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Seat - Sitzheitung wurde nicht geliefert wie bestellt


schattenfell

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe meiner Frau einen nagelneuen Seat Ibiza gekauft. Das Fahrzeug wurde von mir mit Sitzheizung noch an unserem alten Wohnort bestellt.

Letzte Woche ist die Heizung kaputt gegangen und wir sind zu einem Seat Vertragshändler an unserem neuen Wohnort zwecks Garantiefall gefahren.

Dieser hat uns aufgeklärt, daß es sich leider nicht um einen Garantiefall handelt, da es sich nicht um eine originale Sitzheizung ab Werk handelt, sondern um eine Sitzheizung, die nachträglich vom Händler eingebaut wurde.

Der Händler, bei dem wir den Neuwagen bestellt hatten, möchte weder Ersatz für die falsche Heizung (z.B. andere Bedienelemente als beim Original) noch für die entstandenen Reparaturkosten leisten.

Seine Begründung: Das Fahrzeug wurde geliefert wie bestellt, also mit Sitzheizung. Daß sich die Original-Seat-Bestellnummer mit seiner hausinternen Bestellnummer deckt ist Zufall. Er hätte jedenfall geliefert wie bestellt.

Die Reparatukosten (27,00 EUR) möchte er nicht tragen, da wir ihm keine Chance zur Reparatur gegeben haben.

Anmerkung: Wir wohnen inzwischen 500 km vom alten Wohnort entfernt.

Die Sitzheizung ist inzwischen übrigens schon wieder defekt.

Ein befreundeter Rechtsanwalt (der für solche Fälle jedoch kein Spezialiste ist) sieht leider wenig Chancen für mich.

Mir fehlen die Worte.

Was kann ich tun?

Gruß

Schattenfell

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Zur Rechtslage kann ich auch nichts sagen.

Ich finde es nur unerhört vom ersten Händler, dass er einfach eine Heizung nachgerüstet hat.

Aber Du hast einen Seat mit Sitzheizung ab Werk bestellt. Somit ist davon auszugehen, dass Du eine original Seatsitzheizung bekommst, d.h. auch mit originalen Bedienelementen, etc. Und Du gehst ja davon aus, dass Du bei einer Werksgarantie zu jedem x-beliebigen Vertragshändler gehen kannst. Und es kann nicht sein, dass Du jedes Mal zum ersten Händler musst, um eine Reparatur durchführen zu lassen.

Wenn er sowas einfach als Zubehörteil nachrüstet, d.h. kein Originalteil, muss er den Käufer, also Dich, aber auf jeden Fall in Kenntnis setzen.

Es geht ja nicht um den Reparaturwert von 27,- €, sondern einfach nur darum, dass er den Wagen nicht wie bestellt geliefert hat.

Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Oder was auch scheinbar recht gut klappt, mal einen ausführlichen Brief an die z.B. Autobild (Kummerkasten). Das wirft kein gutes Licht auf den Händler. Oder rufe doch erstmal bei der Kundenbetreuung von Seat an und schildere ihnen den FAll genau, vor allem, dass der Händler eigenmächtig eine nicht originale Sitzheizung nachgerüstet hat ohne den Kunden zu informieren.

Gruß

Hallo,

ich habe meiner Frau einen nagelneuen Seat Ibiza gekauft. Das Fahrzeug wurde von mir mit Sitzheizung noch an unserem alten Wohnort bestellt.

Letzte Woche ist die Heizung kaputt gegangen und wir sind zu einem Seat Vertragshändler an unserem neuen Wohnort zwecks Garantiefall gefahren.

Dieser hat uns aufgeklärt, daß es sich leider nicht um einen Garantiefall handelt, da es sich nicht um eine originale Sitzheizung ab Werk handelt, sondern um eine Sitzheizung, die nachträglich vom Händler eingebaut wurde.

Der Händler, bei dem wir den Neuwagen bestellt hatten, möchte weder Ersatz für die falsche Heizung (z.B. andere Bedienelemente als beim Original) noch für die entstandenen Reparaturkosten leisten.

Seine Begründung: Das Fahrzeug wurde geliefert wie bestellt, also mit Sitzheizung. Daß sich die Original-Seat-Bestellnummer mit seiner hausinternen Bestellnummer deckt ist Zufall. Er hätte jedenfall geliefert wie bestellt.

