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Autobahneinfahrt - gab es da eine Gesetzesänderung?


mat01

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Hallo,

na ja.

Was ein Notfall ist, wird leider derjenige feststellen, der sich rechts neben Dir befindet.

Das Problem ist doch, dass viele Menschen mit dem Verkehr einfach überfordert sind.

Wenn dieses überforderten Menschen dann auch noch gefordert werden, weil sie z.B. nicht vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn "gelassen" werden, neigen sie oft zu unüberlegten Handlungen.

Der Turbo-Rolf?-Fall ist uns allen noch in Erinnerung?

Auf das was vorgeschrieben ist, würde ich mich auch nicht immer zu 100% verlassen wollen.

Regelmäßig ist man mitschuldig.

Grüße.

...sollte die Konsequnezen ziehen und dem ganzen einfach fernbleiben. Unsere Gesellschaft scheint eh so ziemlich mit allem überfordert.....

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...Unsere Gesellschaft scheint eh so ziemlich mit allem überfordert.....

Ich würde eher sagen, dass unsere Politik mit allem überfordert ist. Unsere Gesellschaft halte ich durchaus noch für leistungsfähig und auch für wesentlich leistungsfähiger als die Politik glaubt annehmen zu müssen. Wobei letzteres eher aus Eigennutz der Politik geschieht, der Öffentlichkeit aber als Nutzen für die Gesellschaft verkauft werden soll.

Ich will aber lieber nicht zu sehr ins Detail gehen: http://www.carpassion.com/de/forum/alltag/22978-bitte-keine-politischen-threads.html

Ich würde eher sagen, dass unsere Politik mit allem überfordert ist. Unsere Gesellschaft halte ich durchaus noch für leistungsfähig und auch für wesentlich leistungsfähiger als die Politik glaubt annehmen zu müssen. Wobei letzteres eher aus Eigennutz der Politik geschieht, der Öffentlichkeit aber als Nutzen für die Gesellschaft verkauft werden soll.

Ich will aber lieber nicht zu sehr ins Detail gehen: http://www.carpassion.com/de/forum/alltag/22978-bitte-keine-politischen-threads.html

1. Wenn sich bei Wahlen zunehmend 50:50 Verhältnisse einstellen (aus welchen Gründen zunächst auch immer, denn die sind sicher vielfältig), wird es naturgemäß schwerer, einfache und transparente Beschlüsse zu fassen und durchzusetzen.

2. Desweiteren haben sich im Laufe der Jahrzehnte soviele unterschiedliche Interessengruppen mit erstaunlich hohem Einfluß entwickelt, daß man beschließen kann was man will. Irgend jemand ist heute immer in der Lage, den Beschluß zumindest zu torpedieren, wenn nicht sogar gänzlich zufall zu bringen. Berühmter Satz: "...und wenn ich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen muß", was vielfach auch durchgezogen wird.

Insofern ist "die Politik" letztlich auch nur ein Abbild unserer heutigen Gesellschafts-Auffassung, d.h. wir sollten uns alle mal kräftig an die eigene Nase packen.

Wer überfordert ist mit dem Verkehr ...sollte die Konsequenzen ziehen und dem ganzen einfach fernbleiben. Unsere Gesellschaft scheint eh so ziemlich mit allem überfordert.....

Wenn wir das in aller Konsequenz durchziehen und keinen Verkehr mehr haben, dann stirbt unsere Gesellschaft aber konsequent aus...

Ob dass nun alle verstehen???

Wenn wir das in aller Konsequenz durchziehen und keinen Verkehr mehr haben, dann stirbt unsere Gesellschaft aber konsequent aus...

Ob dass nun alle verstehen???

Darum räume ich selbst beim Autofahren dem Verkehr immer Vorrang ein.

O:-)

Soll das jetzt heißen das die Politik daran Schuld ist das einige Leute nicht in die Spiegel gucken? X-)

Spaß beiseite. Den Sinn des Beschleunigungsstreifens haben die meisten Autofahrer

sowieso vergessen. Wenn ich die *****en sehe die direkt aus der Auffahrt auf die AB

fahren, überhole ich sie auf dem Beschleunigungsstreifen. Das ist die einzige Situation

wo es erlaubt ist rechts zu überholen. Und wenn der Platz nicht reicht benutze ich den Standstreifen mit.

