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"Ferrari Raser"


Gast Tiescher

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Ich versuch das nochmal ganz deutlich zu schreiben:

Die Jungs sind wahrscheinlich 850 km quer durch Deutschland gefahren wie die Sau!

Hallo,

es gilt immer noch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung, und zwar solange bis das Gegenteil bewiesen ist.

Auf dem angeblichen "Beweisvideo" ist auch nach mehrmaligen Betrachten nichts weiter zu erkennen, als daß die vermeintlichen "Raser" mit moderat überhöhter Geschwindigkeit auf der linken Spur mitschwimmen.

Die gefährlichen Fahrmanöver inclusive "mit 180 durch den Elbtunnel" kommen ausnahmslos vom Videowagen der Polizei.

Bei einigen Postings bekommt man allerdings den Eindruck hier im Chat der Oberlehrer vom Verkehrsgerichtstag gelandet zu sein...X-)

Gruß, Georg

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Ich weiss gar nicht, was die Aufregung soll.

Ich bin ebenfalls nach einer Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit schon mal mit gezogener Waffe und der Aufforderung: "Aussteigen - Hände aufs Dach" in Handschellen gelegt worden.

Nur weil ich in der Nacht irrtümlich dachte, hinter mir würden mich ein paar Jungs mit einer S-Klasse provozieren, die nach mir von der Tankstelle gefahren sind.

Dabei war es ein Opel Omega von einer Zivilstreife.

Und ich hatte ein Kennzeichen von der Stadt in der es passierte.

Habe ich mich ungerecht behandelt gefühlt? Nein.

Ich habe Vollgas gegeben und bin dreimal so schnell als erlaubt gefahren.

Das konnten (oder wollten) Sie mir aber noch nicht mal nachweisen.

Für Leute, die ihre 300-400-500+ PS im öffentlichen Strassenverkehr bei Tempolimits ausnutzen gibt´s ne MPU und einen Bussgeldkatalog.

Das alles soll einen erzieherischen Effekt haben - die Handschellen haben das auch. (Ich glaube da wird mir jeder zustimmen, dem schon mal die "Acht" angelegt wurde)

Wenn alles bezahlbar bleibt und niemals Unannehmlichkeiten entstehen, macht ja bald jeder was er will. :D

Und ansonsten gilt halt immer die Faustregel:

Man kann alles machen - man darf sich nur nicht erwischen lassen.

Und schief gehen sollte es auch nicht.

:wink:

Hallo,

es gilt immer noch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung, und zwar solange bis das Gegenteil bewiesen ist.

Nagut, denn glaub ich in diesem Sinne daran, dass es am Kirchheimer Dreieck und dem Elbtunnel um Außnahmen gehandelt hat, bis jemand das Gegenteil hieb und stichfest beweist.

Ich bin zum Glück kein Richter, der sich an diesen Grundsatz halten muss (den ich auch immer begrüssen würde, wäre ich selber der Angeklagte), aber ich denke einfach mal an das Schlechte im Menschen. Aber ich lasse mich gerne überzeugen....versuch mal.

Wieso, ist doch so.Auf dem Video hat die Polizei fast einen anderen Verkehrsteilnehmer gerammt! Gut, die Ferraris waren zu schnell,aber die Leute gleich wie Bankräuber zu behandeln,

Frech!. Genauso wie Leute, die sich über den IQ eines Knäckebrots lustig machen ..:wink:

MFG

1%ler, der keinen geleasten EOS , sondern einen bezahlten Ferrari fährt......

1. Ist der EOS bar bezahlt, und 2. Sind deine Argumente keine. Wer Gesetze missachtet, muss sich über die Folgen im Klaren sein.

Gast Alpinchen
Wieso, ist doch so.Auf dem Video hat die Polizei fast einen anderen Verkehrsteilnehmer gerammt! Gut, die Ferraris waren zu schnell,aber die Leute gleich wie Bankräuber zu behandeln,

Frech!. Genauso wie Leute, die sich über den IQ eines Knäckebrots lustig machen ..:wink:

Ich hätte jetzt nicht erwartet, dass Du dich selbst unterhalb Knäckebrot einstufst. Aber Du wirst schon recht haben.

