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Außerorts über 40 zu schnell


JML

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Heute hat es mich nun also auch erwischt...

ich fuhr auf der B12 hinter Buchloe kurz bevors auf die A96 gen München geht. Ich bin gut über 40 zu schnell gewesen? also 140+. Wie hoch liegt denn da der Toleranzabzug? Ich glaub das wird nicht ganz reichen

Ich bin mit einem der Geschäftswägen von meinem Vater unterwegs gewesen.

Wie läuft das ganze nun weiter ab? Erstmal abwarten? wird ein foto automatisch mitgeschickt? muss man das anfordern? wie schaut es mit dem verweigerungsrecht meines vaters aus? falls er dies tut (wie läuft das genau ab?) bekommt er dann ein fahrtenbuch aufgebrummt?

Wie verhält man sich nun am besten? Gleich zum Anwalt? Oder erst noch abwarten?

Danke!

Marius

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Laut http://www.bussgeldkataloge.de/ erwartet dich folgendes:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,

falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.

Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Achtung !

Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.

Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den

meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.

Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.

Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie

(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 31 und 40 km/h zu schnell waren,

würde Sie das 75 Euro kosten.

Es kämen 3 Punkte hinzu.

Dann gäbe es kein Fahrverbot !

hmm danke da habe ich selber schon geschaut. ich meine dass es eher um 148 als 142 war... Die BMW Tachos gehen ja leider nicht besonders vor...

Weiß wer wie das nun weitergeht? Siehe Fragen im ersten Post.

Danke

hmm danke da habe ich selber schon geschaut. ich meine dass es eher um 148 als 142 war... Die BMW Tachos gehen ja leider nicht besonders vor...

Weiß wer wie das nun weitergeht? Siehe Fragen im ersten Post.

Danke

Du machst erst mal gar nichts, die senden dir dann eine Anhörung zu.

Darauf kannst du Einspruch einlegen, oder auch akzeptieren.

Wenn ein Fahrverbot angedroht wird, würde ich einspruch einlegen, aber am besten dann dort anrufen, und kräftig und nett jammern.

Sag dass du auf deinen Führerschein angewiesen bist, eventuell hast du auch noch keine Punkte, dass würde es erleichtern.

Bring eine Bescheinigung von deinem Arbeitsplatz dass du sehr viel für die Firma fahren musst, das hilft auch.

Vor allem immer sehr nett sein und Reue zeigen wenn du den Vorfall zugibst.

Wenn ales klappt , hast du zwar die drei Punkte und die Strafe in Höhe von 75.- Euro und dann noch für Verwaltung die Kosten mit ca. 25.- Euro, aber kein Fahrverbot.

Ich hab das ganze jetzt innerhalb eines Jahres mitgemacht. Beim ersten mal auch49 km zu schnell auf der Schnellstrasse, wollte nur noch schnell eine LKW Kolonne überholen, weil ich wusste dass die Strasse dann ewig lange einspurig wird.

Da habe ich ein Fahrverbot von 4 Wochen erhalten, habe keinen Einspruch erhoben, das war ein Fehler.

Wenn du innerhalb eines Jahres noch einmal mit zuviel geblitzt wirst, ist der Führerschein wieder 4 Wochen weg.

Als ich das zweitemal geblitzt wurde, wurde ich gerade von einem Lieferwagen überholt, der den Blitz ausgelöst hat(war in der Stadt)

aber den konnten sie nicht feststellen,da keine Nummertafel vorne, also haben sie versucht mir das ganze anzuhängen.

Hat mich ziemlich Geld und Nerven gekostet das ganze abzubiegen. Die Punkte hab ich dann doch bekommen, immerhin war mein Auto auch mit drauf auf dem Foto.

Jetzt kann ich mir ein Jahr lang nicht das geringste erlauben, sonst geh ich 3 Monate zu Fuss. Und das wenn die Saison anfängt:cry:

Ich bin mit einem der Geschäftswägen von meinem Vater unterwegs gewesen.

Marius

Das ist das Entscheidende. Da hat man meistens sehr gute Chancen.

Die Strategie muß von Anfang an stimmen. Wir haben in der Firma eine eigene Taktik entwickelt.

Um Dir da zu helfen muß man u.a. folgendes wissen:

Geschäftswagen des Vaters ist er Inhaber oder Angestellter.

Auf ihn zugelassen.

Oder auf die Firma.