Auch das ist erlaubt. Leider weiß das kaum einer. Und dafür wird man dann angehupt oder angeblinkt :evil:

...überhole ich sie auf dem Beschleunigungsstreifen. Das ist die einzige Situation wo es erlaubt ist rechts zu überholen. Und wenn der Platz nicht reicht benutze ich den Standstreifen mit. Auch das ist erlaubt. Leider weiß das kaum einer. Und dafür wird man dann angehupt oder angeblinkt :evil:
Das kann ich irgendwie nicht so richtig glauben.

Wäre wirklich sehr nett, wenn Du den passenden § dazuschreiben könntest.

:???:

Es ist so, habe ich sogar die Polizei tun sehen. Wenn es nicht möglich ist auf der Länge des Beschleunigungsstreifens sich einzu ordnen darf man auf dem Standstreifen weiterfahren.

Typischerweise sind es Frauen die stattdessen am Ende des Beschleunigungsstreifen stehen bleiben und es dann natürlich nicht mehr schaffen auf die AB zu kommen :wink:

Das kann ich irgendwie nicht so richtig glauben.

Wäre wirklich sehr nett, wenn Du den passenden § dazuschreiben könntest.

:???:

Mit dem passenden § kann ich zwar nicht dienen, aber mit folgender Überlegung:

Fährt jemand bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens und schafft es nicht, sich einzuordnen, hat er 2 Möglichkeiten:

- Weiterfahren

-Stehenbleiben

Was ist gefährlicher für alle Beteiligten? Richtig, stehenbleiben; so seh ich das zumindest.

Hat er es nämlich bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens nicht auf die AB geschafft, so hat er trotzdem (hoffentlich) schon etwas Geschwindigkeit aufgebaut, so dass er 50m später gefahrlos rauffahren kann. Würde er stehenbleiben, so muss er von 0 auf ~100 beschleunigen und dafür braucht der Durchschhnittsfahrer mit dem Durchschnittsauto mal ne gaaanz lange freie 1. Spur.

Außerdem ist es für nachfolgende Fahrer auf dem Beschl.streifen gefährlich, da sie meistens nur in den Rückspiegel gucken, wann und wo sie selbst auf die AB kommen, und dann nur im Augenwinkel erkennen, dass derjenige vor ihnen bis zum Stillstand heruntergebremst hat. Brenzlig sowas...

Bigpappa, Masterblaster und CountachQV sehen es schon richtig.

Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man rechts überholen. Er gilt nicht als eine AB Spur und ist somit eher eine parallel zu AB verlaufende Straße.

Typischerweise sind es Frauen die stattdessen am Ende des Beschleunigungsstreifen stehen bleiben und es dann natürlich nicht mehr schaffen auf die AB zu kommen :wink:

Ich bin ansich n ganz netter (habe ich irgendwo/irgendwann mal gehört :wink: ) aber an dem Punkt gibbet Fratzengeballer. :vollgas: Meist suche ich mir dann noch die Lücke zw. AB Parker und Leitplanke. Gelegentliches Hupen des Überholten wird mit Genugtung wahrgenommen. O:-)

PS: Das man auf der AB-Auffahrt nicht stehen bleibt, war das erste, was ich in der Fahrschule zum Thema AB gelernt habe. Zitat:"Am Ende der AB Auffahrt steht keine Mauer, und der Standstreifen ist eine Notspur - Und das wäre dann in gewisser Weise eine Notsituation" :-))!

Moment mal, unser User "Masterblaster" hatte das aber etwas anders geschrieben.

Sinngemäß:

"Wenn einer die Auffahrt auf die BAB benutzt und sich gleich einfädelt, dann fädel ich mich nicht dahinter ein, sondern bretter schnell noch rechts an dem Idi...ten vorbei und fädel dann vor ihm ein. Wenn´s sein muß, benutze ich dafür sogar noch den Standstreifen. Ist alles ganz legal."

Das sind jetzt nicht exakt seine Worte, aber es ist exakt die Aussage seines Beitrages. Sorry, aber ich glaube nie und nimmer, das diese Vorgehensweise erlaubt sein soll.

