größerer Wertverfall.

Früher waren die Rs Modelle limitiert. Dachte ich auch beim GT3. Dann kam noch eine Auflage GT3 nachgeschoben und seit dem sind diese Modelle ebenfalls Massenware. Ob GT3, GT3 RS, GT2.

Noch heute ist ein guter 964 RS mehr Wert als ein GT3. Das gleiche beim GT2. Der 993 GT2 ist heute mehr Wert als ein neuer GT2.

Ein Trauerspiel.....

Gruß

Marco

Du scherst alles zu pauschal über einen Kamm.

Es gibt auch Menschen, die sich Ihr teures Auto problemlos kaufen könnten, für die es aber wirklich sinnvoller ist, ein teures Auto aus steuerlichen Gründen zu leasen. Ich habe jetzt meinen vierten Porsche und alle waren(sind) geleast. Und glaub mir, ich könnte mir mein Auto auch kaufen, allerdings krieg ich dann Ärger mit meinem Steuerberater (und der ist zusätzlich noch Amateurboxer:-(((° )

Sind das jetzt schlagende Argumente oder nicht???

So, jetzt ist Wochenende:)

ciao, Jochen

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oder wird für andere Invest benötigt.

Du gibts dir die Antwort doch schon selbst, Geld kann manchmal sinnvoller investiert werden als in ein bisschen Blech auf dem Asphalt. Über BWL brauch ich hier doch keinen der Porschefahrer aufklären denk ich.

Hallo!

Ich kenne keinen Grund, aus steuerlichen Gründen ein Auto zu leasen.

Alle Autoverkäufer, bzw. Verkaufsleiter die ich kenne, kennen nur einen Grund ein Auto zu leasen: Keine Kohle um die Kiste zu bezahlen, egal aus welchen Gründen. Das Geld ist grundsätzlich nicht vorhanden, oder wird für andere Invest benötigt. Ergebnis bleibt gleich, keine Kohle um zu bezahlen.

Gruß

Marco

Na, das spricht dann ja eindeutig für die betriebswirtschaftliche Kompetenz und den kaufmännischen Sachverstand dieser "Verkaufsleiter".

Warum werden Flugzeugflotten geleast?

Warum werden Bürogebäude geleast?

Warum least z.B. die Deutsche Bank oder der AWD oder die Allianz die gesamte Fahrzeugflotte?

Warum werden Baumaschinen geleast?

Warum werden z.B. Netzwerk-Laserdrucker und andere Büromaschinen geleast?

Aufgrund dieser großen Erfahrung fahren ja alle diese "Verkaufsleiter" auch selbst privat einen natürlich bar bezahlten 997 S mit dem kompletten Exclusive-Paket.

Was meint der "Verkaufsleiter" eigentlich, prüft ein Leasinggeber (gerade vor dem aktuellen Hintergrund der weltweiten Finanzkrise -Hypotheken-) vor der Zusage eines Leasingvertrages? Immerhin handelt es sich um ein "Darlehen" von z.B. 120.000 EUR für ein nicht wertbeständiges mobiles Wirtschaftsgut.

Die "Verkaufsleiter", sind als Arbeitnehmer der jeweiligen PZ-GmbH in der glücklichen Lage, die sehr kostengünstigen Seminare der örtlichen IHK zu besuchen. Dort gibt es auch Vortragsreihen zu diesem Thema. Ein bischen tiefergehendes Wissen schadet nie und kann vielleicht auch im nächsten Verkaufsgespräch sinnvoll angewandt werden.

Adios

Hallo!

Ich kenne keinen Grund, aus steuerlichen Gründen ein Auto zu leasen.

Alle Autoverkäufer, bzw. Verkaufsleiter die ich kenne, kennen nur einen Grund ein Auto zu leasen: Keine Kohle um die Kiste zu bezahlen, egal aus welchen Gründen. Das Geld ist grundsätzlich nicht vorhanden, oder wird für andere Invest benötigt. Ergebnis bleibt gleich, keine Kohle um zu bezahlen.

Ziemlich provokant, Deine Aussage. Deshalb eine genauso provokante Antwort:

weil es einzelne Finanzämter nur so akzeptieren, wenn das Fahrzeug abgeschrieben werden soll.

Und nun die Soft-Version für alle diejenigen, die das nicht glauben (wollen): Generell kann man derzeit in Deutschland keinem Unternehmen vorschreiben, welche Fahrzeuge es in seinen Fuhrpark aufnehmen möchte. Deshalb gibt es die Methode der kleinen Nadelstiche. Will heißen: das Finanzamt hat einen gewissen Ermessens-Spielraum, innerhalb dessen es walten und schalten kann, wie es beliebt. Innerhalb dieses Spielraums kann es z.B. darauf bestehen, daß das Unternehmen den überwiegend gewerblichen Gebrauch eines Fahrzeugs nachweisen muß. Trotz der 1,5% Regelung. Praktisch läßt sich das beispielsweise mit einem Fahrtenbuch erledigen. Aber mal ehrlich: wer läßt sich auf eine solche Bürokratie ein? Genau darauf spekuliert auch das Finanzamt... Und wenn man sich nach langem Hin und Her mal endlich mit der "richtigen" Person beim Finanzamt unterhält, wie man den Streitpunkt vom Tisch bekommt, dann erhält man den Tip mit dem Leasing. Grund: Firmenfahrzeuge werden heute bevorzugt geleast, das ist der allgemeine Standard. Daraus wiederum ist für das Finanzamt erkennbar, daß das Fahrzeug bevorzugt gewerblich genutzt wird. Mit Logik hat das freilich nichts zu tun, das haben politische Entscheidungen in den seltensten Fällen.