MFG

1%ler, der keinen geleasten EOS , sondern einen bezahlten Ferrari fährt......

Na na, dein Selbstbewusstsein scheint ja eher Unterflur angesiedelt zu sein.

Mach nicht den Fehler, Menschen nach Äusserlichkeiten zu beurteilen.

Schöne Träume wünscht

Wolfgang

Die gefährlichen Fahrmanöver inclusive "mit 180 durch den Elbtunnel" kommen ausnahmslos vom Videowagen der Polizei.

Goldrichtig, Georg.

So seh ich das zu mindest laut Video auch.

Wenigstens sind sich die 348Fahrer incl. Dominik einig.

Kollegiale grüße :vollgas: :vollgas: :vollgas:

mfg 1%ler,der sich morgen mal ne Portion selbstbewusstsein kauft:wink:

Warum denn schliessen? Es ist doch endlich mal wieder eine interessante Diskussion, bei der man sieht, wie konträr Meinungen sein können.

Auch wenn bei der regen Beteiligung der ein oder andere mal ins persönliche abdriftet und damit etwas über´s Ziel hinaus schiesst.

Das kann man doch tolerieren.

Also nicht zumachen - auf der Straße wird schon genug reglementiert X-)O:-)

@Alpinchen

Bei Gelegenheit würde ich Dir gerne mal den Unterschied zwischen Beleidigen und Diskutieren erklären, offensichtlich besteht hier akuter Nachholbedarf

:evil:

Und wenn Du die besten Argumente der Welt hervorbrächtest (was Du nicht tust), sollte man sie ignorieren solange Du sie in diesem Ton hervorbringst.

Hallo,

also noch mal Sachlich.

Die Messung einer Geschwinigkeitsüberschreitung mit einem Videowagen bringt keine Spitzenwerte als Grundlage hervor, sondern Durchschnittswerte.

Hier die Formel:

Messbild eins hat fortlaufenden Weg s1, fortlaufende Zeit t1 und die Größe des Fahrzeugs des Beschuldigten auf dem Videobild bB1.

Messbild zwei genauso s2, t2 und bB2.

Fahrzeughoehe ist BB

Messzeit

tg=(t2-t1)*1.001+0.01

Abstandsveraenderung Polizei Betroffener

EB=(BB/bB2*0.97)-(BB/bB1*1.03)

Messstrecke

sg=(s2-s1)*0.96+EB

Geschwindigkeit

vB=sg/tg*3.6

Daraus dürfte sich eine Überschreitung um ca. 65km/h. Abzüglich Toleranz bleiben Netto 57 km/h. Dies sind alles ca Werte!! Dies ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung die noch lange nicht im Straftatbestand liegt.

Somit alles aber keine Raserei.

Das Einscheermanöver, nicht schön, aber nicht mal im Bußgeldbereich.

Ob man aus diesen Zwei Sachen ein grob Verkehrsgefährdendes Verhalten machen kann, stelle ich mal als sehr fragwürdig da.

Als Mitbeteiligter (auch indirekt) sich vom Unfallort entfernen ist Unfallflucht, und somit eine Straftat. Es gutheißen sich nachts nicht von einer roten Fußgängerampel schikanieren zu lassen ist grob Fahrlässig mit Vorsatz, ebenfalls ein Straftatbestand.

Sachlich gilt wie Georg sagte gilt immer noch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung. Somit können wir hier nur über das festgehaltene im Video diskutieren.

Wenn alles andere vorher mit einfließt, dann hätten wir alle keinen Führerschein mehr.

Der Zivile Videowagen hat sein oberstes Gebot alles zu unterlassen was sich gefährdend auf andere Verkehrsteinehmer auswirken könnte missachtet. In meinen Augen ist das das schlimmste auf dem Viedeo, denn die Beamten haben eine Plicht und Vorbildfunktion, Thema verfehlt 6 setzten.

Fazit: Einstellung des Verfahrens gegen die Dänen auf Grund schwerwiegender Verfahrensfehler und ungültiger Messergebnisse.