Dass der Standstreifen eine Notspur darstellt, ist völlig richtig. Dass ich ihn zur Verlängerung der BAB-Auffahrt machen und sogar noch zum Rechtsüberholen völlig legal benutzen darf, nee, das ist mit absoluter Sicherheit totaler Bullshit.

Wenn ich den Vorausfahrenden bereits eigefädelten Wagen noch rechts überholen will und dafür dann auch noch den Standstreifen benutze, dann ist das absolut keine Notsituation - welche eine "legale" Benutzung eventuell rechtfertigen würde - sondern nur eine "dem Verkehr nicht angepasste Fahrweise" die mit absoluter Sicherheit rechtliche Konsequenzen hätte!!!

Ich werde diesen Sachverhalt einfach mal im Polizei-Forum posten und die Uniformierten mal um eine rechtlich einwandfreie Stellungnahme bitten.

:???:

Zum Thema "gleich links rüber" habe ich zumindest dieses Urteil zur Hand:

Aktenzeichen: 1 S 33/96 – Urteil vom 16.10.1996

GIESSEN (DAV). Beim Auffahren auf die Autobahn darf nicht »in einem Zug« vom Beschleinigungsstreifen auf die Überholspur gewechselt werden. Wer mit einem solchen »sehr gefährlichen« Verkehrsverstoß einen Auffahrunfall verursacht, trägt die alleinige Schuld, entschied das Landgericht Gießen in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlichten Urteil. In dem Fall war eine Autofahrerin direkt von der Beschleunigungsspur auf die Überholfahrbahn gewechselt, um einen langsamen LKW zu passieren. Von hinten kam ein – erlaubtermaßen – schnell fahrender Personenwagen an, dessen Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Das Auto prallte auf den Wagen der Klägerin auf, die in dem Prozeß einen Teil des Schadens ersetzt haben wollte. Ihre Klage wurde abgewiesen. Die Richter warfen der Frau vor, sie hätte nach dem Einfädeln auf der Normalspur bleiben müssen, um sich zunächst in die konkrete Verkehrssituation einzufügen. Nur so sei gewährleistet, daß die Lage auch für einen schnell von hinten herannahenden Autofahrer berechenbar bleibe, hieß es in dem Urteil. Angesichts des »schwerwiegenden Fahrfehlers« der Klägerin trete ein Mitverschulden des Auffahrenden voll zurück, meinte das Gericht. Der sofortige Fahrbahnwechsel sei für den herannahenden Fahrer nicht vorhersehbar gewesen.

Für den anderen oben geschilderten Sachverhalt muß ich selbst erstmal suchen...

Ein Auto welches es nicht schafft auf dem Beschleunigungsstreifen auf mindestens 150 km / h zu beschleunigen gehört nicht auf die BAB, ein Fahrer der nicht mächtig ist das Pedal ganz rechs unten entsprechend der obigen Vorgabe zu treten ebenfalls.

Generell darfst du auf einem (oder mehreren Fahrstreifen) welche gegenüber der übrigen Autobahn durch die doppeltdicken Markierungsstreifen abgetrennt sind auch rechts ganz offiziell schneller fahren als links. Darunter fallen der berühmte Beschleunigungsstreifen, als auch die frühzeitigen "Trennungen" an Autobahnkreuzen / Dreiecken.

Nur verlassen solltest du dich nicht darauf, zischst du mit 200 km/h rechts vorbei und der Laster zieht kurz vor dir rüber bist du immer noch der Depp, er merkt so gut wie nichts....

@Lamberko

Dein Post No. 31, tsetsetse

Siehe §1, vollständige Aufmerksamkeit ist auf den Verkehr zu richten usw...

Ob du dass alles so richtig verstanden hast:-))! :-))!O:-) O:-) O:-)

@Lamberko

Dein Post No. 31, tsetsetse

Siehe §1, vollständige Aufmerksamkeit ist auf den Verkehr zu richten usw...

Ob du dass alles so richtig verstanden hast:-))! :-))!O:-) O:-) O:-)

Klar habe ich alles verstanden: Um mich voll auf den Verkehr konzentrieren zu können, halte ich sogar auf dem Standstreifen an...ist ja ´ne Notsituation.

:D

...