Anmerkung 1: eine solche Geschichte kann von FA zu FA völlig unterschiedlich ausfallen. Manche Finanzämter sind legerer, manche härter. Wie schon gesagt, das ist der berühmte Ermessens-Spielraum. Aus dem selben Grund kann man letztlich über derartige Praktiken auch nicht diskutieren.

Anmerkung 2: zu dieser Geschichte gehört auch die derzeit aufkommende Diskussion (von Politikern in die Öffentlichkeit gebracht), daß Firmenfahrzeuge nicht mehr teurer als ca. 45 TEUR sein dürfen, bzw. alles, was teurer ist, soll zukünftig nicht mehr absetzbar sein. Diese Politik-Diskussion ist nichts anderes als der Versuch, die Praxis einiger Finanzämter allgemeingültig zu manifestieren.

Hallo Marco,

Ich kenne keinen Grund, aus steuerlichen Gründen ein Auto zu leasen.

ich bin zwar kein Betriebswirtschaftler sondern Jurist aber ich bin auch Firmeninhaber und kenne mich ein bischen mit den Gegebenheiten unseres Steuerrechts aus.

Leasing hat nach meiner Meinung nur zwei große betriebswirtschaftliche Vorteile:

- keine Kapitalbindung

- keine Passiva in der Bilanz

Zu 1:

Wenn Du ein Auto bar kaufst, dann entnimmst Du deinem Unternehmen Barvermögen, dass täglich in Form von Abschreibungen an Wert verliert. Das Geld kann nicht mehr für Dich arbeiten (Zinsen, Investitionen, etc).

Der größte Nachteil liegt hier also auf der Hand:

Du kaufst etwas, dass nach 5 Jahren Abschreibung einen Substanzwert von 1.00 € hast: 130.000 € werden also buchhalterisch in 5 Jahren zu 1.00 €.

Du vernichtest im betriebswirtschaftlichen Sinne also Dein Geld.

Leasing sieht da etwas anders aus:

Du mietest einen Wertgegenstand und bezahlst natürlich über Deine Leasingraten den Wertverlust + den Gewinn des Leasinggebers ABER:

- die Kosten sind ganz normale Betriebskosten (wie Strom, Wasser, ...)

- Deine 130.000 kannst Du weiterhin auf dem Konto zu 4% anlegen und verdienst mit dem Geld (Zinserträge)

- Deine 130.000 kannst du in neue Maschinen oder Güter anlegen, die Deine Produktivität steigern

- Deine Liquidität ist nicht gefährdet

- Du hast keine Abschreibungskosten

- Du hast keinen Passiva in Deiner Bilanz stehen

Alle Autoverkäufer, bzw. Verkaufsleiter die ich kenne, kennen nur einen Grund ein Auto zu leasen: Keine Kohle um die Kiste zu bezahlen, egal aus welchen Gründen.

Das sind gelinde gesagt "dumme Sprüche" von Blinden, wenn sie über die Farbe sprechen. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, das auch nru ein Verkaufsleiter so etwas sagen würde. Warum sollte er auch!

Der Verkaufsleiter hat durch den Abschluß eines Leasingvertrags doppelt verdient.

- Verkauf eines Neufahrzeugs

- Provision für den Abschluß eines Leasingvertrags

Sprüche wie "keine Kohle" sind Unfug und stehen in keinem Zusammenhang zur betriebswirtschaftlichen Realität.

Warum least den z. B. die Firma Siemens ihre PKW; etwa weil "keine Kohle für Barzahlung" vorhanden ist - ich lache mich schlapp.

Deine "Verkaufsleiter" sind ev. Marktleiter bei LIDL oder REWE :D .

Als ich meinen BMW (ist übrigens bar bezahlt) gekauft habe, wollte mir der Verkäufer sogar unbedingt einen Leasingvertrag anbieten:

- Provision

- nach 3 muss das Auto ja wieder abgegeben werden

- dann muss auch wieder ein neues Auto geleast werden, oder? :D

Jetzt wirst Du dich sicherlich fragen, warum ich mein Auto bar bezahlt habe und nicht geleast habe, wenn doch die Vorteile vom Leasing to toll sind, oder?

Nun, die Erklärung hierfür ist relativ einfach - in meinem Geschäft muss das Geld nicht in teure Produktionsmaschinen investiert werden und die damalige Lage auf dem Finanzsektor lies nur einen Zinssatz von max. 3% für Festgeld zu. Aus diesem Grund haben wir uns damals entschieden, den Fuhrpark aus den Reserven zu finanzieren.

Das Geld ist grundsätzlich nicht vorhanden, oder wird für andere Invest benötigt.

Ich glaube eher, das zweite ist der Grund.

Wenn ich 130.000 € in eine neue Maschine investieren kann, die meine Produktivität um 10% erhöht, dann ist das Geld dort bestimmt besser angelegt als in einer Blechbüchse, die jedes Jahr 20% meiner Investition verliert, oder?

Ergebnis bleibt gleich, keine Kohle um zu bezahlen.

