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Krankenwagen im Einsatz überholen?


zetti-hh

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Moin moin,

JA der threadtitel mag etwas merkwürdig klingen :D

ich hätte auch nie gedacht das ich jemals in die situation kommen würde!

letztes fahr ich abends von neustadt i.H zurück nach Ahrensburg wo ich wohne ... abends ist falsch gesagt ... 3 Uhr nachts!

kein mensch war unterwegs ... auf der strecke steht ein schönes schild das wir alle mögen ;-) ... tacho zeigte ca. 220km/h

auf der rechten spur fahren zwei krankenwagen mit blaulicht und ca 120km/h ...

darf man überholen? ja/nein? :D

gruß

carlo

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In dem Fall würde ich schonmal sagen ja. In der Stadt wäre das aber undenkbar.

Ich entsinne mich vor sehr langer Zeit eine ähnliche Situation gehabt zu haben und den KW auf der Autobahn überholt zu haben.

klar, ich überhol die Feuerwehr sogar auf der Bundesstrasse. Sie fahren mit ihren Löschfahrzeugen 90 km/h also kann man sie auch überholen.

Sollte man aber beim Überholvorgang in den Graben rutschen darf man gespannt sein :D

Nug

ich meine mal gelesen zu haben , dass man ein Einsatzfahrzeug nicht überholen darf. sicher bin ich mir jedoch nicht.

wie das auf einer 3 spurigen autobahn aussieht weiß ich nicht. aber ist ein polizeiwagen auch im einsatz wenn er einen schwertransporter begleitet ? da muss man ja quasi überholen. wobei sie mich direkt einer fahrzeug kontrolle unterzogen haben im januar. hätte wohl kein motorrad fahren sollen ;)

die dachte wer im winter motorrad fährt, muss dreck am stecken haben.

Ich hab in Pöseldorf am Mittelweg auch mal einen Krankenwagen mit Blaulicht überholt ohne ihn zu behindern und ich habe keine Anzeige bekommen. Was sollte dagegen sprechen, wenn man ihn nicht gerade mit 100 km/h überholt?

Ich war spät dran..:D

§ 38 STVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht ... Es ordnet an: »Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen«

§ 5 Überholen ... Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder

§ 35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Zu ein generellen Überholverbot finde ich nichts.

wenn´s nur ein Krankenwagen/Rettungswagen/Notarztwagen ist, so ganz ohne Polizei, und du wirklich ohne ihn irgendwie zu behindern (3-spurige Autobahn z.B.) dann überhol ruhig, die Sanis sind meistens recht nette Leute ohne Erzieherambitionen wie die Polizisten. Wie gesagt, belästige keinen damit und es wird recht sicher nichts passieren, bei Polizisten wär ich vorsichtiger, aber auf der Autobahn würd ich auch vorbeiziehn, wofür gibts denn mehrere Spuren? Na um gefahrlos zu überholen! Auf der Landstrasse oder innerorts muss es ja auch nicht unbedingt sein, mit Blaulicht fahren ist wirklich anstrengend und nicht so relaxed wie manche sich das vielleicht vorstellen. Die fahren mit ihren Fahrzeugen den Möglichkeiten nach am Limit und da ist schneller was passiert als man denkt. Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall ist bei einer Blaulichtfahrt um den Faktor 10 (!!!!) höher als bei einer normalen Fahrt ohne Singaleinrichtungen. Also denkt auch an denjenigen der dort zum Einsatz oder vom Einsatz wegrast. Er hat keinen leichten Job zu machen.

Das ist echt mal ne interessante Frage.

Also innerorts und auf Landstraßen stellt sich die Frage nicht wirklich da Einsatzfahrzeuge da sowieso schneller unterwegs sind.

Aber ich würd wohl auch auf der Autobahn nicht überholen. Ich weiß ja nicht ob die von nem Unfall kommen oder auf der "Anreise" sind. Wenn die auf der Anreise sind, man rauscht mit 220 vorbei und nach der nächsten Kurve/Kuppe liegt ein Sattelzug quer auf der Fahrbahn, dann sitzt man so :-o am Steuer

Ich würde mal sagen, dass zwei hintereinanderherfahrende Krankenwagen nachts auf der Autobahn wohl kaum zu einem Einsatz fahren.