Ist er der Geschäftsfürer oder ltd. Angestellter oder welches Level.

Läßt der Preis des Autos auf den Inhaber oder GF schließen.

Wieviel Firmenwagen gibt es.

Zugelassen in Großstadt oder Dorf?

Bist Du in der Firma beschäftigt ?

Kennen Dich andere Mitarbeiter ?

Wie scharf ist das Foto.

Bist Du angehalten worden.

Wie weit ist Dein Vater bereit Dich zu schützen, oder findet er eine Strafe angemessen.

Mitarbeiter instruieren auf keinen Fall irgendwelche Fragen beantworten. Schlau und gute Polizisten schauen gerne mal vorbei.

Gibt es einen verantwortlichen für die Fahrzeuge.

Kann man einen konstruieren. (Rhetorisch geschickt und symphatisch)

Auf keinen Fall!! gleich einen Anwalt nehmen, machen zu viele Fehler und Creativität null!!! Dürfen standesrechtlich auch nicht alle Register ziehen.

Schon beim Antrag auf Akteneinsicht kann im Betreff die Sache verloren gehen. Beispiel?

Firma bekommt die Anhörung.

Der Fahrer heißt z.B. Max zu Schnell und bespricht das mit dem Anwalt.

Die fleißige Anwaltsgehilfin legt eine Akte an.

Titel, ist ja klar:

Max zu Schnell ./. Bußgeldbehörde

und das steht dann im Betreff im Brief an die Behörde.

Dümmer gehts nicht.

Und,und,und.

Bin sehr häufig auf dieser Strecke. Heute 2 x. Evtl. können wir uns mal treffen. Hat aber nur Sinn wenn die Anhörung da ist.

Du kannst mir die Fragen aber auch per pn beantworten.

Aber wie gesagt erst wenn die Post da ist.

Bin mit Firmenwagen immer raus gekommen. Mit dem Privatwagen nur manchmal.

Eigentlich sollte man alle Privatwagen auf einen Freund zulasssen. Dann klappt es da auch.

Gruß

Um ganz sicher zu gehen würde ich mit der Anhörung direkt zum Anwaltgehen.

Oft liegen Meßfehler vor und mit ein bisschen Glück auch bei Dir.

Aber ich würde in diesem Fall (immerhin droht Fahrverbot) auf keinen Fall selbst Einspruch erheben (es sei denn Du bist Anwalt :lol: ) Das geht garantiert nicht gut.

Zumal nur der Anwalt Akteneinsicht bekommen kann.

Ich fühle mit Dir. Ich habe auch so ein Ding beim Anwalt liegen. Geht um einen Kilometer zu viel.

Gruß

Michael

Um ganz sicher zu gehen würde ich mit der Anhörung direkt zum Anwaltgehen.

Oft liegen Meßfehler vor und mit ein bisschen Glück auch bei Dir.

Aber ich würde in diesem Fall (immerhin droht Fahrverbot) auf keinen Fall selbst Einspruch erheben (es sei denn Du bist Anwalt :lol: ) Das geht garantiert nicht gut.

Zumal nur der Anwalt Akteneinsicht bekommen kann.

Ich fühle mit Dir. Ich habe auch so ein Ding beim Anwalt liegen. Geht um einen Kilometer zu viel.

Gruß

Michael

Du wirst es verlieren. Siehe vorigen Beitrag.

Die Richter freuen sich auf solche Einwände. Das ist alter Käse und total ausgequetscht.

WICHTIG: Das Ding darf überhaupt nicht zum Gericht.

Genau, wenn es vor Gericht geht, dann kannst du es abhaken.

Übrigens ein Fahrtenbuch wird beim ersten mal nicht verhängt.

Streite alles ab, du bist einfach nicht gefahren, immerhin liegt die Beweislast bei den Behörden.

Im Zweifelsfall gilt immer noch zu gunsten des Beschuldigten.

Hatte das Problem auch. Auch mit dem Firmenwagen von meinem Vater (ebenfalls BMW) mit 30 zu viel ausserorts geblitzt worden. Ich hab auf dem Tacho allerdings rund 40 zu viel gesehen. Also eine gewisse Tachovoreilung liegt schon vor. Wir haben nichts abgestritten, sondern mein Vater hat es auf sich genommen. Foto war dabei, aber da wir keine Umstände gemacht haben ist es so durchgegangen. Auch wenn ich, weiss Gott nicht, wie knapp 50 aussehe. :wink:

Sprich mit deinem Vater wenns da ist. Falls es kein Fahrverbot gibt sollte er es übernehmen!