Das ist hahnebüchen und totaler Quatsch! Das mag vielleicht für den Verkauf an Privatkunden so sein aber nicht wenn es um den Fuhrpark von Unternehmen geht!

Da ich ungerne dumm sterben möchte, bitte um Aufklärung warum aus steuerlichen Gründen leasen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen ein bischen Licht in Dein Dunkel der Betriebswirtschaft bringen konnten :D. Ich bin mir sicher, dass hier noch viele Andere im Forum sind, die Dir das noch viel besser erklären können als ich.

Um noch etwas zu Thema zu schreiben: Es fällt leider erst jetzt langsam auf, das wir, die Kunden von Porsche verbrannt werden. Immer schneller neue Modelle, immer größerer Wertverfall.

Tja, von irgendwas müssen ja die 60.000.000 € Jahreseinkommen von Herrn Wiedekind bezahlt werden, oder?

Nein im Ernst - ich persönlich glaube, dass Porsche auch nichts anderes übrig bleibt, als mit dem Strom zu schwimmen. Es wurde ja in vielen Threads vorher schon erwähnt, dass sich die Clientel von Porsche in den letzten Jahren extrem gewandelt hat (bei Ferrari übrigens auch!).

Es sind nicht mehr die Enthusiasten und die kompromislosen Fahrer sondern eher die Jungjuppies, die gerne zeigen möchten, dass sie es geschafft haben. Dazu gehört natürlich ein Porsche - aber bitte mit dem Komfort eines Mercedes.

Eine Rückbesinnung wird es (wie auch bei Ferrari) halt nur noch in Sondermodellen geben (bei Ferrari die F50/50/60 (Enzo)) und bei Porsche halt der 959, CGT und was sonst noch alles kommen wird.

Wie auch immer - der Markt will es; es liegt an jedem selbst, ob er es mitmachen möchte oder nicht. Aber ich glaube, dass Du heute keinen namhaften "Gross"-Hersteller von Automobilen mehr finden wirst, der eben nur "sein Ding" durchzieht.

Just my 2 cent

Euch allen eine sichere Fahrt.

Ein schönes, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest...

Hallo Matelko,

weil es einzelne Finanzämter nur so akzeptieren, wenn das Fahrzeug abgeschrieben werden soll.

Sorry aber das höre ich zum ersten Mal und es macht steuerrechtlich doch überhaupt keinen Sinn!

Es bleibt mir zunächst einmal vollkommen selbst überlassen ob ich ein Fahrzeug kaufe oder lease - dabei spielt es keine Rolle ob der Käufer eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft oder Einzelgewerbe (Juristen, Ärzte, Apotheker, ...) sind.

Ein Fahrzeug kann ich nur abschreiben wenn ich es KAUFE! Nur dann steht es als Passiva in meinen Büchern und ist als Wirtschaftsgut jedes Jahr wertmindernd anzusetzen.

Wenn ein Fahrzeug geleast wird, dann schreibt die Leasinggesellschaft das Fahrzeug ab aber nicht der Leasingnehmer!

das Finanzamt hat einen gewissen Ermessens-Spielraum, innerhalb dessen es walten und schalten kann, wie es beliebt. Innerhalb dieses Spielraums kann es z.B. darauf bestehen, daß das Unternehmen den überwiegend gewerblichen Gebrauch eines Fahrzeugs nachweisen muß.

Das mußt Du IMMER! Wenn in einer Kapitalgesellschaft der ausschließliche gewerbliche Gebrauch nicht eindeutig ist (z. B. ein Kippmuldenlaster bei einem Bauunternehmer, Bagger oder Marktbuden-Fahrzeug), dann gilt Folgendes:

[Kaptialgesellschaft]

Fahrzeug wird Arbeitnehmer überlassen und AN versteuert 1.00% + 0.03% für Arbeitsweg

[Personengesellschaft]

Hier wird es kritisch. Wen das Fahrzeug nicht zu mindestens 50% gewerblich genutzt wird (kann nur durch Fahrtenbuch nachgewiesen werden), dann streicht es das Fahrzeug rigoros aus dem Betriebsvermögen und Du mußt mit Einzelabrechnungen gegen Deine Firma vorlieb nehmen.

Das hat leider auch den Nachteil, dass Du die zuvor einbehaltene MwSt wieder zurückzahlen mußt :-(((° .

Trotz der 1,5% Regelung.

So eine Regelung gibt es nicht. Es gibt die 1.00% + 0.03% Regelung. Dabei wird dem AN ein geldwerter Vorteil aufgeschlagen der sich wie folgt zusammensetzt:

1% vom Bruto-NEUWERT des Fahrzeugs

0.03% vom Bruttoneuwert für jeden Kilometer von Wohnsitz zu Firma

Beispiel:

KFZ kostet brutto:100.000

AN hat einen Anfahrtsweg von 20 km

1% = 1.000

0.03 * 20 = 0,6

0.60% = 600.00

Total: 1.600.00 als geldwerter Vorteil auf der Lohnabrechnung :evil:

Dem kann ein AN nur dann entgehen, wenn er ein Fahrtenbuch führt. Dieses Fahrtenbuch darf nicht mit EXCEL o. ä. geführt werden sondern muß entweder:

- handschriftlich

- anerkanntes elek. FB

sein. Ansonsten wird bei einer LST-Prüfung gnadenlos abgerechnet.