Fazit 2: Eine entschädigungszahlung des Deutschen Staates wegen Rufmord durch deutsche Medien.

Hoffe es war sachlich,

MfG Dominik

PS: Ich bin Zwar kein Pilot, aber ich finde es unverantwortlich schneller als mach 1 zu fliegen :D

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Geschrieben

Hallo Gast Tiescher,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Gast Anonym16
Hallo,

also noch mal Sachlich.

Die Messung einer Geschwinigkeitsüberschreitung mit einem Videowagen bringt keine Spitzenwerte als Grundlage hervor, sondern Durchschnittswerte.

Hier die Formel:

Messbild eins hat fortlaufenden Weg s1, fortlaufende Zeit t1 und die Größe des Fahrzeugs des Beschuldigten auf dem Videobild bB1.

Messbild zwei genauso s2, t2 und bB2.

Fahrzeughoehe ist BB

Messzeit

tg=(t2-t1)*1.001+0.01

Abstandsveraenderung Polizei Betroffener

EB=(BB/bB2*0.97)-(BB/bB1*1.03)

Messstrecke

sg=(s2-s1)*0.96+EB

Geschwindigkeit

vB=sg/tg*3.6

Daraus dürfte sich eine Überschreitung um ca. 65km/h. Abzüglich Toleranz bleiben Netto 57 km/h. Dies sind alles ca Werte!! Dies ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung die noch lange nicht im Straftatbestand liegt.

Somit alles aber keine Raserei.

Das Einscheermanöver, nicht schön, aber nicht mal im Bußgeldbereich.

Ob man aus diesen Zwei Sachen ein grob Verkehrsgefährdendes Verhalten machen kann, stelle ich mal als sehr fragwürdig da.

Als Mitbeteiligter (auch indirekt) sich vom Unfallort entfernen ist Unfallflucht, und somit eine Straftat. Es gutheißen sich nachts nicht von einer roten Fußgängerampel schikanieren zu lassen ist grob Fahrlässig mit Vorsatz, ebenfalls ein Straftatbestand.

Sachlich gilt wie Georg sagte gilt immer noch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung. Somit können wir hier nur über das festgehaltene im Video diskutieren.

Wenn alles andere vorher mit einfließt, dann hätten wir alle keinen Führerschein mehr.

Der Zivile Videowagen hat sein oberstes Gebot alles zu unterlassen was sich gefährdend auf andere Verkehrsteinehmer auswirken könnte missachtet. In meinen Augen ist das das schlimmste auf dem Viedeo, denn die Beamten haben eine Plicht und Vorbildfunktion, Thema verfehlt 6 setzten.

Fazit: Einstellung des Verfahrens gegen die Dänen auf Grund schwerwiegender Verfahrensfehler und ungültiger Messergebnisse.

Fazit 2: Eine entschädigungszahlung des Deutschen Staates wegen Rufmord durch deutsche Medien.

Hoffe es war sachlich,

MfG Dominik

PS: Ich bin Zwar kein Pilot, aber ich finde es unverantwortlich schneller als mach 1 zu fliegen :D

ich habe die Befürchtung dass es dir nicht um die Diskussion in diesem Thread geht, sondern ausschliesslich um Provokation:evil:

Somit beförderst du diesen Thread doch allmählich Richtung Schrottplatz:(

Gast anonymous73

wenn ich eins absolut nicht haben kann, dann sind es "Ich Menschen"

dh. leute die immer nur von sich aus gehen.

man die welt ist wie eine riesen grosse WG und alle müssen ihren teil dazu beitragen, denn nur so dreht sich das rad ruckel-frei.

mag ja sein das der ein oder andere über 1500 ecken mit Schumi verwand ist :lol: denoch kann man nicht davon ausgehen das jeder mit diesem talent gesegnet ist und somit kriege ich einen dicken hals wenn ich höre, " ich hab alles im griff " klar du schon aber rechnest du auch mit dem selben können bei anderen. wieviele können die geschwindigkeit nicht richtig einschätzen und ziehen einfach raus :evil: fahre ich jedoch nicht so agressiv dann kann es mir egal sein ob der andere nun 10m oder 20m vor mir einschert.