Es handelt sich wahrscheinlich um wichtige Kranken- oder Bluttransport oder so etwas, das Blaulicht haben sie dann nur an, falls mal ein langsamerer Verkrehsteilnehmer unterwegs ist.

Ich überhole in so einer Situation immer, nur wenn Verkehr auf der Autobahn ist, darf man den Krankenwagen nicht so behindern, dass er bremsen muss. Bedeutet: So lange er seine 120 km/h halten kann, behindere ich ihn nicht.

1. Ein Blaulicht alleine begründet noch keine Vorrechte von Einsatzwagen. Es müssen Blaulicht und Martinshorn aktiv sein, nur dann dürfen Einsatzwagen ihre Vorrechte ausüben, beispielsweise eine Ampel bei Rot überqueren.

2. Überholen ist jederzeit erlaubt. Ausnahme: der Einsatzwagen sperrt die Überholspur (d.h. er fährt z.B. auf der Überholspur) mit aktivem Blaulicht und Martinshorn und macht dadurch sein Vorrecht geltend.

Quelle: ADAC

1. Ein Blaulicht alleine begründet noch keine Vorrechte von Einsatzwagen....

Richtig...

Denn nur wenn wirklich beides aktiv an ist haben sie diese Rechte.

Ich überhole die nämlich auch immerO:-)

Wer fährt schon mit knappen 80km/h auf der AB hinter nem Krankenwagen her...

1. Ein Blaulicht alleine begründet noch keine Vorrechte von Einsatzwagen. Es müssen Blaulicht und Martinshorn aktiv sein, nur dann dürfen Einsatzwagen ihre Vorrechte ausüben, beispielsweise eine Ampel bei Rot überqueren.

2. Überholen ist jederzeit erlaubt. Ausnahme: der Einsatzwagen sperrt die Überholspur (d.h. er fährt z.B. auf der Überholspur) mit aktivem Blaulicht und Martinshorn und macht dadurch sein Vorrecht geltend.

Quelle: ADAC

yep, soweit richtig. Nur z.B. Nachts oder auf längeren Strecken schalten fast alle das Martinshorn nicht ein um 1. nicht das ganze Viertel aufzuwecken und 2. is das Ding einfach laut und macht keinen Spass wenn man damit ne Stunde am Stück rumfährt.

Rechtlich ist es so wie du schreibst, aber praktisch werden rote Ampeln auch meist ohne Martinshorn vorsichtig überfahren, zumindest wenn wirklich wenig Verkehr ist, also nachts oder so. Zwei Wägen hintereinander sind wohl kein Organ- oder Bluttransport, außer die Transportieren gleich Tonnen von dem Zeug......das machen meistens andre Fahrzeuge oder per Heli in wirklich dringenden Fällen. Im normalen Krankentransport wird mit Blaulicht (und Horn) nur bei kritischem Zustand des Patienten und auf Anweisung, im Krankentransport sitzen oft nur Zivis die lässt man nicht gerne auf ein Blaulicht los... Wenn also jemand mit Blaulicht fährt is es schon was wichtiges, nur die Polizei erlaubt sich mit Blaulicht zum Mäggi zu düsen.

Denkt doch nicht so viel an die rechtliche Frage sondern eher darüber nach ob ihr den Jungs da nen Gefallen tut wenn ihr sie auf der Landstrasse überholt. Jeder Überholvorgang stresst den Fahrer weiter..... Ich rede jetzt nicht von einer Autobahn auf der man einfach aneinander vorbeifährt, da tut man sich ja wirklich nichts.

im Krankentransport sitzen oft nur Zivis die lässt man nicht gerne auf ein Blaulicht los...

Im Landkreis Schaumburg (Nds) schon.