Praktisch läßt sich das beispielsweise mit einem Fahrtenbuch erledigen. Aber mal ehrlich: wer läßt sich auf eine solche Bürokratie ein? Genau darauf spekuliert auch das Finanzamt...

Das ist Quatsch weil die Fahrtenbücher heute für wenig Geld in die Autos eingebaut werden (ca. 500.00 €)

Und wenn man sich nach langem Hin und Her mal endlich mit der "richtigen" Person beim Finanzamt unterhält, wie man den Streitpunkt vom Tisch bekommt, dann erhält man den Tip mit dem Leasing. Grund: Firmenfahrzeuge werden heute bevorzugt geleast, das ist der allgemeine Standard. Daraus wiederum ist für das Finanzamt erkennbar, daß das Fahrzeug bevorzugt gewerblich genutzt wird. Mit Logik hat das freilich nichts zu tun, das haben politische Entscheidungen in den seltensten Fällen.

Das glaubst Du doch jetzt wohl nicht wirklich, oder?

Das heißt also für folgendes Konstrukt einfach nur Leasen und alles ist sorgenfrei:

Ein Rechtsanwalt LEAST ein Mercedes für 50.000 €, den er aber seiner Frau für private Vergügen (Fahrten zum Friseur, Hausfreund, etc) zur Vefügung stellt. Die Kosten für's Leasing setzt der RA natürlich ab und das FA verzichtet auf jegliche Prüfung weil:

- ist ja geleast

- ist ja von Anwaltsbüro geleast

Bitte nicht böse sein aber das ist Schmarrn. Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass das FA bei einer LST-Prüfung milde darüber hinweg sieht, oder.

Ganz im Gegenteil:

- Steuerhinterziehung

- Strafverfahren

- Rückzahlung der hinterzogenen UST

- Rückzahlung der Steuererstattungen

- Strafzahlungen

Anmerkung 1: eine solche Geschichte kann von FA zu FA völlig unterschiedlich ausfallen. Manche Finanzämter sind legerer, manche härter. Wie schon gesagt, das ist der berühmte Ermessens-Spielraum. Aus dem selben Grund kann man letztlich über derartige Praktiken auch nicht diskutieren.

Doch, dass kann man wohl - es gibt da keinen Ermessenspielraum, weil das Konstrukt, dass Du aufzeichnest absurd ist. Bei der ersten Betriebsprüfung oder Lohnsteuerprüfung fliegt Dir alles um die Ohren und Du bekommst mehr als nur einen erhobenen Zeigefinger vom FA-Beamten gezeigt. Das wird teuer und Du bist vorbestraft!

SCNR :wink:

Euch allen weiterhin gute Fahrt und...

ein ruhiges und besinnliches Weihnachsfest mit Eurer Familie

Wenn ein Fahrzeug geleast wird, dann schreibt die Leasinggesellschaft das Fahrzeug ab aber nicht der Leasingnehmer!

Die Anzahlung wird im Unternehmen des Leasingnehmers abgeschrieben...

Dem kann ein AN nur dann entgehen, wenn er ein Fahrtenbuch führt. Dieses Fahrtenbuch darf nicht mit EXCEL o. ä. geführt werden sondern muß entweder:

- handschriftlich

- anerkanntes elek. FB

sein. Ansonsten wird bei einer LST-Prüfung gnadenlos abgerechnet.

Das dumme ist nur, daß es keine generell anerkannten elektronischen Fahrtenbüchter gibt - das sind alles widerrufbare Einzelfallentscheidungen einzelner Finanzämter.

Eine generelle "Prüfung" mit Zertifikat wäre schon sinnvoll - ist aber vermutlich seitens der Finanzbehörder nicht erwüscht, dann könnte man ja nicht mehr so schön diskutieren (trotz elektr. FB). ;)

Ansonsten fehlt in Deiner Rechnung oben bei der Pauschalversteuerung mit 1% (+0,03%) noch der Umsatzsteuerteil auf den geldwerten Vorteil, wenn es sich um einen selbständigen oder einen beherrschenden GGF (wird wie selbständig behandelt) handelt.

Die Anzahlung wird im Unternehmen des Leasingnehmers abgeschrieben...

Die Anzahlung wird in der Regel an "erhöhte 1. Rate" sofort als Kosten verbucht.

Nur bei hohen Anzahlungen (>20%) muß in der Regel eine Verteilung auf die Laufzeit vorgenommen werden, das nennt sich dann aber nicht Abschreibung sondern wird über die Laufzeit "abgegrenzt" und landet auch in den Kosten und nicht in der AfA. Eine Anzahlung ist kein abschreibbares Wirtschaftsgut.

Die Anzahlung wird im Unternehmen des Leasingnehmers abgeschrieben...

Stimmt, aber verteilt auf die Laufzeit des Leasingvertrages. Deswegen lohnen sich Anzahlungen im betrieblichen Rahmen so gut wie gar nicht.

Adios

Die Anzahlung wird im Unternehmen des Leasingnehmers abgeschrieben...

Hallo Raymond,

ist das in der CH so - ich glaube nicht, dass das in D geht. Steuerrechtlich hast Du kein Wirtschaftsgut erworben!

Ich kann mir aber vorstellen, dass die Anzahlung über die Laufzeit als Kosten zu den Leasingkosten hinzugerechnet wird - es ist aber steuerlich keine Abschreibung da kein äquivalentes Wirtschaftsgut vorhanden ist.