ein kl. beispiel: ich habe mich einmal darauf verlassen das, dass zweite auto vor mir bei orange drüber fährt (als ich auf die ampel geschaut habe war noch grün) so nun hat die übereifrige pfeife mit umschlag von grün auf orange promt angehalten (links stand ein auto mit einer panne auf das ich kurz achtete falls Hilfe benötigt wäre) patsch, bum, päng einfach zum :puke:

seitdem verlasse ich mich nicht mehr auf andere Verkehrsteilnehmer, was heissen soll, du hast den überblick das können die erfahrung und alles was einen routinierten autofahrer ausmacht aber das reicht nicht aus so lange du nicht alleine auf der strasse bist.

Also Bitte fahrt so, das alle damit klar kommen. Merci :-))!

es lebe der siebte sinn ;-)

Gast anonymous73

das vielleicht noch ! das erschütternde an der sache ist, dass es befürworter gibt deren bester freund die haar-tönung von Schwarzkopf ist und nicht nur wie angenommen von 18-20 jährigen fahranfängern.

Hallo,

also noch mal Sachlich.

Die Messung einer Geschwinigkeitsüberschreitung mit einem Videowagen bringt keine Spitzenwerte als Grundlage hervor, sondern Durchschnittswerte.

Hier die Formel:

Messbild eins hat fortlaufenden Weg s1, fortlaufende Zeit t1 und die Größe des Fahrzeugs des Beschuldigten auf dem Videobild bB1.

Messbild zwei genauso s2, t2 und bB2.

Fahrzeughoehe ist BB

Messzeit

tg=(t2-t1)*1.001+0.01

Abstandsveraenderung Polizei Betroffener

EB=(BB/bB2*0.97)-(BB/bB1*1.03)

Messstrecke

sg=(s2-s1)*0.96+EB

Geschwindigkeit

vB=sg/tg*3.6

Daraus dürfte sich eine Überschreitung um ca. 65km/h. Abzüglich Toleranz bleiben Netto 57 km/h. Dies sind alles ca Werte!! Dies ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung die noch lange nicht im Straftatbestand liegt.

Somit alles aber keine Raserei.

Das Einscheermanöver, nicht schön, aber nicht mal im Bußgeldbereich.

Ob man aus diesen Zwei Sachen ein grob Verkehrsgefährdendes Verhalten machen kann, stelle ich mal als sehr fragwürdig da.

Als Mitbeteiligter (auch indirekt) sich vom Unfallort entfernen ist Unfallflucht, und somit eine Straftat. Es gutheißen sich nachts nicht von einer roten Fußgängerampel schikanieren zu lassen ist grob Fahrlässig mit Vorsatz, ebenfalls ein Straftatbestand.

Sachlich gilt wie Georg sagte gilt immer noch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung. Somit können wir hier nur über das festgehaltene im Video diskutieren.

Wenn alles andere vorher mit einfließt, dann hätten wir alle keinen Führerschein mehr.

Der Zivile Videowagen hat sein oberstes Gebot alles zu unterlassen was sich gefährdend auf andere Verkehrsteinehmer auswirken könnte missachtet. In meinen Augen ist das das schlimmste auf dem Viedeo, denn die Beamten haben eine Plicht und Vorbildfunktion, Thema verfehlt 6 setzten.

Fazit: Einstellung des Verfahrens gegen die Dänen auf Grund schwerwiegender Verfahrensfehler und ungültiger Messergebnisse.

Fazit 2: Eine entschädigungszahlung des Deutschen Staates wegen Rufmord durch deutsche Medien.

Hoffe es war sachlich,

MfG Dominik

PS: Ich bin Zwar kein Pilot, aber ich finde es unverantwortlich schneller als mach 1 zu fliegen :D

Was will man da noch sachlich begründen wollen? Es liegen glasklar Verstöße gegen die STVO zu Grunde und fertig.