Es ist also Vorsicht geboten :DO:-)

Dumm ist es nur, wenn der RTW auf der linken Spur fährt, weil er keinen Bock hat, ständig die Spur zu wechseln. Dann hängt man dahinter fest.:evil:

@darkman: Und mit Überlandhorn (druckluft)nachts inner Stadt, macht es doch erst richtig Spass....X-)

darkman,

nirgens steht, daß ein Martinshorn ständig aktiv sein muß. Es reicht, wenn es an solchen Stellen aktiviert wird, wenn es um die Durchsetzung eines Vorrechts geht. In den meisten Fällen flößt ein Blaulicht bereits soviel Respekt ein, daß automatisch ein Vorrecht eingeräumt wird (sei es nun berechtigt oder nicht) - dann braucht man auch kein Martinshorn mehr zuschalten. Kritisch wird's allerdings, wenn es einen Unfall gibt, weil das Martinshorn nicht eingeschaltet war.... denn dann greift die rechtliche Seite zu Ungunsten des Blaulicht-Fahrers.

darkman,

nirgens steht, daß ein Martinshorn ständig aktiv sein muß. Es reicht, wenn es an solchen Stellen aktiviert wird, wenn es um die Durchsetzung eines Vorrechts geht. In den meisten Fällen flößt ein Blaulicht bereits soviel Respekt ein, daß automatisch ein Vorrecht eingeräumt wird (sei es nun berechtigt oder nicht) - dann braucht man auch kein Martinshorn mehr zuschalten. Kritisch wird's allerdings, wenn es einen Unfall gibt, weil das Martinshorn nicht eingeschaltet war.... denn dann greift die rechtliche Seite zu Ungunsten des Blaulicht-Fahrers.

Ich glaube ich habe nichts gegenteiliges geschrieben oder? Ich stimme dir zu 100% zu.... :)

  • 2 Wochen später...

Generell gilt:

Blauchlicht und Martinshorn als Sonderrechte haben den rechtlichen Charakter eines Verwaltungsaktes mit der Aussage: "Weg da"

Wer es in der Stadt wagen sollte, ein Fahrzeug mit diesen Sonderrechten zu überholen (ist ja eigentlich eh undekbar) wird ganz sicher eine Anzeige bekommen.

Auf der Autobahn kann ich nur jedem davon abraten, einen Streifenwagen mit Blaulicht zu überholen.

Ich habe es einmal erlebt, daß einige *****en einen alten VW-Bulli mit Blaulicht und Martinshorn, fahrend mit seienr Höchstgeschwindigkeit auf der mittleren Spur einer fast leeren Autobahn um 03:00 Uhr überholt haben.

Die drei überholenden Fahrzeuge konnte man einige Minuten später nichtmehr als solche identifizieren, der Streifenwagen war auf dem Weg zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem sich 2 Fahrzeuge überschlagen hatten und noch ungesichert auf der Bahn lagen.

Bei Krankenwagen ist das sicherlich etwas anderes... aber einen Streifenwagen mit Sonder und Wegerechten hat niemand zu überholen.

Generell gilt:

Blauchlicht und Martinshorn als Sonderrechte haben den rechtlichen Charakter eines Verwaltungsaktes mit der Aussage: "Weg da"

Wer es in der Stadt wagen sollte, ein Fahrzeug mit diesen Sonderrechten zu überholen (ist ja eigentlich eh undenkbar) wird ganz sicher eine Anzeige bekommen.

Das ist keineswegs undenkbar. Es gibt genügend Szenarien, in denen soetwas denkbar ist. Solange man die maximal erlaubte Geschwindigkeit nicht überschreitet, niemanden gefährdet und den expliziten Anweisungen der Blaulichtfahrer mit Martinshorn folgt bzw. nicht widerspricht, ist an einem Überholvorgang nichts auszusetzen. Punkt.

Auf der Autobahn kann ich nur jedem davon abraten, einen Streifenwagen mit Blaulicht zu überholen.

... aber einen Streifenwagen mit Sonder und Wegerechten hat niemand zu überholen.

Niemand macht Dir Deine ganz persönliche Meinung streitig und es ist sicher nicht von Nachteil, wenn Du Deine eigenen Ansichten auch befolgst. :wink2:
Das ist keineswegs undenkbar. Es gibt genügend Szenarien, in denen soetwas denkbar ist. Solange man die maximal erlaubte Geschwindigkeit nicht überschreitet, niemanden gefährdet und den expliziten Anweisungen der Blaulichtfahrer mit Martinshorn folgt bzw. nicht widerspricht, ist an einem Überholvorgang nichts auszusetzen. Punkt.

Ja Du hast recht, es gibt natürlich denkbare Situationen.

Ich sehe das aber so, daß es etwas daran auszusetzen gibt.