Durchgehender Verkehr hat stets

Vorfahrt / Einfädelnder haftet bei Unfall

Urteil: Kein Reißverschluss-Verfahren an Autobahn-Auffahrten

Wie das sogenannte Reißverschluss-Verfahren zu handhaben ist, wissen noch immer zu wenige Autofahrer. Andererseits vertrauen viele bei Autobahn-Auffahrten jedoch gerade auf dieses Prinzip – ein ärgerliches und gefährliches Missverständnis. Das OLG Köln hat nun erneut klargestellt: Der einfädelnde Verkehr ist wartepflichtig.

Bei einem Unfall zwischen einem vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädelnden Verkehrsteilnehmer und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Einfädelnden, hat das Oberlandesgericht Köln in einem inzwischen rechtskräftigen, heute veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 24.10.2005; - 16 U 24/05 -).

In dem zugrundeliegenden Fall befuhr der spätere Kläger im Herbst 2002 mit seinem Pkw die Beschleunigungsspur einer Auffahrt zur A3 bei Köln. Bei dem Versuch, sich bei zähfließendem Verkehr auf der rechten Fahrspur vor einem Lkw einzuordnen, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Mann vertrat die Ansicht, den Lkw-Fahrer treffe die Alleinschuld an dem Unfall.

Seine auf Zahlung von ca. 1.700 Euro gerichtete Schadensersatzklage blieb aber auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln erfolglos. In seinem Berufungsurteil hat der zuständige Zivilsenat die folgenden wesentlichen Haftungsgrundsätze herausgestellt:

Das sog. Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), wonach bei Engstellen auf mehrspurigen Straßen den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen unmittelbar davor der Spurwechsel zu ermöglichen ist, findet auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Hier gilt vielmehr § 18 Abs. 3 StVO, wonach auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt hat.

Auf deren Beachtung dürfe der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn vertrauen. Der einfahrende Verkehr sei wartepflichtig und dürfe sich nur mit größter Sorgfalt auf die durchgehende Fahrspur eingliedern, so die Richter. Komme es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem (bevorrechtigten) Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrspur und einem sich einfädelnden Verkehrsteilnehmer, spreche der sog. Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden. Dieser müsse dann den gegen ihn sprechenden Anschein entkräften.

Im konkreten Fall hat der Kläger seine Darstellung, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil der Lkw-Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig beschleunigt habe, nicht beweisen können.

Von den Aussagen dieses Urteiles, kann man sicherlich einiges ableiten:

- Der einfädelnde Verkehr ist immer wartepflichtig

- Der Beschleunigungsstreifen gilt nicht als durchgehende Fahrbahn

- Eingliederung in die Fahrspur nur mit größter Sorgfalt

8)

Moment mal, unser User "Masterblaster" hatte das aber etwas anders geschrieben.

Sinngemäß:

"Wenn einer die Auffahrt auf die BAB benutzt und sich gleich einfädelt, dann fädel ich mich nicht dahinter ein, sondern bretter schnell noch rechts an dem Idi...ten vorbei und fädel dann vor ihm ein. Wenn´s sein muß, benutze ich dafür sogar noch den Standstreifen. Ist alles ganz legal."

Das sind jetzt nicht exakt seine Worte, aber es ist exakt die Aussage seines Beitrages. Sorry, aber ich glaube nie und nimmer, das diese Vorgehensweise erlaubt sein soll.

Ok, da hast du schon Recht. Das ist nicht erlaubt. Da habe ich zumindest etwas den Text von MAsterblaster falsch verstanden. Man darf nur dann rechts überholen, wenn man wirklich gerade erst auf die AB auffährt.

Dass der Standstreifen eine Notspur darstellt, ist völlig richtig. Dass ich ihn zur Verlängerung der BAB-Auffahrt machen und sogar noch zum Rechtsüberholen völlig legal benutzen darf, nee, das ist mit absoluter Sicherheit totaler Bullshit.

Lt. StVo. hast du schon Recht. Aber zumindest die Logik, Vielfahrer, und fast jeder Fahrlehrer werden dir das Gegenteil sagen.

Wenn ich den Vorausfahrenden bereits eigefädelten Wagen noch rechts überholen will und dafür dann auch noch den Standstreifen benutze, dann ist das absolut keine Notsituation - welche eine "legale" Benutzung eventuell rechtfertigen würde - sondern nur eine "dem Verkehr nicht angepasste Fahrweise" die mit absoluter Sicherheit rechtliche Konsequenzen hätte!!!