Sprich mit deinem Vater wenns da ist. Falls es kein Fahrverbot gibt sollte er es übernehmen!

Mal eine blöde Frage:

Warum sollte er es übernehmen ? JML ist aus der Probezeit raus, also sollte er auch selber die Konsequenzen für sein "Fehlverhalten" tragen.:wink:

Mal eine blöde Frage:

Warum sollte er es übernehmen ? JML ist aus der Probezeit raus, also sollte er auch selber die Konsequenzen für sein "Fehlverhalten" tragen.:wink:

So ist es schon richtig, aber wenn es anders geht, warum nicht..... O:-)

Sollte der Wagen auf die Firma zugelassen sein, würde ich es auf jeden Fall über den Vater machen.

Sollte es Fahrverbot geben, dann sowieso.

Andersrum kannst du eigentlich auch nicht von deinem Dad verlangen, dass er für deine Fehler einsteht... aber das greift nur, wenn der Wagen auf Ihn selbst zugelassen ist.

Dieses Jahr Bewährung ist wirklich anstrengend. :cry:

@ taunus:

Das hatte ich ja ganz vergessen. Wenn er nicht in der Probezeit ist sollte er es tatsächlich selbst übernehmen. Ich war von meinem Fall ausgegangen, und ich bin noch in der Probezeit. :oops:

Mal eine blöde Frage:

Warum sollte er es übernehmen ? JML ist aus der Probezeit raus, also sollte er auch selber die Konsequenzen für sein "Fehlverhalten" tragen.:wink:

Danke Taunus :) ... das will ich WENN selber übernehmen und nicht meinen dad absitzen lassen *gg*

aber mal schauen wie es kommt.

ich werde KLM nun mal auf seine fragen via PN antworten! Danke erstmal für eure Infos.

Da ich bisher nicht vorbelastet bin könnte es auch gut ausgehen. Wie groß sind denn die Toleranzen bei so mobilen blitzern am straßenrand?

gruß

marius

Übrigens ein Fahrtenbuch wird beim ersten mal nicht verhängt.

Dann bin ich wohl ne Ausnahme...also ich würde die Möglichkeit des Fahrtenbuchs, gerade bei Geschäftswagen immer in Betracht ziehen, und überlegen, was weniger störend/belästigend ist. Ein Jahr Fahrtenbuch ist nicht ohne, dann evtl doch lieber den Sachverhalt zugeben. Ich ärger mich drüber, es nicht getan zu haben.

@ Shuft,

hast Du ein Fahrtenbuch , Jan !

Wenn dein Punktekonto leer ist, wird sowieso nur gedroht.

Allerdings sieht die Sache etwas anders aus wenn du genügend Punkte gesammelt hast.:D :D :D

@ Dieter

Du bist ja ein Schlimmer:D :D :D

................mich hats am Donnerstag erwischt, zw. 20 km und 25 km zu schnell in der 30er Zone. Da mit 07er Nummer unterwegs hab ich keine Chance das Ding abzuwehren.Meine Frau hat im Dez. eine rote Ampel überfahren und ich habe prompt Post bekommen das ich nicht gefahren sei und die Fahrerin benennen solle, was ich natürlich nicht gemacht habe.................nach Rekordverdächtigen 2 Wochen hatte ich die Einstellung und gleichzeitig eine Androhung zum Fahrtenbuch im Briefkasten.O:-) O:-)

Dann bin ich wohl ne Ausnahme...also ich würde die Möglichkeit des Fahrtenbuchs, gerade bei Geschäftswagen immer in Betracht ziehen, und überlegen, was weniger störend/belästigend ist. Ein Jahr Fahrtenbuch ist nicht ohne, dann evtl doch lieber den Sachverhalt zugeben. Ich ärger mich drüber, es nicht getan zu haben.

Verstehe ich nicht ?

Auch bei Auflage Fahrtenbuch werde ich keins führen. Passiert doch so gut wie nichts. Geht außerdem auf das Fahrzeug und nicht auf den Faher. Bei einer normalen Kontrolle wird auch nicht abgefragt.

Und wenn Du erwischt wirst und es wird brenzlig dann gibst Du den neuen Verstoß zu. Da fragt dann auch keiner nach Fahrtenbuch.