Wie dem auch sei - ich wollten den grundsätzlichen Irrtum bei den Argumentationen aufzeigen ;-)

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Hallo turbo.993gt2,

 

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Ansonsten fehlt in Deiner Rechnung oben bei der Pauschalversteuerung mit 1% (+0,03%) noch der Umsatzsteuerteil auf den geldwerten Vorteil, wenn es sich um einen selbständigen oder einen beherrschenden GGF (wird wie selbständig behandelt) handelt.

Das stimmt - aber ich wollte es nicht komplizierter machen als es eh schon ist ;-)

Die Anzahlung wird in der Regel an "erhöhte 1. Rate" sofort als Kosten verbucht.

Nur bei hohen Anzahlungen (>20%) muß in der Regel eine Verteilung auf die Laufzeit vorgenommen werden, das nennt sich dann aber nicht Abschreibung sondern wird über die Laufzeit "abgegrenzt" und landet auch in den Kosten und nicht in der AfA. Eine Anzahlung ist kein abschreibbares Wirtschaftsgut.

Ich habe es ja gesagt - sicherlich gibt es Leute im Forum, die das weit besser beschreiben können als ich :D

Herr Ricken,

auch ich bin weder BWLer noch Buchhalter, deshalb habe ich die Abschreibung eines Fahrzeugs bei Kauf und die voll absetzbare monatliche Leasing-Rate über einen Kamm geschert.

Weiterhin: daß es nur 1,0 % sind, die vom AN zu versteuern sind und nicht 1,5 % stimmt sicher auch - die 1,5 % waren mal in der Diskussion, davon habe ich mich verleiten lassen.

Sorry für diese beiden kleinen Unkorrektheiten.

Daß es einem Unternehmer grundsätzlich selbst überlassen bleibt, ob er kauft oder least, habe ich ganz zu Anfang geschrieben.

Finanzämter haben auf der untersten Ebene in ihren Entscheidungen einen Ermessens-Spielraum. Das ist nunmal eine Tatsache. Genauso, wie Richter in Deutschland bei ihren Entscheidungen einen Ermessens-Spielraum haben. Unser Rechtssystem ist übrigens genau so aufgebaut, daß dies möglich wird (auch wenn ich kein RA bin - das ist Grundlagenwissen aus der Schule...). Ich kenne die Entscheidungen zu exakt ein und derselben Thematik aus der Sichtweise der Finanzämter verschiedener Städte Deutschlands. Die Entscheidungen sind unterschiedlich.

Das glaubst Du doch jetzt wohl nicht wirklich, oder?
Das brauche ich nicht zu glauben, weil das war die Praxis bei einem der für uns zuständigen Finanzämter. Allerdings sind wir keine Freiberufler, Ärzte-Gemeinschaftspraxis, RA-Kanzlei oder ähnliche Dienstleister-Gesellschaft. Was einmal vom Finanzamt entschieden wurde, mag zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise erneut auf dem Prüfstein landen - aber strafrechtliche Folgen kann es keineswegs haben. Die eine oder andere Betriebsprüfung haben wir übrigens auch schon hinter uns, das bleibt nach mittlerweile fast 23 Jahren Geschäftstätigkeit nicht aus. Da gab es bisher keine größeren Probleme. U.a. deshalb, weil wir das jeweils örtlich zuständige FA in viele unserer Entscheidungen von Anfang an einbeziehen bzw. um "Rat" fragen. Und an dieser Stelle nochmals: ein Finanzamt in einer anderen Stadt kann Dinge anders regeln.

Hallo Matelko,

Herr Ricken,

na - so förmlich müssen wir hier doch wohl nicht sein, oder? :D

Finanzämter haben auf der untersten Ebene in ihren Entscheidungen einen Ermessens-Spielraum. Das ist nunmal eine Tatsache. Genauso, wie Richter in Deutschland bei ihren Entscheidungen einen Ermessens-Spielraum haben.

Das ist sicherlich richtig - aber der "Ermessensspielraum" darf sich ja wohl nicht ausserhalb von aufgestellten Rechtsnormen bewegen, oder?

Wenn Du schreibst, das ein Beamter dir rät, ein Fahrzeug zu leasen statt zu kaufen, damit die steuerliche Anerkennung greift, dann ist das schilcht und einfach Unsinn und entbehrt doch wohl dem gesunden Menschenverstand.

Unser Rechtssystem ist übrigens genau so aufgebaut, daß dies möglich wird.

Natürlich - sofern sich derjenige, der sich darauf beruft auch die entsprehenden Rechtsnormen kennt!

Ich kenne die Entscheidungen zu exakt ein und derselben Thematik aus der Sichtweise der Finanzämter verschiedener Städte Deutschlands. Die Entscheidungen sind unterschiedlich.

Kannst Du dazu bitte ein paar Links zur Verfügung stellen. Ich glaube nämlich nicht, dass es zu einer so eindeutigen Sachlage unterschiedliche bestätigte Rechtsauffassungen gibt.

Allerdings sind wir keine Freiberufler, Ärzte-Gemeinschaftspraxis, RA-Kanzlei oder ähnliche Dienstleister-Gesellschaft.

Dann seit Ihr halt eine ganz normale Kapital- oder Personengesellschaft. Dann ist der Fall doch noch viel einfacher!

aber strafrechtliche Folgen kann es keineswegs haben.