Aber eines möchte ich noch wissen, warum sollte der deutsche Staat eine Entschädigung wegen der Berichterstattung der in Deutschland unabhängigen Medien zahlen? Sind wir hier in Russland?

ich habe die Befürchtung dass es dir nicht um die Diskussion in diesem Thread geht, sondern ausschliesslich um Provokation:evil:

Somit beförderst du diesen Thread doch allmählich Richtung Schrottplatz:(

:crazy:

Was war daran jetzt provokant? Es war sachlich und bis auf die spitze Bemerkung am Ende das bitte Äußerungen von Leuten die nicht mal einen Führerschein haben o.Ä. getrost unterlassen werden können.

Ich finde es genau so borniert wie die Einstellung "Mir ist mal so etwas passiert, jetzt macht es bitte alle anders"

Ihr gehört dann auch zu der Kategorie Leute die beim Autofahren immer mit dem Kopf schütteln. Hört mal damit auf, dann bekommt Ihr auch was vom Verkehr mit.

Wer mit 80 über Landstraßen fährt weil er der Meinung ist das sei schnell genug und dann noch schimpft wenn man Ihn überhohlt, sorry null Verständnis.

Ist jemand schneller mache ich Ihm Platz und gut. Dann wird niemand gefährdet und behindert.

Wenn ich jemandem an der Ampel drauf fahre weil ich gepennt habe ist das meine Schuld, und nix mit ich habe gedacht.

Wenn mir Leute mit dem Argument kommen "aber ich dachte" gibts pauschal die Antwort nicht denken, nachdenken!

Wenn dann jemand nach links rauszieht und es knallt, ist nicht der Verursacher der zu schnell war, sondern der Jenige der unachtsam war.

Es war eine Lapallie und kein Schwerverbrechen.

Diejenigen die sich über so etwas aufregen, stehen dem Leben nicht realistisch gegenüber. Wer diesen Leuten das Auto wegnehmen möchte, oder Ihnen den Führerschein auf Lebnszeit entziehen möchte, ist vermutlich mächtig frustriert das er sein eigenes Leben nicht so auf die Reihe bekommt wie er es sich vorgestellt hat.

Wer sich jetzt aufregt ist frustriert, wer schmunzelt hat sich verwirklicht, so ist es.

Lasst die Jungs doch fahren. Das soetwas schief gehen kann, das wussten die auch. Aber das ist mit allen Dingen die Spaß machen so.

Das Argument Ihr habt das alle nicht verstanden zeugt von einem Standpunkt, von dem man ausgeht das man Ihn alleine vertritt (deswegen Ihr)., und dann sollte man sich Gedanken machen.

Und zu schreiben "trotzdem schöne Grüße" oder die Intelligenz anderer in Frage zu stellen zeugt davon davon das Ihr nicht das erreicht habt was Ihr erreichen wolltet. Denn man kann auf seinem Standpunkt beharren und Ihn verteidigen, aber jemanden zu beleidigen oder nicht ernst zu nehem zeugt nicht von der Hohen Kunst mit Menschen umzugehen.

Und die ist bei allem was man tut das wichtigste.

ACHTUNG: Dieser Post war provokant und nicht für Leute geignet die Herzschwierigkeiten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik der Oberraser ohne Punkte :wink:

Was will man da noch sachlich begründen wollen? Es liegen glasklar Verstöße gegen die STVO zu Grunde und fertig.

Aber eines möchte ich noch wissen, warum sollte der deutsche Staat eine Entschädigung wegen der Berichterstattung der in Deutschland unabhängigen Medien zahlen? Sind wir hier in Russland?

Jemand wollte eine sachliche Begründung, jetzt ist Sie da und wird als Überflüssig dargestellt, das ist doc sehr bedenklich, ODER?

Sachlich gilt wie Georg sagte gilt immer noch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung. Somit können wir hier nur über das festgehaltene im Video diskutieren.

Einerseits verlangst du das rechtsstaatlich Prinzip der Unschuldsvermutung (das hier gar nicht berührt ist, weil es vor Gericht zur Geltung kommt) - andererseits stellst du den Polizeibeamten die Selbstschutzmaßnahmen in Abrede. Noch ein Widerspruch.