Ich nenne das "Eine intelligente Nutzung des Lebensraums Autobahn" O:-)

@Rabbit: Du hast mich schon richtig verstanden. Lamberko hat mich wohl missverstanden.

Wenn jemand z.B. mit 90 auf eine unbegrenzte Autobahn auffährt und direkt am Anfang

des Beschleunigungsstreifens auf die AB einfädelt, überhole ich ihn auf dem Beschleunigungsstreifen. Alles ganz legal.

Das mit dem Standstreifen benutzen bezog ich darauf, dass wenn ich am Ende des Beschleunigsungsstreifens immer noch nicht einfädeln konnte.

Egal ob mit oder ohne Vordermann der direkt einfädelt. Passiert z.B. wenn LKWs

dicht auffahren und ich nicht dazwischen kann.

Ich überhole die anderen nicht auf dem Standstreifen nur um ihnen eine Lektion zu erteilen

oder um sie zu erschrecken! Das hat Lamberko missverstanden.

Ich fürchte, hier werden jetzt ein paar Dinge völlig durcheinandergewürfelt.

Auf der Autobahnzufahrt herrscht "Vorfahrt achten" (an manchen Zufahrten ist sogar ein entsprechendes Verkehrszeichen zu finden). Es bedeutet, daß der fließende Autobahn-Verkehr während meines Zufahrens nicht beeinträchtigt und schon garnicht gefährdet werden darf. D.h. ich muß mein Fahrverhalten anpassen. In keinem Fall steht am Ende der Beschleunigungsspur ein "Stopp" Schild!

Daraus folgt:

Wenn es die Situation erfordert (d.h. um den fließenden Verkehr nicht zu gefährden), darf rechts schneller beschleunigt als links gefahren werden. Überholen ist hingegen im rechtlichen Sinne etwas anderes (nämlich mit "deutlich höherer" Geschwindigkeit rechts vorbeifahren). Desweiteren darf unter dem gleichen Vorsatz, d.h. um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs zu vermeiden, der Standstreifen zur weiteren Beschleunigung mit benutzt werden.

Fallbeispiele:

1. Ein Truck mit langem Auflieger oder mit Hänger ist auf gleicher Höhe mit mir, während ich beschleunige. Bremsen und hinter ihm einordnen kann sehr gefährlich für den nachfolgenden Autobahn-Verkehr werden, ist also zu vermeiden. Besser ist zu beschleunigen, notfalls dazu die Standspur mitbenutzen und im gebührenden Abstand vor ihm einfädeln.

2. Ein PKW fährt mit ca. Richtgeschwindigkeit etwa auf gleicher Höhe mit mir. Hinter ihm ist genügend Platz zum Einfädeln. Ohne zusätzlich zu beschleunigen, sollte man sich hinter diesem PKW einordnen.

3. Auf der AB herrscht sehr langsamer Kolonnenverkehr, der ein Einfädeln fast unmöglich macht. Dann bleibt nichts anderes übrig, als bis zum Ende der Beschleunigungsspur vorzuziehen, dort zu halten und zu warten, bis sich genügend Platz zum Einfädeln ergibt, ohne andere zu gefährden.

@Rabbit: Du hast mich schon richtig verstanden. Lamberko hat mich wohl missverstanden.

Wenn jemand z.B. mit 90 auf eine unbegrenzte Autobahn auffährt und direkt am Anfang

des Beschleunigungsstreifens auf die AB einfädelt, überhole ich ihn auf dem Beschleunigungsstreifen. Alles ganz legal.

Das mit dem Standstreifen benutzen bezog ich darauf, dass wenn ich am Ende des Beschleunigsungsstreifens immer noch nicht einfädeln konnte.

Egal ob mit oder ohne Vordermann der direkt einfädelt. Passiert z.B. wenn LKWs

dicht auffahren und ich nicht dazwischen kann.

Ich überhole die anderen nicht auf dem Standstreifen nur um ihnen eine Lektion zu erteilen

oder um sie zu erschrecken! Das hat Lamberko missverstanden.