Wenn ein Fahrzeug Sonder- und Wegrechte benutzt, dann geht es um Menschenleben, gefahren oder im geringsten Falle bedeutende Sachwerte.

Fahrer eines solchen Fahrzeuges unterliegen vielen Einflüssen, es muß gefunkt werden, gesucht werden, gefahren werden. Da sind ganz einfach keine Wahrnehmungsfelder frei, um sich noch anderen Verkehrsteilnehmern Anweisungen zu geben.

Wer ein solche Fahrzeug überholt, wenn es nicht gerade beim Einparken ist, setzt sich und das Einsatzfahrzeug nunmal gewissen Gefahren aus, da auch immer damit zu rechnen ist, daß Apprupt die Richtung geändert werden muß oder ähnliches.

Wie dann ein Unfall rechtlich zu handhaben ist, ist sicherlich kompliziert.

Aber man muß das ja nicht haben.

  • 3 Monate später...

sorry Novalis, aber ich würd dir da gerne mal widersprechen.

Weder bei der POL, FF, BF oder WF noch bei HiOrgs hat der Fahrer etwas mit dem BOS-Funk zu tun oder muss großartig organisieren. Seine Aufgabe ist vorrangig Auto zu fahren! Genau wie jeder andere Verkehrteilnehmer auch. Und wenn nun eine Situation gegeben ist, in der du ein anderes Fahrzeug legal überholen möchtest und darfst, kannst du des auch tun. Völlig unbeachtet von möglichen Sonder- oder Wegerechten bedingt durch seine Sondersignale oder hoheitliche Aufgaben. Das ist die rechtliche Seite.

Das es in manchen Situationen durchaus Sinn macht, es nicht zu tun, hast du ja anschaulich beschrieben.

Aber ein Tip noch an alle, die auch schon mal in Wuppertal unterwegs sind: Wenn wir mal wieder mit unseren schönen, aber völlig untermotorisierten, roten Fahrzeugen mit den blauen Lämpchen und dem nervigen Tröten unterwegs sind und mit vmax. 25 km/h auf der A46/Zubringer oder sonstigen Straßen unterwegs sind und mit der Steigung kämpfen: Bitte überholt uns! Wir haben da absolut nix gegen und die Sondersignale dienen nur als Warnung vor einem langsam rollenden Hindernis...

sorry Novalis, aber ich würd dir da gerne mal widersprechen.

Weder bei der POL, FF, BF oder WF noch bei HiOrgs hat der Fahrer etwas mit dem BOS-Funk zu tun oder muss großartig organisieren. ..

Keine Ahnung, woher Du Deine Kenntnisse nimmst, aber ich bin Angehöriger eines der Vereine, die Du genannt hast.

Und ich widerspreche Dir.

  • 3 Wochen später...

Theoretisch hat er ja Recht. Natürlich sollte es so sein, dass sich der Beifahrer um Funk und Wegfindung kümmert und der Fahrer sich "nur" um Fahrzeug und Verkehr kümmern muss.

Praktisch jedoch hört der Fahrer natürlich auch immer mit auf den Funk, auch er will ja wissen was ihn erwartet wenn er ankommt, auch er überlegt mit ob er schon jetzt rechts ab muss oder ob es doch erst die zweite Rechts ist...

Aber back to Topic: Eigentlich ging es ja hier anscheinend um "langsame" Fahrzeuge mit Sonderrechten auf der BAB. Ich glaube kein Mensch hat was dagegen, wenn solche Fahrzeuge vorsichtig überholt werden. Die Frage ob man einen "normalen" Streifenwagen mit SWR (Sonder- & Wegerechte) überholen soll, wird sich wohl kaum stellen. Wenn die Jungs mit beidem unterwegs sind, sind sie normalerweise auch deutlich schneller unterwegs als der Rest der Verkehrsteilnehmer. Diese dann noch zu überholen kann kein normaler Mensch wirklich wollen :wink: .

Wie gesagt "normale" Streifenwagen. Ich rede jetzt nicht von einer Kolonne Wasserwerfer oder Sonderwagen o.ä. :wink: . Die schalten ihr Blaulicht unter anderem auch ein, um ihre Kolonne "anzuzeigen".

Gruß

Icebear

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