Das Fahrtenbuch ist eine Lachnummer. Wissen die Behörden auch.

@ K-L-M,

ich hab auch ein Fahrtenbuch für die 07er Nummer und seit 1 1/2 Jahren ungefähr 13 Fahrten eingetragen.....................interessiert doch eh niemanden bei der 07er, zumal das Straßenverkehrsamt mir mitteilte das es reicht die Einträge nach beendigung der Fahrt durchzuführen, d.h. keine besonderen Vorkommnisse > kein Eintrag:wink:

Gruß

Michael

Du wirst es verlieren. Siehe vorigen Beitrag.

Die Richter freuen sich auf solche Einwände. Das ist alter Käse und total ausgequetscht.

WICHTIG: Das Ding darf überhaupt nicht zum Gericht.

Da geb ich Dir absolut Recht. Am besten überhaupt nicht vor Gericht.

Dennoch hat mein Chef vor ca. 2-3 Monaten wegen wesentlich mehr (ca. 60-70 zu viel) es geschafft, um ein Fahrverbot (3Monate) herumzukommen.

Stattdessen musste er die dreifache Strafe zahlen. Aber ich denke, das es auch sehr stark vom Richter abhängig ist. Wie alles vor Gericht.

Gruß

Michael

Gruß

Michael

Du wirst es verlieren. Siehe vorigen Beitrag.

Dieser Anwalt hat einem Bekannten bisher 5 oder 6 mal aus der Patsche geholfen. Jedes mal bekam Er nach ein paar Monaten ein Schreiben, das das Verfahren eingestellt wird.

Der Mann scheint wirklich sehr fähig. Ich bin da sehr zuversichtlich.

Wenn Du recht haben solltest, dann geb ich Dir Im Elsaß an der Bar ein paar Bier aus. :lol:

Gruß

Michael

Wenn Du recht haben solltest, dann geb ich Dir Im Elsaß an der Bar ein paar Bier aus. :lol:

Gruß

Michael

Fahr mich dann lieber einen Monat durch die Gegend :) Dann geb ich dir nen Bier aus :D

Ne mal im ernst. Ich warte nun erstmal das erste Schreiben ab. Wurde ja erst gestern geblitzt...

1. gerade BMW Tachos haben ne große Abweichung.

2. geht die Toleranz noch weg vom Blitzen.

3. würde auch nicht gleich zum Anwalt laufen, immer net und freundlich, das bringt viel.

4. Hattest du eine Mütze o. ä. auf? Wenn ja, bist du schon raus und die Sache hat sich erledigt.

5. Geh in die Fa. und biete einem der MA´s Geld für die Anerkenntnis.

6. Schreibe einen netten Brief, diesen hier habe ich geschrieben:

Stadt xxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxxxxxx

Aktenzeichen xxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, dass ich der Fahrer des oben genannten Aktenzeichens bin. Es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug der xxxxxxxxxxxxxxxxx in xxxxxxxxxxxx bei der ich beschäftigt bin.

Wie Sie an meiner Anschrift erkennen, bin ich kein xxxxxxxxxxxx und war an dem besagten Tag mit der Orientierung in Ihrer wunderschönen Stadt abgelenkt. Da ich aus einer ländlichen Gegend komme, war ich zudem noch mit unterschiedlichen Lichtsignalen an mehrspurigen Straßen überfordert. Dies alles führte dazu, dass ich das Umschalten der Lichtanlage zu spät erkannte und der Bremsweg meines Erachtens bis zur Haltelinie nicht mehr ausreichend war.

Um einen eventuellen Auffahrunfall bzw. Zusammenstoß mit dem kreuzendem Verkehr zu vermeiden, habe ich das Bremsen (leider) unterlassen.

In den 5 Jahren, seit dem ich die Fahrerlaubnis besitze, bin ich noch nicht auffällig geworden (vgl. KBA Flensburg).

Da ich beruflich auf meine Fahrerlaubnis angewiesen bin und ich mich derzeit noch in der Probezeit befinde, bitte ich um Milde und Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

tbwen

Diesen habe ich geschrieben und bin sehr gut davon gekommen.

7. Man braucht einen vernüftigen Sachbearbeiter, bei einem geilen Hund hast so oder so keine Chance.

8. Im Zweifesfall erhält der GF die Strafe.

Gruß

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