Sorry, dann hatte ich das tatsächlich falsch verstanden.

Entschuldigung :oops:

Du bretterst also auf der BAB und von rechts zieht ein Pkw von der Auffahrt kommend direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn, worauf Du rechts auf den Beschleunigungsstreifen wechselst und diesen dann als Überholspur benutzt und sogar noch a bisserl auf dem Standstreifen weiterballerst weil der Blödian Dich nicht mehr rein lässt. - So besser?

O:-)

Hmmmmm, ich kann die von Dir versicherte Legalität dieser Aktion jetzt aber noch immer nicht so richtig glauben.

:???:

Du bretterst also auf der BAB und von rechts zieht ein Pkw von der Auffahrt kommend direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn, worauf Du rechts auf den Beschleunigungsstreifen wechselst und diesen dann als Überholspur benutzt und sogar noch a bisserl auf dem Standstreifen weiterballerst weil der Blödian Dich nicht mehr rein lässt. - So besser?

O:-)

Hmmmmm, ich kann die von Dir versicherte Legalität dieser Aktion jetzt aber noch immer nicht so richtig glauben.

:???:

Worauf genau beziehen sich denn jetzt Deine Legalitäts-Zweifel? Auf das von Dir direkt darüber beschriebene Szenario? Ein solches war von Masterblaster doch zu keiner Zeit gemeint..... Oder hast Du nur Deine Smileys falsch gesetzt und beide Absätze sind in ihrer Gesamtheit ironisch zu verstehen?
Worauf genau beziehen sich denn jetzt Deine Legalitäts-Zweifel? Auf das von Dir direkt darüber beschriebene Szenario? Ein solches war von Masterblaster doch zu keiner Zeit gemeint..... Oder hast Du nur Deine Smileys falsch gesetzt und beide Absätze sind in ihrer Gesamtheit ironisch zu verstehen?
Ironisch.

Natürlich möchte ich hier in diesem Thread keine Unruhe stiften, aber ich suche allerdings noch immer nach den Legalisierungs-§§, der das Befahren des Standstreifen zum Zwecke des Einfädelns zulässt.

Meiner Meinung nach ist der einfädelnde Verkehr IMMER wartepflichtig, da sich aus der genannten Situation keine haltbare "Notsituation" ableiten lässt die das Befahren des Standstreifens rechtfertigen würde!

Ironisch.

Natürlich möchte ich hier in diesem Thread keine Unruhe stiften, aber ich suche allerdings noch immer nach den Legalisierungs-§§, der das Befahren des Standstreifen zum Zwecke des Einfädelns zulässt.

Vielleicht wird umgekehrt ein Schuh draus.

"Parken" ist verboten auf der BAB, damit auch auf dem Beschleunigungssteifen.O:-) O:-)

Und Schei.. auf Legalisierungs-§§, das macht doch einen höllen Spaß mit 375 km/h unter Tangierung des Standstreifen`s direkt über alle 3 Spuren ungebremst in die Mittelleitplanke durchzuziehen.

Ironisch.

Natürlich möchte ich hier in diesem Thread keine Unruhe stiften, aber ich suche allerdings noch immer nach den Legalisierungs-§§, der das Befahren des Standstreifen zum Zwecke des Einfädelns zulässt.

Meiner Meinung nach ist der einfädelnde Verkehr IMMER wartepflichtig, da sich aus der genannten Situation keine haltbare "Notsituation" ableiten lässt die das Befahren des Standstreifens rechtfertigen würde!

Dieses Gesetz wirst du auch nicht finden. Lt. StVo ist das Befahren des Standstreifens verboten.

Nur ist dieses Gesetz grober Unfug. Es gab sicher mehr Unfälle dadurch, dass einer am Ende des Beschleunigungsstreifen wartete und übersehen wurde als solche, die durch das Befahren vom Standstreifen verursacht wurden. Und solange Menschen im Halbschlaf auf der AB unterwegs sind, werde ich sicher nicht am Ende der Beschleunigungsspur warten.

Vielleicht wird umgekehrt ein Schuh draus.

"Parken" ist verboten auf der BAB, damit auch auf dem Beschleunigungssteifen.O:-) O:-)

Der Beschleunigungsstreifen gehört doch garnicht zur AB O:-)

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