BITTE :-o

Der von mir konstruierte Fall ist keine Steuerhinterziehung?

Ich kaufe ein Fahrzeug für meine Frau und deklariere es als Firmenfahrzeug.

Was ist das denn - ein Kavaliersdelikt oder ein "Versehen"?

Selbstverständlich ist das eine Steuerhinterziehung bei der es zu einem Strafverfahren kommt, wenn Du nicht VOR der Prüfung eine Selbstanzeige machst!

Die eine oder andere Betriebsprüfung haben wir übrigens auch schon hinter uns, das bleibt nach mittlerweile fast 23 Jahren Geschäftstätigkeit nicht aus.

Das ist richtig - i. d. R. kannst du alle 3 Jahre mit einer Prüfung (Betrieb / Sozial / Lohnsteuer) rechnen. Du weißt aber sicherlich , dass die steuerliche Bewertung von Firmenwagen in der Regel bei einer Lohnsteuerprüfung überprüft wird? Denn genau dann können die FA-Beamten am meisten Kohle rausholen. Gerade, wenn keine Fahrtenbücher geführt und eine Pauschalversteuerung nicht durchgeführt wird.

Da gab es bisher keine größeren Probleme. U.a. deshalb, weil wir das jeweils örtlich zuständige FA in viele unserer Entscheidungen von Anfang an einbeziehen bzw. um "Rat" fragen.

Bitte nicht böse sein aber:

IHR BEZIEHT DAS FA IN EUERE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN ENTSCHEIDUNGEN EIN?

Das ist doch ein Witz, oder?

Also ich als Unternehmern frage meinen Steuerberater, weil der in erster Linie meine Interessen vertritt und nicht die des Fiskus, dem ich ja so wenig wie möglich abgeben will.

Sorry - aber das ganze scheint mir ein wenig an den Haaren herbeigezogen zu sein!:-o

Uwe (auf Wunsch jetzt weniger förmlich :lol: ),

wenn man in Deutschland über mehrere Standorte verfügt, dann sind auch (je nach Abhängigkeit vom Stammhaus) mehr als ein FA für das Unternehmen zuständig. In unserem Fall ist das so gegeben. Das hat nur bedingt etwas mit der Größe, vor allem aber nichts mit der Rechtsform eines Unternehmens zu tun. Jedenfalls kennen wir daher auch die unterschiedlichen Entscheidungen der jeweiligen Finanzämter zur ein und derselben Fragestellung. Allerdings bloggen wir sowas nicht - deshalb gibt es auch keine Links. Tut mir Leid.

Natürlich liegt es in gewisser Hinsicht nahe, gegen die unterschiedlichen Entscheidungen rechtliche Mittel einzulegen, um eine "Gleichbehandlung" zu erreichen. Wovon sonst sollen alle die Rechtsanwälte schließlich leben? Wir praktizieren das jedoch anders, denn derartige Streitigkeiten sprechen sich auch beim jeweils zuständigen FA herum. Und anschließend bekommt man möglicherweise noch einen durch solche Aktionen frustrierten Beamten für zuständig erklärt, der dann mit entsprechenden Nadelstichen zeigt, wer die wirkliche Macht über wen hat... alles schon erlebt.

Desweiteren wird bei uns sehrwohl der Steuerberater als erstes konsultiert - schließlich kennt er das gesamte Unternehmen in- und auswendig. Bei steuerrechtlichen Fragen, bei denen von Anfang an Konfliktpotential besteht (sowas muß ein Steuerberater erkennen!), lassen wir das zuständige FA teilweise mit einbeziehen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, die bei einer zukünftigen Prüfung Bestand haben werden. Das hat den großen Vorteil, daß man den Beamten das Gefühl gibt, sie hätten an einer Entscheidung mitgewirkt. Desweiteren: selbst wenn ein anderer Beamter bei einer späteren Prüfung eine andere Meinung vertritt, kann es eo ipso zu keiner strafrechtlichen Verfolgung kommen - ist doch klar, oder? Höchstens zu einer zukünftigen(!) leichten(!) Justage der früheren Entscheidung.

Verstehst Du jetzt (denn mit "glauben" hat das nichts zu tun - schließlich sind wir hier nicht in der Kirche), wie man strafrechtliche Ahndungen wirkungsvoll vermeiden kann, ohne irgendwelche Positionen aufzugeben?

EDIT:

Nochwas zum Schluß: in den fast 23 Jahren gab es bei uns bis heute insgesamt nur 3 (drei) Prüfungen. Noch Fragen? :D

Uwe (auf Wunsch jetzt weniger förmlich :lol: ),

Das freut mich ;-)

Ich glaube, wir verrennen uns hier in irgendwas, was mittlerweile total off topic ist. Fazit ist oder bleibt doch aber, dass es steuerlich vollkommen absurd ist, dass ein FA ein geleastes Fahrzeug anders bewertet als ein gekauftest.

Wenn es bei Euch so ist, dann sei es so - es ist und bleibt mr aber trotzdem schleierhaft, dass ein FA sich freiwilling wirklich auf so dünnes Eis bewegt.

Noch verrückter ist, dass ein FA mit einbezogen wird - das wäre so, als ob das Lamm den Wolf zum Abendessen einlädt :D .

Wir sollten wieder BTT und versuchen, auch einen von den günstigen GT3 RS abzubekommen :D .