Die Reparatukosten (27,00 EUR) möchte er nicht tragen, da wir ihm keine Chance zur Reparatur gegeben haben.

Anmerkung: Wir wohnen inzwischen 500 km vom alten Wohnort entfernt.

Die Sitzheizung ist inzwischen übrigens schon wieder defekt.

Ein befreundeter Rechtsanwalt (der für solche Fälle jedoch kein Spezialiste ist) sieht leider wenig Chancen für mich.

Mir fehlen die Worte.

Was kann ich tun?

Gruß

Schattenfell

Hat den original Seat-Sitzheizungspreis berechnet? Wenn ja hat doch auf jedenfall das falsche geliefert und muss dafür gerade stehen, sonst könnten die einem ja bei Bestellung eines 1.9TDI mit 130PS den 100PS 1.9TDI liefern, den dann per Chiptuning auf 130PS bringen und zu dir sagen geliefert wie bestellt.

Ich würde auch erstmal - so wie bmw-touring das auch vorgeschlagen hat - mit SEAT reden und ihnen das erzählen. Die werden darüber wahrscheinlich nicht glücklich sein und dem betreffenden Händler mal ein paar Takte dazu sagen. Nur weil der Händler ein Auto auf Halde stehen hat kann er doch nicht einfach nen bisschen rumbasteln, wenn ein Kunde einen Neuwagen bestellt.

Und wenn du eine ganz "normale" Neuwagenbestellung getätigt hast, ist eigentlich auch klar, dass der Händler nicht wie bestellt geliefert hat. Eventuell vom Händler nachzurüstendes Zubehör müsste meines Wissens nach schon extra vermerkt werden...

Christian

Freier Händler oder Vertragshändler?

Wenn 1. dann hast Du schlechte Karten, zumindest wenn der Händler nicht angegeben hat, dass es sich um eine Original Sitzheizung ab Werk handelt.

Wenn 2. dann würde ich mich mal mit dem Verkaufsleiter bzw. dem GF unterhalten. Kann ja nicht sein, dass ein Seat Vertragshändler ein Fahrzeug mit einer nachträglich verbauten bzw. nicht originalen Sitzheizung ausliefert. Des Weiteren, wenn ein Gespräch ohne Erfolg bleiben sollte, würde ich mich direkt an Seat Deutschland wenden.

Die Reparatukosten (27,00 EUR) möchte er nicht tragen, da wir ihm keine Chance zur Reparatur gegeben haben.

Da hat er Recht. Der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.

Da hat er Recht. Der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.

Das stimmt ohne Zweifel, aber da er davon ausgegangen ist, dass es ein Originalteil ist, wollte er es ja bei einem (anderen) Seathändler reparieren lassen. Was kann denn der unwissende Kunde dafür, was der erste Händler im Stillen gemauschelt hat.

Was ich nicht verstehe, warum gehst Du mit so einem defekt nicht zu dem Händler, der in der Gewährleistungspflicht steht? Wenn ich als Händler ein Auto verkaufe und etwas geht kaputt, dann würde ich das auch zu meinen Kosten reparieren wollen und nicht jemand anders die Rechnung zahlen.

Was ich nicht verstehe, warum gehst Du mit so einem defekt nicht zu dem Händler, der in der Gewährleistungspflicht steht?

Das hat er im ersten Post geschrieben.

Anmerkung: Wir wohnen inzwischen 500 km vom alten Wohnort entfernt.

Hallo,

vielen Dank für die vielen Hinweise.

Ich werde mich mal direkt an Seat wenden, da es sich um einen Vertragshändler handelt und es eine Neuwagenbestellung handelt.

Gruß,

Schattenfell

Frage Deinen Händler doch einmal im höflichen Ton,...

...was er so im Durchschnitt für die "Werbung-pro-Kunde" im Jahr bezahlt und was er dazu noch für das "Kunde-bei-Stange-halten" und die "positive-Mundpropaganda" so etwa jährlich schmücken muß.....ist sicherlich wesentlich mehr als lächerliche 27,- Euro!!!

Wenn er ein kaufmännisches Denken hat, dann wirkt es Wunder. - Bei mir hat´s immer geholfenO:-)

..

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