Fazit 2: Eine entschädigungszahlung des Deutschen Staates wegen Rufmord durch deutsche Medien.

Der Deutsche Staat haftet nicht für die Medien. Die deutsche Medienlandschaft ist aus gutem Grund nicht durch die Regierung beeinflussbar - siehe Landesmediengesetze, Rundfunkgesetzte etc.

Bist du ein Provokateur? Ich glaube das nicht mehr: Deine Motivation ist "fishing for compliments": Du gibst den unerschrockenen Sportwagenfahrer, dehnst deine ureigene Definition von "gefährlich" bis zum Grotesken aus und bist dir (leider) dem Beifall der Gleichgesinnten sicher. Selbstreflexion und

Vorstellungsvermögen gehen gegen Null - Argumentation sinnlos.

Mick

Jemand wollte eine sachliche Begründung, jetzt ist Sie da und wird als Überflüssig dargestellt, das ist doc sehr bedenklich, ODER?

Einen kompletten Beitrag rauszueditieren und komplett neu zu schreiben ist ganz großes Kino.

1%ler, der keinen geleasten EOS , sondern einen bezahlten Ferrari fährt......

Mann, was geht denn hier ab??

Was ist denn das für eine Aussage????

Dein 348er war günstiger als ein vollausgestatteter VW Golf. Worin siehst du jetzt einen Unterschied beispielsweise zu einem Golf-Fahrer, der sein Vehikel ebenso bar bezahlt hat??

Ein Golf- oder Eonbesitzer der evtl. lange auf seinen "Schatz" gespart hat ist mir allemal lieber, als ein überheblicher Ferrifahrer.

Komm von deinem Ego-Trip runter. Bei solchen Aussagen bekomme ich hektische Flecken.

Abgesehen davon:das absolute Vorfahrtsrecht haben in Deutschland nur die Mercedes-Fahrer, und nicht die Ferris......

Gast anonymous73

Deine Motivation ist "fishing for compliments

ein gedanken-leser:-))! und das meine ich ernsthaft... dem ist nichts mehr hinzuzufügen.:-))!

o.k kl. zugabe, normaler weise gehe ich auf jede kritik ein bzw. denke darüber nach, jedoch bei solch einer stupiden einstellung wie man sie hier nachlesen kann komme ich nichtmal über den dritten satz hinaus und lese gar nicht weiter...

Stimmt, das mit den Medien war falsch, mein Fehler. Sollen Die eine Zahlung leisten.

Ich glaube manchmal echt es ist nur Neid, vielleicht wäre es doch sinnvoll nur Ferrari Fahrer im Ferrari Forum diskutieren zu lassen.

Ich schätze jede Fachliche Meinung von jemandem der Ahnung hat wovon er spricht, aber über Geschindigkeiten mitzureden von denen man nur träumt?

Einige von euch sind scheinbar ferner jeder Realität.

LOL. Hat hier einer geschrieben, dass sich Ferrari-Fahrer nicht benehmen können und nur Ferrari-Fahrer rasen? Nein. Es ist auch völlig egal, durch welches Werkzeug (sprich Auto) man beweist, dass man kein Hirn hat.

Mann, was geht denn hier ab??

Was ist denn das für eine Aussage????

Dein 348er war günstiger als ein vollausgestatteter VW Golf. Worin siehst du jetzt einen Unterschied beispielsweise zu einem Golf-Fahrer, der sein Vehikel ebenso bar bezahlt hat??

Ein Golf- oder Eonbesitzer der evtl. lange auf seinen "Schatz" gespart hat ist mir allemal lieber, als ein überheblicher Ferrifahrer.

Komm von deinem Ego-Trip runter. Bei solchen Aussagen bekomme ich hektische Flecken.

Abgesehen davon:das absolute Vorfahrtsrecht haben in Deutschland nur die Mercedes-Fahrer, und nicht die Ferris......

Wer zwischen den Zeilen lesen kann, bekommt mehr Informationen, also besser Blutdruck runter und das verstehen was dahinter steckt.

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