Nochwas zum Schluß: in den fast 23 Jahren gab es bei uns bis heute insgesamt nur 3 (drei) Prüfungen. Noch Fragen? :D

3 Prüfungen insgesamt in 23 Jahren kst eine stramme Leistung. :-o :-o :-o Ich werde mein Unternehmen auch in Deinen FA-Bereich verlagern. Scheinbar gibt es dort zu viel für die Beamten zu tun. Vielleicht denken die einfach zu viel über Leasing und Kauf nach und versuchen immer noch, den Unterschied herauszubekommen (SCNR :D :D :D)

Allzeit gute Fahrt und ...

Allen hier im Forum ein schönes Weihnachtsfest...

Hallo!

Verstehe garnicht, warum einige sich so angegrifenn fühlen....., war garnicht so gemeint.

Aber wie so oft, wurde ziemlich viel Müll wieder gegeben und beim lesen bekommt man davon Augenkrebs.

Ein Fahrzeug wird beim FA als Brutto Neupreis erfasst, egal ob geleast oder gekauft. Und wer 1 % und 1,5% ohne es selbst zu merken verwechselt, sollte nicht erst versuchen es steuerlich zu verstehen.

Wenn ich richtig überflogen habe, wurde leider nicht beantwortet, warum es steuerlich besser ist, ein KFZ zu leasen.

Weil es die Banken machen?

Weil es Großkonzerne machen?

Deshalb? Logische Antwort von einem klugen Kopf:-))!

Das hat andere Gründe.

Ob ein Millionär seine Autos least? Ich kenne keinen.

Sicherlich kann man sein Geld anders anlegen, arbeiten lassen etc..

Wer das machen muss oder will, hat zu wenig Kohle, so einfach ist das.

Ich weiß, die Wahrheit ist immer am schlimmsten.:-(((°

Hat das was mit der Abschreibung zu tun?

Es sind auch einige schlaue Anregungen dabei, die auch wissen was sie da schreiben, der Rest ist blabla und dazu noch falsch.

Gesucht wird der steuerliche Grund ein KFZ zu leasen.:D

Ich behaupte es gibt keinen.

Nicht aufregen und schönen Abend.....

Gruß

Marco

Gesucht wird der steuerliche Grund ein KFZ zu leasen.:D

1. Bilanzverkürzung (somit durchaus besseres Rating möglich)

2. Direkte Verbuchung der Kosten ohne Anlage von Betriebsvermögen (Vereinfachung)

nicht-steuerlich, aber auch ganz nett:

3. Keine Streß mit dem Verkauf wenn man regelmäßig ein neues Fahrzeug kaufen will (ich hätte keine Lust mehr mich über die Inzahlungsnahme zu kümmern... ;) )

4. Leasing beinhaltet oft eine GAP-Deckung bei Verlust/Totalschaden

Aber wie so oft, wurde ziemlich viel Müll wieder gegeben und beim lesen bekommt man davon Augenkrebs.

Was war denn da ziemlich viel Müll für dich? Ich fand´s jedenfalls sehr interessant zu lesen und die Antworten war doch mehr als aussagekräftig.

Bei uns war dieses Jahr auch Prüfung. Vom FA wurde nicht erkannt, dass ein Geschäftsfahrzeug vom EU-Händler stammt. Der ausgewiesene Preis wurde ohne Nachfragen akzeptiert. Soweit ich weiss, müssten die für die 1 %-Regelung doch eigentlich den deutschen Händlerpreis ohne Abzug von Rabatten berücksichtigen?!

Ob ein Millionär seine Autos least? Ich kenne keinen.

Guten Abend Marco,

wenn der Millionär in für die Firma anschafft wird er sicherlich auch leasen - privat muss er das aufgrund seiner Milliönchen sicherlich nicht. :D

Sicherlich kann man sein Geld anders anlegen, arbeiten lassen etc.. Wer das machen muss oder will, hat zu wenig Kohle, so einfach ist das. Ich weiß, die Wahrheit ist immer am schlimmsten.:-(((°

- Der Dumme arbeitet selbst

- Der Gescheite lässt andere für sich arbeiten

- Wer es geschafft hat, lässt sein Geld für sich arbeiten

Gesucht wird der steuerliche Grund ein KFZ zu leasen.:D

Das heißt also, dass die Argumente von Boborola, Matelko und mir nicht ausreichend dargelegt haben, wann es Sinn macht. Schade, ich dachte, dass die Argumente hierzu klar auf der Hand gelegen haben.

Nicht aufregen und schönen Abend.....

Tut hier sicherlich keiner - es gibt Wichtigeres :D

Noch einen schönen Abend

und ein schönes Weihnachtsfest

Ähm, kann ja sein das ich was überlesen habe, aber ging es nicht ursprünglich darum das sich PRIVAT-Personen an jeder Ecke einen Porsche leasen/finanzieren können??

Also der Angestellte von nebenan, der Obermonteur von der Baustelle... etc.

*edit*

achso, sorry, ich seh grad ursprünglich ging es darum:

Habe gerade ca. 70 997 GT3 RS, zum überwiegenden Teil Neufahrzeuge bei Mobile gezählt; die albernen "bei uns 20% unter Liste Bestellfahrzeuge" nicht mitgezählt.

Wie werden sich die tatsächlich gezahlten Preise entwickeln ?

Nach einem 964RS, einem 993Clubsport und einem Gt3 Mk1 hatte ich das Vergügen, einen 996 Cup Bj 2003 im Mototsport zu bewegen. Anfang 2006 hatte ich mich aus gesundheitlichen Gründen vorerst vom Motorsport verabschiedet.

Nun erwäge ich, entweder ein 997 GT3 RS oder 996 GT3 RS Straßenauto zu anzuschaffen, so daß ich auf Clubsportebene wiedereinsteigen kann.

Vor diesem Hintergrund wollte ich mit diesem Thema die Meinung der Gemeinde zu der kurzfristig kommenden Preisentwicklung dieser Autos in Erfahrung bringen und bitte höflich um Eure Kommentare.

Grüße

PaulC.

Weil es die Banken machen?

Weil es Großkonzerne machen?

Deshalb? Logische Antwort von einem klugen Kopf:-))!

Das hat andere Gründe.

Hallo Marco,

da fällt mir noch etwas anderes ein, was sicherlich zu Deinen obigen Fragen sinn macht.

1. Wenn eine Leasinggesellschaft ein Fahrzeug finanziert wird sie sicherlich andere Konditionen erhalten als der Einzelne (da bin ich mir aber nicht ganz sicher!)

2. Das Leasingunternehmen hat die Fahrzeuge im Bestand und schreibt sie sicherlich hoch ab. Gleichzeitig fliesst auf der anderen Seite Geld in die Kassen.

3. Nach dem Leasingende "verscherbelt" der Leasinggeber die Fahrzeuge auf dem Zweitmarkt (machen ja die Autoverleiher auch).

Ev. machen sie dort erst das Geschäft!

Ich kann es nicht beurteilen würde aber m. E. Sinn machen, warum man überhaupt als Leasinggeber in ein solches Geschäft einsteigt.

Vielleicht kann jemand anders vom Fach (Autohandel, etc) mal darauf eingehen. Jemand vom Fach kennt die Hintergründe sicherilch besser als ich.

Euch allen ein schönes Weihnachtsfest...

Ähm, kann ja sein das ich was überlesen habe, aber ging es nicht ursprünglich darum das sich PRIVAT-Personen an jeder Ecke einen Porsche leasen/finanzieren können??

Hallo ToM3,

da hast Du vollkommen Recht. Aber ist das nicht bei JEDEM Thread so, dass er irgendwann eine ganz andere Richtung nimmt als ursprünglich geplant :D .

Das macht das ganze ja so interessant...

ist das nicht bei JEDEM Thread so, dass er irgendwann eine ganz andere Richtung nimmt als ursprünglich geplant :D .

Das macht das ganze ja so interessant...

...wenn es dazu nicht bereits mindestens drei eigenständige Threads gäbe:

http://www.carpassion.com/de/forum/porsche/24394-porsche-leasing-nassauer-notwendig.html

http://www.carpassion.com/de/forum/porsche/28479-kurz-leasing-fuer-porsche-unsinnig.html

http://www.carpassion.com/de/forum/porsche/28072-leasingvertrag-fuer-mitarbeiter.html

Zwei Dinge möchte ich noch richtig stellen, bevor ich den Finger hebe und BACK TO TOPIC schreie.

1. hat Uwe folgendes Geschrieben:

Du kaufst etwas, dass nach 5 Jahren Abschreibung einen Substanzwert von 1.00 € hast: 130.000 € werden also buchhalterisch in 5 Jahren zu 1.00 €. Du vernichtest im betriebswirtschaftlichen Sinne also Dein Geld.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Um bei dem Beispiel zu bleiben, hat das Auto ja nur in der Bilanz einen Wert von 1.00 €. Wenn man das Auto dann aber veräußert, gibt es trotzdem noch je nach Auto 35.000 €, welche in dem Jahr der Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Wenn ma nun die Zinsverluste erst mal außen vor läßt hat man beim Kauf also nicht 129.999 € vernichtet, sondern 94.999 €. Diesen Wert von 94.999 € - und keinen anderen - muß man nun gegen die Leasingkosten für die 5 Jahre stellen.

Rein kaufmännisch dient - meiner Meinung - ein Leasing in erster Linie der Bilanz-Kosmetik. Man hat dem Anschein nach weniger Kapital gebunden und kann damit tatsächlich sein Ranking verbessern (wer es braucht... X-) ). Ich habe hier ganz bewußt die Wörter Kosmetik und Anschein benutzt, meiner Meinung ist die vertragliche Bindung durch ein Leasing genauso belastend, wie ein gekauftes Wirtschaftsgut. Im Prinzip ist es egal, ob ich in 5 Jahren 95TEUR mit einem gekauften Wirtschaftsgut vernichte, oder auf Gedeih und Verderb an einen Vertrag gebunden bin, der mich in 5 Jahren die selben 95 TEUR kostet.

2. Aus eigener Erfahrung, weiß ich, daß man durchaus vorab mit dem Finanzamt sprechen kann. Es ist nicht ungewöhnlich bei einem grenzwertigen Thema sich auf die Art und Weise einen Segen zu holen, der auch einer späteren Prüfung stand hält. Unser FA macht das zumindest... :wink:

(Nein, mein Porsche ist nicht im Betriebsvermögen und nein, ich habe gar kein Auto geleast, weder privat, noch in der Firma... :) )

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